0964/2020
Unterstützung für die Kölner Unternehmen in der Corona-Epedimie
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/VI/2 Vorlagen-Nummer 26.03.2020 0964/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Wirtschaftsausschuss 23.04.2020 Unterstützung für die Kölner Unternehmen in der Corona-Epedimie Bei der Bewältigung der Corona-Krise genießt die Gesundheit der Bevölkerung allerhöchste Priorität. Dafür ist entscheidend, die Ausbreitung der Infektionen so weit zu verlangsamen, dass die Gesund- heitssysteme nicht überfordert werden. Zur Erreichung dieses Ziels werden vorübergehend erhebli- che Einschränken des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens in Kauf genommen. Um die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen für kleine, mittlere und große Unternehmen, Instituti- onen sowie Einrichtungen und deren Mitarbeiter so gering wie möglich zu halten, haben Bund, Land und Kommune in den letzten Tagen bereits diverse Hilfsprogramme aufgelegt, die täglich weiter ent- wickelt werden. Ziel ist, dass im Grunde wirtschaftlich gesunde Unternehmen, Einrichtungen, Instituti- onen und Selbständige nicht unverschuldet in die Insolvenz geraten. Die Stadt Köln wird alles in ihren Möglichkeiten liegende dazu beitragen, die finanziellen Folgen und Auswirkungen dieser noch nie dagewesenen Krise abzumildern und Unterstützung zu geben. Dazu hat die Stadt Köln gemeinsam mit ihren Beteiligungsunternehmen bereits frühzeitig innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches ein Paket geschnürt. Dieses flankiert die diversen Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene und ergänzt diese sinnvoll. Analog zum Förderprogramm der Landesregierung entwickelt die Stadt aktuell weitere Unterstützungsmöglichkeiten zur Stützung der (freien) Kultursze- ne, der Klubkultur, der Träger der Eingliederungshilfe u.a. – jeweils in Zusammenarbeit mit den ent- sprechenden Dachorganisationen. Die Programme werden laufend aktualisiert und kommuniziert. Die wesentlichen, heute bekannten Maßnahmen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene wer- den im Folgenden kurz dargestellt. Da diese laufend ausgebaut werden, wird für den jeweils aktuellen Stand auf die diversen Kommunikationskanäle der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH ver- wiesen. Das Beteiligungsunternehmen der Stadt Köln informiert alle Kölner Unternehmen und Selb- ständige umfassend und aktuell über alle verfügbaren Hilfsprogramme und Unterstützungsmaßnah- men. MASSNAHMEN DES BUNDES Mit einem umfangreichen Hilfspaket will die Bundesregierung Familien, Mieter, Beschäftigte, Selbst- ständige und Unternehmen in der Corona-Krise entlasten. Dies hat das Bundeskabinett am 23. März 2020 entschieden. Alle beschlossenen Maßnahmen sollen noch im Laufe dieser Woche von Bundes- tag und Bundesrat verabschiedet werden. Dazu gehören: Soforthilfen für kleine Firmen und Solo-Selbstständige in Höhe von insgesamt bis zu 50 Milli- arden Euro, vor allem zur Zahlung von Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten und ähnliches. Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten erhalten da- nach bis 9.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate. Bei bis zu zehn Beschäftigten fließen bis 15.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate; 2 Kurzarbeit: Erweiterte Regelungen, die die Unternehmen in die Lage versetzen, Beschäftigte zu halten, statt sie in die Arbeitslosigkeit zu schicken. Die Bundesagentur für Arbeit ist die Kontaktstelle für Kurzarbeitergeld. Das Kurzarbeitergeld kann einfach online beantragt werden. Kündigungsschutz: Vermieter sollen ihren Mietern nicht mehr kündigen dürfen, wenn diese wegen der Corona-Krise ihre Miete nicht zahlen können bzw. mit der Zahlung in Verzug gera- ten; Insolvenzrecht: Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für betroffene Unternehmen. