1733/2017
Kolb-Halle an der Helmholtzstraße in Köln-Ehrenfeld; hier: Vorgaben an die Eigentümerin NRW Urban GmbH & Co. KG zum Grundstücksverkauf gemäß den Richtlinien des Grundstücksfonds NRW
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Anlage 5_Nutzungskonzept Verein wir selbst ev
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Nutzungskonzept für das neue Kolbhallen-Gelände In den neuen Gebäuden wollen wir unsere Kulturarbeit der letzten 25 Jahre fortsetzen und das Kulturzentrum Kolbhalle als Gesamtkunstwerk ausbauen. Unsere Inhalte sind: • Plattform für Kunst und Kultur • Förderung Kölner Kulturschaffender • Ehrenfelder Erfahrungsfeld nach Hugo Kükelhaus • Interkultureller Treffpunkt und Austausch • Skulpturengarten und Stadtnatur • Kultur- und Ausstellungsbetrieb mit Lesungen, Tanzperformances, Theater und Live- Musikveranstaltungen • Wohnen und Arbeiten unter einem Dach als ganzheitliches Lebensmodel • Gastatelier mit wechselnden Besetzungen In dem linken Hallenabschnitt sollen auf 2 Etagen ca. 10 Ateliers, Werkstätten und Lagerräume für die Künstler entstehen. Wie in den vergangenen 25 Jahren wird ein Atelier als Gastatelier für internationale Künstler bereitgestellt. In dem westlichen Hallenabschnitt soll in der hinteren Hälfte ein schallisolierter Raum für verschiedene Kulturelle Begegnungen entstehen. Darüber ist eine lichtdurchflutete Ausstellungshalle geplant. In dem südlichen Hallenteil ergibt sich ein multifunktionaler offener Raum. Dieser bietet Präsentationsmöglichkeiten für große Arbeiten, beherbergt Teile des Erfahrungsfeldes und dient als Aufenthaltsraum. Das Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne beinhaltet verschiedene audiovisuelle und haptische Phänomene, unter anderem einen Klang- und einen Dunkelraum. Geplant ist, neben dem Ausstellungs- und Veranstaltungsbetrieb unsere integrative Arbeit besonders mit Kindern z.B. Schulklassen auszubauen. Im vorderen Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes ist ein Kunstkaffee geplant. In den ehemaligen Büroräumen werden weiter Ateliers entstehen. Anlage 5
Anlage 6 Auszug BV 4 vom 11.09.2017 TOP 10.9
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Anlage 6 Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de Datum: 19.09.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 26. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 11.09.2017 öffentlich 10.9 Kolb-Halle an der Helmholtzstraße in Köln-Ehrenfeld; hier: Vorgaben an die Eigentümerin NRW Urban GmbH & Co. KG zum Grundstücksverkauf gemäß den Richtlinien des Grundstücksfonds NRW 1733/2017 Bezirksvertreterin Bossinger (SPD-Fraktion) begrüßt die Beschlussvorlage. Nach vielen Jah- ren des Arbeitens liege nunmehr ein tragfähiger Kompromiss vor, welcher den Kulturort Kolbhalle erhalte. Sie regt die Förderung durch öffentliche Mittel an. Die Kulturverwaltung verfüge über entsprechende Fördermöglichkeiten z.B. für den Umbau der Ateliers. Bezirksvertreterin Martin (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) spricht sich ebenfalls für die Be- schlussvorlage aus. Die vorliegenden Planungen seien eine gute Lösung. Allerdings sollten die Belange der Anwohnerinnen und Anwohner gehört werden. Sie regt folgende Ergänzung an: „Im weiteren Verfahren sind die Anwohnerinnen und Anwohner weiterhin zu informieren sowie mit ihren Interessen anzuhören und angemessen zu berücksichtigen.