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1733/2017

Kolb-Halle an der Helmholtzstraße in Köln-Ehrenfeld; hier: Vorgaben an die Eigentümerin NRW Urban GmbH & Co. KG zum Grundstücksverkauf gemäß den Richtlinien des Grundstücksfonds NRW

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 28.08.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 28.09.2017, TOP 10.2

Anlage 5_Nutzungskonzept Verein wir selbst ev

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Ansehen

Anlage 6 Auszug BV 4 vom 11.09.2017 TOP 10.9

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Ansehen

Anlage 7 Auszug LA vom 19.09.2017

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1_Übersichtsplan

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Anlage 4_Konzept_Kurzbescheibung

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 8 Auszug StEA vom 21.09.2017

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Anlage 3_Planungskonzept_A4

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Anlage 2_Nutzungen gem Ratsbeschluss 2013

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Anlage 5_Nutzungskonzept Verein wir selbst ev

1764 Zeichen

Nutzungskonzept für das neue Kolbhallen-Gelände 
 
In den neuen Gebäuden wollen wir unsere Kulturarbeit der letzten 25 Jahre fortsetzen und 
das Kulturzentrum Kolbhalle als Gesamtkunstwerk ausbauen.  
 
Unsere Inhalte sind: 
• Plattform für Kunst und Kultur  
• Förderung Kölner Kulturschaffender 
• Ehrenfelder Erfahrungsfeld nach Hugo Kükelhaus 
• Interkultureller Treffpunkt und Austausch 
• Skulpturengarten und Stadtnatur 
• Kultur- und Ausstellungsbetrieb mit Lesungen, Tanzperformances, Theater und Live- 
   Musikveranstaltungen 
• Wohnen und Arbeiten unter einem Dach als ganzheitliches Lebensmodel 
• Gastatelier mit wechselnden Besetzungen 
 
 
 
In dem linken Hallenabschnitt sollen auf 2 Etagen ca. 10 Ateliers, Werkstätten und 
Lagerräume für die Künstler entstehen. Wie in den vergangenen 25 Jahren wird ein Atelier 
als Gastatelier für internationale Künstler bereitgestellt.  
 
In dem westlichen Hallenabschnitt soll in der hinteren Hälfte ein schallisolierter Raum für 
verschiedene Kulturelle Begegnungen entstehen.  
Darüber ist eine lichtdurchflutete Ausstellungshalle geplant. In dem südlichen Hallenteil 
ergibt sich ein multifunktionaler offener Raum. Dieser bietet Präsentationsmöglichkeiten für 
große Arbeiten, beherbergt Teile des Erfahrungsfeldes und dient als Aufenthaltsraum. 
 
Das Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne beinhaltet verschiedene audiovisuelle und 
haptische Phänomene, unter anderem einen Klang- und einen Dunkelraum. 
Geplant ist, neben dem Ausstellungs- und Veranstaltungsbetrieb unsere integrative Arbeit 
besonders mit Kindern z.B. Schulklassen auszubauen. 
 
Im vorderen Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes ist ein Kunstkaffee geplant. 
In den ehemaligen Büroräumen werden weiter Ateliers entstehen. 
Anlage 5

Anlage 6 Auszug BV 4 vom 11.09.2017 TOP 10.9

4151 Zeichen

Anlage 6 
 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz 
Telefon:  (0221) 221-94313  
Fax       :  (0221) 221-94342 
E-Mail:  Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de 
Datum: 19.09.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 26. Sitzung der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 11.09.2017 
öffentlich 
10.9 Kolb-Halle an der Helmholtzstraße in Köln-Ehrenfeld;  
hier: Vorgaben an die Eigentümerin NRW Urban GmbH & Co. KG zum 
Grundstücksverkauf gemäß den Richtlinien des Grundstücksfonds 
NRW 
1733/2017 
 
Bezirksvertreterin Bossinger (SPD-Fraktion) begrüßt die Beschlussvorlage. Nach vielen Jah-
ren des Arbeitens liege nunmehr ein tragfähiger Kompromiss vor, welcher den Kulturort 
Kolbhalle erhalte. Sie regt die Förderung durch öffentliche Mittel an. Die Kulturverwaltung 
verfüge über entsprechende Fördermöglichkeiten z.B. für den Umbau der Ateliers.  
 
