1471/2020
Planungsaufnahme zur Errichtung einer 4-gruppigen integrativen Kindertageseinrichtung in der Franz-Werfel-Str. 18, 51067 Köln (Holweide)
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/514 Vorlagen-Nummer 1471/2020 Freigabedatum 01.12.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planungsaufnahme zur Errichtung einer 4-gruppigen integrativen Kindertageseinrichtung in der Franz-Werfel-Str. 18, 51067 Köln (Holweide) Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung unverzüglich die Planung und Kostenermittlung bis ein- schließlich Leistungsphase 3 (HOAI) für den erforderlichen Abriss und Neubau, Planung der technischen Innenausstattung und Gestaltung des Außengeländes inkl. Spielgeräte der Kin- dertageseinrichtung Franz-Werfel-Str. 18 in Köln Holweide aufzunehmen. Der Planung ist das Raumprogramm für eine Kindertageseinrichtung mit 2 Gruppen Typ I (6 U3- und14 Ü3-Plätze) und 2 Gruppen Typ II (10 U3-Plätze) sowie die Leistungsbeschreibung für den Neubau von Kindertageseinrichtungen (Stand 01/2019) zu Grunde zu legen. 2. Der Rat genehmigt konsumtive Aufwandsermächtigungen i.H.v. 374.000,- € zur Beauftragung der Leistungsphasen 1-3. Die dazu benötigten Mittel stehen im Teilergebnisplan 0603 (Kinder- tagesbetreuung) in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. Ein Teilbetrag i. H. v. 44.000,- € wird bereits in 2020 abfließen. Der Restbetrag i. H. v. voraussichtlich 330.000,- € steht im Haushaltsjahr 2021 zur entsprechenden Verwen- dung bereit. Alternative: Der Rat verzichtet auf einen Neubau der Kindertageseinrichtung Franz-Werfel-Str. 18 in Köln Holweide. Die zweigruppige Kindertageseinrichtung wird geschlossen und der Ausbaubedarf an Kindertagesplätzen steigt in Holweide um weitere zwei Gruppen. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 07.12.2020 Finanzausschuss 07.12.2020 Rat 10.12.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 44.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 330.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 a) Erträge (siehe Begründung) 374.000 € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In der Kita Franz-Werfel-Str. 18, Köln-Holweide, werden Kinder im Alter von 3-6 Jahren in zwei Grup- pen betreut. Die Einrichtung wurde 1970 in Leichtbauweise als dreigruppige Einrichtung errichtet und aufgrund der Anforderungen aus dem geänderten Raumprogramm seit 2009 im reduzierten Betrieb mit 2 Gruppen geführt. Sie entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen und befindet sich darüber hinaus in einem baulich schlechten Zustand. Die Gebäudewirtschaft als Eigentümerin der Liegenschaft hält eine Sanierung für unwirtschaftlich. Die Verwaltung favorisiert aufgrund des Ist-Zustandes einen Abriss und Neubau. Erste Konzepte wurden hierzu bereits 2012 erarbeitet und eine Machbarkeitsstudie zu einem viergruppigen Neu- bzw. Erweiterungsbau erstellt. Zwecks Standortoptimierung sollte die in unmittelbarer Nachbarschaft be- findliche zweigruppige KiTa Piccoloministr. 528 (Eigentum von 56) mit der Kita Franz-Werfel-Str. zu- sammengelegt werden und ebenfalls in den Neubau einziehen. Bereits 2012 erteilte 514 an 26 einen Planungsauftrag für die Leistungsphasen 1 und 2 zum Abriss und Neubau der Einrichtung. 3 Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens wurde in der Ämterbesprechung Nr. 841 vom 22.02.2013 planungsrechtlich mit dem Ergebnis geprüft, dass eine Nutzung durch eine 4-gruppige KiTa zulässig ist. Aufgrund damals fehlender Planungssicherheit sowie Fokussierung auf den Ausbau der offenen Ganztagsschulen wurde die Umsetzung der Machbarkeitsstudie bis auf weiteres zurückgestellt. Bei einer Begehung der Kita am 22.11.2019 durch die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen wurde auf den schlechten Gebäudezustand (mangelnde Dämmung des Gebäudes, fehlender Lärmschutz sowie auf die Aufschlagrichtung der Türen entgegen des Fluchtwegs) hingewiesen. Mit Fristsetzung zum 12.03.2020 forderte die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen von der Verwaltung ein Konzept zur Besei- tigung der entsprechenden Mängel. Die Verwaltung hat daraufhin entschieden, die notwendigsten Mängelbeseitigungen zur Aufrechter- haltung der Betriebsfähigkeit umzusetzen und parallel die ersten Schritte einer Abriss- und Neubau- planung einzuleiten. Die Gebäudewirtschaft konnte zur Umsetzung des Projektes personelle Kapazi- täten schaffen, so dass mit vorliegendem Planungsbeschluss eine Planung inklusive Kostenberech- nung (bis Leistungsphase 3) erstellt werden soll. Nach einer Prüfung durch die integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung ist der Fortbe- stand bzw. Erweiterung der Kindertageseinrichtung zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz und für den Ausbau der Versorgung für Kindern unter 3 Jahren unerlässlich. In der Anlage 1 (Bedarfsfeststellung) sind die aktuelle Versorgungssituation und die Ausbaubedarfe für den Stadtteil Holweide dargelegt: Im Kindergartenjahr 2019/20 beträgt die Versorgungsquote bei den Kindern unter 3 Jahren (U3) insgesamt 37,6%, davon entfallen 30,3% auf das Angebot in Kinder- tagesstätten und 7,3% auf die Kindertagespflege. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass nach der im Jahreswechsel 2014/15 durchgeführten Elternbe- fragung zum Versorgungsbedarf U3 rund 44% der Eltern im Stadtteil Holweide den Bedarf nach ei- nem Platz in einer Kindertagesstätte geäußert haben. Die Versorgungsquote der Kinder ab 3 Jahren (Ü3) beträgt 94%. Auf Grundlage der Ergebnisse der Elternbefragung zum Versorgungsbedarf U3 und den Kinderzahlen nach kleinräumiger Bevölkerungsprognose der Stadt Köln aus dem Jahr 2018 wird im Stadtteil der Bedarf an Plätzen in Kindertagesstätten in der Perspektive auf 2025 voraussichtlich nicht gedeckt sein und ein Ausbaubedarf von 4 Gruppen bestehen. In Planung ist die Realisierung einer neuen 5- gruppigen Kita in der Kochwiesenstraße. Diese wird voraussichtlich im Kitajahr 22/23 in Betrieb ge- hen. Somit würde der Bedarf an Plätzen in Kindertagesstätten in der Perspektive auf 2025 voraus- sichtlich gedeckt sein. Dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die jeweils 2-gruppigen Kitas in der Franz-Werfel- Straße und Piccoloministr. nach deren Schließungen voll durch den Neubau in der Franz-Werfel- Straße kompensiert werden. Es ist davon auszugehen, dass die neue 4-gruppige Kita Franz-Werfel-Straße auf lange Zeit weiter benötigt wird, um den Bedarf an Betreuungsplätzen zu decken. Finanzielle Auswirkungen: Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln wird durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie mit der Pla- nung im Service beauftragt, das für die dazu erforderlichen Finanzmittel zunächst in Vorleistung tritt. Die Freigabe erfolgt über den Planungsbeschluss. Wie bereits im Beschlusstext unter Pkt. 2. angeführt, wird von den voraussichtlichen Gesamtkosten (374.000,- €) ein Teilbetrag von 44.000,- € bereits in 2020 benötigt; weitere 330.000,- € fließen plan- mäßig in 2021 ab. 4 Mit Umsetzung des Projektes (Beschlusszeitpunkt/Beginn Leistungsphase 4) - voraussichtlich im Haushaltsjahr 2022 - erstattet die Gebäudewirtschaft die dem Jugendamt entstandenen Planungskos- ten (Teilergebnisplan 0603, - Teilplanzeile 06 – Kostenerstattungen und Umlagen), sofern es sich nicht um vergebliche Planungskosten handelt. Die Kosten nicht realisierter Planungen wären somit vom Jugendamt zu tragen. Die Erstattung der Planungskosten und die sich anschließenden Kosten der baulichen Umsetzung werden über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft abgebildet. Der 4-gruppige Neubau wird unverändert im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft geführt. Nach Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI wird das Ergebnis der Planung dem Rat vorgelegt. Inhalt dieser Beschlussvorlage wird die Mittelfreigabe auf Grundlage der Kostenberechnung nach der Leis- tungsphase 3 HOAI inklusive der Einrichtungs- und Betriebskosten sowie der Baubeschluss sein. Haushaltsbewirtschaftung in der Corona-Krise Nach einer Prüfung durch die integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung ist der Fortbe- stand bzw. Erweiterung der Kindertageseinrichtung zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz und für den Ausbau der Versorgung für Kindern unter 3 Jahren unerlässlich: Es ist davon auszugehen, dass die neue 4-gruppige Kita Franz-Werfel-Straße auf lange Zeit weiter benötigt wird, um den Bedarf an Betreuungsplätzen zu decken. Zur Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit der Einrichtung ist die geplante Maßnahme unverzichtbar und kann nicht länger aufgeschoben wer- den. Um den Betreuungsplatzbedarf nachfragegerecht und rechtsanspruchskonform zu erfüllen, kann der nächste reguläre Beratungslauf in 2021 nicht abgewartet werden. Vorlagenberatung Aufgrund der anhaltenden Pandemie verschieben sich die konstituierenden Sitzungen der Fachaus- schüsse in das neue Jahr 2021. Eine Beteiligung der Fachausschüsse als vorberatende Gremien ist daher leider nicht möglich.
