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2175/2020

Planung und Kostenermittlung für das Gesamtkonzept der Bezirkssportanlage Scheibenstraße, Köln-Weidenpesch

Beschlussvorlage Ausschuss 27.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 03.09.2020, TOP 9.1.7

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 02_BSA Scheibenstraße_Kostenrahmen

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)

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Anlage 03_BSA Scheibenstraße_Luftbild mit Beschriftung

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Anlage 04_BSA Scheibenstraße_Amtl. Basiskarte

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

8398 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/521 
 
Vorlagen-Nummer 
 2175/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Planung und Kostenermittlung für das Gesamtkonzept der Bezirkssportanlage 
Scheibenstraße, Köln-Weidenpesch 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes (BV 5) beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Kostenermittlung 
für eine Neukonzeption mit Generalsanierungen einzelner Sportflächen innerhalb der Bezirkssportan-
lage Scheibenstraße in Köln-Weidenpesch. 
 
Die Planung und Kostenermittlung wird durch Mitarbeiter des Sportamtes unter Beteiligung von Fach-
planern und Gutachtern durchgeführt. 
 
Es stehen investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 300.000,- € im Teilfinanzplan 0801, 
Sportförderung/ Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanz-
stelle 5201-0801-5-5254 (Neugestaltung BSA Scheibenstraße) im Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung. 
 
 
Alternative: 
Die Neukonzeption mit Generalsanierungen einzelner Sportflächen innerhalb der Bezirkssportanlage 
Scheibenstraße in Köln-Weidenpesch, wird nicht beschlossen. 
 
 
Sportausschuss 27.08.2020 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.09.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   300.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
   Begründung: 
Die Verwaltung beabsichtigt eine Neukonzeption für die Bezirkssportanlage (BSA) Scheibenstraße in 
Köln-Weidenpesch zu entwickeln. 
 
Ausgangssituation: 
Die BSA Scheibenstraße wurde seit ca. 1960 sukzessive errichtet und immer weiter ausgebaut. So 
entstanden in dieser Zeit 3 Spielfelder (Platz 1 bis 3) aus Tennenbelag sowie ein Stadion mit Kampf-
bahn Typ B in Tennenbelag einschließlich Rasen-Spielfeld (Platz 5). In den Siebziger Jahren wurden 
diese drei Plätze und die Kampfbahn saniert. Ca. 1988 wurde ein Teil der großen Wiesenfläche in 
einen vierten Tennenplatz (Platz 4) umgebaut. Zwischen 1991 und 2002 entstanden auch das Um-
kleidehaus, die Gaststätte, ein Vereinsheim sowie der Maschinenunterstellplatz und die Werkstatt für 
die Mitarbeiter des Sportamtes im Bereich der Stadion-Anlage. 
Derzeit verfügt die Bezirkssportanlage über: 
1. eine Kampfbahn (Typ B) mit Rasenspielfeld und 400m Laufbahn in Tennenbelag  
(Platz 5) mit Stehstufenanlage 
2. ein Kunststoffrasen-Spielfeld (Platz 3) – Fertigstellung 2018 
3. zwei Tennen-Spielfelder (Platz 2 und 4) 
4. eine Speedskatinganlage (ehemals Platz 1) – Fertigstellung 2020

3 
5. einen Skatepark ‚NorthBrigade‘ 
6. eine Tennishalle und 11 Tennisplätze 
7. eine Schotterfläche, welche zum Parken für die Mitarbeiter der Feuerwehr und die Sporttrei-
benden genutzt wird und 
8. über Freiflächen zwischen den Sportanlagen, auf denen eine DicsGolf-Anlage installiert wurde 
 
Die Sportanlage ist im Grundbesitz der Stadt Köln und wird intensiv durch die ca. sechs angrenzen-
den Schulen, ca. zwei Kindertagesstätten, Polizei, Bundespolizei, Feuerwehr und den Vereinssport 
(1. FSV Köln 1899 e.V., JSV Köln 1996 Genclerbirligi e.V., Polizei - Sportverein Köln 1922 e.V., Ski-
Club Alpenrose e.V. Köln, North Brigade e.V., Ford-Freizeit-Organisation (FFO) 5% Betriebsportgrup-
pe, Tennis-Club Ford Köln e.V., Speed Skating Club Köln) sowie  
durch seine freie Zugänglichkeit von Freizeitsportler*innen genutzt. 
 