Bezirksvertreterin Martin (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) spricht sich ebenfalls für die Be-
schlussvorlage aus. Die vorliegenden Planungen seien eine gute Lösung. Allerdings sollten 
die Belange der Anwohnerinnen und Anwohner gehört werden. Sie regt folgende Ergänzung 
an: 
 „Im weiteren Verfahren sind die Anwohnerinnen und Anwohner weiterhin zu informieren 
sowie mit ihren Interessen anzuhören und angemessen zu berücksichtigen.“ 
 
Bezirksvertreter Berg (CDU-Fraktion) bittet um genauere Darstellung des Verfahrens zu dem 
erwähnten Heimfallrecht bei Nichteinhaltung der Auflagen an den Veräußerer.  
 
Herr Schwark (Stadtplanungsamt) teilt mit, dass dies in einem Vertrag des Vereins mit dem 
Investor festgeschrieben sei. Die Verwaltung gehe von einer Einhaltung aus und werde dies 
entsprechend nach juristischer Prüfung in eigenen städtebaulichen Verträgen konkretisieren.  
 
Bezirksvertreter Petri (Fraktion Die Linke) sieht die Beschlussvorlage ebenfalls als guten 
Kompromiss an und kündigt Zustimmung an. 
 
Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP/Piraten-Fraktion) steht dem Thema kritisch gegenüber. Zwar 
seien die angestrebte Wohnbebauung sowie die geplante Kindertagesstätte begrüßenswert. 
Folge sei aber eine weitere Nachverdichtung. Aufgrund des in Anlage 5 dargestellten Nut-

zungskonzeptes zur kulturellen Nutzung teile sie den Optimismus nicht. Sie kündigt an, sich 
zu enthalten. 
 
Bezirksvertreter Schuster (Deine Freunde) zeigt sich zuversichtlich, dass nachbarschaftliche 
Konflikte vermeiden werden können. Der Lärmschutz werde durch bereits bestehende ge-
setzliche Regelungen sichergestellt. Der Erhalt einer Kulturfläche sei vor dem Hintergrund 
des Wegfalls zahlreicher Kulturstätten im Stadtbezirk hingegen zu begrüßen. 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geänderten 
Beschluss zu fassen: 
 
1. Der Rat beschließt, einer Veräußerung des Grundstückes "Kolb-Halle" (Anlage 1, Flur-
stücke 524, 565 und 566, Flur 74, Gemarkung Müngersdorf) durch die Eigentümerin 
NRW.Urban GmbH & Co. KG gemäß den Richtlinien für Ankauf, Freilegung, Baureif-
machung und Wiederveräußerung von Gewerbe-, Industrie- und Verkehrsbrachen im 
Rahmen des "Grundstücksfonds Nordrhein-Westfalen" und des "Grundstücksfonds 
Ruhr", an den von NRW.Urban benannten Investor unter den folgenden Vorausset-
zungen, zuzustimmen. 
2. Es ist bei der Veräußerung vertraglich festzuschreiben: 
 das vorliegende Planungs- und Nutzungskonzept (Anlage 3) 
 der Verbleib des Vereins "Wir selbst e. V. " gemäß des Planungs- und Nutzungs-
konzeptes (Anlage 3) 
 wohnen mit einem Anteil von mindestens 30 % öffentlich gefördertem Wohnungs-
bau 
 Realisierung einer mindestens dreizügigen Kindertagesstätte 
3. NRW.Urban GmbH & Co. KG wird aufgefordert, die unter Ziffer 2. genannten Nutzun-
gen durch geeignete Instrumente (zum Beispiel Grunddienstbarkeiten) dinglich zu si-
chern und eine Bauverpflichtung gegenüber dem Investor auszusprechen.  
 
