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0849/2020

Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) mit dem Arbeitstitel: "Hermes Logistik-Center Hansestraße" in Köln-Rath/Heumar und -Porz-Gremberghoven

Beschlussvorlage Ausschuss 27.04.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 28.05.2020, TOP 8.2.2

Anlage 0

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Geltungsbereich

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Anlage 0

1556 Zeichen

A N L A G E  0  
 
 
Beschluss über die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren 
(vorhabenbezogener Bebauungsplan)  
 
Arbeitstitel: "Hermes Logistik-Center Hansestraße" in Köln-Rath/Heumar und -Porz-
Gremberghoven 
Vorlage 0849/2020 
 
hier: Begründung der Dringlichkeit zur Herbeiführung des Beschlusses  
in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 07.05.2020 
 
 
 
 
Im November 2017 hat der Stadtentwicklungsausschuss kurzfristig die Einleitung eines Bebau-
ungsplanverfahrens (VEP) beschlossen, um dem Antrag der Hermes Germany GmbH als Vorha-
benträgerin, in Kooperation mit der ECE Projektmanagement GmbH & Co. KG, auf dem Grund-
stück zwischen der nördlichen Hansestraße und der S-Bahntrasse die Ansiedlung eines Logistik 
Zentrums zu realisieren, gerecht zu werden. 
 
Seit dem Einleitungsbeschluss wurden keine Planungsfortschritte erzielt. Die Vorhabenträgerin hat 
am 10.03.2020 gegenüber der Verwaltung mitgeteilt, dass sie vom Vorhaben Abstand nimmt und 
um Aufhebung des Einleitungsbeschluss gebeten. 
 
Vor dem Hintergrund der Erwartungshaltung an Politik und Verwaltung zur schnellstmöglichen Ab-
wicklung von Bauleitplanverfahren und der damit verbundenen Beschlussfassungen, ist eine kon-
sequente Umsetzung auch im gegenteiligen Fall – Aufhebung durch Entfall des Vorhabens – sinn-
voll. 
 
Um für das vorliegende Plangebiet schnellstmöglich Klarheit für die weitere Entwicklung zu haben 
und konsequentes Verwaltungshandeln zu ermöglichen, ist die zügige Aufhebung des Einleitungs-
beschlusses geboten.

Beschlussvorlage Ausschuss

4257 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613 Bölc Az 
Vorlagen-Nummer 
 0849/2020 
Freigabedatum 
 27.04.2020 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) - Einleitungsbeschluss - 
Arbeitstitel: "Hermes Logistik-Center Hansestraße" in Köln-Rath/Heumar und -Porz-
Gremberghoven 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt, den Einleitungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Be-
bauungsplan) mit dem Arbeitstitel: "Hermes Logistik-Center Hansestraße" in Köln-Rath/Heumar 
und -Porz-Gremberghoven für das Gebiet an der Hansestraße, im Osten und Norden begrenzt 
durch die ICE-Bahntrasse, im Süden durch das Betriebsgelände der Firma Dachser und im 
Westen durch die Hansestraße zuzüglich dem Grundstück Hansestraße 66 bis 68  —
Arbeitstitel: "Hermes Logistik-Center Hansestraße" in Köln-Rath/Heumar und -Porz-
Gremberghoven — nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) 
aufzuheben; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 7 und 8 ohne Einschränkung zu-
stimmt. 
 
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.05.2020 
Wirtschaftsausschuss 08.05.2020 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 14.05.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 28.05.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
Begründung: 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 09.11.2017 den Einleitungsbeschluss und den Be-
schluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan 
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) –Arbeitstitel: „Hermes Logistik-Center Hansestraße“ in 
Köln-Rath/Heumar und -Porz-Gremberghoven gefasst. 
Ziel war es Planungsrecht über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) zu schaf-
fen um die landwirtschaftlich genutzte Dreiecksfläche zwischen der Hansestraße und der 
Gleis-Trasse als Fläche für eine gewerblich-industrielle Nutzung zu entwickeln. Das Plange-
biet hat eine Größe von circa 6,6 ha. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 572 und in 
Teilen das Flurstück 650 in der Flur 5 in der Gemarkung Heumar. 
Die Firma Hermes Germany GmbH beabsichtigte als Vorhabenträgerin, in Kooperation mit 
der ECE Projektmanagement GmbH & Co. KG, auf dem Grundstück zwischen der nördlichen 
Hansestraße und der S-Bahntrasse die Ansiedlung eines Logistik Zentrums zu realisieren. 
Das Plangebiet befindet sich im Übergang der beiden Stadtteile Köln-Rath/Heumar und Köln-
Porz-Gremberghoven. Zur Umsetzung einer leistungsfähigeren Umschlags- und Lieferungs-
strategie benötigte die Firma neben den in Deutschland bestehenden sechs Logistik-Zentren 
und 56 Niederlassungen neue Standorte, insbesondere in Köln, um dem stetig steigenden 
Bedarf gerecht zu werden, gleichzeitig andere Standorte zu entlasten und Lieferwege zu ver-
kürzen. 
Das Vorhaben war planbedürftig, der Einleitungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan wurde am 09. November 2017 gefasst. 
Seitdem ruht das Verfahren. 
Seit dem Einleitungsbeschluss konnten keine Planungsfortschritte erzielt werden. 
Am 10.03.2020 teilte die Vorhabenträgerin mit, dass sie von dem Vorhaben Abstand nimmt 
und bittet die Verwaltung um Aufhebung des Einleitungsbeschlusses. 
Die Verwaltung ist gegenüber den politischen Gremien und der Öffentlichkeit verpflichtet, 
Bebauungsplanverfahren zügig durchzuführen, um dem politischen Auftrag, der mit dem B e-
schluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens erteilt wird, gerecht zu werden. 
Vor diesem Hintergrund ist insbesondere bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen zu klä-
ren, inwieweit der Planungsgegenstand bzw. das Vorhaben noch weiter verfolgt wird oder 
das Planverfahren durch Entfall des Vorhabens der Grundlage entbehrt und der Einleitungs-
beschluss damit aufzuheben ist. 
Eine Weiterführung des Verfahrens: „Hermes Logistik-Center Hansestraße“ in Köln-
Rath/Heumar und -Porz-Gremberghoven ist nicht mehr sinnvoll oder notwendig. 
Die Verwaltung empfiehlt daher den Einleitungsbeschluss aufzuheben.

Anlage 1 Geltungsbereich

457 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHU
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
GLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
0D‰VWDE
N
Stadtplanungsamt
Aufhebung des Einleitungsbeschlusses (StEA vom 09.11.2017) 
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan +HUPHV/RJLVWLN&HQWHU+DQVHVWUD‰H 
LQ.|ln5DWK/+HXPDU und -Porz-Gremberghoven
0 10050 200 300 Meter

Beratungsverlauf (4)

07.05.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.10 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
08.05.2020 Wirtschaftsausschuss
TOP 16.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
28.05.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 11.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
28.05.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0849/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
27.04.2020
Erstellt
11.03.2020 14:29