mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Planung und Kostenermittlung für das Gesamtkonzept der Bezirkssportanlage Scheibenstraße, Köln-Weidenpesch

Beschlussvorlage Ausschuss 2175/2020 vom 27.08.2020

Stand: Am 03.09.2020 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

    PDF

    Herunterladen: Beschlussvorlage Bezirksvertretung

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 2175/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planung und Kostenermittlung für das Gesamtkonzept der Bezirkssportanlage Scheibenstraße, Köln-Weidenpesch Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes (BV 5) beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Kostenermittlung für eine Neukonzeption mit Generalsanierungen einzelner Sportflächen innerhalb der Bezirkssportan- lage Scheibenstraße in Köln-Weidenpesch. Die Planung und Kostenermittlung wird durch Mitarbeiter des Sportamtes unter Beteiligung von Fach- planern und Gutachtern durchgeführt. Es stehen investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 300.000,- € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/ Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanz- stelle 5201-0801-5-5254 (Neugestaltung BSA Scheibenstraße) im Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung. Alternative: Die Neukonzeption mit Generalsanierungen einzelner Sportflächen innerhalb der Bezirkssportanlage Scheibenstraße in Köln-Weidenpesch, wird nicht beschlossen. Sportausschuss 27.08.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.09.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 300.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Verwaltung beabsichtigt eine Neukonzeption für die Bezirkssportanlage (BSA) Scheibenstraße in Köln-Weidenpesch zu entwickeln. Ausgangssituation: Die BSA Scheibenstraße wurde seit ca. 1960 sukzessive errichtet und immer weiter ausgebaut. So entstanden in dieser Zeit 3 Spielfelder (Platz 1 bis 3) aus Tennenbelag sowie ein Stadion mit Kampf- bahn Typ B in Tennenbelag einschließlich Rasen-Spielfeld (Platz 5). In den Siebziger Jahren wurden diese drei Plätze und die Kampfbahn saniert. Ca. 1988 wurde ein Teil der großen Wiesenfläche in einen vierten Tennenplatz (Platz 4) umgebaut. Zwischen 1991 und 2002 entstanden auch das Um- kleidehaus, die Gaststätte, ein Vereinsheim sowie der Maschinenunterstellplatz und die Werkstatt für die Mitarbeiter des Sportamtes im Bereich der Stadion-Anlage. Derzeit verfügt die Bezirkssportanlage über: 1. eine Kampfbahn (Typ B) mit Rasenspielfeld und 400m Laufbahn in Tennenbelag (Platz 5) mit Stehstufenanlage 2. ein Kunststoffrasen-Spielfeld (Platz 3) – Fertigstellung 2018 3. zwei Tennen-Spielfelder (Platz 2 und 4) 4. eine Speedskatinganlage (ehemals Platz 1) – Fertigstellung 2020 3 5. einen Skatepark ‚NorthBrigade‘ 6. eine Tennishalle und 11 Tennisplätze 7. eine Schotterfläche, welche zum Parken für die Mitarbeiter der Feuerwehr und die Sporttrei- benden genutzt wird und 8. über Freiflächen zwischen den Sportanlagen, auf denen eine DicsGolf-Anlage installiert wurde Die Sportanlage ist im Grundbesitz der Stadt Köln und wird intensiv durch die ca. sechs angrenzen- den Schulen, ca. zwei Kindertagesstätten, Polizei, Bundespolizei, Feuerwehr und den Vereinssport (1. FSV Köln 1899 e.V., JSV Köln 1996 Genclerbirligi e.V., Polizei - Sportverein Köln 1922 e.V., Ski- Club Alpenrose e.V. Köln, North Brigade e.V., Ford-Freizeit-Organisation (FFO) 5% Betriebsportgrup- pe, Tennis-Club Ford Köln e.V., Speed Skating Club Köln) sowie durch seine freie Zugänglichkeit von Freizeitsportler*innen genutzt. Vor dem Hintergrund des Gesamtzustandes der Sportanlage und aufgrund der bestehenden Nut- zungsintensität und der ständigen Entwicklung von neuen Trendsportarten, beabsichtigt die Verwal- tung die Sportanlage umfangreich zu sanieren und die Sportflächen aufzuwerten. Die Ausführung des Fußballspielfeldes in Kunststoffrasenbelag gemäß DIN 18035-7, sowie die Ausführung der Leichtath- letikflächen mit einem Kunststoffbelag gemäß DIN 18035-6 ergeben sich aus der Notwendigkeit, die vorhandenen Außensportflächen möglichst intensiv, witterungsunabhängig und sportfunktionell zeit- gemäß nutzen zu können. Des Weiteren ist es auch erforderlich, die Entwässerung der Sportanlagen neu zu errichten sowie die angrenzenden Nebenflächen neu zu gestalten. Alte Spielfeldbarrieren, Zäune und Ballfangzäune so- wie allgemeine und sportfunktionelle Ausstattungsgegenstände sind im Zuge der Sanierungsmaß- nahme ebenfalls zu erneuern. Seitens der Sportverwaltung wird, mit Einbeziehung der Sportentwicklungsplanung und weiteren städ- tischen Ämtern, ein Gesamtkonzept für die Bezirkssportanlage entwickelt. Dies ist nötig, um die einzelnen Sportflächen und –angebote in einem parkähnlichen und für die All- gemeinheit attraktiven Umfeld zu gestalten und zu verbinden. Nebenflächen, Verbindungswege sowie erforderliche Entwässerungsanlagen können so für alle vorhandenen und neu zu entwickelnde Sport- und Freizeitanlagen gemeinsam und somit zeit-, platz- und kostensparend konzipiert werden. Um der zeitlichen und finanziellen Komponente Rechnung zu tragen, müssen die verschiedenen Be- reiche in mehreren Bauabschnitten umgesetzt werden. So hat Platz 2, welcher von einem Tennen- in einen Kunststoffrasenplatz umgebaut wird, aufgrund seiner Stellung in der Kunstrasen-Prioritätenliste 2018-2020 Vorrang. Des Weiteren ist die Schaffung eines geordneten Parkplatzes dringend erforder- lich. Dieser ist seit 2018 Bestandteil von konkreten Planungsbesprechungen zwischen dem Bürger- amt Nippes, dem Sportamt und weiteren beteiligten Ämtern. Der Gesamtausbau der Bezirkssportanlage soll in 4 Bauabschnitten erfolgen: 1. Bauabschnitt: Belagsänderung von einem Tennen- in einen Kunststoffrasenplatz (Platz 2, siehe Prioritäten- liste 2018-2020, lfd. Nr. Platz 11) mit LED-Trainingsbeleuchtungsanlage, Erneuerung der Ent- wässerung sowie der Spielfeldbarrieren und Errichtung von Ballfangzäunen 2. Bauabschnitt: Ausbau eines befestigten Parkplatzes (Bereich zwischen der Hauptzentrale der Feuerwehr Köln und den Tennisplätzen) 3. Bauabschnitt: Neukonzeption der Tennenfläche (Platz 4) sowie Gestaltung der Freiflächen zwischen den Sportanlagen als parkartige Spiel- und Erholungsflächen 4. Bauabschnitt: Generalsanierung Kampfbahn (Typ B) mit Erneuerung der Sportrasenfläche und Umwandlung der Laufbahn von Tennen- in Kunststoffbelag, einschließlich Überarbeitung der vorhandenen Stehstufenanlage und Errichtung einer LED-Trainingsbeleuchtungsanlage (Platz 5 – Stadion) 4 Die Ausführungsplanung, Ausschreibung und Vergabe sowie die Umsetzung der aufgeführten Maß- nahmen (LP 5-8) soll entsprechend der Einzelmaßnahmen (Bauabschnitte) erfolgen. Hierfür werden einzelne Baubeschlüsse herbeigeführt. Kosten: In dem vorliegenden Kostenrahmen sind die Kosten für Gutachten und Planungsleistungen aufge- führt. Die Planung erfolgt durch Mitarbeiter aus dem Sportamt, unter Beteiligung weiterer Dienststel- len und externer Gutachter. Die anteiligen Kosten für Voruntersuchungen und Planung bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungs- planung) werden auf ca. 300.000 € (ohne Lohnkosten Verwaltung) geschätzt. Im Haushaltsplan 2020/2021, Teilfinanzplan 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilfinanzplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, sind im Haushaltsjahr 2020 bei der Fi- nanzstelle 5201-0801-0-1060 (Investitionsprogramm Sportstätten) Mittel in Höhe von 8.392.900 € veranschlagt. Für die Planung und Neugestaltung der Bezirkssportanlage Scheibenstraße können von dort investive Finanzmittel in Höhe von 300.000 € herangezogen werden. Die Mittel werden in entsprechender Höhe zur Finanzstelle 5201-0801-5-5254 (Neugestaltung BSA Scheibenstraße), um- geschichtet. Anlagen Kostenrahmen, Luftbild, Übersichtsplan
  • Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

