Mandari Insight

0722/2020

Dringend gebotene humanitäre Hilfe für die Menschen in den völlig überfüllten Flüchtlingslagern in Griechenland

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 04.03.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 05.03.2020

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

7758 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 04.03.2020 
 0722/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 05.03.2020 
 
Dringend gebotene humanitäre Hilfe für die Menschen in den völlig überfüllten 
Flüchtlingslagern in Griechenland 
Mit der Anfrage AN/0291/2020 bittet die SPD-Fraktion um Beantwortung der folgenden Fragen: 
 
1. Wie viele geflüchtete Menschen werden zurzeit von der Stadt Köln untergebracht? (Wir bitten 
um Unterteilung in zugewiesene geflüchtete Menschen und sogenannte unerlaubt Eingereiste) 
 
2. Wie viele Plätze für geflüchtete Menschen hält die Stadt Köln zurzeit vor? (Die Beantwortung 
kann sich ggf. auch aus dem nächsten Bericht der Verwaltung zur Situation von Geflüchteten 
ergeben, dieser Bericht liegt uns aber noch nicht vor). 
 
3. Sieht die Verwaltung die Möglichkeit, das bisher angebotene Kontingent von 100 geflüchteten 
Menschen und 16 minderjährigen geflüchteten Menschen kurzfristig aufzustocken? Falls die 
Verwaltung diese Möglichkeit nicht sieht, erwarten wir eine ausführliche Begründung. 
 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
 
zu 1.) Zum Stand 29.02.2020 hat die Stadt Köln insgesamt 7.273 Geflüchtete untergebracht. 
 
Im Zeitraum vom 01.01. bis 29.02.2020 haben insgesamt 222 unerlaubt Eingereiste die Stadt 
Köln angesteuert. Die Steigerung der Zahlen von unerlaubt eingereisten Personen in den Win-
termonaten, wie sie in den Vorjahren festgestellt wurde, ist zum Ende des Jahres 2019 nicht 
eingetreten. 
 
Grund hierfür dürfte der Erlass zur „Unterbringung unerlaubt eingereister Ausländer in Lan-
deseinrichtungen“ des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Lan-
des Nordrhein-Westfalen vom 28.11.2019 sein. Demnach sollen unerlaubt eingereiste Aus-
länder zunächst in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Mönchengladbach untergebracht 
werden. Tatsächlich ist die Stadt Köln daher für deren Unterbringung nur noch in Ausnahme-
fällen und nur für sehr kurze Zeit zuständig. 
 
Die durch den Landeserlass eingeführte Praxis hat offenbar dazu geführt, dass weniger uner-
laubt eingereiste Ausländer Köln unmittelbar aufsuchen 
 
zu 2.) Die Stadt Köln hat nach den Erfahrungen der Jahre 2015/2016 die Kapazitäten zur Unterbrin-
gung Geflüchteter ausgebaut und hält im Rahmen des Ressourcenmanagements im gesam-
ten Stadtgebiet eine Vielzahl an Unterkünften vor bzw. hat Gebäude zur Unterbringung Ge-
flüchteter langfristig angemietet. Um Schwankungen in den Zugangszahlen kurzfristig ausglei-
chen zu können, wird unverändert fortlaufend eine Unterbringungsreserve von ca. 1.500 Plät-
zen vorgehalten.

2 
 
 
 Aufgrund der gesunkenen Zahlen und der Fertigstellung verschiedener neuer Unterkünfte sind 
derzeit neben der grundsätzlich vorgehaltenen Reserve von 1.500 Plätzen noch weitere Ka-
pazitäten im Bedarfsfall reaktivierbar. So könnte im Falle eines neuerlichen starken Anstiegs 
der Zahlen und nach Ausschöpfung der regulären Reserve von 1.500 Plätzen zum einen wie-
der verstärkt auf die Unterbringung in Beherbergungs-betrieben zurückgegriffen werden (450 
Plätze). Zum anderen ist eine Verdichtung der Belegung möglich (bis zu 250 Plätze). 
 
Beide Optionen werden aber nachrangig herangezogen, da die Unterbringung in Beherber-
gungsbetrieben eine kostenintensive Unterbringungsform darstellt, während eine Verdichtung 
der Belegung mit einer erhöhten sozialen Belastung der unter-gebrachten Personen einher-
geht. 
 
zu 3.)  Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 06.02.2020 beschlossen, dass die Stadt Köln 
100 zusätzliche Aufnahmeplätze für die hilfsbedürftigsten Personen in prekären humanitären 
Situationen in griechischen Auffanglagern anbietet (0361/2020). Mit diesem Beschluss wurden 
auch zusätzlich 16 Aufnahmeplätze für unbegleitete minderjährige Geflüchtete angeboten und 
die Unterbringung in Einrichtungen auf dem Gebiet der Stadt Köln zugesichert. Die Stadt Köln 
hat sich mit dem Beschluss auch bereit erklärt, diese Geflüchteten nach Abschluss des Asyl-
verfahrens in Höhe des erklärten Kontingents ohne Anrechnung auf die Aufnahmequote auf-
zunehmen. Die dafür erforderlichen erheblichen Haushaltsmittel wurden bereitgestellt. 
 