4. Im weiteren Verfahren sind die Anwohnerinnen und Anwohner weiterhin zu in-
formieren sowie mit ihren Interessen anzuhören und angemessen zu berück-
sichtigen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung von Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP/Piraten-
Fraktion).

Anlage 7 Auszug LA vom 19.09.2017

1983 Zeichen

Anlage 7 
 
 
 
Geschäftsführung  
Liegenschaftsausschuss 
Frau Lesser 
Telefon:  (0221) 221-23074  
Fax       :  (0221) 221-24500 
E-Mail:   gerhild.lesser@stadt-koeln.de 
Datum:  26.09.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Liegenschaftsausschusses vom 19.09.2017 
öffentlich 
1.4 Kolb-Halle an der Helmholtzstraße in Köln-Ehrenfeld;  
hier: Vorgaben an die Eigentümerin NRW Urban GmbH & Co. KG zum 
Grundstücksverkauf gemäß den Richtlinien des Grundstücksfonds 
NRW  
VI/61 
1733/2017 
Beschluss: 
Der Liegenschaftsaussuss empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geänderten 
Beschluss zu fassen: 
 
1. Der Rat beschließt, einer Veräußerung des Grundstückes "Kolb-Halle" (Anlage 
1, Flurstücke 524, 565 und 566, Flur 74, Gemarkung Müngersdorf) durch die 
Eigentümerin NRW.Urban GmbH & Co. KG gemäß den Richtlinien für Ankauf, 
Freilegung, Baureifmachung und Wiederveräußerung von Gewerbe-, Industrie- 
und Verkehrsbrachen im Rahmen des "Grundstücksfonds Nordrhein-Westfalen" 
und des "Grundstücksfonds Ruhr", an den von NRW.Urban benannten Investor 
unter den folgenden Voraussetzungen, zuzustimmen. 
 
2. Es ist bei der Veräußerung vertraglich festzuschreiben: 
 
 das vorliegende Planungs- und Nutzungskonzept (Anlage 3) 
 der Verbleib des Vereins "Wir selbst e. V. " gemäß des Planungs- und Nut-
zungskonzeptes (Anlage 3) 
 wohnen mit einem Anteil von mindestens 30 % öffentlich gefördertem 
Wohnungsbau 
 Realisierung einer mindestens dreizügigen Kindertagesstätte

3. NRW.Urban GmbH & Co. KG wird aufgefordert, die unter Ziffer 2. genannten 
Nutzungen durch geeignete Instrumente (zum Beispiel Grunddienstbarkeiten) 
dinglich zu sichern und eine Bauverpflichtung gegenüber dem Investor auszu-
sprechen.  
 
4. Im weiteren Verfahren sind die Anwohnerinnen und Anwohner weiterhin 
zu informieren sowie mit ihren Interessen anzuhören und angemessen 
zu berücksichtigen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion empfohlen

Beschlussvorlage Rat

9321 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
612 Rhei SB 
Vorlagen-Nummer 
 1733/2017 
Freigabedatum 
28.08.2017  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Kolb-Halle an der Helmholtzstraße in Köln-Ehrenfeld;  
hier: Vorgaben an die Eigentümerin NRW Urban GmbH & Co. KG zum Grundstücksverkauf 
gemäß den Richtlinien des Grundstücksfonds NRW 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat beschließt, einer Veräußerung des Grundstückes "Kolb-Halle" (Anlage 1, Flurstücke 
524, 565 und 566, Flur 74, Gemarkung Müngersdorf) durch die Eigentümerin NRW.Urban 
GmbH & Co. KG gemäß den Richtlinien für Ankauf, Freilegung, Baureifmachung und Wieder-
veräußerung von Gewerbe-, Industrie- und Verkehrsbrachen im Rahmen des "Grundstücks-
fonds Nordrhein-Westfalen" und des "Grundstücksfonds Ruhr", an den von NRW.Urban be-
nannten Investor unter den folgenden Voraussetzungen, zuzustimmen. 
 
