Mandari Insight

V/0610/2007

Albert-Schweitzer-Schule, städt. Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen

Vorlagen 03.08.2007

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Sitzung am 23.08.2007, TOP 6

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Ergänzungsvorlage V/0610/2007/1

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

11036 Zeichen

V/0610/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Albert-Schweitzer-Schule, städt. Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen, Manfred-von-
Richthofen-Straße 49 
hier: Erweiterung des Schulgebäudes, Zustimmung zum Raumprogramm 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.08.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
21.08.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
23.08.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
29.08.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
29.08.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Folgendem Raumprogramm zur Erweiterung des Schulgebäudes der Albert-Schweitzer-
Schule, städt. Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen, Manfred-von-Richthofen-Str. 49, 
48145 Münster, wird zugestimmt: 
 
5 Unterrichts- bzw. Fachräume  je ca. 48 qm 
 
3 Gruppenräume    je ca. 40 qm 
4 Gruppenräume    je ca. 32 qm 
 
1 Werkraum          ca. 64 qm 
mit Maschinen- und Lagerraum      ca. 35 qm 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass  
 
- die Erweiterung aufgrund der vorhandenen Gebäude- und Grundstückssituation als 
2-geschossiger Anbau an das vorhandene Schulgebäude in konventioneller Bau-
weise im Bereich des vorhandenen Gebäudetraktes der ehemaligen Gymnastikhalle 
vorgesehen ist (s. Anlage 1),  
 
- der vorhandene Gebäudetrakt der ehem. Gymnastikhalle vor Baubeginn abgerissen 
werden muss und als Ersatz für die Räume in diesem Trakt 3 Gruppenräume und 
der Werkraum mit Maschinen- und Lagerraum in das unter Ziff. 1 aufgeführte 
Raumprogramm aufgenommen wurden. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0610/2007 
Auskunft erteilt: 
Frau  Haase 
Ruf: 
492 40 11 
E-Mail: 
Haase@stadt-muenster.de  
Datum: 
01.08.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0610/2007 
 
3. Für die Dauer der Bauphase sind als Ersatz für den abzureißenden Gebäudetrakt 2 Fer-
tigbauklassen anzumieten. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass diese beiden Fertigbauklas-
sen bereits im Juli 2007 für ein Schuljahr kosten- und mietfrei aufgestellt wurden und erst 
ab August 2008 Miete dafür gezahlt werden muss. 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Erweiterung des Schulgebäudes der Albert-
Schweitzer-Schule um das unter Ziff. 1 genannte Raumprogramm eine Vorentwurfspla-
nung mit Kostenschätzung nach DIN 276 zu erarbeiten. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die o.g. Sachentscheidung Kosten in Höhe von insgesamt 
2.213.500 € entstehen (Erweiterung des Schulgebäudes insgesamt 2.163.000 € sowie Anmietung 
und späterer Rückbau von 2 Fertigbauklassen insgesamt 50.500 €). 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Maßnahme bisher keine Mittel im städt. Haushalt veran-
schlagt sind. 
Die erforderlichen Mittel werden wie folgt zusätzlich bereitgestellt: 
 
 
Produkktgruppe (PG)/ 
Maßnahmeziffer 
Haushalts- 
jahr 
Betrag 
€ 
Teilfinanzplan   
Erweiterung Albert-Schweitzer-Schule  
PG 0301 Leistungen für Schulen 
Maßnahmenziffer 4160 
  
Auszahlung für Baumaßnahmen 2007 25.000
 2008 940.000
 VE (850.000)
 2009 955.000
 gesamt 1.920.000
Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 2007 13.000
 2009 134.000
 gesamt 147.000
Besch. Lehrm. i.R. investiver Maßnahmen 
PG 0301 Leistungen für Schulen 
Maßnahmeziffer 0030 
 
 
2009 96.000
 insgesamt 2.163.000
Teilergebnisplan 
(Anmietung Fertigbauklassen einschl. Rückbau) 
 
PG 0112 Gebäudemanagement 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 
 
2008 11.000
 2009 39.500
 gesamt  50.500

- 3 - 
V/0610/2007 
Begründung: 
 
 
1. Allgemein 
 
 Der Schulträger ist verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen 
Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten 
sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der 
Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen (§ 
79 Schulgesetz NRW). 
 
 
2. Problem 
 
 Das Schulgebäude der Albert-Schweitzer-Schule ist in den Jahren 1995/96 nach dem da-
mals gültigen Raumprogramm zu einer einzügigen Förderschule ausgebaut worden. Inzwi-
schen sind neue Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemeinbilden-
de Schulen und Förderschulen erlassen worden. Darin sind die Raumprogramme von För-
derschulen erheblich ausgeweitet worden, sodass das Gebäude der Albert-Schweitzer-
Schule trotz der Erweiterung aus den Jahren 1995/96 nicht den heutigen Anforderungen ent-
spricht. 
 
 Ein weiteres Problem ist in den vergangenen Jahren durch die weiter gestiegenen Schüler- 
und Klassenzahlen im Förderschulbereich entstanden. Deshalb wurde zunächst die Errich-
tung einer 5. Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen, diskutiert. 
 
 Inzwischen wurde jedoch einvernehmlich mit den vier bestehenden Förderschulen und der 
Schulaufsicht vereinbart, dass auf die Errichtung eines 5. Systems verzichtet werden soll. 
Die Schulen haben erklärt, dass die erwarteten Schülerzahlen auch künftig in den vorhanden 
vier Schulen unterrichtet werden können. Voraussetzung ist aber zumindest die räumliche 
Ausstattung der bestehenden vier Förderschulen entsprechend den neuen Grundsätzen für 
die Aufstellung von Raumprogrammen. 
 
 Dies ist auch Bestandteil der Schulentwicklungsplanung. Mit dem Beschluss zur Schulent-
wicklungsplanung 2007-2010 für die städt. weiterführenden Schulen (V/0104/2007/1) hat der 
Rat in seiner Sitzung am 21.02.2007 u.a. zur Kenntnis genommen, dass weiterhin der Bedarf 
zum Ausbau des Schulgebäudes der Albert-Schweitzer-Schule besteht. Der Rat hat die 
Verwaltung beauftragt, kurzfristig das Raumprogramm zu erarbeiten. Darüber hinaus hat er 
zur Kenntnis genommen, dass die erforderlichen Mittel für die Erweiterung der Albert-
Schweitzer-Schule ggfls. noch im laufenden Haushaltsjahr bereitgestellt werden müssen.  
 
 An der Albert-Schweitzer-Schule wurden im Schuljahr 2006/07 insgesamt 227 Schüler/innen 
in 13 Klassen unterrichtet.  
 
 
3. Baubedarf  
 
 Grundlage für die Ermittlung des Raumbedarfs si nd die Grundsätze für die Aufstellung von 
Raumprogrammen für allgemeinbildende Schulen und Förderschulen (Runderlass des Minis-
teriums für Schule und Weiterbildung vom 19.10.1995) und die vom Schulausschuss im Jahr 
1997 beschlossenen Raumgrößen.

- 4 - 
V/0610/2007 
 Bei der Ermittlung des Raumbedarfs wurde von einer Einzügigkeit ausgegangen. Abwei-
chend von den Vorgaben in den Grundsätzen wurden nicht 8, sondern 10 Klassenräume be-
rücksichtigt, da an der Albert-Schweitzer-Schule  -wie auch an den übrigen städt. Förder-
schulen, Förderschwerpunkt Lernen- die Jahrgänge 1 – 10 geführt werden.  
 Darüber hinaus wird vorgeschlagen, 3 der erforderlichen Gruppenräume nicht in der vorge-
sehenen Größe von 32 qm, sondern in reduzierter Klassenraumgröße (40 qm) zu errichten, 
um zumindest in der Übergangszeit zusätzliche Klassen räumlich versorgen zu können.  
 
 Aus der Gegenüberstellung des so ermittelten Raumbedarfs mit dem Raumbestand im Ge-
bäude ergibt sich ein Baubedarf von 5 Unterrichts- bzw. Fachräumen, 7 Gruppenräumen und 
1 Werkraum mit Nebenraum.  
 
 Bei dem anzurechnenden Raumbestand wurden die Räume in dem ehemaligen Gymnastik-
trakt außer Acht gelassen, da dieser Trakt abgerissen werden soll (s. Ziff. 4 der Begrün-
dung). Dort befinden sich 3 Gruppenräume und ein Werkbereich. 
 
 Dieses Raum- und Bauprogramm ist mit der  Albert-Schweitzer-Schule abgestimmt.  
 