Der Rat der Stadt Köln hat damit sehr frühzeitig einen Beschluss zur Unterstützung der Initia-
tive der Bündnisstädte „Städte Sichere Häfen“ gefasst. Ähnliche oder gleichlautende Be-
schlüsse werden zurzeit von den Räten der Bündnisstädte gefasst. Ziel der Initiative des 
Bündnisses ist es zum einen, auf die Bundesregierung einzuwirken, dass die Bundesrepublik 
einen Beitrag leistet, die humanitäre Krisensituation in den griechischen Flüchtlingscamps zu 
minimieren. Gleichzeitig machen die beteiligten Städte mit ihrem Angebot deutlich, dass viele 
Kommunen in der Bundesrepublik bereit sind, dazu einen zusätzlichen Beitrag zu leisten. 
 
Unabhängig davon ist die Verwaltung auch aufgrund der vom Rat der Stadt Köln beschlosse-
nen Reservehaltung von Unterbringungsplätzen jederzeit in der Lage, über das angebotene 
zusätzliche Kontingent hinaus deutlich mehr Menschen in Köln aufzunehmen, wenn die Bun-
desrepublik sich an humanitären Maßnahmen in Griechenland beteiligt und Geflüchtete an-
schließend den Kommunen zugewiesen. Nach derzeitigem Stand könnten rund 1.500 zusätz-
liche Unterbringungsplätze aktiviert werden (siehe hierzu auch Antwort zu Frage 2) und die 
Versorgung und Betreuung der dort untergebrachten Menschen kurzfristig sichergestellt wer-
den. Weitere Unterbringungsplätze könnten geschaffen werden, indem die im Jahr 2020 ge-
plante Aufgabe von Beherbergungsbetrieben zeitlich hinausgeschoben wird.  
 
Für den Bereich der unbegleiteten Minderjährigen stellt sich die Situation etwas anders dar. 
Hier werden keine Unterbringungsplätze vorgehalten und es gibt auch keine nennenswerte 
Anzahl unbelegter Betreuungsplätze. Für diesen Bereich wäre eine „Reservehaltung“ nur 
fachlich sinnvoll, wenn neben den Unterbringungsplätzen gleichzeitig Personal für die intensi-
ve pädagogische Betreuung vorgehalten würde. Nur so wären diese Plätze kurzfristig nutzbar. 
Eine solche Reservehaltung wäre aber aus wirtschaftlichen Gründen (rund 50.000 € pro Platz 
und Jahr) wegen des hohen Betreuungsschlüssels nicht vertretbar. Unterbringungsplätze und 
die notwendige Betreuung müssen je nach Bedarf neu eingerichtet werden. 
 
Die Verwaltung ist also in der Lage, deutlich mehr Menschen aufzunehmen als das vom Rat 
beschlossene zusätzliche Kontingent. Die Verwaltung empfiehlt aber zum jetzigen Zeitpunkt 
keine Aufstockung dieses zusätzlichen und nicht auf die Aufnahmequote anzurechnenden 
Kontingentes. 
 
Mit dem Beschluss des Rates der Stadt Köln und den Beschlüssen der Räte anderer Kommu-
nen haben die Städte der Bundesrepublik deutlich gemacht, dass sie humanitäre Maßnahmen 
der Bundesregierung in Griechenland erwarten und bereit sind, einen zusätzlichen Beitrag zu 
leisten. Dies ist ein wichtiges und deutliches Signal. Aus Sicht der Verwaltung kann und sollte

3 
 
aber die Bereitschaft der Bundesrepublik, sich an Europäischen Lösungen zur Bewältigung 
der Krisensituation an den Europäischen Außengrenzen nicht davon abhängig gemacht wer-
den, ob und wie viele Kommunen in der Bundesrepublik ihre Bereitschaft erklären, dann ge-
flüchtete Menschen auch aufzunehmen. 
 
Die mit der Aufnahme dieser Menschen verbundenen Herausforderungen lassen sich besser 
und zielführender bewältigen, wenn es bei einer grundsätzlichen solidarischen Verteilung auf 
alle Kommunen in der Bundesrepublik bleibt. 
 
Wie die Darstellung deutlich macht, ist die Stadt Köln gut vorbereitet, größere Heraus-
forderungen bewältigen zu können.  
 
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

05.03.2020 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0722/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
04.03.2020
Erstellt
03.03.2020 10:14