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3397/2025

Finanzierung des erhöhten Eigenanteils für die Aufgabe Alltagshelfende in Kitas

Mitteilung Ausschuss 09.12.2025

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 15.12.2025, TOP 2.14

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2220 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51 
 
Vorlagen-Nummer 09.12.2025 
 3397/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 09.12.2025 
Finanzausschuss 15.12.2025 
 
Finanzierung des erhöhten Eigenanteils für die Aufgabe Alltagshelfende in Kitas 
 
In den städtischen Kitas ist in jeder Kita eine halbe Stelle Alltagshelfende (Kita-Helferinnen- 
und Helfer) angebunden, die der Entlastung des pädagogischen Personals in Kitas dienen 
und über Landesmittel finanziert werden. 
 
Neben der Landesfinanzierung ist die Erbringung eines Eigenanteils notwendig.  
Es wird darüber informiert, dass mit der Richtlinie des Ministeriums für Kinder, Jugend, Fami-
lie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW zur Gewährung von Zuwendun-
gen zur Förderung von Kita-Helferinnen und –Helfern vom 13.06.2025 das Land die bisheri-
gen Zuwendungen für die Alltagshelfenden gekürzt hat. Um der Situation kurzfristig zu begeg-
nen und die geringeren Landeszuweisungen aufzufangen, wurden städtischerseits befristet für 
die Zeit vom 01.08.2025 bis 31.07.2026 zusätzliche 381.000,-€ kompensiert. 
 
Die Kompensation erfolgt im Rahmen einer Einzelfallentscheidung durch die temporäre Sper-
rung derzeit vakanter Stellen, so dass die Besetzung der vorhandenen Stellen für Alltagshel-
fende zumindest im laufenden Förderzeitraum gesichert ist.  
 
In seiner Sitzung am 13.02.2025 (0138/2025) hat der Rat der Stadt Köln folgenden Haushalts-
begleitbeschluss beschlossen: „Ausfallende Bundes-, Landes- und/oder sonstige Mittel wer-
den in Anbetracht der Haushaltssituation grundsätzlich nicht durch die Bereitstellung von städ-
tischen Mitteln ausgeglichen, da sich hierdurch die Sanierungsbedarfe für den Haushalt erhö-
hen würden.“ Darüber hinaus sind auch dauerhafte Kompensationsmöglichkeiten nicht er-
kennbar. 
 
Seitens des Landes Nordrhein-Westfalen ist im Rahmen eines Eckpunktepapiers angekün-
digt, die Finanzierung der Alltagshelfenden in die Regelförderdung des Kibiz NRW aufzuneh-
men. Dies gilt es zu unterstützen, um die Wahrnehmung der Aufgaben auch aus Sicht der 
Kommunen langfristig abzusichern. Ab dem 01.08.2026 ist die weitere Finanzierung allerdings 
noch zu klären.  
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (2)

09.12.2025 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.12.2025 Finanzausschuss
TOP 2.14 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3397/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
09.12.2025
Erstellt
27.11.2025 11:20