“ Bezirksvertreter Berg (CDU-Fraktion) bittet um genauere Darstellung des Verfahrens zu dem erwähnten Heimfallrecht bei Nichteinhaltung der Auflagen an den Veräußerer. Herr Schwark (Stadtplanungsamt) teilt mit, dass dies in einem Vertrag des Vereins mit dem Investor festgeschrieben sei. Die Verwaltung gehe von einer Einhaltung aus und werde dies entsprechend nach juristischer Prüfung in eigenen städtebaulichen Verträgen konkretisieren. Bezirksvertreter Petri (Fraktion Die Linke) sieht die Beschlussvorlage ebenfalls als guten Kompromiss an und kündigt Zustimmung an. Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP/Piraten-Fraktion) steht dem Thema kritisch gegenüber. Zwar seien die angestrebte Wohnbebauung sowie die geplante Kindertagesstätte begrüßenswert. Folge sei aber eine weitere Nachverdichtung. Aufgrund des in Anlage 5 dargestellten Nut- zungskonzeptes zur kulturellen Nutzung teile sie den Optimismus nicht. Sie kündigt an, sich zu enthalten. Bezirksvertreter Schuster (Deine Freunde) zeigt sich zuversichtlich, dass nachbarschaftliche Konflikte vermeiden werden können. Der Lärmschutz werde durch bereits bestehende ge- setzliche Regelungen sichergestellt. Der Erhalt einer Kulturfläche sei vor dem Hintergrund des Wegfalls zahlreicher Kulturstätten im Stadtbezirk hingegen zu begrüßen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: 1. Der Rat beschließt, einer Veräußerung des Grundstückes "Kolb-Halle" (Anlage 1, Flur- stücke 524, 565 und 566, Flur 74, Gemarkung Müngersdorf) durch die Eigentümerin NRW.Urban GmbH & Co. KG gemäß den Richtlinien für Ankauf, Freilegung, Baureif- machung und Wiederveräußerung von Gewerbe-, Industrie- und Verkehrsbrachen im Rahmen des "Grundstücksfonds Nordrhein-Westfalen" und des "Grundstücksfonds Ruhr", an den von NRW.Urban benannten Investor unter den folgenden Vorausset- zungen, zuzustimmen. 2. Es ist bei der Veräußerung vertraglich festzuschreiben: das vorliegende Planungs- und Nutzungskonzept (Anlage 3) der Verbleib des Vereins "Wir selbst e. V. " gemäß des Planungs- und Nutzungs- konzeptes (Anlage 3) wohnen mit einem Anteil von mindestens 30 % öffentlich gefördertem Wohnungs- bau Realisierung einer mindestens dreizügigen Kindertagesstätte 3. NRW.Urban GmbH & Co. KG wird aufgefordert, die unter Ziffer 2. genannten Nutzun- gen durch geeignete Instrumente (zum Beispiel Grunddienstbarkeiten) dinglich zu si- chern und eine Bauverpflichtung gegenüber dem Investor auszusprechen. 4. Im weiteren Verfahren sind die Anwohnerinnen und Anwohner weiterhin zu in- formieren sowie mit ihren Interessen anzuhören und angemessen zu berück- sichtigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung von Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP/Piraten- Fraktion).
Anlage 7 Auszug LA vom 19.09.2017
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Anlage 7 Geschäftsführung Liegenschaftsausschuss Frau Lesser Telefon: (0221) 221-23074 Fax : (0221) 221-24500 E-Mail: gerhild.lesser@stadt-koeln.de Datum: 26.09.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Liegenschaftsausschusses vom 19.09.2017 öffentlich 1.4 Kolb-Halle an der Helmholtzstraße in Köln-Ehrenfeld; hier: Vorgaben an die Eigentümerin NRW Urban GmbH & Co. KG zum Grundstücksverkauf gemäß den Richtlinien des Grundstücksfonds NRW VI/61 1733/2017 Beschluss: Der Liegenschaftsaussuss empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: 1. Der Rat beschließt, einer Veräußerung des Grundstückes "Kolb-Halle" (Anlage 1, Flurstücke 524, 565 und 566, Flur 74, Gemarkung Müngersdorf) durch die Eigentümerin NRW.Urban GmbH & Co. KG gemäß den Richtlinien für Ankauf, Freilegung, Baureifmachung und Wiederveräußerung von Gewerbe-, Industrie- und Verkehrsbrachen im Rahmen des "Grundstücksfonds Nordrhein-Westfalen" und des "Grundstücksfonds Ruhr", an den von NRW.Urban benannten Investor unter den folgenden Voraussetzungen, zuzustimmen. 