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Konzeptausschreibung Wohnungsbaugrundstücke im Sürther Feld, 3, Bauabschnitt, Baufelder 1, 3 und 5 – hier: Kriterien für die Konzeptausschreibung, 1616/2017
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) AN/1600/2017 vom 07.11.2017
Stand: Am 07.11.2017 im Liegenschaftsausschuss geändert beschlossen.
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
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CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat An den Vorsitzenden des Liegenschaftsausschusses Herrn Jörg Frank Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 07.11.2017 AN/1600/2017 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Liegenschaftsausschuss 07.11.2017 Konzeptausschreibung Wohnungsbaugrundstücke im Sürther Feld, 3, Bauabschnitt, Baufelder 1, 3 und 5 – hier: Kriterien für die Konzeptausschreibung, 1616/2017 Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller möchten Sie bitten, folgenden Zusatz- und Änderungsantrag in die Tages- ordnung des Liegenschaftsausschusses am 07.11.2017 aufzunehmen: Beschluss: Die o.a. Beschlussvorlage 1616/2017 wird wie folgt geändert: Grundsätzlich gilt beim Erwerb von Wohnungsbaugrundstücken, dass der Erwerber beim Wohnungsbau die Energierichtlinie ENEV in der jeweils gültigen Fassung als Mindeststan- dard umsetzen muss, dies wird vertraglich vereinbart. Zusätzlich ist mindestens 30 % der Geschossfläche (GF) für Wohnzwecke im öffentlichen geförderten Wohnungsbau innerhalb des Plangebietes zu errichten und für diesen zu binden, sofern die Bestimmungen der Sozialraumverträglichkeit eingehalten werden können. Die Planung muss die geltenden Wohnraumförderbestimmungen einhalten. Die in den Anlagen 4/9/10 aufgeführten detaillierten Tabellen entfallen, stattdessen gelten die im Ratsbeschluss 1775/2016 in der Anlage 1 dargestellten Differenzierungen. Der Mindestkaufpreis wird für das Baufeld 3 ersetzt durch einen Festpreis, damit entfällt das Gebotsverfahren. Die Zusammenfassungen werden wie folgt ersetzt: - 2 - a) Baufeld 1 – Anlage 9 Vergabe für MFH und EFH Zusammenfassend werden die Punkte für das Konzept wie folgt vergeben: I. Wohnungspolitische Kriterien Wohnraumförderung zusätzlich 30% preisgedämpften Woh- nungsbau 20 Punkte Zielgruppe EFH 10 Punkte II. Ökologische Kriterien Maßnahmen zur Energieeinsparung z.B. Verwendung nachwachsende Roh- stoffe etc. 10 Punkte III. Quartiersbezogene Kriterien Integration in das Quartier 15 Punkte IV. Städtebauliche Kriterien Konzeptvielfalt, Wohnen für unter- schiedliche Lebensmodelle 10 Punkte Architektur und Gestaltungsqualität 10 Punkte V.Mobilitätskonzepte 5 Punkte VI. Flächenausnutzung Versiegelung versus Grün 10 Punkte VII. Preiswettbewerb 10 Punkte Punkte gesamt 100 Punkte b) Baufeld 3 – Anlage 4 Vergabe an Genossenschaften Zusammenfassend werden die Punkte für das Konzept wie folgt vergeben: I. Wohnungspolitische Kriterien a)Zusätzliche Wohnraumförderung b)Gemeinschaftliche Wohnformen z.B. Mehrgenerationenwohnen, In- tegrative Wohnformen 20 Punkte 20 Punkte II. Ökologische Kriterien a) Mobilitätskonzepte 25 Punkte b) Klimawandelanpassung 25 Punkte III. Städtebauliche Kriterien Architektur und Gestaltungsqualität 10 Punkte Punkte gesamt 100 Punkte c) Baufeld 5 - Anlage 10 – Vergabe an Baugruppen - 3 - Als Voraussetzung für eine Bewerbung gelten bei Baugruppen folgende Bedingungen: gemeinschaftlicher Erwerb des gesamten Objektes als Eigentum fachliche Begleitung: Nachweis über Zusammenarbeit mit einem Architekten; Nach- weis, dass es neben dem Architekten eine Person gibt, die dem Bauvorhaben als Pro- jektsteuerer/Moderator zur Seite steht; Nachweis des beauftragten Architekten sowie des Projektsteuerers/Moderators über eine erfolgreiche Begleitung eines bis zum Ende geführten Baugruppenprojektes; Bauverpflichtung als Voraussetzung für eine Bewerbung Zusammenfassend werden die Punkte für das Konzept wie folgt vergeben: I. Wohnungspolitische Kriterien a) Zielgruppen/Organisation b) Gemeinschaftsorientierung 10 Punkte 20 Punkte II. Städtebauliche und quar- tiersbezogene Kriterien a) Städtebauliche und Freiraum- qualität b) Integration in das Quartier 15 Punkte 10 Punkte III. Funktionale und architektoni- sche Kriterien 15 Punkte IV. Ökologische, energetische und verkehrsbezogene Kriterien 30 Punkte Punkte gesamt 100 Punkte Die unter 2. Phase „Reservierungsphase“ genannte Frist zur Einreichung eines Bauantrages wird auf 6 bis 9 Monate verlängert. Zur Bewertung der eingereichten Bewerbungen, deren Ergebnis dem Ausschuss vorzulegen sind, wird eine interdisziplinäre Bewertungskommission gebildet, der Fachleute des Lie- genschaftsamts, des Stadtplanungsamts, des Amtes für Stadtentwicklungsplanung und eine externe fachlich ausgewiesene Person angehören. Die Grundsätze des Ratsbeschlusses „StEK Wohnen: Vergabe städtischer Grundstücke – Erweiterung der Vergabearten um die Vergabe nach Konzeptqualität“, 1775/2016, vom 22.09.2016 sind im Verfahren anzuwenden. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen - 4 - gez. Niklas Kienitz gez. Kirsten Jahn CDU- Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsvorsitzende
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