    PDF

    Herunterladen: Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
  • Anlage 02_BSA Scheibenstraße_Kostenrahmen

    PDF

    Herunterladen: Anlage 02_BSA Scheibenstraße_Kostenrahmen

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Kostenrahmen Sportamt KG Netto 19% MwSt Brutto 100 Grundstück 0,00 € 0,00 € 0,00 € 200 Herrichten und Erschließen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 300 Bauwerk - Baukonstruktionen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 400 Bauwerk - Technische Anlagen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 500 Außenanlagen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 600 Ausstattung und Kunstwerke 0,00 € 0,00 € 0,00 € 700 Baunebenkosten (Planung extern) 250.000,00 € 47.500,00 € 297.500,00 € Summe Bau- und Planungskosten 250.000,00 € 47.500,00 € 297.500,00 € Kostenrahmen (brutto gerundet) 300.000,00 € Stand: 20.07.2020Neukonzeption Bezirkssportanlage Scheibenstraße, Köln-Weidenpesch
  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)

    PDF

    Herunterladen: Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung [Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.] VARIANTE 1 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsspielraum Komplexität Information einfach / standardisiert Anhörung / Beratung teilstandardisiert Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. VARIANTE 2 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsspielraum Komplexität Information einfach / standardisiert Anhörung / Beratung teilstandardisiert Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. VARIANTE 3 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
  • Anlage 03_BSA Scheibenstraße_Luftbild mit Beschriftung

    PDF

    Herunterladen: Anlage 03_BSA Scheibenstraße_Luftbild mit Beschriftung

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    200m150100500 Mittelpunkt: [356119,5650490] 1:3000 KölnGIS Luftbilder 2019 (TrueDOP, Land NRW), Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 17.07.2020
  • Anlage 04_BSA Scheibenstraße_Amtl. Basiskarte

    PDF

    Herunterladen: Anlage 04_BSA Scheibenstraße_Amtl. Basiskarte

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    200m150100500 Mittelpunkt: [356131,5650507] 1:3000 KölnGIS Amtl. Basiskarte (farbig), Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 17.07.2020

Beratungsverlauf

  1. 27.08.2020

    Sportausschuss

    TOP 4.7, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 03.09.2020 zuletzt

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 9.1.7, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz