Finanzierung des erhöhten Eigenanteils für die Aufgabe Alltagshelfende in Kitas
Mitteilung Ausschuss 3397/2025 vom 09.12.2025
Stand: Am 15.12.2025 im Finanzausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer 09.12.2025 3397/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 09.12.2025 Finanzausschuss 15.12.2025 Finanzierung des erhöhten Eigenanteils für die Aufgabe Alltagshelfende in Kitas In den städtischen Kitas ist in jeder Kita eine halbe Stelle Alltagshelfende (Kita-Helferinnen- und Helfer) angebunden, die der Entlastung des pädagogischen Personals in Kitas dienen und über Landesmittel finanziert werden. Neben der Landesfinanzierung ist die Erbringung eines Eigenanteils notwendig. Es wird darüber informiert, dass mit der Richtlinie des Ministeriums für Kinder, Jugend, Fami- lie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW zur Gewährung von Zuwendun- gen zur Förderung von Kita-Helferinnen und –Helfern vom 13.06.2025 das Land die bisheri- gen Zuwendungen für die Alltagshelfenden gekürzt hat. Um der Situation kurzfristig zu begeg- nen und die geringeren Landeszuweisungen aufzufangen, wurden städtischerseits befristet für die Zeit vom 01.08.2025 bis 31.07.2026 zusätzliche 381.000,-€ kompensiert. Die Kompensation erfolgt im Rahmen einer Einzelfallentscheidung durch die temporäre Sper- rung derzeit vakanter Stellen, so dass die Besetzung der vorhandenen Stellen für Alltagshel- fende zumindest im laufenden Förderzeitraum gesichert ist. In seiner Sitzung am 13.02.2025 (0138/2025) hat der Rat der Stadt Köln folgenden Haushalts- begleitbeschluss beschlossen: „Ausfallende Bundes-, Landes- und/oder sonstige Mittel wer- den in Anbetracht der Haushaltssituation grundsätzlich nicht durch die Bereitstellung von städ- tischen Mitteln ausgeglichen, da sich hierdurch die Sanierungsbedarfe für den Haushalt erhö- hen würden.“ Darüber hinaus sind auch dauerhafte Kompensationsmöglichkeiten nicht er- kennbar. Seitens des Landes Nordrhein-Westfalen ist im Rahmen eines Eckpunktepapiers angekün- digt, die Finanzierung der Alltagshelfenden in die Regelförderdung des Kibiz NRW aufzuneh- men. Dies gilt es zu unterstützen, um die Wahrnehmung der Aufgaben auch aus Sicht der Kommunen langfristig abzusichern. Ab dem 01.08.2026 ist die weitere Finanzierung allerdings noch zu klären. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf
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15.12.2025 zuletzt
TOP 2.14, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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