2. Es ist bei der Veräußerung vertraglich festzuschreiben: das vorliegende Planungs- und Nutzungskonzept (Anlage 3) der Verbleib des Vereins "Wir selbst e. V. " gemäß des Planungs- und Nut- zungskonzeptes (Anlage 3) wohnen mit einem Anteil von mindestens 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau Realisierung einer mindestens dreizügigen Kindertagesstätte 3. NRW.Urban GmbH & Co. KG wird aufgefordert, die unter Ziffer 2. genannten Nutzungen durch geeignete Instrumente (zum Beispiel Grunddienstbarkeiten) dinglich zu sichern und eine Bauverpflichtung gegenüber dem Investor auszu- sprechen. 4. Im weiteren Verfahren sind die Anwohnerinnen und Anwohner weiterhin zu informieren sowie mit ihren Interessen anzuhören und angemessen zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion empfohlen
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Rhei SB Vorlagen-Nummer 1733/2017 Freigabedatum 28.08.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kolb-Halle an der Helmholtzstraße in Köln-Ehrenfeld; hier: Vorgaben an die Eigentümerin NRW Urban GmbH & Co. KG zum Grundstücksverkauf gemäß den Richtlinien des Grundstücksfonds NRW Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt, einer Veräußerung des Grundstückes "Kolb-Halle" (Anlage 1, Flurstücke 524, 565 und 566, Flur 74, Gemarkung Müngersdorf) durch die Eigentümerin NRW.Urban GmbH & Co. KG gemäß den Richtlinien für Ankauf, Freilegung, Baureifmachung und Wieder- veräußerung von Gewerbe-, Industrie- und Verkehrsbrachen im Rahmen des "Grundstücks- fonds Nordrhein-Westfalen" und des "Grundstücksfonds Ruhr", an den von NRW.Urban be- nannten Investor unter den folgenden Voraussetzungen, zuzustimmen. 2. Es ist bei der Veräußerung vertraglich festzuschreiben: das vorliegende Planungs- und Nutzungskonzept (Anlage 3) der Verbleib des Vereins "Wir selbst e. V. " gemäß des Planungs- und Nutzungskonzeptes (Anlage 3) wohnen mit einem Anteil von mindestens 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau Realisierung einer mindestens dreizügigen Kindertagesstätte 3. NRW.Urban GmbH & Co. KG wird aufgefordert, die unter Ziffer 2. genannten Nutzungen durch geeignete Instrumente (zum Beispiel Grunddienstbarkeiten) dinglich zu sichern und eine Bau- verpflichtung gegenüber dem Investor auszusprechen. Alternative: keine Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.09.2017 Liegenschaftsausschuss 19.09.2017 Stadtentwicklungsausschuss 21.09.2017 Rat 28.09.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Das Gelände der Kolb-Halle an der Helmholtzstraße in Köln-Ehrenfeld befindet sich im Eigentum des Grundstücksfonds NRW.Urban GmbH & Co. KG. Es ist Teil einer seinerzeit vom Grundstücksfonds NRW übernommenen Gewerbebrache, dem ehemaligen Kolbgelände. Das Gelände der ehemaligen Kolbfabrik ist in den letzten Jahren bis auf das in Rede stehende Grundstück mit einer gemischten Nutzung (Gewerbe und Wohnen) erfolgreich entwickelt worden. Verblieben ist das Grundstück an der Helmholtzstraße/Leyendeckerstraße mit einer Fläche von circa 4 750 m². Es ist mit einem Verwaltungsgebäude und mehreren Hallen bebaut. Eine circa 2 000 m² große Halle wird auch nach der erfolgten Kündigung seit Jahren vom Verein "Wir selbst e. V." ge- nutzt, die Miete wird von der Stadt Köln gezahlt. Der Eigentümer, NRW.Urban, will das Grundstück nun veräußern und begehrt von der Stadt Köln die Rückgabe der Flächen. Es liegt folgender Ratsbeschluss vom 17.12.2013 vor: 1. Soweit die landeseigene Gesellschaft NRW.URBAN Service GmbH ein mit einem belastbaren Nutzungs- und Finanzierungskonzept verbundenes Kaufangebot des Vereins "Wir selbst e.V." zur Prüfung annimmt, steht der Rat der Stadt Köln dem nicht entgegen. Ziffer 1 des Ratsbe- schlusses vom 18.06.2013 bleibt davon unberührt. 2. Grundlage für die zukünftige Nutzung des Kolb-Areals ist der Ratsbeschluss vom 18. Juni 2013. Demnach ist die Fläche zu einem Mischgebiet mit Wohnen und Gewerbe zu entwickeln und für die Wohnnutzung ein hoher Anteil an öffentlich-geförderten Wohnungsbau vorzusehen (vgl. An- lage 2 der Verwaltungsvorlage 3537/2013). 3. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld wird wie üblich gemäß § 2, Absatz 3, Ziffer 6 der Zuständig- keitsordnung sowie im Rahmen des Planungsrechts beteiligt." Am 20.12.2016 erfolgte der Ratsbeschluss zur Umsetzung des Stadtentwicklungskonzeptes (STEK) Wohnen. Dabei wurde zum Kolbgelände folgender Beschluss gefasst: "4.01 Kolbgelände Die Nutzung der Fläche 4.01 ist auf Basis der Beschlusslage des Rates vom 18.06.2013 (AN/0788/2013) und vom 17.12.2013 (3537/2013) weiter zu verfolgen, die auch den planungsrechtli- chen Rahmen für die zukünftige Nutzung des Kolb-Areals festlegt. Demnach ist die Fläche zu einem Mischgebiet mit Wohnen und Gewerbe zu entwickeln und für die Wohnnutzung ein hoher Anteil an öffentlich-geförderten Wohnungsbau vorzusehen. Dabei sollen die Nutzungsinteressen von "Wir selbst e.V" in einer vom Grundstückseigentümer NRW-Urban geplanten Grundstücksveräußerung verträglich einbezogen werden. Rahmenbedingungen Mit Schreiben vom 30.05.2016 hat NRW.Urban der Verwaltung mitgeteilt, dass sich nach Durchfüh- rung von Verhandlungen mit dem Verein "Wir selbst e. V." gezeigt habe, dass dieser finanziell nicht in der Lage sei, das Objekt zu erwerben. Der Verein hat jedoch einen Investor benannt, dessen Konzept einen Verbleib des Vereins auf dem Grundstück vorsehe, jedoch auf einem kleineren Teilbereich. Der Investor hat NRW.Urban ein Kaufangebot vorgelegt, das dem Verkehrswert entspricht und daher für den Grundstücksfonds nach den Haushaltsrichtlinien des Landes NRW akzeptabel wäre. NRW.Urban bittet in dem Schreiben um Entscheidung der Stadt Köln, ob die Fläche an den Investor mit einem belastbaren Konzept zum Verbleib des Vereins "Wir selbst e. V." veräußert werden kann oder nach Freiräumung des Grundstückes durch die Stadt Köln und nach Ausschreibung des Grundstückes an einen Investor mit einer Bauverpflichtung und Anwendung des kooperativen Baulandmodells veräu- ßert werden soll. 3 Im Herbst 2016 wurde von Seiten der Verwaltung Bedarf für eine Kindertagesstätte auf dem Gelände angemeldet. Die Verwaltung hat daraufhin Gespräche mit dem Investor geführt und ihn im November 2016 gebeten, sein Konzept zu überarbeiten und eine Kindertagesstätte in die Planung zu integrieren. Der Bau einer Kindertagesstätte wird im Ratsbeschluss vom 17.12.2013 zur weiteren Entwicklung der Kolb-Halle nicht erwähnt, entspricht jedoch den Nutzungen eines Mischgebiets. Die Verwaltung be- fürwortet die Realisierung einer Kindertagesstätte