1130/2021
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion zum Inklusionsbericht 2019 (2285/2020)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/11/110/4 Vorlagen-Nummer 31.03.2021 1130/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021 Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion zum Inklusionsbericht 2019 (2285/2020) Ausgangslage: Im Hinblick auf den in der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren am 14.01.2021 vorgestell- ten Inklusionsbericht für 2019 wurden an die Verwaltung seitens der SPD-Fraktion folgende Nachfra- gen gestellt: 1. Welche Maßnahmen plant die Stadtverwaltung, um mehr junge Menschen mit Behinderungen zu einer Bewerbung um einen Ausbildungsplatz zu ermuntern? 2. Sind aus Sicht der Verwaltung weitere Maßnahmen nötig und möglich, damit Me nschen mit Behinderung im Auswahlverfahren ihre Eignung trotz ihrer Behinderung optimal unter Beweis stellen können und wenn ja, welche? Die Verwaltung antwortet hierauf wie folgt: Zu Frage 1: Welche Maßnahmen plant die Stadtverwaltung, um mehr junge Men schen mit Behinderungen zu einer Bewerbung um einen Ausbildungsplatz zu ermuntern? Bereits seit langem stellt die Verwaltung Menschen mit ganz verschiedenen Beeinträchtigungen und Förderbedarfen ein. Der Bewerbungserfolg von Menschen mit Behinderung ist positiv hervorzuheben: So hatte 2018 jede 21. Bewerbung von Menschen mit Behinderung Erfolg, bei Menschen ohne Be- hinderung war es jede 23. Bewerbung. Auch 2019 zeigte sich ein positiver Trend; hier hatte jede 14. Bewerbung von Menschen mit Beeinträchtigung Erfolg, während jede 19. sich bewerbende Person ohne Behinderung eine Zusage erhielt. Die Verwaltung ist sehr an einer weiteren Ausweitung der Einstellung von Menschen mit Beeinträchti- gungen interessiert und hat hierzu als einen Beitrag das seit 2018 in den Inklusionsberichten erläuter- te Inklusionsprojekt für Menschen mit Beeinträchtigungen konzipiert und umgesetzt, das sich bereits jetzt als Erfolg darstellt. Ferner arbeitet die Verwaltung aktuell an einem Ausbildungsflyer für den Personenkreis der Men- schen mit Beeinträchtigung, der nochmals explizit für das bestehende Angebot und das Interesse der Stadt an Vielfalt wirbt, auch in Zusammenarbeit mit der Gesamtschwerbehindertenvertretung. Ziel ist es, die Zahl der Bewerbenden mit Behinderung und mindestens gleicher Eignung nochmals signifi- kant zu erhöhen, aus Überzeugung und um dem zwingenden gesetzlichen Erfordernis nachzukom- men, einzelne Bevölkerungsgruppen nicht zu benachteiligen. Im Hinblick auf die externe Einstellung von Menschen mit Behinderung außerhalb des Ausbildungs- 2 verfahrens verhält es sich ähnlich. So wurden beispielsweise für alle Auswahlverfahren für Führungs- kräfte Anforderungen und Fragen zur Inklusion als zwingend erforderlich vorgegeben. Dies gilt im Übrigen auch für alle internen Auswahlverfahren. Zudem hat die Verwaltung zur Personalgewinnung von noch mehr Menschen mit Behinderung die gesetzlich vorgeschriebene Abfrage bei der Bundesagentur für Arbeit nach dem Neunten Sozialge- setzbuch (SGB IX) eigeninitiativ erweitert. So werden nun das Berufsförderungswerk und alle Integra- tionsfachdienste im Rheinland mit einbezogen. Alle sich bewerbenden schwerbehinderten Menschen, die nach wohlwollender Ermessensprüfung nicht „offensichtlich ungeeignet“ sind, werden auch zum entsprechenden Auswahlverfahren zugelas- sen und zur Auswahlrunde eingeladen. Im Weiteren bestehen Kooperationen mit dem Jobcenter Köln, der Bundesagentur für Arbeit und ex- ternen Bildungsträgern. Unabhängig davon führt die Verwaltung koordinierte Auswahlrunden aus Initiativbewerbungen mit Menschen mit Behinderung durch, um dadurch einen Talentpool zu schaffen, der dabei hilft, die Be- werber*innen passgenau an die Dienststellen zu vermitteln. Anlässlich einer aufgrund der vorliegenden Anfrage durchgeführten Datenauswertung konnte festge- stellt werden, dass die o. g. Maßnahmen im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr bereits zu einer Stei- gerung der Anzahl der Einstellungen von schwerbehinderten Menschen in Höhe von 7% geführt ha- ben. In Kürze wird durch die Verwaltung im Westgebäude des Stadthauses zudem ein Servicepoint für die persönliche Beratung von Bewerber*innen eröffnet. Hier können sich alle an der Stadt Köln interes- sierten Menschen über die Arbeitgeberin Stadt Köln informieren. Diese Möglichkeit der persönlichen Kontaktaufnahme erweitert den barrierefreien Zugang zur Stadtverwaltung um einen weiteren Faktor. Dennoch sind dieser umfangreichen Förderung auch rechtliche Grenzen gesetzt. Bei Auswahlverfah- ren im öffentlichen Dienst gilt das sogenannte im Grundgesetz verankerte Leistungsbestenprinzip. Dieses darf trotz aller Fördermaßnahmen nicht ausgehebelt werden. Abschließend muss angeführt werden, dass die Anzahl der schwerbehinderten Mitarbeitenden in der Stadtverwaltung höher ist, als dies anhand ausgewiesener Zahlen ersichtlich ist, denn viele schwer- behinderte Mitarbeitende geben ihre Schwerbehinderung nicht an. Zu Frage 2. Sind aus Sicht der Verwaltung weitere Maßnahmen nötig und möglich, damit Men- schen mit Behinderung im Auswahlverfahren ihre Eignung trotz ihrer Behinderung optimal unter Beweis stellen können und wenn ja, welche? Unter Betrachtung der oben genannten Ausführungen schöpft die Verwaltung alle Möglichkeiten aus. Alle gesetzlichen Anforderungen werden erfüllt. Weitere Optimierungsmöglichkeiten werden hierbei auch weiterhin stets geprüft und umgesetzt werden. In den betreffenden Auswahlverfahren werden auch in Abstimmung mit der Gesamtschwerbehinder- tenvertretung der Stadtverwaltung Köln nahezu optimale Rahmenbedingungen auch und gerade für Menschen mit Behinderung sichergestellt. Gez. Prof. Dr. Diemert i.V. für Dez. I
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1130/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 31.03.2021
- Erstellt
- 24.03.2021 16:27