AN/1600/2017
Konzeptausschreibung Wohnungsbaugrundstücke im Sürther Feld, 3, Bauabschnitt, Baufelder 1, 3 und 5 – hier: Kriterien für die Konzeptausschreibung, 1616/2017
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
5162 Zeichen
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat
An den Vorsitzenden
des Liegenschaftsausschusses
Herrn Jörg Frank
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Historisches Rathaus
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 07.11.2017
AN/1600/2017
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Liegenschaftsausschuss 07.11.2017
Konzeptausschreibung Wohnungsbaugrundstücke im Sürther Feld, 3, Bauabschnitt,
Baufelder 1, 3 und 5 – hier: Kriterien für die Konzeptausschreibung, 1616/2017
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die Antragsteller möchten Sie bitten, folgenden Zusatz- und Änderungsantrag in die Tages-
ordnung des Liegenschaftsausschusses am 07.11.2017 aufzunehmen:
Beschluss:
Die o.a. Beschlussvorlage 1616/2017 wird wie folgt geändert:
Grundsätzlich gilt beim Erwerb von Wohnungsbaugrundstücken, dass der Erwerber beim
Wohnungsbau die Energierichtlinie ENEV in der jeweils gültigen Fassung als Mindeststan-
dard umsetzen muss, dies wird vertraglich vereinbart.
Zusätzlich ist mindestens 30 % der Geschossfläche (GF) für Wohnzwecke im öffentlichen
geförderten Wohnungsbau innerhalb des Plangebietes zu errichten und für diesen zu binden,
sofern die Bestimmungen der Sozialraumverträglichkeit eingehalten werden können. Die
Planung muss die geltenden Wohnraumförderbestimmungen einhalten.
Die in den Anlagen 4/9/10 aufgeführten detaillierten Tabellen entfallen, stattdessen gelten
die im Ratsbeschluss 1775/2016 in der Anlage 1 dargestellten Differenzierungen.
Der Mindestkaufpreis wird für das Baufeld 3 ersetzt durch einen Festpreis, damit entfällt das
Gebotsverfahren.
Die Zusammenfassungen werden wie folgt ersetzt:
- 2 -
a)
Baufeld 1 – Anlage 9 Vergabe für MFH und EFH
Zusammenfassend werden die Punkte für das Konzept wie folgt vergeben:
I. Wohnungspolitische
Kriterien
Wohnraumförderung
zusätzlich 30% preisgedämpften Woh-
nungsbau
20 Punkte
Zielgruppe EFH 10 Punkte
II. Ökologische Kriterien Maßnahmen zur Energieeinsparung
z.B. Verwendung nachwachsende Roh-
stoffe etc.
10 Punkte
III. Quartiersbezogene
Kriterien
Integration in das Quartier
15 Punkte
IV. Städtebauliche
Kriterien
Konzeptvielfalt, Wohnen für unter-
schiedliche Lebensmodelle
10 Punkte
Architektur und Gestaltungsqualität 10 Punkte
V.Mobilitätskonzepte 5 Punkte
VI. Flächenausnutzung Versiegelung versus Grün 10 Punkte
VII. Preiswettbewerb 10 Punkte
Punkte gesamt 100 Punkte
b)
Baufeld 3 – Anlage 4 Vergabe an Genossenschaften
Zusammenfassend werden die Punkte für das Konzept wie folgt vergeben:
I. Wohnungspolitische
Kriterien
a)Zusätzliche Wohnraumförderung
b)Gemeinschaftliche Wohnformen
z.B. Mehrgenerationenwohnen, In-
tegrative Wohnformen
20 Punkte
20 Punkte
II. Ökologische Kriterien
a) Mobilitätskonzepte
25 Punkte
b) Klimawandelanpassung
25 Punkte
III. Städtebauliche Kriterien
Architektur und Gestaltungsqualität
10 Punkte
Punkte gesamt
100 Punkte
c) Baufeld 5 - Anlage 10 – Vergabe an Baugruppen
- 3 -
Als Voraussetzung für eine Bewerbung gelten bei Baugruppen folgende Bedingungen:
gemeinschaftlicher Erwerb des gesamten Objektes als Eigentum
fachliche Begleitung: Nachweis über Zusammenarbeit mit einem Architekten; Nach-
weis, dass es neben dem Architekten eine Person gibt, die dem Bauvorhaben als Pro-
jektsteuerer/Moderator zur Seite steht;
Nachweis des beauftragten Architekten sowie des Projektsteuerers/Moderators über
eine erfolgreiche Begleitung eines bis zum Ende geführten Baugruppenprojektes;
Bauverpflichtung als Voraussetzung für eine Bewerbung
Zusammenfassend werden die Punkte für das Konzept wie folgt vergeben:
I. Wohnungspolitische Kriterien
a) Zielgruppen/Organisation
b) Gemeinschaftsorientierung
10 Punkte
20 Punkte
II. Städtebauliche und quar-
tiersbezogene Kriterien
a) Städtebauliche und Freiraum-
qualität
b) Integration in das Quartier
15 Punkte
10 Punkte
III. Funktionale und architektoni-
sche Kriterien
15 Punkte
IV. Ökologische, energetische und
verkehrsbezogene Kriterien
30 Punkte
Punkte gesamt
100 Punkte
Die unter 2. Phase „Reservierungsphase“ genannte Frist zur Einreichung eines Bauantrages
wird auf 6 bis 9 Monate verlängert.
Zur Bewertung der eingereichten Bewerbungen, deren Ergebnis dem Ausschuss vorzulegen
sind, wird eine interdisziplinäre Bewertungskommission gebildet, der Fachleute des Lie-
genschaftsamts, des Stadtplanungsamts, des Amtes für Stadtentwicklungsplanung und eine
externe fachlich ausgewiesene Person angehören.
Die Grundsätze des Ratsbeschlusses „StEK Wohnen: Vergabe städtischer Grundstücke –
Erweiterung der Vergabearten um die Vergabe nach Konzeptqualität“, 1775/2016, vom
22.09.2016 sind im Verfahren anzuwenden.
Begründung:
Erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
- 4 -
gez. Niklas Kienitz gez. Kirsten Jahn
CDU- Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsvorsitzende
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1600/2017
- Typ
- Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
- Datum
- 07.11.2017
- Erstellt
- 07.11.2017 10:52