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1375/2017

Sendemast in Höhe der Kronstädter Straße

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 08.05.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 15.05.2017, TOP 7.1.8

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Antrag CDU-Fraktion

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

2030 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/62/620/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1375/2017 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 15.05.2017 
 
Sendemast in Höhe der Kronstädter Straße 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 20.03.2017 wurde folgender Antrag gestellt:  
 
Die Verwaltung wird um Prüfung, gebeten, ob der Telekom eine Erlaubnis erteilt werden kann, in Hö-
he der Kronstädter Straße einen Sendemast aufzustellen. (Begründung: s. Anlage) 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Stadt Köln hat keine Möglichkeit, im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben und Zuständigkeiten 
Einfluss auf die Mobilfunkversorgung, auf die Standortauswahl von Mobilfunkmasten und insbesonde-
re auch auf den konkreten Netzbetreiber zu nehmen. Es handelt sich hier um eine Dienstleistung, die 
sich nach freien marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten orientiert, so dass einzelne Betreiber von 
möglichen Kunden angesprochen werden müssen. Bei einer großen Versorgungslücke werden die 
Netzbetreiber – soweit dies technisch und standortbezogen möglich ist –  aus eigenem Interesse aktiv 
werden.  
 
Auch eine Vorauswahl von möglichen Standorten kann nicht erfolgen. Grundsätzlich sind die notwen-
digen Genehmigungsverfahren (Baugenehmigung und – soweit Straßenland betroffen ist – Son-
dernutzungserlaubnis) antragsbezogen, das heißt, der vom Bauherrn konkret ausgewählte Standort 
wird beurteilt.  
In der Regel sind Mobilfunkmasten in Allgemeinen Wohngebieten wie hier gemäß § 4 Baunutzungs-
verordnung - BauNVO - nur ausnahmsweise zulässig. Die Versorgung der Bevölkerung mit techni-
scher Infrastruktur auf der einen Seite muss mit gestalterischen und städtebaulichen Aspekten abge-
wogen werden. In welcher Entfernung ein möglicher Standort zur Versorgung noch ausreicht, kann 
nur vom Antragsteller beurteilt werden. Bei konkreter Antragstellung durch den Netzbetreiber kann im 
Einzelfall  ein optimierter Standort gesucht werden, der beiden Ansprüchen genügt.

Antrag CDU-Fraktion

2097 Zeichen

CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung  Köln-Lindenthal 
Bezirksrathaus  Aachener Straße  220• 50931 Köln • Telefon: (02 21) 22 19 33 00  
 
 
 
 
 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Helga Blömer-Frerker 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
Köln, 03.03.2017 
 
 
Zur Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 20.03.2017 
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wie bitten Sie, folgenden Prüfantrag der CDU-Fraktion im Stadtbezirk 3 auf die Tagesord-
nung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung am 20.03.2017 zu setzen: 
 
Die Verwaltung wird um Prüfung, gebeten, ob der Telekom eine Erlaubnis erteilt wer-
den kann, in Höhe der Kronstädter Straße einen Sendemast aufzustellen. 
 
Begründung: 
Es geht um die Mobilfunkanbindung in der Bistritzer Str. 86 – 92, 50858 Köln.m. Als 1999-
2000 die Häuser (Wohnungen) bezogen wurden, war die Mobilfunkanbindung noch zufrie-
denstellend. Die Situation verschlechterte sich von Jahr zu Jahr. Nach dem heutigen Stand 
geht  gar nichts mehr. D1 bzw. D2 geht seit langer Zeit überhaupt nicht mehr, O2 seit Ende 
12.2016 nicht mehr in den Wohnungen bzw. im Garten. Laut Internet-Auskunft der einzelnen 
Anbieter gibt es hier eine sehr gute Netzabdeckung. Die Telekom war schon 2 mal vor Ort 
und hat Messungen mit dem Ergebnis durchgeführt, das der Empfang hervorragend  in Höhe 
des 4. Stockwerks wäre. Die Häuser sind jedoch nur 3.Stockwerke hoch. Bewohner, die kei-
nen Festnetz-Anschluss besitzen, können weder die Polizei oder die Feuerwehr in Notfäl-
len alarmieren. Die Netzbetreiber und die Bundesnetzagentur konnten den Bewohnern bisher 
nicht weiterhelfen. Das Problem verstärkte sich seit dem Tunnelbau in Köln-West, Neubau 
eines großen Gartengeschäfts und Neubau von Wohnungen in der Ignystraße. Die Sendeleis-
tung, Neuausrichtung oder neue Sendemaste dürfen nicht gebaut werden, da dies von der 
Stadt Köln nach Auskunft der Bewohner abgelehnt wird. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
 
Horst Nettesheim 
Fraktionsvorsitzender 
Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Lindenthal

Beratungsverlauf (1)

15.05.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 7.1.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1375/2017
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
08.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27