Vor dem Hintergrund des Gesamtzustandes der Sportanlage und aufgrund der bestehenden Nut-
zungsintensität und der ständigen Entwicklung von neuen Trendsportarten, beabsichtigt die Verwal-
tung die Sportanlage umfangreich zu sanieren und die Sportflächen aufzuwerten. Die Ausführung des 
Fußballspielfeldes in Kunststoffrasenbelag gemäß DIN 18035-7, sowie die Ausführung der Leichtath-
letikflächen mit einem Kunststoffbelag gemäß DIN 18035-6 ergeben sich aus der Notwendigkeit, die 
vorhandenen Außensportflächen möglichst intensiv, witterungsunabhängig und sportfunktionell zeit-
gemäß nutzen zu können.  
Des Weiteren ist es auch erforderlich, die Entwässerung der Sportanlagen neu zu errichten sowie die 
angrenzenden Nebenflächen neu zu gestalten. Alte Spielfeldbarrieren, Zäune und Ballfangzäune so-
wie allgemeine und sportfunktionelle Ausstattungsgegenstände sind im Zuge der Sanierungsmaß-
nahme ebenfalls zu erneuern. 
 
Seitens der Sportverwaltung wird, mit Einbeziehung der Sportentwicklungsplanung und weiteren städ-
tischen Ämtern, ein Gesamtkonzept für die Bezirkssportanlage entwickelt. 
Dies ist nötig, um die einzelnen Sportflächen und –angebote in einem parkähnlichen und für die All-
gemeinheit attraktiven Umfeld zu gestalten und zu verbinden. Nebenflächen, Verbindungswege sowie 
erforderliche Entwässerungsanlagen können so für alle vorhandenen und neu zu entwickelnde Sport- 
und Freizeitanlagen gemeinsam und somit zeit-, platz- und kostensparend konzipiert werden. 
Um der zeitlichen und finanziellen Komponente Rechnung zu tragen, müssen die verschiedenen Be-
reiche in mehreren Bauabschnitten umgesetzt werden. So hat Platz 2, welcher von einem Tennen- in 
einen Kunststoffrasenplatz umgebaut wird, aufgrund seiner Stellung in der Kunstrasen-Prioritätenliste 
2018-2020 Vorrang. Des Weiteren ist die Schaffung eines geordneten Parkplatzes dringend erforder-
lich. Dieser ist seit 2018 Bestandteil von konkreten Planungsbesprechungen zwischen dem Bürger-
amt Nippes, dem Sportamt und weiteren beteiligten Ämtern. 
 
Der Gesamtausbau der Bezirkssportanlage soll in 4 Bauabschnitten erfolgen: 
 
1. Bauabschnitt: 
Belagsänderung von einem Tennen- in einen Kunststoffrasenplatz (Platz 2, siehe Prioritäten-
liste 2018-2020, lfd. Nr. Platz 11) mit LED-Trainingsbeleuchtungsanlage, Erneuerung der Ent-
wässerung sowie der Spielfeldbarrieren und Errichtung von Ballfangzäunen  
 
2. Bauabschnitt: 
Ausbau eines befestigten Parkplatzes (Bereich zwischen der Hauptzentrale der Feuerwehr 
Köln und den Tennisplätzen) 
 
3. Bauabschnitt: 
Neukonzeption der Tennenfläche (Platz 4) sowie Gestaltung der Freiflächen zwischen den 
Sportanlagen als parkartige Spiel- und Erholungsflächen 
 
