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Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) mit dem Arbeitstitel: "Hermes Logistik-Center Hansestraße" in Köln-Rath/Heumar und -Porz-Gremberghoven

Beschlussvorlage Ausschuss 0849/2020 vom 27.04.2020

Stand: Am 28.05.2020 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Bölc Az Vorlagen-Nummer 0849/2020 Freigabedatum 27.04.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) - Einleitungsbeschluss - Arbeitstitel: "Hermes Logistik-Center Hansestraße" in Köln-Rath/Heumar und -Porz- Gremberghoven Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, den Einleitungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Be- bauungsplan) mit dem Arbeitstitel: "Hermes Logistik-Center Hansestraße" in Köln-Rath/Heumar und -Porz-Gremberghoven für das Gebiet an der Hansestraße, im Osten und Norden begrenzt durch die ICE-Bahntrasse, im Süden durch das Betriebsgelände der Firma Dachser und im Westen durch die Hansestraße zuzüglich dem Grundstück Hansestraße 66 bis 68 — Arbeitstitel: "Hermes Logistik-Center Hansestraße" in Köln-Rath/Heumar und -Porz- Gremberghoven — nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) aufzuheben; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 7 und 8 ohne Einschränkung zu- stimmt. Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.05.2020 Wirtschaftsausschuss 08.05.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 14.05.2020 Stadtentwicklungsausschuss 28.05.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 09.11.2017 den Einleitungsbeschluss und den Be- schluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) –Arbeitstitel: „Hermes Logistik-Center Hansestraße“ in Köln-Rath/Heumar und -Porz-Gremberghoven gefasst. Ziel war es Planungsrecht über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) zu schaf- fen um die landwirtschaftlich genutzte Dreiecksfläche zwischen der Hansestraße und der Gleis-Trasse als Fläche für eine gewerblich-industrielle Nutzung zu entwickeln. Das Plange- biet hat eine Größe von circa 6,6 ha. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 572 und in Teilen das Flurstück 650 in der Flur 5 in der Gemarkung Heumar. Die Firma Hermes Germany GmbH beabsichtigte als Vorhabenträgerin, in Kooperation mit der ECE Projektmanagement GmbH & Co. KG, auf dem Grundstück zwischen der nördlichen Hansestraße und der S-Bahntrasse die Ansiedlung eines Logistik Zentrums zu realisieren. Das Plangebiet befindet sich im Übergang der beiden Stadtteile Köln-Rath/Heumar und Köln- Porz-Gremberghoven. Zur Umsetzung einer leistungsfähigeren Umschlags- und Lieferungs- strategie benötigte die Firma neben den in Deutschland bestehenden sechs Logistik-Zentren und 56 Niederlassungen neue Standorte, insbesondere in Köln, um dem stetig steigenden Bedarf gerecht zu werden, gleichzeitig andere Standorte zu entlasten und Lieferwege zu ver- kürzen. Das Vorhaben war planbedürftig, der Einleitungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde am 09. November 2017 gefasst. Seitdem ruht das Verfahren. Seit dem Einleitungsbeschluss konnten keine Planungsfortschritte erzielt werden. Am 10.03.2020 teilte die Vorhabenträgerin mit, dass sie von dem Vorhaben Abstand nimmt und bittet die Verwaltung um Aufhebung des Einleitungsbeschlusses. Die Verwaltung ist gegenüber den politischen Gremien und der Öffentlichkeit verpflichtet, Bebauungsplanverfahren zügig durchzuführen, um dem politischen Auftrag, der mit dem B e- schluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens erteilt wird, gerecht zu werden. Vor diesem Hintergrund ist insbesondere bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen zu klä- ren, inwieweit der Planungsgegenstand bzw. das Vorhaben noch weiter verfolgt wird oder das Planverfahren durch Entfall des Vorhabens der Grundlage entbehrt und der Einleitungs- beschluss damit aufzuheben ist. Eine Weiterführung des Verfahrens: „Hermes Logistik-Center Hansestraße“ in Köln- Rath/Heumar und -Porz-Gremberghoven ist nicht mehr sinnvoll oder notwendig. Die Verwaltung empfiehlt daher den Einleitungsbeschluss aufzuheben.
  • Anlage 0

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    A N L A G E 0 Beschluss über die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: "Hermes Logistik-Center Hansestraße" in Köln-Rath/Heumar und -Porz- Gremberghoven Vorlage 0849/2020 hier: Begründung der Dringlichkeit zur Herbeiführung des Beschlusses in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 07.05.2020 Im November 2017 hat der Stadtentwicklungsausschuss kurzfristig die Einleitung eines Bebau- ungsplanverfahrens (VEP) beschlossen, um dem Antrag der Hermes Germany GmbH als Vorha- benträgerin, in Kooperation mit der ECE Projektmanagement GmbH & Co. KG, auf dem Grund- stück zwischen der nördlichen Hansestraße und der S-Bahntrasse die Ansiedlung eines Logistik Zentrums zu realisieren, gerecht zu werden. Seit dem Einleitungsbeschluss wurden keine Planungsfortschritte erzielt. Die Vorhabenträgerin hat am 10.03.2020 gegenüber der Verwaltung mitgeteilt, dass sie vom Vorhaben Abstand nimmt und um Aufhebung des Einleitungsbeschluss gebeten. Vor dem Hintergrund der Erwartungshaltung an Politik und Verwaltung zur schnellstmöglichen Ab- wicklung von Bauleitplanverfahren und der damit verbundenen Beschlussfassungen, ist eine kon- sequente Umsetzung auch im gegenteiligen Fall – Aufhebung durch Entfall des Vorhabens – sinn- voll. Um für das vorliegende Plangebiet schnellstmöglich Klarheit für die weitere Entwicklung zu haben und konsequentes Verwaltungshandeln zu ermöglichen, ist die zügige Aufhebung des Einleitungs- beschlusses geboten.
  • Anlage 1 Geltungsbereich

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    Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von 0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHU tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu GLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 0D‰VWDE N Stadtplanungsamt Aufhebung des Einleitungsbeschlusses (StEA vom 09.11.2017) Vorhabenbezogenen Bebauungsplan +HUPHV/RJLVWLN&HQWHU+DQVHVWUD‰H LQ.|ln5DWK/+HXPDU und -Porz-Gremberghoven 0 10050 200 300 Meter

Beratungsverlauf

  1. 07.05.2020

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 7.10, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  2. 08.05.2020

    Wirtschaftsausschuss

    TOP 16.5, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  3. 28.05.2020

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 11.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
  4. 28.05.2020 zuletzt

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 8.2.2, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen

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