1688/2017
Leinenpflicht für Hunde in Kölner Parks
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Anlage 1 - Eingabe
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Stadt Köln - Ordaungsamt— Amd Jür Anrtgunge u: I&lstadtköm NE BR hi rolcu eschwie e Eingang 23, März 2017 ee ee : Luedwi gi sm. Die Oberbürgermeisterin Bürgeramt Innenstadt Poststelle Ludwigstr. 8 066 IEo a Die Leinenpflicht für Hunde in den Kölner Parks Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich, dass Sie sich die Zeit für unser Anliegen nehmen, das uns sehr am Herzen liegt. Wir Hundehalter fühlen uns sehr eingeengt beim Ausführen unserer Hunde in den Parks Ossendorf, Bickendorf und Ehrenfeld, denn an 365 Tagen im Jahr besteht hier die Leinenpflicht! Bis vor einigen Jahren wurde diese von Oktober bis April aufgehoben, da die Anlagen in dieser Jahreszeit kaum besucht werden. Gibt es eine Möglichkeit, diese Regelung auch heute noch umzusetzen? In der Zeit von Mai bis einschließlich September verbringen wir die Zeit mit unseren Tieren auf beiden Auslaufplätzen/Freilaufflächen in Ehrenfeld und Bickendorf. Allerdings befinden sich dortweder Sitzgelegenheiten, noch Mülleimer mit entsprechenden Hundekotbeuteln. Wir alle verbringen dort sehr viel Zeit und viele von uns sind nicht mehr in der Lage, so lange zu stehen — wir alle würden uns über . Sitzgelegenheiten sehr freuen! Im Namen aller Hundefreunde bitte ich Sie sehr herzlich, unser Anliegen zu prüfen oder ggf. prüfen zu lassen, ob hier eine Herbeiführung der alten Regelung (dass die Hunde in der Zeit von Oktober bis April im Park frei laufen dürfen) und die Situation (Bänke und Mülleimer mit Hundekotbeuteln) rund um die beiden Auslaufplätze geändert werden. Mit der Änderung der Regeln und der Gestaltung der Freilaufflächen würden Sie uns allen sehr helfen! Die Hunde brauchen ihren Auslauf, um soziale Kontakte zu ihren Artgenossen pflegen zu können und eine artgerechte Haltung auch in der Stadt zu ermöglichen. Wir alle hoffen, dass Sie sich der Sache annehmen und vor allem auf eine gute und zeitnahe Lösung. Im Voraus möchte ich mich im Namen aller Hundehalter und ihrer Hunde bedanken. Sollten Sie noch Fragen haben, dann können Sie mich sehr gerne anrufen. Es grüßt Sie ganz herzlich An Laz« un Liste Un ler 3 Art) dan
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/322/4 Vorlagen-Nummer 1688/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Leinenpflicht für Hunde in Kölner Parks Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld dankt den Petenten für ihre Eingabe, lehnt aber die Aufhebung der Leinenpflicht von Oktober bis April in den Parks Ossendorf, Bickendorf und Ehrenfeld ab. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 10.07.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Petenten bitten mit ihrer Eingabe um Aufhebung der Leinenpflicht in den Parks des Bezirkes von Oktober bis April. Gleichzeitig wünschen sie auf den Hundefreilaufflächen in Neuehrenfeld und Bi- ckendorf die Bereitstellung von Sitzgelegenheiten und die Aufstellung von Müllbehältern mit Hunde- kot-Tütenspender (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Die von den Petenten angeführte Aufhebung der Leinenpflicht zwischen Oktober bis April ist der Ver- waltung nicht bekannt. Die alte Grünflächenordnung verwies hinsichtlich der Anleinpflicht in Grünflä- chen auf die Vorschriften des Landeshundegesetzes. Danach sind Hunde in der Allgemeinheit zu- gänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Aus- nahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen. Ausnahmen von dieser Regelung wurden nicht getroffen. Mit der Kölner Stadtordnung wurden im Frühjahr 2014 mehrere ordnungsbehördliche Verordnungen zusammengefasst. Nach § 27 der Kölner Stadtordnung sind Hunde in öffentlichen Grünflächen und Wildparks an der Leine zu führen. Diese Bestimmung hat sich bewährt und vermeidet Zusammenstö- ße zwischen Hundehaltern und Nichthundehaltern in den Grünanlagen. Eine Änderung ist derzeit nicht beabsichtigt. Hinsichtlich der erbetenen Sitzgelegenheiten auf den Hundefreilaufflächen in Neuehrenfeld und Bi- ckendorf prüft das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, inwieweit ein entsprechender Vor- schlag der Bezirksvertretung gemacht werden kann, aus Stadtverschönerungsmitteln Gelder für Sitz- gelegenheiten bereitzustellen. Bezüglich der fehlenden Abfallbehälter wird das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stand- ortvorschlage machen, damit die Abfallwirtschaftsbetriebe dort Behälter mit Hundekot-Tütenspendern installieren lässt. Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Ludwigstraße 8
- Im Park
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Details
- Aktenzeichen
- 1688/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 14.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27