4. Bauabschnitt: 
Generalsanierung Kampfbahn (Typ B) mit Erneuerung der Sportrasenfläche und Umwandlung 
der Laufbahn von Tennen- in Kunststoffbelag, einschließlich Überarbeitung der vorhandenen 
Stehstufenanlage und Errichtung einer LED-Trainingsbeleuchtungsanlage (Platz 5 – Stadion)

4 
Die Ausführungsplanung, Ausschreibung und Vergabe sowie die Umsetzung der aufgeführten Maß-
nahmen (LP 5-8) soll entsprechend der Einzelmaßnahmen (Bauabschnitte) erfolgen. Hierfür werden 
einzelne Baubeschlüsse herbeigeführt. 
 
Kosten: 
In dem vorliegenden Kostenrahmen sind die Kosten für Gutachten und Planungsleistungen aufge-
führt. Die Planung erfolgt durch Mitarbeiter aus dem Sportamt, unter Beteiligung weiterer Dienststel-
len und externer Gutachter. 
 
Die anteiligen Kosten für Voruntersuchungen und Planung bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungs-
planung) werden auf ca. 300.000 € (ohne Lohnkosten Verwaltung) geschätzt. 
 
Im Haushaltsplan 2020/2021, Teilfinanzplan 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, 
Teilfinanzplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, sind im Haushaltsjahr 2020 bei der Fi-
nanzstelle 5201-0801-0-1060 (Investitionsprogramm Sportstätten) Mittel in Höhe von 8.392.900 € 
veranschlagt. Für die Planung und Neugestaltung der Bezirkssportanlage Scheibenstraße können 
von dort investive Finanzmittel in Höhe von 300.000 € herangezogen werden. Die Mittel werden in 
entsprechender Höhe zur Finanzstelle 5201-0801-5-5254 (Neugestaltung BSA Scheibenstraße), um-
geschichtet.  
 
Anlagen 
Kostenrahmen, Luftbild, Übersichtsplan

Anlage 02_BSA Scheibenstraße_Kostenrahmen

602 Zeichen

Kostenrahmen  Sportamt 
KG Netto 19% MwSt Brutto
100 Grundstück 0,00 € 0,00 € 0,00 €
200 Herrichten und Erschließen 0,00 € 0,00 € 0,00 €
300 Bauwerk - Baukonstruktionen 0,00 € 0,00 € 0,00 €
400 Bauwerk - Technische Anlagen 0,00 € 0,00 € 0,00 €
500 Außenanlagen 0,00 € 0,00 € 0,00 €
600 Ausstattung und Kunstwerke 0,00 € 0,00 € 0,00 €
700 Baunebenkosten (Planung extern) 250.000,00 € 47.500,00 € 297.500,00 €
Summe Bau- und Planungskosten 250.000,00 € 47.500,00 € 297.500,00 €
Kostenrahmen (brutto gerundet) 300.000,00 €
Stand: 20.07.2020Neukonzeption Bezirkssportanlage Scheibenstraße, Köln-Weidenpesch

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)

1381 Zeichen

Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung  
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.] 
 
VARIANTE 1 
 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
 Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
      
 
 Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
     Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 2 
 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
  
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 3 
 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
 
 Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
 Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
 Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. 
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.

Anlage 03_BSA Scheibenstraße_Luftbild mit Beschriftung

432 Zeichen

200m150100500 Mittelpunkt: [356119,5650490]   1:3000
KölnGIS
Luftbilder 2019 (TrueDOP, Land NRW),
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender
Nutzung zuständig.
Erstellt am: 17.07.2020

Anlage 04_BSA Scheibenstraße_Amtl. Basiskarte

424 Zeichen

200m150100500 Mittelpunkt: [356131,5650507]   1:3000
 
KölnGIS
Amtl. Basiskarte (farbig),
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender
Nutzung zuständig.
Erstellt am: 17.07.2020

Beratungsverlauf (2)

27.08.2020 Sportausschuss
TOP 4.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.09.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Scheibenstraße

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Details

Aktenzeichen
2175/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
27.08.2020
Erstellt
16.07.2020 11:01