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1688/2017

Leinenpflicht für Hunde in Kölner Parks

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 14.06.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 10.07.2017, TOP 3.3

Anlage 1 - Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 - Eingabe

2116 Zeichen

Stadt Köln
- Ordaungsamt—

Amd Jür Anrtgunge u: I&lstadtköm NE

BR hi rolcu
eschwie e Eingang 23, März 2017

ee ee :
Luedwi gi sm. Die Oberbürgermeisterin
Bürgeramt Innenstadt
Poststelle Ludwigstr. 8

066 IEo a

Die Leinenpflicht für Hunde in den Kölner Parks

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich freue mich, dass Sie sich die Zeit für unser Anliegen nehmen, das uns sehr am Herzen liegt.

Wir Hundehalter fühlen uns sehr eingeengt beim Ausführen unserer Hunde in den Parks Ossendorf,
Bickendorf und Ehrenfeld, denn an 365 Tagen im Jahr besteht hier die Leinenpflicht! Bis vor einigen
Jahren wurde diese von Oktober bis April aufgehoben, da die Anlagen in dieser Jahreszeit kaum
besucht werden.

Gibt es eine Möglichkeit, diese Regelung auch heute noch umzusetzen?

In der Zeit von Mai bis einschließlich September verbringen wir die Zeit mit unseren Tieren auf beiden
Auslaufplätzen/Freilaufflächen in Ehrenfeld und Bickendorf. Allerdings befinden sich dortweder
Sitzgelegenheiten, noch Mülleimer mit entsprechenden Hundekotbeuteln. Wir alle verbringen dort sehr
viel Zeit und viele von uns sind nicht mehr in der Lage, so lange zu stehen — wir alle würden uns über
. Sitzgelegenheiten sehr freuen!

Im Namen aller Hundefreunde bitte ich Sie sehr herzlich, unser Anliegen zu prüfen oder ggf. prüfen zu
lassen, ob hier eine Herbeiführung der alten Regelung (dass die Hunde in der Zeit von Oktober bis April
im Park frei laufen dürfen) und die Situation (Bänke und Mülleimer mit Hundekotbeuteln) rund um die
beiden Auslaufplätze geändert werden. Mit der Änderung der Regeln und der Gestaltung der
Freilaufflächen würden Sie uns allen sehr helfen! Die Hunde brauchen ihren Auslauf, um soziale
Kontakte zu ihren Artgenossen pflegen zu können und eine artgerechte Haltung auch in der Stadt zu
ermöglichen.

Wir alle hoffen, dass Sie sich der Sache annehmen und vor allem auf eine gute und zeitnahe Lösung.
Im Voraus möchte ich mich im Namen aller Hundehalter und ihrer Hunde bedanken. Sollten Sie noch
Fragen haben, dann können Sie mich sehr gerne anrufen.

Es grüßt Sie ganz herzlich

An Laz«

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2464 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/322/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 1688/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Leinenpflicht für Hunde in Kölner Parks 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld dankt den Petenten für ihre Eingabe, lehnt aber die Aufhebung der 
Leinenpflicht von Oktober bis April in den Parks Ossendorf, Bickendorf und Ehrenfeld ab.  
  
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 10.07.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Die Petenten bitten mit ihrer Eingabe um Aufhebung der Leinenpflicht in den Parks des Bezirkes von 
Oktober bis April. Gleichzeitig wünschen sie auf den Hundefreilaufflächen in Neuehrenfeld und Bi-
ckendorf die Bereitstellung von Sitzgelegenheiten und die Aufstellung von Müllbehältern mit Hunde-
kot-Tütenspender (s. Anlage). 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die von den Petenten angeführte Aufhebung der Leinenpflicht zwischen Oktober bis April ist der Ver-
waltung nicht bekannt. Die alte Grünflächenordnung verwies hinsichtlich der Anleinpflicht in Grünflä-
chen auf die Vorschriften des Landeshundegesetzes. Danach sind Hunde in der Allgemeinheit zu-
gänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Aus-
nahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche an einer zur  Vermeidung von Gefahren 
geeigneten Leine zu führen. Ausnahmen von dieser Regelung wurden nicht getroffen. 
Mit der Kölner Stadtordnung wurden im Frühjahr 2014 mehrere ordnungsbehördliche Verordnungen 
zusammengefasst. Nach § 27 der Kölner Stadtordnung sind Hunde in öffentlichen Grünflächen und 
Wildparks an der Leine zu führen. Diese Bestimmung hat sich bewährt und vermeidet Zusammenstö-
ße zwischen Hundehaltern und Nichthundehaltern in den Grünanlagen. Eine Änderung ist derzeit 
nicht beabsichtigt. 
Hinsichtlich der erbetenen Sitzgelegenheiten auf den Hundefreilaufflächen in Neuehrenfeld und Bi-
ckendorf prüft das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, inwieweit ein entsprechender Vor-
schlag der Bezirksvertretung gemacht werden kann, aus Stadtverschönerungsmitteln Gelder für Sitz-
gelegenheiten bereitzustellen. 
Bezüglich der fehlenden Abfallbehälter wird das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stand-
ortvorschlage machen, damit die Abfallwirtschaftsbetriebe dort Behälter mit Hundekot-Tütenspendern 
installieren lässt. 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

10.07.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Ludwigstraße 8
  • Im Park

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Details

Aktenzeichen
1688/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
14.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27