auf dem Gelände zur Deckung von notwendigen Bedarfen für Ehrenfeld, Neuehrenfeld und Braunsfeld. Die im Ratsbeschluss von Dezember 2013 genannten Nutzungen Wohnen und Gewerbe sowie für die Wohnnutzung ein Anteil an öffentlich- gefördertem Wohnungsbau, sind nach Ansicht der Verwaltung nach wie vor umsetzbar. Planungskonzept Der Investor hat aufgrund der Forderung nach einer Kindertagesstätte sein Konzept überarbeitet und mit der Verwaltung abgestimmt. Nach dem nun vorgelegten Planungskonzept (siehe Anlage 3) ist eine dreizügige Kindertagesstätte, Wohnen und die Integration des Vereins "Wir selbst e. V." vorgesehen. Entlang der Helmholtzstraße ist eine bis zu fünfgeschossige Bebauung (plus Staffelschoss) vorgese- hen, die sich an den Höhen der bestehenden Bebauung östlich angrenzend (Helmholtzstraße 6 bis 8) orientiert. Im Erdgeschoss soll eine dreizügige Kindertagesstätte realisiert werden. Im rückwärtigen Grundstücksbereich sollen die bestehenden Hallen teilweise abgerissen werden und zweigeschossi- ge Wohnhäuser entstehen. Nach dem vorliegenden Konzept sind circa 4 900 m² Netto-Wohnfläche vorgesehen (entspricht circa 6 100 m² BGF Wohnen). Es sind Eigentums- und Mietwohnungen ge- plant. Es soll ein Anteil von 30 % öffentlich geförderten Wohnungen entstehen. Dem Verein "Wir selbst e. V." wird im nordöstlichen Bereich des Grundstückes das dreigeschossige Bestandsgebäude und die dahinterliegende Halle für Ateliers, Aktions- und Ausstellungsflächen zur Verfügung gestellt. Der eingeschossige Anbau (ehemaliges Pförtnerhaus) soll als Café genutzt wer- den. Das dreigeschossige ehemalige Verwaltungsgebäude ist denkmalgeschützt, nicht zum Denkmal gehören der eingeschossige Vorbau links (Pförtnerhaus) und die an der Rückfassade des Objektes angebauten Werkshallen. Detailliertere Beschreibungen der Planung sind den Anlage 4 und 5 zu entnehmen. Für das in Anlage 3 dargestellte Planungskonzept mit Wohnnutzung und Kindertagesstätte sowie einer kreativwirtschaftlichen und kulturellen Nutzung an der Leyendeckerstraße wird kein Erfordernis zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gesehen. Die Entwicklung kann nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen. Die geplante Nutzung entspricht auch der Zielsetzung der zurzeit in Beratung be- findlichen 184. Änderung des Flächennutzungsplanes und der dort beabsichtigten Darstellung als gemischter Baufläche. Für alle geplanten Nutzungen sind Baugenehmigungsverfahren erforderlich. In den Baugenehmi- gungsverfahren müssen alle bau- und planungsrechtlichen Vorschriften auf Einhaltung geprüft wer- den wie zum Beispiel Immissionsschutz, Abstandflächen, Stellplatznachweis, Zufahrtssituation, Brandschutz etc. Dadurch können sich noch Änderungen am Planungskonzept ergeben. So sollte aus Sicht der Verwaltung insbesondere die Situation zum nördlich an der Helmholtzstraße angren- zenden Nachbarn mit der Zufahrt zur Tiefgarage und der Gebäudeabstaffelung überdacht werden. Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung zu einer Veräußerung der Fläche durch die NRW Urban GmbH & Co. KG mit einer Festschreibung des vorliegenden Nutzungs- und Planungskonzeptes (Anlage 3) und dinglichen Sicherung sowie einer Bauverpflichtung des Käufers. Anlagen 1 Übersichtsplan 2 Geplante Nutzungen gemäß Ratsbeschluss vom 17.12.2013 3 Planungs- und Nutzungskonzept des Investors 4 Beschreibung des Planungskonzeptes 5 Geplantes Nutzungskonzept des Vereins "Wir selbst e. V."
