3899/2018
Beantwortung der Anfrage der Fraktion Die Linke vom 02.04.2016 betreffend Kalkberg
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3601 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57 Vorlagen-Nummer 3899/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 10.12.2018 Beantwortung der Anfrage der Fraktion Die Linke vom 02.04.2016 betreffend Kalkberg Frage 1 Wie viele Bäume mit welchem Stammdurchmesser, wurden zurückgeschnitten, gefällt oder gerodet und was geschieht mit dem Holz? Antwort Der Bereich des Kalkbergs wird bauplanungsrechtlich als Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) beurteilt; die Baumschutzsatzung der Stadt Köln ist für diesen Bereich daher nicht anzu- wenden, da diese ausschließlich im baulichen Innenbereich gilt. Frage 2 Wer erteilte die Genehmigung und unter welchen Auflagen?- das heißt welcherlei Ersatzpflanzungen sind dafür wo im Stadtteil Buchforst vorgesehen? Antwort Eingriffe im baulichen Außenbereich werden auf Basis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung nach den §§ 14 ff. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bewertet. Für einen Teil der bereits erfolg- ten Baumfällungen im Bereich der zu errichtenden Stützmauer (Verbindungsweg zwischen Kalk- Mülheimer-Str. und Karlsruher Str.) wurde eine Ersatzgeldzahlung festgesetzt, die zur Durchführung von Ersatzpflanzungen in räumlicher Nähe zu entrichten ist. In welcher Form die beabsichtigte Wie- derbegrünung des Kalkbergs umgesetzt wird, können die beteiligten Dienststellen erst nach Ab- schluss der noch durchzuführenden Sicherungsarbeiten entscheiden. Frage 3 In welcher Form wurden die Belange der am Kalkberg vormals heimischen Tiere bei den Arbeiten berücksichtigt, heißt: wohin wurden diese Tiere umgesiedelt oder wohin können sie ausweichen? Antwort Die artenschutzrechtlichen Belange werden bereits während der Sanierung berücksichtigt. Bei der anschließenden Neugestaltung des Kalkberges werden auch erforderliche artenschutzrechtliche Aus- gleichsmaßnahmen integriert, die zuvor in einem noch abschließend zu erstellenden artenschutz- rechtlichen Fachbeitrag ermittelt werden. 2 Frage 4 Warum wurden und werden weder die Mitglieder der Mülheimer Bezirksvertretung noch die Anwoh- ner*innen frühzeitig informiert und warum erfolgen Einladungen zu längst feststehenden Terminen so kurzfristig? (Beispiel: Bereits am 10.03. war bekannt, dass es am 18.03. eine Bürgerinformation ge- ben soll, erst am 16.03. erfolgten die Einladungen) Antwort In der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 8.3.2016 hat die Verwaltung eine Bürgerinformati- onsveranstaltung in Aussicht gestellt. Da geeignete Räumlichkeiten kurzfristig nicht zur Verfügung standen, wurde für den 18.3.2016 eine Bürgerinformation unter freiem Himmel auf dem Kinderspiel- platz „Am Bischofsacker“ vorbereitet. Dieser Termin wurde unverzüglich mündlich kommuniziert. Die Verteilung von schriftlichen Einladungen an einen definierten Adressatenkreis konnte über einen ex- ternen Leistungserbringer leider nicht rechtzeitig erfolgen, deswegen hat dankenswerter Weise Per- sonal der Berufsfeuerwehr diese Arbeit übernommen. Die Einsatzbereitschaft war dadurch nicht ein- geschränkt. Im Ergebnis zeigte die Veranstaltung am Nachmittag des 18.3.2016, dass die Bürgerinnen und Bür- ger trotzdem über die Veranstaltung informiert waren. Frage 5 Die Belastung der Buchforster*innen ist stärker, als zu Beginn der Planungen angekündigt. Welche weiteren Kompensationsmaßnahmen für den Stadtteil Buchforst plant die Verwaltung daher über die bisher zugesagten hinaus? Antwort Die Verwaltung plant derzeit keine weitergehenden Kompensationsmaßnahmen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3899/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 03.12.2018
- Erstellt
- 23.11.2018 13:56