2. Es ist bei der Veräußerung vertraglich festzuschreiben: 
 
 das vorliegende Planungs- und Nutzungskonzept (Anlage 3) 
 der Verbleib des Vereins "Wir selbst e. V. " gemäß des Planungs- und Nutzungskonzeptes 
(Anlage 3) 
 wohnen mit einem Anteil von mindestens 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau 
 Realisierung einer mindestens dreizügigen Kindertagesstätte 
 
3. NRW.Urban GmbH & Co. KG wird aufgefordert, die unter Ziffer 2. genannten Nutzungen durch 
geeignete Instrumente (zum Beispiel Grunddienstbarkeiten) dinglich zu sichern und eine Bau-
verpflichtung gegenüber dem Investor auszusprechen.  
 
 
Alternative: keine 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.09.2017 
Liegenschaftsausschuss 19.09.2017 
Stadtentwicklungsausschuss 21.09.2017 
Rat 28.09.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
 
Das Gelände der Kolb-Halle an der Helmholtzstraße in Köln-Ehrenfeld befindet sich im Eigentum des 
Grundstücksfonds NRW.Urban GmbH & Co. KG. Es ist Teil einer seinerzeit vom Grundstücksfonds 
NRW übernommenen Gewerbebrache, dem ehemaligen Kolbgelände. Das Gelände der ehemaligen 
Kolbfabrik ist in den letzten Jahren bis auf das in Rede stehende Grundstück mit einer gemischten 
Nutzung (Gewerbe und Wohnen) erfolgreich entwickelt worden.  
Verblieben ist das Grundstück an der Helmholtzstraße/Leyendeckerstraße mit einer Fläche von circa 
4 750 m². Es ist mit einem Verwaltungsgebäude und mehreren Hallen bebaut. Eine circa 2 000 m² 
große Halle wird auch nach der erfolgten Kündigung seit Jahren vom Verein "Wir selbst e. V." ge-
nutzt, die Miete wird von der Stadt Köln gezahlt. Der Eigentümer, NRW.Urban, will das Grundstück 
nun veräußern und begehrt von der Stadt Köln die Rückgabe der Flächen. 
Es liegt folgender Ratsbeschluss vom 17.12.2013 vor: 
1. Soweit die landeseigene Gesellschaft NRW.URBAN Service GmbH ein mit einem belastbaren 
Nutzungs- und Finanzierungskonzept verbundenes Kaufangebot des Vereins "Wir selbst e.V." 
zur Prüfung annimmt, steht der Rat der Stadt Köln dem nicht entgegen. Ziffer 1 des Ratsbe-
schlusses vom 18.06.2013 bleibt davon unberührt. 
2. Grundlage für die zukünftige Nutzung des Kolb-Areals ist der Ratsbeschluss vom 18. Juni 2013. 
Demnach ist die Fläche zu einem Mischgebiet mit Wohnen und Gewerbe zu entwickeln und für 
die Wohnnutzung ein hoher Anteil an öffentlich-geförderten Wohnungsbau vorzusehen (vgl. An-
lage 2 der Verwaltungsvorlage 3537/2013). 
3. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld wird wie üblich gemäß § 2, Absatz 3, Ziffer 6 der Zuständig-
keitsordnung sowie im Rahmen des Planungsrechts beteiligt." 
 