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen nur deshalb Insolvenz anmelden müssen, weil die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen. Die re- guläre Drei-Wochen-Frist der Insolvenzordnung ist für diese Fälle zu kurz bemessen. Die In- solvenzantragspflicht soll bis zum 30. September 2020 für die betroffenen Unternehmen aus- gesetzt werden. Voraussetzung ist, dass der Insolvenzgrund auf Folgen der Pandemie beruht. Zudem müssen öffentliche Hilfen beantragt worden sein und es muss Sanierungschancen ge- ben. MASSNAHMEN DES LANDES NRW Die Landesregierung NRW hat einen Rettungsschirm geschnürt, der unter anderem folgendes um- fasst: Bürgschaften Der NRW–Bürgschaftsrahmen wird massiv erhöht – Großbürgschaften werden von 900 Mio. auf 5 Mrd. Euro verfünffacht, Bürgschaften für kleine und mittlere Unternehmen von 100 Mio. auf 1 Mrd. Euro verzehnfacht. Expressbürgschaften der Bürgschaftsbank bis zu einem Betrag von 250.000 Euro werden innerhalb von drei Tagen ausgeschüttet. Soforthilfe für Kleinunternehmer, Solo-Selbstständige und Kulturschaffende Die Landesregierung plant, das Sofortprogramm des Bundes aufzustocken und zusätzlich Un- ternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten Zuschüsse in Höhe von 25.000 Euro zahlen. Steuerliche Maßnahmen: Die Finanzverwaltung NRW kommt von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vo- rauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen. Für die entsprechenden Anträge steht ein vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung. Von Vollstreckungsmaßnahmen wird bis auf Weiteres abgesehen. Säumniszuschläge werden erlassen. Sondervorauszahlungen für Dau- erfristverlängerungen bei der Umsatzsteuer setzt das Land NRW auf Antrag auf Null herab. Damit stellt es den Unternehmen auf Antrag Mittel im Umfang von mehr als vier Milliarden Euro sofort zur Verfügung. MASSNAHMEN DER STADT KÖLN Kurzfristige Bereitstellung von Liquidität, Kurzarbeitergeld, absolute Reduzierung der Fixkos- ten, bilanzschonende Maßnahmen, „Hilfsfonds“ Zur Entlastung von betroffenen Abgabenpflichtigen für Gewerbesteuer Grundsteuer sowie Abfall-, Straßenreinigungs- und Abwassergebühren Vergnügungssteuern Zweitwohnungssteuer Kulturförderabgabe besteht die Möglichkeit, im Falle von nicht unerheblichen Liquiditätsschwierigkeiten infolge der 3 Corona-Pandemie Stundungen sowie die Herabsetzung von Gewerbesteuervorauszahlungen zu be- antragen. Hierbei ist unerheblich, ob die Stundung in Form von monatlichen Ratenzahlungen oder in der Ge- samtsumme bis zum Ende des Stundungszeitraumes beantragt wird. Wenn die Stundung der Vermeidung von Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Pandemie dient, kann nach Ablauf des Stundungszeitraums ein Erlass der Zinsen beantragt werden. Für den Stun- dungszeitraum fallen grundsätzlich Zinsen in Höhe von 6% p.a. an. Über diese wird nach Ende des Stundungszeitraums entschieden. Die Stundung / Herabsetzung der Vorauszahlungen ist unter kurzer Darlegung der Gründe schriftlich, per Fax oder pdf-Anhang einer E-Mail zu beantragen. Unverbindliche Antragsformulare für die einzel- nen Steuerarten, aus denen sich alle für die Bearbeitung benötigten Angaben ergeben, werden in Kürze auf der Homepage des Steueramtes der Stadt Köln veröffentlicht. In komplexen Sachverhalten wird empfohlen, die Herabsetzung der Gewerbesteuermessbetrages für Vorauszahlungszwecke beim zuständigen Finanzamt zu beantragen Kontaktdaten: Steueramt Athener Ring 4 50765 Köln Fax: 0221/221-21689 E-Mail steueramt@stadt-koeln.de Sparkasse KölnBonn setzt für ihre Firmenkunden Sofortprogramm auf Um Liquiditätsengpässe abzufedern, geht die Sparkasse KölnBonn für ihre Firmenkunden ab sofort in finanzielle Vorleistung, bis weitere staatliche Maßnahmen greifen. Die notwendigen Dokumente sowie den Online-Antrag finden Sie hier. Um eine weitere Reduzierung der Fixkosten zu erreichen, sollten Vermieter, Stromversorger, Ban- ken, Versicherungen u. a. individuell angesprochen werden, inwieweit eine Reduzierung von Beiträ- gen, Abschlägen u. a. ermöglicht werden kann. Das städtische Unternehmen GAG beispielsweise stundet ihren Gewerbemietern bei Bedarf Mietzah- lungen. Gewerbemietern der GAG, die ihr Geschäft aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus gar nicht oder nur eingeschränkt ausüben können, will sie mit einer Stundung der Mietzahlungen für Bü- ros, Praxen, Restaurants, Kioske oder Ladenlokale entgegenkommen. Mieter wenden sich dafür di- rekt an die GAG. Der Antrag wird individuell geprüft. Informationen: Gebündelter und übersichtlicher Zugang Die Stadt Köln und die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH informieren umfassend und über- sichtlich auf ihren Social Media-Kanälen Facebook, Instagram, LinkedIn sowie auf ihren Webseiten, die täglich aktualisiert werden: Stadt Köln KölnBusiness Wirtschaftsförderung Der Newsletter der KölnBusiness Wirtschaftsförderung informiert regelmäßig und aktuell und kann hier abonniert werden. 4 Neben der Kontaktmöglichkeit auf der Website der Wirtschaftsförderung, bietet die KölnBusiness auch einen telefonischen Service für konkrete Fragen und Anliegen der Unternehmen. Rufnummer 0221 99501-0 montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr, bei Bedarf auch fremdsprachig Die KölnBusiness Wirtschaftsförderung und die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln, Henriette Reker, unterstützen die Veedelsretter, ein gemeinnütziges Portal für Köln, das Unternehmen und Selbststän- digen sofort hilft. Das Prinzip: Kundinnen und Kunden kaufen jetzt Gutscheine und sorgen für Um- satz, obwohl die Geschäfte derzeit geschlossen haben. Wenn die Betriebe wieder geöffnet sind, kön- nen die Coupons vor Ort eingelöst werden. Hier gilt also: Jetzt zahlen, später einlösen. Die Einnah- men fließen direkt und zu 100% an die Betriebe, um die laufenden Kosten zu decken. Unternehmen können sich oder ihre Dienstleitung direkt auf der Webseite eintragen. Gutscheine gibt es ab sofort zu kaufen. Anlage Vorlage_Service KBW -Corona Gez. Greitemann
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Unterstützungsmaßnahmen für die Kölner Wirtschaft in der Corona-Krise: Beratung und Orientierung durch die KölnBusiness Wirtschaftsförderung März 2020 Seite 2 Agenda 1. Maßnahmenpakete Bund – Land – Kommune 2. Support Prozess und Methodik 3. Informationsgeber und Lotse für Kölner Unternehmer und Unternehmen 4. Nutzung der Informationsangebote der KölnBusiness durch Unternehmen 5. Presseübersicht Corona: Service KölnBusiness für die Kölner Wirtschaft Seite 3 • Sofort-Rettungsschirm für Solo- Selbständige und Kleinunternehmer • 50 Milliarden Euro Soforthilfe in Form von Zuschüssen • Flexibles Kurzarbeitergeld • Lockerung des Insolvenzrechts • Unbegrenzte Liquiditätshilfen für Unternehmen • Wirtschaftsstabilitätsfonds: Staatsgarantien mit 600 Mrd. Euro für Unternehmen • … • Liquiditätssicherung (Finanzierung / steuerl.Maßnahmen) • Kurzarbeitergeld • Entschädigung für Personalkosten bei von Quarantäne betroffenen Beschäftigten • Finanzierung von Investitionen und Innovationen • Zuschüsse für Kleinunternehmen • Aufstockung des Sofortprogramms des Bundes für Kleinunternehmen • Mikromezzaninfonds (Beteiligungskapital für Kleinunternehmen) • … • Sofortprogramm der Sparkasse KölnBonn • Stundung oder Aussatz von: - Steuern (Gewerbe-/Grundsteuer) • - Zweitwohnungssteuer • - Vergnügungssteuern • - Kulturförderabgabe • - - Gebühren (Abfall, Abwasser, Straßenreinigung) - Abgaben • … Maßnahmen des Bundes Maßnahmen des Landes Maßnahmen der Kommune Informationsbündelung der Maßnahmenpakete Corona: Service KölnBusiness für die Kölner Wirtschaft Seite 4 Support Prozess und Methodik 1 2 3 1st Level 2nd Level 3rd Level • Anfragen bearbeiten • Erstberatung • Versand Info-Emails zur ersten Orientierung • Weitere Bearbeitung durch Spezialisten d. Fachbereiche • Individuelle Beratung • Sammlung und Bündelung relevanter Informationen • Kommunikation relevanter Infos über verschiedene Medien Corona: Service KölnBusiness für die Kölner Wirtschaft Seite 5 • Das gesamte Team der KölnBusiness arbeitet im 1st-, 2nd-, 3rd-Support und als Kontakt in die Stadtverwaltung sowie weiterer Ämter zur Informationsbeschaffung • Das Team Marketing/Kommunikation sammelt, bündelt und bereitet alle relevanten Informationen auf und kommuniziert diese in verschiedenen Medien: • Website KölnBusiness => Fragenkatalog • Newsletter => regelmäßiger Versand an alle Abonnenten • Soziale Medien z. B. Facebook / LinkedIn => Erklärvideos • Radio Köln Podcast • Lokale Presse, KStA, Kölnische Rundschau etc. Corona: Service KölnBusiness für die Kölner Wirtschaft Support Prozess und Methodik Seite 6 „Corona-Site“ der KölnBusiness Informationen werden laufend sondiert, bewertet und aktualisiert Newsletter wird auf Tagesbasis an alle Abonnenten verschickt, mit den jeweils aktuellsten News Ein FAQ führt durch alle relevanten Informationen: • Maßnahmen & Regelungen von Stadt Köln und des Landes NRW • Finanzielle Überbrückung und Liquiditätssicherung • Entgeltansprüche & Mitarbeitende • Freiberufler • Minijobber • Die wichtigsten Anlaufstellen • Weitere nützliche Links • Youtube-Playlist Corona: Service KölnBusiness für die Kölner Wirtschaft Seite 7 KölnBusiness erstellt zu den prägnantesten und häufigsten Fragen einfache Erklärvideos. - als Abonnement bei YouTube - auf der KölnBusiness „Corona-Website“ Erklärvideos Corona: Service KölnBusiness für die Kölner Wirtschaft Seite 8 Nutzung der Informationsangebote der KölnBusiness durch Unternehmen • Eingehende und bediente telefonische Anfrage durch 1st und 2nd Level Support : > 1200 seit 16. März • Eingehende und bediente schriftliche Anfragen durch 1st und 2nd Level Support : > 350 seit 16. März (erstmalig eingerichtet am 16. März) • Zugriffe auf „Corona-Website“ der KölnBusiness : > 15.000 seit 13. März (erstmalig eingerichtet am 13. März) • Abonnenten des täglichen Newsletters : > 500 seit 18. März (erstmalig eingerichtet am 13. März) • Reichweite Social Media : > 16.000 Nutzer im März • Video-Impressionen YouTube : > 620 seit 17. März Corona: Service KölnBusiness für die Kölner Wirtschaft KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH Geschäftsführung Dr. Manfred Janssen / Michael Josipovic Börsenplatz 1 50667 Köln E-Mail: manfred.janssen@koeln.business Tel: 0221 99 501 500 E-Mail: michael.josipovic@koeln.business Tel: 0221 99 501 510
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0964/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 26.03.2020
- Erstellt
- 25.03.2020 15:37