0681/2017
Versorgung traumatisierter unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer 07.03.2017 0681/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 Integrationsrat 20.03.2017 Versorgung traumatisierter unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA) hier: Mündliche Anfrage der CDU- Fraktion – Herr Richrath aus der Sitzung vom 17.01.2017 Vor dem Hintergrund mangelnder Angebotsplätze für die Versorgung von UMA mit Traumata in Sachsen-Anhalt und Thüringen hat die CDU Fraktion mehrere Fragen, die die Verwaltung im Folgen- den beantwortet: 1. Wie groß schätzt die Stadtverwaltung die Anzahl der in Köln lebenden unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten ein, die auf ihrer Flucht traumatisierende Erlebnisse hat- ten und entsprechende Hilfsangebote benötigen? Zum Teil jahrelange schwerste Lebensbedingungen, extremste Belastungen im Heimatland und lebensbedrohliche Erfahrungen auf der Flucht, insbesondere das Risiko physischer und sexueller Ausbeutung ausgeliefert zu sein und die Trennung von der Familie - dieser Situation ist jeder unbegleitete minderjährige Flüchtling ausgesetzt. Im Hinblick auf die hiesigen Er- kenntnisse aus den Kontakten mit diesen Jugendlichen ist anzunehmen, dass über 90 % aller Jugendlichen eine posttraumatische Belastungsstörung aufweisen. In erster Linie benötigen die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge das Gefühl der Sicher- heit, Zugehörigkeit und Bindung. Dies soll ihnen durch die stationäre Unterbringung im Rah- men der Jugendhilfe geboten und vermittelt werden. Einen zusätzlichen therapeutischen Bedarf dürfte nach Rückmeldungen aus den Hilfeplange- sprächen etwa jeder 2 Jugendliche haben. Bei der derzeitigen Aufnahmequote von 781 wä- ren dies cirka 390 Jugendliche. Die Notwendigkeit einer therapeutischen Intervention wird durch die Jugendlichenüberwiegend selbst erst erkannt, wenn sie bereits längere Zeit in Deutschland sind und ein stabiles und schützendes Umfeld um sie herum existiert. 2. Welche Angebote für die Versorgung traumatisierter minderjähriger unbegleiteter Ge- flüchteter gibt es aktuell in Köln und wie sind dieses organisiert? Wie schätzt die Stadt- verwaltung diese unter Beachtung der Zahlen zu Frage 1 sowohl qualitativ wie quantita- tiv ein? Eine Versorgung von traumatisierten minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen ist grundsätz- lich durch die stationäre Jugendhilfe gesichert. Viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der stati- onären Jugendhilfe sind in Traumapädagogik fort- und ausgebildet. Je nach Schwere des Traumata verordnet der behandelnden Kinder- und Jugendpsychiater eine medikamentöse und/oder eine therapeutische Behandlung. Die therapeutischen Angebo- te sind Bestandteil der ambulanten Krankenversorgungen und werden durch niedergelassene Kinder- und Jugendtherapeuten angeboten. Hiervon gibt es nach Auskunft der Kassenärztli- chen Vereinigung 80 Therapeuten in Köln, die eine psychotherapeutische Behandlung anbie- ten. 2 Neben der kassenärztlichen Versorgung gibt es in Köln das Therapiezentrum für Folteropfer des Caritasverbandes, die langjährig gute fachliche Behandlung von unbegleiteten minderjäh- rigen Flüchtlingen übernehmen. Hier stehen Einzel – und Gruppentherapeutische Angebote zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es eine Vernetzung mit 60 niedergelassenen Kinder- und Jugendtherapeuten, wohin behandlungsbedürftige Kinder und Jugendliche vermittelt werden. Die Kölner Erziehungs- und Familienberatungsstellen bieten allen unbegleiteten minderjähri- gen Flüchtlingen innerhalb von 2-4 Wochen ein Erstgespräch und falls erforderlich eine psy- chosoziale, stabilisierende Begleitung an. Die kath. Familienberatungsstelle macht in enger Kooperation mit dem Therapiezentrum für Folteropfer ein spezialisiertes Gruppenangebot für männliche Jugendliche. 3. Welche Kosten entstehen in diesem Bereich und wie ist die Finanzierung der Angebote derzeit organisiert/sichergestellt? Die therapeutischen Angebote von niedergelassenen Kinder- und Jugendtherapeuten werden durch die Krankenhilfe finanziert. Das Therapiezentrum für Folteropfer der Caritas wendet Bundes-, Landes- und Eigenmittel, sowie Spendengelder für die unterschiedlichen differenzierten Angebote für Flüchtlinge auf. Die Erziehungs- und Familienberatungsstellen werden durch Eigenmittel der Träger sowie Landes- und Kommunale Zuschussmittel finanziert. 4. Welche Wartezeiten treten aktuell in Köln bei der Versorgung auf, bis ein traumatisierter minderjähriger Geflüchteter einen Platz in einem solchen Angebot erhält? Grundsätzlich werden Akutfälle von allen Fachkräften und deren Einrichtungen sofort bedient. Die niedergelassen Kinder- und Jugendpsychiatern sowie die Kinder- und Jugendpsychiat- rien/Kliniken behandeln in Krisen, ggfs. auch im Rahmen eines stationären Aufenthaltes ohne Wartezeit. Nach Auskunft der kassenärztlichen Vereinigung Nord und den Erfahrungen aus den Hilfepro- zessen der Kinder und Jugendlichen liegt die Wartezeit derzeit bei cirka 6-8 Monaten bis zum Therapiebeginn. Das Therapiezentrum für Folteropfer vermittelt im Rahmen eines wöchentlichen Clearings Kinder und Jugendlichen an die 60 Kindertherapeuten, Kinderpsychiater und an Fachkliniken. Hier beträgt die Wartezeit 5 Monate. Mit einer Wartezeit von 4-5 Monaten muss bei einer ambulanten psychotherapeutischen Be- handlung durch die Mitarbeiter des Therapiezentrums gerechnet werden. Es wäre wünschenswert, wenn die Wartezeit bis zum Therapiebeginn stark reduziert werden könnte, damit therapeutische Prozesse früher initiiert und somit eine schnellere Genesung der UMA´s erfolgen kann. 5. Gibt es in der Stadtverwaltung aktuell Pläne, diese Angebote weiter aufzustocken? Therapeutische Behandlungen sind kassenärztliche ambulante Leistungen, der Krankenhilfe. Die Kassenärztliche Vereinigung Nord wurde auf den steigenden Bedarf der hier beschriebe- nen Klientel hingewiesen. Auch in Fachgesprächen zur Versorgung von UMA im Landesministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport wird durch die Jugendamtsvertreter wiederkehrend über die Notwenigkeit der Kapazitätserweiterung in den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Kliniken in NRW und die therapeuti- sche Versorgung dieser Kinder und Jugendlichen hingewiesen. gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0681/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 07.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27