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AN/1600/2017

Konzeptausschreibung Wohnungsbaugrundstücke im Sürther Feld, 3, Bauabschnitt, Baufelder 1, 3 und 5 – hier: Kriterien für die Konzeptausschreibung, 1616/2017

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 07.11.2017

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 07.11.2017, TOP 1.1.2

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

5162 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
 
 
An den Vorsitzenden 
des Liegenschaftsausschusses 
Herrn Jörg Frank 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Historisches Rathaus 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 07.11.2017 
 
AN/1600/2017 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Liegenschaftsausschuss 07.11.2017 
 
Konzeptausschreibung Wohnungsbaugrundstücke im Sürther Feld, 3, Bauabschnitt, 
Baufelder 1, 3 und 5 – hier: Kriterien für die Konzeptausschreibung, 1616/2017 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragsteller möchten Sie bitten, folgenden Zusatz- und Änderungsantrag in die Tages-
ordnung des Liegenschaftsausschusses am 07.11.2017 aufzunehmen: 
 
 
 
Beschluss: 
 
Die o.a. Beschlussvorlage 1616/2017 wird wie folgt geändert: 
 
Grundsätzlich gilt beim Erwerb von Wohnungsbaugrundstücken, dass der Erwerber beim 
Wohnungsbau die Energierichtlinie ENEV in der jeweils gültigen Fassung als Mindeststan-
dard umsetzen muss, dies wird vertraglich vereinbart.  
Zusätzlich ist mindestens 30 % der Geschossfläche (GF) für Wohnzwecke im öffentlichen 
geförderten Wohnungsbau innerhalb des Plangebietes zu errichten und für diesen zu binden, 
sofern die Bestimmungen der Sozialraumverträglichkeit eingehalten werden können. Die 
Planung muss die geltenden Wohnraumförderbestimmungen einhalten. 
 
Die in den Anlagen 4/9/10 aufgeführten detaillierten Tabellen entfallen, stattdessen gelten 
die im Ratsbeschluss 1775/2016 in der Anlage 1 dargestellten Differenzierungen. 
 
Der Mindestkaufpreis wird für das Baufeld 3 ersetzt durch einen Festpreis, damit entfällt das 
Gebotsverfahren. 
 
Die Zusammenfassungen werden wie folgt  ersetzt:

- 2 - 
 
a)  
Baufeld 1 – Anlage 9 Vergabe für MFH und EFH 
 
Zusammenfassend werden die Punkte für das Konzept wie folgt vergeben: 
 
I. Wohnungspolitische 
  Kriterien 
Wohnraumförderung 
 zusätzlich 30% preisgedämpften Woh-
nungsbau  
20 Punkte 
Zielgruppe EFH      10 Punkte 
II. Ökologische Kriterien Maßnahmen zur Energieeinsparung 
z.B. Verwendung nachwachsende Roh-
stoffe etc. 
     10 Punkte 
III. Quartiersbezogene 
Kriterien 
 
Integration in das Quartier 
 
15 Punkte 
 
IV. Städtebauliche 
Kriterien 
Konzeptvielfalt, Wohnen für unter-
schiedliche Lebensmodelle 
10 Punkte 
Architektur und Gestaltungsqualität 10 Punkte 
V.Mobilitätskonzepte         5 Punkte 
VI. Flächenausnutzung  Versiegelung versus Grün 10 Punkte 
VII. Preiswettbewerb  10 Punkte 
  Punkte gesamt 100 Punkte  
 
b) 
Baufeld 3 – Anlage 4 Vergabe an Genossenschaften  
 
Zusammenfassend werden die Punkte für das Konzept wie folgt vergeben: 
 
 
I. Wohnungspolitische 
Kriterien 
 
a)Zusätzliche Wohnraumförderung 
 
b)Gemeinschaftliche Wohnformen 
z.B. Mehrgenerationenwohnen, In-
tegrative Wohnformen 
 
20 Punkte 
 
20 Punkte  
 
II. Ökologische Kriterien 
 
a) Mobilitätskonzepte 
 
25 Punkte 
 
b) Klimawandelanpassung 
 
25 Punkte 
 
III. Städtebauliche Kriterien  
 
  Architektur und Gestaltungsqualität 
 
10 Punkte  
 
  Punkte gesamt 
 
100 Punkte 
 
c) Baufeld  5 - Anlage 10 – Vergabe an Baugruppen

- 3 - 
 
 
Als Voraussetzung für eine Bewerbung gelten bei Baugruppen folgende Bedingungen: 
 
 gemeinschaftlicher Erwerb des gesamten Objektes als Eigentum  
 
 fachliche Begleitung: Nachweis über Zusammenarbeit mit einem Architekten;  Nach-
weis, dass es neben dem Architekten eine Person gibt, die dem Bauvorhaben als Pro-
jektsteuerer/Moderator zur Seite steht; 
 
 Nachweis des beauftragten Architekten sowie des Projektsteuerers/Moderators über 
eine erfolgreiche Begleitung eines bis zum Ende geführten Baugruppenprojektes; 
 
 Bauverpflichtung als Voraussetzung für eine Bewerbung 
 
Zusammenfassend werden die Punkte für das Konzept wie folgt vergeben: 
 
   I. Wohnungspolitische Kriterien  
 
a) Zielgruppen/Organisation 
 
b) Gemeinschaftsorientierung 
 
 
10 Punkte 
 
20 Punkte 
  II. Städtebauliche  und quar-
tiersbezogene Kriterien 
a) Städtebauliche und Freiraum-
qualität 
b) Integration in das Quartier 
15 Punkte 
 
10 Punkte 
III. Funktionale und architektoni-
sche Kriterien 
 15 Punkte 
IV. Ökologische, energetische und 
verkehrsbezogene Kriterien  
 30 Punkte 
 
Punkte gesamt 
 
100 Punkte 
 
Die unter 2. Phase „Reservierungsphase“ genannte Frist zur Einreichung eines Bauantrages 
wird auf 6 bis 9 Monate verlängert. 
 
Zur Bewertung der eingereichten Bewerbungen, deren Ergebnis dem Ausschuss vorzulegen 
sind, wird eine interdisziplinäre Bewertungskommission  gebildet, der Fachleute des Lie-
genschaftsamts, des Stadtplanungsamts, des Amtes für Stadtentwicklungsplanung und eine 
externe fachlich ausgewiesene Person angehören.  
 
Die Grundsätze des Ratsbeschlusses „StEK Wohnen: Vergabe städtischer Grundstücke – 
Erweiterung der Vergabearten um die Vergabe nach Konzeptqualität“, 1775/2016, vom 
22.09.2016 sind im Verfahren anzuwenden. 
 
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen

- 4 - 
 
gez. Niklas Kienitz    gez. Kirsten Jahn 
CDU- Fraktionsgeschäftsführer  GRÜNE-Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

07.11.2017 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/1600/2017
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
Datum
07.11.2017
Erstellt
07.11.2017 10:52