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Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion zu einem Fußweg in Alt-Niehl (AN/1015/2023)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 2335/2023 vom 26.07.2023

Stand: Am 31.08.2023 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle VIII/23/230 Vorlagen-Nummer 2335/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 31.08.2023 Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion zu einem Fußweg in Alt-Niehl (AN/1015/2023) Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes bat um die Beantwortung folgender Fragen zu einem Weg, der Sebastianstraße links an der Kirche St. Katharina entlang und im weiteren Verlauf an neu gebauten Reihenhäusern vorbei zur Merkenicher Straße führt: 1. Ist der genannte Weg im städtischen Eigentum oder handelt es sich tatsächlich um ei- nen Privatweg (bitte für die beiden genannten Bereiche differenziert beantworten)? 2. Kann der bzw. können die Eigentümer des Weges ein Betretungsverbot aussprechen oder bestehen (öffentliche) Wegerechte? 3. Sofern es sich um einen Weg in privatem (kirchlichem) Eigentum handelt und ein Be- tretungsverbot rechtlich zulässig sein sollte, kann die Verwaltung auf die jeweiligen Ei- gentümer dahingehend Einfluss nehmen, den Weg für die Niehler Bevölkerung mit ein- heitlicher Beschilderung offen zu halten? Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1.: Der nachfolgend blau eingefasste Stichweg entlang der Grundstücke Merkenicher Str. 149 – 155 (Gemarkung Longerich, Flur 99, Flurstück 1034) in Köln-Niehl ist nicht städtisches Eigen- tum. Vielmehr befindet er sich vollständig in Privateigentum. 2 Zu 2.: Öffentliche Wegerechte bestehen nicht. Insbesondere handelt es sich nicht um einen öffentli- chen Weg i.S.v. § 2 Straßen- und Wegegesetz NRW an dem im Rahmen des sog. Allgemein- gebrauchs ein allgemeines Nutzungsrecht bestünde. Auch ein zivilrechtliches Wegerecht für die Allgemeinheit besteht nicht. Zu 3.: Da ein allgemeines Betretungsrecht nicht besteht, kommt eine dementsprechende Beschilde- rung nicht in Betracht. Die Verwaltung hat hier keine Möglichkeit, insoweit auf den Eigentümer Einfluss zu nehmen.

Beratungsverlauf

  1. 31.08.2023

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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