Anlage 1_Übersichtsplan
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Anlage 1 [8 staatxöin | Stadtplanungsamt Überrsichtsplan Helmholzstraße / Kolbhalle in Köln - Ehrenfeld al / RE I/II Itstraß® I VAT EWIAUNZ, IS 27 Ras, Ex z N Ne 2) 3 SSIS — Im ; fi, | / SI S Ü N VEN 4 995 _— ii H GG 2 \ = % £ [1 Im d £ Z N Z g anwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von itgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- retungen, die en Befangenheit an den Beratungen zu iese: rt punkt nicht teilnehmen dürfen. USA DIV 17
Anlage 4_Konzept_Kurzbescheibung
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Kolbgelände Helmholtzstraße Konzeption - Kurzbeschreibung Die Umgestaltung des Kolbgeländes in der Helmholtzstraße sieht eine Vereinigung von kultureller Nutzung und Schaffung von neuen Wohnflächen inklusive einer Kindertagestätte vor. Geplant ist eine familienfreundliche Wohnanlage mit dem Schwerpunkt „Familie und Kind". Durch den Abriss von Teilbereichen der bestehenden Hallen wird der Neubau von Wohnflächen und einer 3-zügigen Kita ermöglicht. Kunst und Kultur Den Künstlern wird im nordöstlichen Bereich des Geländes das 3-geschossige Bestandsgebäude und die dahinterliegende Halle für ihre Ateliers und Aktions- und Ausstellungsflächen zur Verfügung gestellt. Der 1-geschossige Anbau am Bestandsgebäude soll als Cafe genutzt werden. Kita In dem Neubau entlang der Helmholtzstraße ist im Erdgeschoss eine 3-zügige Kindertagesstätte vorgesehen. In dieser sind sowohl bis zu 3 U3-Gruppen, als auch eine integrative Gruppen möglich. Die Kita bietet gleichzeitig kurze Wege für die Kinder der neuen Bewohner des Kolbgeländes. Wohnnutzung Sowohl im Gebäude entlang der Helmholtzstraße, als auch im hinteren Bereich des Geländes sind neue Wohnungen geplant. An der Straße sollen Wohnungen sowohl in einer Geschossebene, als auch als Maisonette geplant werden. Die Loftgebäude im hinteren Bereich sind 2-geschossige Wohnhäuser. Die familienfreundliche Planung sieht nicht nur kurze Wege der neuen Bewohner zur Kita vor, sondern soll gleichzeitig auch durch größere Wohneinheiten ausreichend Platz für mehrere Kinderzimmer bieten. Zudem sehen Arbeitszimmer in jeder Wohnung die Möglichkeit zum Horne Office vor. Insgesamt werden ca. 4.900m2 neue Wohnflächen ermöglicht. Erschließung Das Gelände und deren Gebäude sind sowohl von der Helmholtzstraße aus, als auch rückwärtig über die kleine Stichstraße der Leyendeckerstraße zu erreichen. Stellplätze Der Neubau an der Helmholtzstraße hat im KG eine Tiefgarage, in der sowohl die Stellplätze der Wohnbebauung, als auch der Kita untergebracht werden. 27.04.2017 Anlage 4
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VI/61/1
612 Rhei SB
Vorlagen-Nummer
1733/2017
Stand: 03.06.2024
Sachstandsbericht
Kolb-Halle an der Helmholtzstraße in Köln-Ehrenfeld;
hier: Vorgaben an die Eigentümerin NRW Urban GmbH & Co. KG zum
Grundstücksverkauf gemäß den Richtlinien des Grundstücksfonds NRW
Beschluss des Rates vom 28.09.2017
1. Der Rat beschließt, einer Veräußerung des Grundstückes "Kolb -Halle" (Anlage 1, Flurstücke
524, 565 und 566, Flur 74, Gemarkung Müngersdorf) durch die Eigentümerin NRW.Urban
GmbH & Co. KG gemäß den Richtlinien für Ankauf, Freilegung, Baureifmachung und Wie-
derveräuß erung von Gewerbe-, Industrie- und Verkehrsbrachen im Rahmen des "Grund-
stücksfonds Nordrhein-Westfalen" und des "Grundstücksfonds Ruhr", an den von NRW.Ur-
ban benannten Investor unter den folgenden Voraussetzungen, zuzustimmen.
2. Es ist bei der Veräußerung vertraglich festzuschreiben:
das vorliegende Planungs - und Nutzungskonzept (Anlage 3)
der Verbleib des Vereins "Wir selbst e. V. " gemäß des Planungs - und Nutzungskon-
zeptes (Anlage 3)
wohnen mit einem Anteil von mindestens 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau
Realisierung einer mindestens dreizügigen Kindertagesstätte
3. NRW.Urban GmbH & Co. KG wird aufgefordert, die unter Ziffer 2. genannten Nutzungen
durch geeignete Instrumente (zum Beispiel Grunddienstbarkeiten) dinglich zu sichern und
eine Bauverpflichtung gegenüber dem Investor auszusprechen.
