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0681/2017

Versorgung traumatisierter unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 07.03.2017

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6378 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/51 
 
Vorlagen-Nummer  07.03.2017 
 0681/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 
Integrationsrat 20.03.2017 
 
Versorgung traumatisierter unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA) 
hier: Mündliche Anfrage der CDU- Fraktion – Herr Richrath aus der Sitzung vom 17.01.2017 
 
Vor dem Hintergrund mangelnder Angebotsplätze für die Versorgung von UMA mit Traumata in 
Sachsen-Anhalt und Thüringen hat die CDU Fraktion mehrere Fragen, die die Verwaltung im Folgen-
den beantwortet: 
 
1. Wie groß schätzt die Stadtverwaltung die Anzahl der in Köln lebenden unbegleiteten 
minderjährigen Geflüchteten ein, die auf ihrer Flucht traumatisierende Erlebnisse hat-
ten und entsprechende Hilfsangebote benötigen? 
Zum Teil jahrelange schwerste Lebensbedingungen, extremste Belastungen im Heimatland 
und lebensbedrohliche Erfahrungen auf der Flucht, insbesondere das Risiko physischer und 
sexueller Ausbeutung ausgeliefert zu sein und die Trennung von der Familie - dieser Situation 
ist jeder unbegleitete minderjährige Flüchtling ausgesetzt. Im Hinblick auf die hiesigen Er-
kenntnisse aus den Kontakten mit diesen Jugendlichen ist anzunehmen, dass über 90 % aller 
Jugendlichen eine posttraumatische Belastungsstörung aufweisen. 
In erster Linie benötigen die  unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge das Gefühl der  Sicher-
heit, Zugehörigkeit und Bindung. Dies soll ihnen durch die stationäre Unterbringung im Rah-
men der Jugendhilfe geboten und vermittelt werden.  
Einen zusätzlichen therapeutischen Bedarf dürfte nach Rückmeldungen aus den Hilfeplange-
sprächen  etwa jeder 2 Jugendliche haben. Bei der derzeitigen  Aufnahmequote von 781 wä-
ren dies cirka 390  Jugendliche. Die Notwendigkeit einer therapeutischen  Intervention wird 
durch die Jugendlichenüberwiegend selbst erst erkannt, wenn sie bereits längere Zeit in 
Deutschland sind und ein stabiles und schützendes Umfeld  um sie herum existiert.  
 
2. Welche Angebote für die Versorgung traumatisierter minderjähriger  unbegleiteter Ge-
flüchteter gibt es aktuell in Köln und wie sind dieses organisiert? Wie schätzt die Stadt-
verwaltung diese unter Beachtung der Zahlen zu Frage 1 sowohl qualitativ wie quantita-
tiv ein? 
Eine Versorgung von traumatisierten minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen ist grundsätz-
lich durch die stationäre Jugendhilfe gesichert. Viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der stati-
onären Jugendhilfe sind in Traumapädagogik  fort- und ausgebildet.  
Je nach Schwere des Traumata verordnet der behandelnden Kinder- und Jugendpsychiater 
eine medikamentöse und/oder eine therapeutische Behandlung. Die therapeutischen Angebo-
te sind Bestandteil der  ambulanten Krankenversorgungen und werden durch niedergelassene 
Kinder- und Jugendtherapeuten angeboten. Hiervon gibt es nach Auskunft der Kassenärztli-
chen Vereinigung 80 Therapeuten in Köln, die eine psychotherapeutische Behandlung anbie-
ten.

2 
 
Neben der kassenärztlichen Versorgung gibt es in Köln das Therapiezentrum für  Folteropfer 
des Caritasverbandes, die langjährig gute fachliche Behandlung von unbegleiteten minderjäh-
rigen Flüchtlingen übernehmen. Hier stehen Einzel – und Gruppentherapeutische Angebote 
zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es eine Vernetzung mit 60 niedergelassenen Kinder- und 
Jugendtherapeuten, wohin behandlungsbedürftige Kinder und Jugendliche vermittelt werden. 
Die Kölner Erziehungs- und Familienberatungsstellen bieten allen unbegleiteten minderjähri-
gen Flüchtlingen innerhalb von 2-4 Wochen ein Erstgespräch und falls erforderlich eine psy-
chosoziale, stabilisierende Begleitung an.  
Die kath. Familienberatungsstelle macht in enger Kooperation mit dem Therapiezentrum für 
Folteropfer ein spezialisiertes Gruppenangebot für männliche Jugendliche. 
 
3. Welche Kosten entstehen in diesem Bereich und wie ist die Finanzierung der Angebote 
derzeit organisiert/sichergestellt? 
 
Die therapeutischen Angebote von niedergelassenen Kinder- und Jugendtherapeuten werden 
durch die Krankenhilfe finanziert.  
Das Therapiezentrum für Folteropfer der Caritas wendet Bundes-, Landes- und Eigenmittel, 
sowie Spendengelder für die unterschiedlichen differenzierten Angebote für Flüchtlinge auf. 
Die Erziehungs- und Familienberatungsstellen werden durch Eigenmittel der Träger sowie 
Landes- und Kommunale Zuschussmittel finanziert. 
 
4. Welche Wartezeiten treten aktuell in Köln bei der Versorgung auf, bis ein traumatisierter 
minderjähriger Geflüchteter einen Platz in einem solchen Angebot erhält? 
 
Grundsätzlich werden Akutfälle von allen Fachkräften und deren Einrichtungen sofort bedient. 
Die niedergelassen Kinder- und Jugendpsychiatern sowie die Kinder- und Jugendpsychiat-
rien/Kliniken behandeln in Krisen, ggfs. auch im Rahmen eines stationären Aufenthaltes ohne 
Wartezeit. 
 
Nach Auskunft der kassenärztlichen Vereinigung Nord und den Erfahrungen aus den Hilfepro-
zessen der Kinder und Jugendlichen liegt die Wartezeit derzeit bei cirka  6-8 Monaten bis zum 
Therapiebeginn. 
 
Das Therapiezentrum für Folteropfer vermittelt im Rahmen eines wöchentlichen Clearings 
Kinder und Jugendlichen an die 60 Kindertherapeuten, Kinderpsychiater  und an Fachkliniken. 
Hier beträgt die Wartezeit 5 Monate. 
Mit einer Wartezeit von 4-5 Monaten muss bei einer ambulanten psychotherapeutischen Be-
handlung durch die Mitarbeiter des Therapiezentrums gerechnet werden. 
Es wäre wünschenswert, wenn die Wartezeit bis zum Therapiebeginn stark reduziert werden 
könnte, damit therapeutische Prozesse früher initiiert und somit eine schnellere Genesung der 
UMA´s erfolgen kann. 
 
5. Gibt es in der Stadtverwaltung aktuell Pläne, diese Angebote weiter aufzustocken? 
Therapeutische Behandlungen sind kassenärztliche ambulante Leistungen, der Krankenhilfe. 
Die Kassenärztliche Vereinigung Nord wurde auf den steigenden Bedarf der hier beschriebe-
nen Klientel hingewiesen. 
Auch in Fachgesprächen zur Versorgung von UMA im Landesministeriums für Familie, Kinder, 
Jugend, Kultur und Sport wird durch die Jugendamtsvertreter wiederkehrend über die Notwenigkeit der 
Kapazitätserweiterung in den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Kliniken in NRW und die therapeuti-
sche Versorgung dieser Kinder und Jugendlichen hingewiesen. 
 
 
gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (2)

14.03.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.03.2017 Integrationsrat
TOP 5.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0681/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
07.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27