Am 20.12.2016 erfolgte der Ratsbeschluss zur Umsetzung des Stadtentwicklungskonzeptes (STEK) 
Wohnen. Dabei wurde zum Kolbgelände folgender Beschluss gefasst: 
"4.01 Kolbgelände 
Die Nutzung der Fläche 4.01 ist auf Basis der Beschlusslage des Rates vom 18.06.2013 
(AN/0788/2013) und vom 17.12.2013 (3537/2013) weiter zu verfolgen, die auch den planungsrechtli-
chen Rahmen für die zukünftige Nutzung des Kolb-Areals festlegt. Demnach ist die Fläche zu einem 
Mischgebiet mit Wohnen und Gewerbe zu entwickeln und für die Wohnnutzung ein hoher Anteil an 
öffentlich-geförderten Wohnungsbau vorzusehen. Dabei sollen die Nutzungsinteressen von "Wir 
selbst e.V" in einer vom Grundstückseigentümer NRW-Urban geplanten Grundstücksveräußerung 
verträglich einbezogen werden. 
Rahmenbedingungen  
Mit Schreiben vom 30.05.2016 hat NRW.Urban der Verwaltung mitgeteilt, dass sich nach Durchfüh-
rung von Verhandlungen mit dem Verein "Wir selbst e. V." gezeigt habe, dass dieser finanziell nicht in 
der Lage sei, das Objekt zu erwerben. Der Verein hat jedoch einen Investor benannt, dessen Konzept 
einen Verbleib des Vereins auf dem Grundstück vorsehe, jedoch auf einem kleineren Teilbereich. Der 
Investor hat NRW.Urban ein Kaufangebot vorgelegt, das dem Verkehrswert entspricht und daher für 
den Grundstücksfonds nach den Haushaltsrichtlinien des Landes NRW akzeptabel wäre. NRW.Urban 
bittet in dem Schreiben um Entscheidung der Stadt Köln, ob die Fläche an den Investor mit einem 
belastbaren Konzept zum Verbleib des Vereins "Wir selbst e. V." veräußert werden kann oder nach 
Freiräumung des Grundstückes durch die Stadt Köln und nach Ausschreibung des Grundstückes an 
einen Investor mit einer Bauverpflichtung und Anwendung des kooperativen Baulandmodells veräu-
ßert werden soll.

3 
Im Herbst 2016 wurde von Seiten der Verwaltung Bedarf für eine Kindertagesstätte auf dem Gelände 
angemeldet. Die Verwaltung hat daraufhin Gespräche mit dem Investor geführt und ihn im November 
2016 gebeten, sein Konzept zu überarbeiten und eine Kindertagesstätte in die Planung zu integrieren. 
Der Bau einer Kindertagesstätte wird im Ratsbeschluss vom 17.12.2013 zur weiteren Entwicklung der 
Kolb-Halle nicht erwähnt, entspricht jedoch den Nutzungen eines Mischgebiets. Die Verwaltung be-
fürwortet die Realisierung einer Kindertagesstätte auf dem Gelände zur Deckung von notwendigen 
Bedarfen für Ehrenfeld, Neuehrenfeld und Braunsfeld. Die im Ratsbeschluss von Dezember 2013 
genannten Nutzungen Wohnen und Gewerbe sowie für die Wohnnutzung ein Anteil an öffentlich-
gefördertem Wohnungsbau, sind nach Ansicht der Verwaltung nach wie vor umsetzbar.  
 
Planungskonzept 
 
Der Investor hat aufgrund der Forderung nach einer Kindertagesstätte sein Konzept überarbeitet und 
mit der Verwaltung abgestimmt. Nach dem nun vorgelegten Planungskonzept (siehe Anlage 3) ist eine 
dreizügige Kindertagesstätte, Wohnen und die Integration des Vereins "Wir selbst e. V." vorgesehen. 
 
Entlang der Helmholtzstraße ist eine bis zu fünfgeschossige Bebauung (plus Staffelschoss) vorgese-
hen, die sich an den Höhen der bestehenden Bebauung östlich angrenzend (Helmholtzstraße 6 bis 8) 
orientiert. Im Erdgeschoss soll eine dreizügige Kindertagesstätte realisiert werden. Im rückwärtigen 
Grundstücksbereich sollen die bestehenden Hallen teilweise abgerissen werden und zweigeschossi-
ge Wohnhäuser entstehen. Nach dem vorliegenden Konzept sind circa 4 900 m² Netto-Wohnfläche 
vorgesehen (entspricht circa 6 100 m² BGF Wohnen). Es sind Eigentums- und Mietwohnungen ge-
plant. Es soll ein Anteil von 30 % öffentlich geförderten Wohnungen entstehen.  
 