4. Im weiteren Verfahren sind die Anwohnerinnen und Anwohner weiterhin zu informieren so-
wie mit ihren Interessen anzuhören und angemessen zu berücksichtigen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Zu 1. Die Veräußerung des genannten Grundstückes "Kolb-Halle" (Anlage 1, mittlerweile Flur-
stücke 524, 565, 801 und 802, Flur 74, Gemarkung Müngersdorf) durch die Eigentümerin
2
NRW.Urban GmbH & Co. KG an den von NRW.Urban benannten Investor ist erfolgt.
Zu 2. Der Entwurf eines Kaufvertrags lag der Verwaltung vor. Dabei wurde geprüft, ob die Vorgaben
des Ratsbeschlusses eingehalten waren.
Zu 3. Eine Bauverpflichtung ist im Kaufvertrag enthalten .
Grunddienstbarkeiten, die die unter Ziffer 2 des Ratsbeschlusses genannten Nutzungen absichern,
sind nicht im Grundbuch eingetragen.
Zu 4. Eine Informationsveranstaltung für die Anwohnerinnen und Anwohner durch den Inves-
tor hat am 07.03.2022 stattgefunden.
Nächste Schritte:
Nicht erforderlich
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Nicht erforderlich
Anlage 8 Auszug StEA vom 21.09.2017
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Anlage 8 Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Herr Freitag Telefon: (0221) 221-23657 Fax : (0221) 221-24141 E-Mail: uwe.freitag@stadt-koeln.de Datum: 26.09.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 27. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 21.09.2017 öffentlich 6.4 Kolb-Halle an der Helmholtzstraße in Köln-Ehrenfeld; hier: Vorgaben an die Eigentümerin NRW Urban GmbH & Co. KG zum Grundstücksverkauf gemäß den Richtlinien des Grundstücksfonds NRW 1733/2017 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden geänderten Be- schlusses zu fassen: 1. Der Rat beschließt, einer Veräußerung des Grundstückes "Kolb-Halle" (Anlage 1, Flurstücke 524, 565 und 566, Flur 74, Gemarkung Müngersdorf) durch die Eigentümerin NRW.Urban GmbH & Co. KG gemäß den Richtlinien für Ankauf, Freilegung, Baureifmachung und Wiederveräußerung von Gewerbe-, Industrie- und Verkehrsbrachen im Rahmen des "Grundstücksfonds Nordrhein-Westfalen" und des "Grundstücksfonds Ruhr", an den von NRW.Urban benannten Investor unter den folgenden Voraussetzungen, zuzustimmen. 2. Es ist bei der Veräußerung vertraglich festzuschreiben: das vorliegende Planungs- und Nutzungskonzept (Anlage 3) der Verbleib des Vereins "Wir selbst e. V. " gemäß des Planungs- und Nut- zungskonzeptes (Anlage 3) wohnen mit einem Anteil von mindestens 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau Realisierung einer mindestens dreizügigen Kindertagesstätte 3. NRW.Urban GmbH & Co. KG wird aufgefordert, die unter Ziffer 2. genannten Nutzungen durch geeignete Instrumente (zum Beispiel Grunddienstbarkeiten) dinglich zu sichern und eine Bauverpflichtung gegenüber dem Investor auszu- sprechen. 4. Im weiteren Verfahren sind die Anwohnerinnen und Anwohner weiterhin zu informieren sowie mit ihren Interessen anzuhören und angemessen zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig –bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion- zugestimmt.
Anlage 3_Planungskonzept_A4
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Anlage 3
Anlage 2_Nutzungen gem Ratsbeschluss 2013
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Anlage 2 Stadtplanungsamt Geplante Nutzungen Helmholzstraße / Kolbhalle = UN NR je, o@/ 7 % Rs > VS hf /} FELRITN I @ NRZ X % - S )2 @ fr M WA —T, f e N ) 277) 1; 7) PT IE “ \ N I —Q © 3 % Maßstab 1: 1000
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1733/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 28.08.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27