0722/2020
Dringend gebotene humanitäre Hilfe für die Menschen in den völlig überfüllten Flüchtlingslagern in Griechenland
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 04.03.2020 0722/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 05.03.2020 Dringend gebotene humanitäre Hilfe für die Menschen in den völlig überfüllten Flüchtlingslagern in Griechenland Mit der Anfrage AN/0291/2020 bittet die SPD-Fraktion um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wie viele geflüchtete Menschen werden zurzeit von der Stadt Köln untergebracht? (Wir bitten um Unterteilung in zugewiesene geflüchtete Menschen und sogenannte unerlaubt Eingereiste) 2. Wie viele Plätze für geflüchtete Menschen hält die Stadt Köln zurzeit vor? (Die Beantwortung kann sich ggf. auch aus dem nächsten Bericht der Verwaltung zur Situation von Geflüchteten ergeben, dieser Bericht liegt uns aber noch nicht vor). 3. Sieht die Verwaltung die Möglichkeit, das bisher angebotene Kontingent von 100 geflüchteten Menschen und 16 minderjährigen geflüchteten Menschen kurzfristig aufzustocken? Falls die Verwaltung diese Möglichkeit nicht sieht, erwarten wir eine ausführliche Begründung. Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: zu 1.) Zum Stand 29.02.2020 hat die Stadt Köln insgesamt 7.273 Geflüchtete untergebracht. Im Zeitraum vom 01.01. bis 29.02.2020 haben insgesamt 222 unerlaubt Eingereiste die Stadt Köln angesteuert. Die Steigerung der Zahlen von unerlaubt eingereisten Personen in den Win- termonaten, wie sie in den Vorjahren festgestellt wurde, ist zum Ende des Jahres 2019 nicht eingetreten. Grund hierfür dürfte der Erlass zur „Unterbringung unerlaubt eingereister Ausländer in Lan- deseinrichtungen“ des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Lan- des Nordrhein-Westfalen vom 28.11.2019 sein. Demnach sollen unerlaubt eingereiste Aus- länder zunächst in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Mönchengladbach untergebracht werden. Tatsächlich ist die Stadt Köln daher für deren Unterbringung nur noch in Ausnahme- fällen und nur für sehr kurze Zeit zuständig. Die durch den Landeserlass eingeführte Praxis hat offenbar dazu geführt, dass weniger uner- laubt eingereiste Ausländer Köln unmittelbar aufsuchen zu 2.) Die Stadt Köln hat nach den Erfahrungen der Jahre 2015/2016 die Kapazitäten zur Unterbrin- gung Geflüchteter ausgebaut und hält im Rahmen des Ressourcenmanagements im gesam- ten Stadtgebiet eine Vielzahl an Unterkünften vor bzw. hat Gebäude zur Unterbringung Ge- flüchteter langfristig angemietet. Um Schwankungen in den Zugangszahlen kurzfristig ausglei- chen zu können, wird unverändert fortlaufend eine Unterbringungsreserve von ca. 1.500 Plät- zen vorgehalten. 2 Aufgrund der gesunkenen Zahlen und der Fertigstellung verschiedener neuer Unterkünfte sind derzeit neben der grundsätzlich vorgehaltenen Reserve von 1.500 Plätzen noch weitere Ka- pazitäten im Bedarfsfall reaktivierbar. So könnte im Falle eines neuerlichen starken Anstiegs der Zahlen und nach Ausschöpfung der regulären Reserve von 1.500 Plätzen zum einen wie- der verstärkt auf die Unterbringung in Beherbergungs-betrieben zurückgegriffen werden (450 Plätze). Zum anderen ist eine Verdichtung der Belegung möglich (bis zu 250 Plätze). Beide Optionen werden aber nachrangig herangezogen, da die Unterbringung in Beherber- gungsbetrieben eine kostenintensive Unterbringungsform darstellt, während eine Verdichtung der Belegung mit einer erhöhten sozialen Belastung der unter-gebrachten Personen einher- geht. zu 3.) Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 06.02.2020 beschlossen, dass die Stadt Köln 100 zusätzliche Aufnahmeplätze für die hilfsbedürftigsten Personen in prekären humanitären Situationen in griechischen Auffanglagern anbietet (0361/2020). Mit diesem Beschluss wurden auch zusätzlich 16 Aufnahmeplätze für unbegleitete minderjährige Geflüchtete angeboten und die Unterbringung in Einrichtungen auf dem Gebiet der Stadt Köln zugesichert. Die Stadt Köln hat sich mit dem Beschluss auch bereit erklärt, diese Geflüchteten nach Abschluss des Asyl- verfahrens in Höhe des erklärten Kontingents ohne Anrechnung auf die Aufnahmequote auf- zunehmen. Die dafür erforderlichen erheblichen Haushaltsmittel wurden bereitgestellt. Der Rat der Stadt Köln hat damit sehr frühzeitig einen Beschluss zur Unterstützung der Initia- tive der Bündnisstädte „Städte Sichere Häfen“ gefasst. Ähnliche oder gleichlautende Be- schlüsse werden zurzeit von den Räten der Bündnisstädte gefasst. Ziel der Initiative des Bündnisses ist es zum einen, auf die Bundesregierung einzuwirken, dass die Bundesrepublik einen Beitrag leistet, die humanitäre Krisensituation in den griechischen Flüchtlingscamps zu minimieren. Gleichzeitig machen die beteiligten Städte mit ihrem Angebot deutlich, dass viele Kommunen in der Bundesrepublik bereit sind, dazu einen zusätzlichen Beitrag zu leisten. Unabhängig davon ist die Verwaltung auch aufgrund der vom Rat der Stadt Köln beschlosse- nen Reservehaltung von Unterbringungsplätzen jederzeit in der Lage, über das angebotene zusätzliche Kontingent hinaus deutlich mehr Menschen in Köln aufzunehmen, wenn die Bun- desrepublik sich an humanitären Maßnahmen in Griechenland beteiligt und Geflüchtete an- schließend den Kommunen zugewiesen. Nach derzeitigem Stand könnten rund 1.500 zusätz- liche Unterbringungsplätze aktiviert werden (siehe hierzu auch Antwort zu Frage 2) und die Versorgung und Betreuung der dort untergebrachten Menschen kurzfristig sichergestellt wer- den. Weitere Unterbringungsplätze könnten geschaffen werden, indem die im Jahr 2020 ge- plante Aufgabe von Beherbergungsbetrieben zeitlich hinausgeschoben wird. Für den Bereich der unbegleiteten Minderjährigen stellt sich die Situation etwas anders dar. Hier werden keine Unterbringungsplätze vorgehalten und es gibt auch keine nennenswerte Anzahl unbelegter Betreuungsplätze. Für diesen Bereich wäre eine „Reservehaltung“ nur fachlich sinnvoll, wenn neben den Unterbringungsplätzen gleichzeitig Personal für die intensi- ve pädagogische Betreuung vorgehalten würde. Nur so wären diese Plätze kurzfristig nutzbar. Eine solche Reservehaltung wäre aber aus wirtschaftlichen Gründen (rund 50.000 € pro Platz und Jahr) wegen des hohen Betreuungsschlüssels nicht vertretbar. Unterbringungsplätze und die notwendige Betreuung müssen je nach Bedarf neu eingerichtet werden. Die Verwaltung ist also in der Lage, deutlich mehr Menschen aufzunehmen als das vom Rat beschlossene zusätzliche Kontingent. Die Verwaltung empfiehlt aber zum jetzigen Zeitpunkt keine Aufstockung dieses zusätzlichen und nicht auf die Aufnahmequote anzurechnenden Kontingentes. Mit dem Beschluss des Rates der Stadt Köln und den Beschlüssen der Räte anderer Kommu- nen haben die Städte der Bundesrepublik deutlich gemacht, dass sie humanitäre Maßnahmen der Bundesregierung in Griechenland erwarten und bereit sind, einen zusätzlichen Beitrag zu leisten. Dies ist ein wichtiges und deutliches Signal. Aus Sicht der Verwaltung kann und sollte 3 aber die Bereitschaft der Bundesrepublik, sich an Europäischen Lösungen zur Bewältigung der Krisensituation an den Europäischen Außengrenzen nicht davon abhängig gemacht wer- den, ob und wie viele Kommunen in der Bundesrepublik ihre Bereitschaft erklären, dann ge- flüchtete Menschen auch aufzunehmen. Die mit der Aufnahme dieser Menschen verbundenen Herausforderungen lassen sich besser und zielführender bewältigen, wenn es bei einer grundsätzlichen solidarischen Verteilung auf alle Kommunen in der Bundesrepublik bleibt. Wie die Darstellung deutlich macht, ist die Stadt Köln gut vorbereitet, größere Heraus- forderungen bewältigen zu können. gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0722/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 04.03.2020
- Erstellt
- 03.03.2020 10:14