2020-06-08 Anlage Planungsbeschluss Franz-Werfel-Straße
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Stadt Köln – Dezernat für Bildung, Jugend und Sport – Integrierte Jugendhilfe - und Schulentwicklungsplanung ANLAGE ZUR AUSSCHUSS- / RATSVORLAGE Versorgungssituation und Ausbaubedarf im Stadtteil Holweide (904) Die baulich maroden Kitas in der Franz-Werfel-Str. und Piccoloministr. 528 im Stadtteil Holweide bieten jeweils zwei Gruppen. Beide Kitas sollen außer Betrieb gehen und abgerissen werden. In der Franz-Werfel-Str. soll ein 4-gruppiger Ersatzbau errichtet werden, der alle vier Gruppen kompensiert. 1. Aktuelle Versorgung nach Kindergartenplan 2019/20 (Stand: 17.03.2020) Zur Bedarfsberechnung von 39 Monaten bei den Kindern von 3 Jahren bis zum Schuleintritt: Für jedes Kind muss bis zum Schuleintritt ein Kitaplatz zur Verfügung gestellt werden. Dies sind mehr als 3 Jahrgänge, da nicht jedes Kind die Schule ab dem Zeitpunkt der Vollendung des 6. Lebensjahres besucht. 2. Voraussichtliche Bedarfssituation im Jahr 2025 Veränderte Versorgungssituation durch: Ergebnisse der Elternbefragung 2014/15 zum Versorgungsbedarf U3 Steigende Kinderzahlen nach kleinräumigen Daten der Bevölkerungsprognose des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik aus 2018 * Die Bedarfsberechnung für da s Jahr 2025 beruht auf dem prozentualen Versorgungsbedarf, der im Rahmen der Elternbefragung zum Versorgungsbedarf U3 für die Kölner Stadtteile ermittelt wurde und dessen Gültigkeit auch für das Jahr 2025 angenommen wird. Den für das Jahr 2025 prognostizierten Kinderzahlen aus der kleinräumigen Bevölkerungsprognose des Amtes für Stad tentwicklung und Statistik (2018) liegen Annahmen über Geburtenzahlen und das Wanderungsverhalten zugrunde, die so nicht zwangsläufig eintreten müssen. Sollten sich die Rahmenbedingungen für die Annahmen ändern, wird Bevölkerungsprognose erneut berechnet. Kita Tagespflege Plätze 202 49 688 Kinderzahl 667 667 679 Versorgungsquote 30,3% 7,3% 94% 0 bis unter 3 Jahre 3 bis 6 Jahre (Berechnungs- grundlage: 39 Monate) Kitabedarf nach Elternbefragung* Plätze Kita Tagespflege Bedarf Plätze Tagespflege Plätze 44% 304 3% 21 652 vor. Kinderzahl im Jahr 2025* 691 691 602 Versorgungsquote 44% 3% 100% 0 bis unter 3 Jahre 3 bis 6 Jahre (Berechnungs- grundlage: 39 Monate) Stadt Köln – Dezernat für Bildung, Jugend und Sport – Integrierte Jugendhilfe - und Schulentwicklungsplanung 3. Ausbaubedarfe im Stadtteil Durch die Verrechnung des aktuellen Platzangebotes Kita (Punkt 1) im Vergleich mit dem unter Punkt 2 errechneten Bedarfes ergeben sich folgende Ausbaubedarfe in Kindertagesstätten: In der Perspektive auf das Jahr 2025 besteht ein Bedarf von vier Gruppen. Im Plan ist die Realisierung einer neuen 5-gruppigen Kita in der Kochwiesenstraße. Voraussichtlich wird diese im Kitajahr 22/23 in Betrieb gehen. Damit wäre der Bedarf im Stadtteil gedeckt. Wenn kein Ersatzbau für die beiden Kitas realisiert würde, würde sich bei Schließung der beiden Kitas der Bedarf entsprechend erhöhen. Plätze U3 Plätze Ü3 gesamt Gruppen 102 -36 66 4 Ausbaubedarfe
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1471/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 01.12.2020
- Erstellt
- 18.05.2020 10:00