Dem Verein "Wir selbst e. V." wird im nordöstlichen Bereich des Grundstückes das dreigeschossige 
Bestandsgebäude und die dahinterliegende Halle für Ateliers, Aktions- und Ausstellungsflächen zur 
Verfügung gestellt. Der eingeschossige Anbau (ehemaliges Pförtnerhaus) soll als Café genutzt wer-
den. Das dreigeschossige ehemalige Verwaltungsgebäude ist denkmalgeschützt, nicht zum Denkmal 
gehören der eingeschossige Vorbau links (Pförtnerhaus) und die an der Rückfassade des Objektes 
angebauten Werkshallen. 
 
Detailliertere Beschreibungen der Planung sind den Anlage 4 und 5 zu entnehmen.  
 
Für das in Anlage 3 dargestellte Planungskonzept mit Wohnnutzung und Kindertagesstätte sowie 
einer kreativwirtschaftlichen und kulturellen Nutzung an der Leyendeckerstraße wird kein Erfordernis 
zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gesehen. Die Entwicklung kann nach § 34 Baugesetzbuch 
(BauGB) erfolgen. Die geplante Nutzung entspricht auch der Zielsetzung der zurzeit in Beratung be-
findlichen 184. Änderung des Flächennutzungsplanes und der dort beabsichtigten Darstellung als 
gemischter Baufläche. 
 
Für alle geplanten Nutzungen sind Baugenehmigungsverfahren erforderlich. In den Baugenehmi-
gungsverfahren müssen alle bau- und planungsrechtlichen Vorschriften auf Einhaltung geprüft wer-
den wie zum Beispiel Immissionsschutz, Abstandflächen, Stellplatznachweis, Zufahrtssituation, 
Brandschutz etc. Dadurch können sich noch Änderungen am Planungskonzept ergeben. So sollte 
aus Sicht der Verwaltung insbesondere die Situation zum nördlich an der Helmholtzstraße angren-
zenden Nachbarn mit der Zufahrt zur Tiefgarage und der Gebäudeabstaffelung überdacht werden.  
 
Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung zu einer Veräußerung der Fläche durch die NRW Urban 
GmbH & Co. KG mit einer Festschreibung des vorliegenden Nutzungs- und Planungskonzeptes 
(Anlage 3) und dinglichen Sicherung sowie einer Bauverpflichtung des Käufers. 
 
Anlagen 
1  Übersichtsplan 
2  Geplante Nutzungen gemäß Ratsbeschluss vom 17.12.2013 
3  Planungs- und Nutzungskonzept des Investors 
4  Beschreibung des Planungskonzeptes  
5  Geplantes Nutzungskonzept des Vereins "Wir selbst e. V."

Anlage 1_Übersichtsplan

468 Zeichen

Anlage 1

[8 staatxöin |
Stadtplanungsamt
Überrsichtsplan
Helmholzstraße / Kolbhalle
in Köln - Ehrenfeld
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retungen, die en Befangenheit an den Beratungen zu
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17

