AN/1779/2017
Barrierefreiheit bei der KVB im Stadtbezirk Kalk
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Anfrage LINKE AN-1779-2017
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Kalker Hauptstraße 247- 273 51103 Köln Linke-BV8@stadt-koeln.de Eingang beim Bezirksbürgermeister: 29.11.2017 AN/1779/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.12.2017, TOP 9.2.3 Barrierefreiheit bei der KVB im Stadtbezirk Kalk Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 29.11.2017 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, im 3. Nahverkehrsplan Köln steht die Linie 157 auf Platz 2 der Prioritätenliste für den bar- rierefreien Ausbau. Der Ausbau soll bis 2022 erfolgt sein. Barrierefreiheit für Bushaltestel- len bedeutet, Bordsteinkante 18 cm über Straßenbelag. "Kurze, hindernisfreie und übersichtliche Wegeverbindungen, ein stufenloser Ein- und Ausstieg in bzw. aus Bussen und Bahnen sowie ein stufenloser Zugang zum Bahn-/ Bussteig (ggf. per Rampe oder Aufzug) sind grundlegende Voraussetzungen für die Barri- erefreiheit im ÖPNV." (Seite 171 3. Nahverkehrsplan Köln) Auch heißt es in eben diesem 3. Nahverkehrsplan Köln: "Verschiebungen in der Prioritä- tensetzung können sich im Rahmen von vorgezogenen Haltestellenumbauten zur Mobili- tätssicherung schutzbedürftiger Fahrgastgruppen ebenso ergeben wie infolge weiterge- hender bzw. grundlegender Straßenumbauten." Im Laufe des Sommers 2017 kam es auf dem Neubrücker Ring in Köln-Neubrück zu Stra- ßenbauarbeiten, in deren Verlauf die Bushaltebuchten neu gepflastert und die Fahrbahnen saniert wurden. Im November 2012 teilte die Verwaltung der Bezirksvertretung Kalk mit, dass die Planung für den Kreisverkehr Neubrücker Ring/Rather Kirchweg aus dem Jahr 2003 nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entspräche und deswegen überarbeitet werden müsse. Dies sei für 2013/2014 vorgesehen. DIE LINKE. Fraktion in der BV Kalk Kalker Hauptstraße 247- 273; 51103 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Marco Pagano Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - 2 - Hierzu hat DIE LINKE.-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk die folgenden Fragen: 1. Wenn die Bushaltestellen der Linie 157 in den nächsten vier Jahren barrierefrei ausgebaut werden sollen, warum wurde dies dann nicht im Rahmen der Straßen- bauarbeiten auf dem Neubrücker Ring an den dort vorhandenen drei Haltestellen umgesetzt und wird die Barrierefreiheit bei der geplanten Sanierung der Bushalte- stelle „Frankfurter Straße“ berücksichtigt? 2. Wann wird mit dem barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen auf der Linie 157 be- gonnen und wann wird dieser abgeschlossen sein? 3. Wenn die Umsetzung des Baus eines Kreisverkehres Neubrücker Ring/Rather Kirchweg/Europaring in naher Zukunft ansteht, warum wurde dieser Fahrbahnbe- reich bei den Straßenbauarbeiten am Neubrücker Ring überhaupt noch saniert? 4. Aus welchen Gründen erfolgt eine Fahrbahnsanierung wie am Neubrücker Ring oder im letzten Jahr der Robert-Schuman-Straße getrennt von einer Sanierung der Fußwege oder der Parkbuchten und wann ist mit deren Sanierung zu rechnen? 5. Wo entspricht die Zuwegung zu den Bushaltestellen im Stadtteil Neubrück nicht den Vorgaben Barrierefreiheit und welche Maßnahmen sind dort zu welchem Zeitpunkt vorgesehen? Mit freundlichen Grüßen HP Fischer gez. Dr. Tanja Groß Fraktionsvorsitzender Stellvertretende Fraktionsvorsitzende
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1779/2017
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 29.11.2017
- Erstellt
- 29.11.2017 11:21