Anlage 4_Konzept_Kurzbescheibung

2053 Zeichen

Kolbgelände 
Helmholtzstraße 
Konzeption - Kurzbeschreibung 
Die Umgestaltung des Kolbgeländes in der Helmholtzstraße sieht eine Vereinigung von kultureller 
Nutzung und Schaffung von neuen Wohnflächen inklusive einer Kindertagestätte vor. 
Geplant ist eine familienfreundliche Wohnanlage mit dem Schwerpunkt „Familie und Kind". 
Durch den Abriss von Teilbereichen der bestehenden Hallen wird der Neubau von Wohnflächen 
und einer 3-zügigen Kita ermöglicht. 
Kunst und Kultur 
Den Künstlern wird im nordöstlichen Bereich des Geländes das 3-geschossige Bestandsgebäude 
und die dahinterliegende Halle für ihre Ateliers und Aktions- und Ausstellungsflächen zur 
Verfügung gestellt. Der 1-geschossige Anbau am Bestandsgebäude soll als Cafe genutzt werden. 
Kita 
In dem Neubau entlang der Helmholtzstraße ist im Erdgeschoss eine 3-zügige Kindertagesstätte 
vorgesehen. In dieser sind sowohl bis zu 3 U3-Gruppen, als auch eine integrative Gruppen 
möglich. 
Die Kita bietet gleichzeitig kurze Wege für die Kinder der neuen Bewohner des Kolbgeländes. 
Wohnnutzung 
Sowohl im Gebäude entlang der Helmholtzstraße, als auch im hinteren Bereich des Geländes sind 
neue Wohnungen geplant. 
An der Straße sollen Wohnungen sowohl in einer Geschossebene, als auch als Maisonette geplant 
werden. 
Die Loftgebäude im hinteren Bereich sind 2-geschossige Wohnhäuser. 
Die familienfreundliche Planung sieht nicht nur kurze Wege der neuen Bewohner zur Kita vor, 
sondern soll gleichzeitig auch durch größere Wohneinheiten ausreichend Platz für mehrere 
Kinderzimmer bieten. Zudem sehen Arbeitszimmer in jeder Wohnung die Möglichkeit zum Horne­
Office vor. 
Insgesamt werden ca. 4.900m2 neue Wohnflächen ermöglicht. 
Erschließung 
Das Gelände und deren Gebäude sind sowohl von der Helmholtzstraße aus, als auch rückwärtig 
über die kleine Stichstraße der Leyendeckerstraße zu erreichen. 
Stellplätze 
Der Neubau an der Helmholtzstraße hat im KG eine Tiefgarage, in der sowohl die Stellplätze der 
Wohnbebauung, als auch der Kita untergebracht werden. 
27.04.2017 
Anlage 4

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

2598 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Rhei SB 
 
Vorlagen-Nummer 
1733/2017
Stand: 03.06.2024 
Sachstandsbericht  
Kolb-Halle an der Helmholtzstraße in Köln-Ehrenfeld;  
hier: Vorgaben an die Eigentümerin NRW Urban GmbH & Co. KG zum 
Grundstücksverkauf gemäß den Richtlinien des Grundstücksfonds NRW 
Beschluss des Rates vom 28.09.2017 
1.       Der Rat beschließt, einer Veräußerung des Grundstückes "Kolb -Halle" (Anlage 1, Flurstücke 
524, 565 und 566, Flur 74, Gemarkung Müngersdorf) durch die Eigentümerin NRW.Urban 
GmbH & Co. KG gemäß den Richtlinien für Ankauf, Freilegung, Baureifmachung und Wie-
derveräuß erung von Gewerbe-, Industrie- und Verkehrsbrachen im Rahmen des "Grund-
stücksfonds Nordrhein-Westfalen" und des "Grundstücksfonds Ruhr", an den von NRW.Ur-
ban benannten Investor unter den folgenden Voraussetzungen, zuzustimmen. 
  
2.       Es ist bei der Veräußerung vertraglich festzuschreiben:  
  
        das vorliegende Planungs - und Nutzungskonzept (Anlage 3) 
        der Verbleib des Vereins "Wir selbst e. V. " gemäß des Planungs - und Nutzungskon-
zeptes (Anlage 3) 
        wohnen mit einem Anteil von mindestens 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau  
        Realisierung einer mindestens dreizügigen Kindertagesstätte  
  
3.       NRW.Urban GmbH & Co. KG wird aufgefordert, die unter Ziffer 2. genannten Nutzungen 
durch geeignete Instrumente (zum Beispiel Grunddienstbarkeiten) dinglich zu sichern und 
eine Bauverpflichtung gegenüber dem Investor auszusprechen. 
  
4.       Im weiteren Verfahren sind die Anwohnerinnen und Anwohner weiterhin zu informieren so-
wie mit ihren Interessen anzuhören und angemessen zu berücksichtigen. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Zu 1. Die Veräußerung des genannten Grundstückes "Kolb-Halle" (Anlage 1, mittlerweile Flur-
stücke 524, 565, 801 und 802, Flur 74, Gemarkung Müngersdorf) durch die Eigentümerin

2 
 
NRW.Urban GmbH & Co. KG an den von NRW.Urban benannten Investor ist erfolgt.  
 
Zu 2. Der Entwurf eines Kaufvertrags lag der Verwaltung vor. Dabei wurde geprüft, ob die Vorgaben 
des Ratsbeschlusses eingehalten waren.   
 
Zu 3. Eine Bauverpflichtung ist im Kaufvertrag enthalten .  
Grunddienstbarkeiten, die die unter Ziffer 2 des Ratsbeschlusses genannten Nutzungen absichern, 
sind nicht im Grundbuch eingetragen.  
 
Zu 4. Eine Informationsveranstaltung für die Anwohnerinnen und Anwohner durch den Inves-
tor hat am 07.03.2022 stattgefunden. 
Nächste Schritte: 
Nicht erforderlich 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Nicht erforderlich

Anlage 8 Auszug StEA vom 21.09.2017

1982 Zeichen

Anlage 8 
 
 
Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Herr Freitag 
Telefon:  (0221) 221-23657  
Fax       :  (0221) 221-24141 
E-Mail:  uwe.freitag@stadt-koeln.de 
Datum: 26.09.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 27. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 21.09.2017 
öffentlich 
6.4 Kolb-Halle an der Helmholtzstraße in Köln-Ehrenfeld;  
hier: Vorgaben an die Eigentümerin NRW Urban GmbH & Co. KG zum 
Grundstücksverkauf gemäß den Richtlinien des Grundstücksfonds 
NRW 
1733/2017 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden geänderten Be-
schlusses zu fassen: 
 
1. Der Rat beschließt, einer Veräußerung des Grundstückes "Kolb-Halle" (Anlage 
1, Flurstücke 524, 565 und 566, Flur 74, Gemarkung Müngersdorf) durch die 
Eigentümerin NRW.Urban GmbH & Co. KG gemäß den Richtlinien für Ankauf, 
Freilegung, Baureifmachung und Wiederveräußerung von Gewerbe-, Industrie- 
und Verkehrsbrachen im Rahmen des "Grundstücksfonds Nordrhein-Westfalen" 
und des "Grundstücksfonds Ruhr", an den von NRW.Urban benannten Investor 
unter den folgenden Voraussetzungen, zuzustimmen. 
 
2. Es ist bei der Veräußerung vertraglich festzuschreiben: 
 
 das vorliegende Planungs- und Nutzungskonzept (Anlage 3) 
 der Verbleib des Vereins "Wir selbst e. V. " gemäß des Planungs- und Nut-
zungskonzeptes (Anlage 3) 
 wohnen mit einem Anteil von mindestens 30 % öffentlich gefördertem 
Wohnungsbau 
 Realisierung einer mindestens dreizügigen Kindertagesstätte 
 
3. NRW.Urban GmbH & Co. KG wird aufgefordert, die unter Ziffer 2. genannten 
Nutzungen durch geeignete Instrumente (zum Beispiel Grunddienstbarkeiten)

dinglich zu sichern und eine Bauverpflichtung gegenüber dem Investor auszu-
sprechen.  
 
4. Im weiteren Verfahren sind die Anwohnerinnen und Anwohner weiterhin 
zu informieren sowie mit ihren Interessen anzuhören und angemessen zu 
berücksichtigen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig –bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion- zugestimmt.

Anlage 3_Planungskonzept_A4

8 Zeichen

Anlage 3

Anlage 2_Nutzungen gem Ratsbeschluss 2013

211 Zeichen

Anlage 2

Stadtplanungsamt

Geplante Nutzungen

Helmholzstraße / Kolbhalle

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Maßstab 1: 1000

Beratungsverlauf (4)

11.09.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.9 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2017 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
21.09.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
28.09.2017 Rat
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1733/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
28.08.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27