 
4. Bauliche Erweiterung 
 
 Die Möglichkeiten zur Erweiterung des Schulgebäudes der Albert-Schweitzer-Schule sind 
aufgrund der beengten Grundstückssituation sehr begrenzt. Das Schulgrundstück ist ca. 
7.200 qm groß. An dem östlich angrenzenden Grundstück hat die Stadt Münster ein Erbbau-
recht. Auf der nördlichen Teilfläche befinden sich Flüchtlingseinrichtungen, die südliche Flä-
che ist der Schule zugeordnet. Auf dieser Fläche wurden im Juli 2007 Fertigbauklassen auf-
gestellt. 
 Die Flüchtlingseinrichtung wird voraussichtlich noch bis Ende 2008 bestehen bleiben. Da die 
bauliche Ereiterung des Schulgebäudes dringend erforderlich ist und kurzfristig umgesetzt 
werden soll, muss die Erweiterung auf dem Schulgrundstück realisiert werden. 
 
 Vorgeschlagen wird ein Anbau an das Schulgebäude im Bereich der ehemaligen Gymnas-
tikhalle. Der Gebäudetrakt der ehemaligen Gymnastikhalle wurde 1992 aufgrund des drin-
genden Raumbedarfs in einen Werkbereich und 3 Gruppenräume umgebaut. Sowohl der 
Zuschnitt der Räume als auch die Erschließung ist nicht optimal. Es sind etliche Nebenflä-
chen vorhanden (ehemalige Umkleide-/Waschräume), die nicht sinnvoll genutzt werden kön-
nen. Es wird deshalb vorgeschlagen, diesen Gebäudetrakt abzureißen und an gleicher Stelle 
einen 2-geschossigen Neubau zu errichten. Durch die kompakte Bauweise bleibt der Schul-
hof nahezu in seiner bisherigen Größe erhalten. 
 
 
5. Übergangslösung durch Fertigbauklassen 
 
 Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung (ASW) hat in seiner Sitzung am 02.05.2007 
beschlossen, zum Schuljahresbeginn 2007/08 befristet für voraussichtlich 2 Jahre 2 Fertig-
bauklassen auf dem Gelände der Albert-Schweitz er-Schule aufzustellen, um die äußerst 
schwierige Raumsituation der Albert-Schweitzer-Schule bis zur Fertigstellung des Neubau-
traktes etwas zu entspannen.  
 Die Fertigbauklassen wurden aufgrund des zeitlich nur begrenzten Bedarfs angemietet. Sie 
wurden im Juli 2007 auf dem schulischen Teil des Erbbaurechtsgrundstückes aufgestellt. 
  
 Sobald der Gebäudetrakt der Gymnastikhalle abgerissen wird, müssen der Schule 2 zusätz-
liche Fertigbauklassen zur Verfügung gestellt werden, damit auch während der Bauphase al-
le gebildeten Klassen untergebracht werden können.

- 5 - 
V/0610/2007 
 
 Die Firma, die den Auftrag zur Aufstellung der beiden ersten -vom ASW beschlossenen- Fer-
tigbauklassen erhalten hat, hatte angeboten, sofort alle 4 Fertigbauklassen aufzustellen, d.h. 
die beiden erst zu Baubeginn benötigten zeitgleich mit den beauftragten Fertigbauklassen in 
einem Bauabschnitt zu errichten. Die beiden zu sätzlichen Räume werden von der Firma für 
ein Jahr kosten- und mietfrei zur Verfügung gestellt. Die Schule kann die Räume sofort nut-
zen. Nach Prüfung unter Kosten- und Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten wurde dieses An-
gebot angenommen. Es wurden deshalb bereits 4 Fertigbauklassen aufgestellt. Für 2 Fertig-
bauklassen, die erst zum Zeitpunkt des Abrisses des Gebäudetraktes der ehem. Gymnastik-
halle benötigt werden, muss erst ab August 2008 Miete gezahlt werden.  
 
6. Finanzierung 
 
 Für die Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule sind bislang noch keine Mittel im städt. 
Haushalt veranschlagt. Die Kosten für die Erweiterung des Schulgebäudes (Baukosten 
einschl. Abriss, Kosten für Beschaffungen und Lehrmittel) werden auf 2.163.000 € geschätzt. 
 Die Kosten für die Anmietung der beiden Fertigbauklassen ab August 2008 bis zur Fertigstel-
lung der Erweiterung (voraussichtlich August 2009) sowie den anschließenden Rückbau 
betragen 50.500 €. 
 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
 
Paal 
Stadtrat

Ergänzungsvorlage V/0610/2007/1

4240 Zeichen

V/0610/2007/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Albert-Schweitzer-Schule, städt. Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen, Manfred-von-
Richthofen-Straße 49 
hier: Erweiterung des Schulgebäudes, Zustimmung zum Raumprogramm 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.08.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
29.08.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Folgendem Raumprogramm zur Erweiterung des Schulgebäudes der Albert-Schweitzer-
Schule, städt. Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen, Manfred-von-Richthofen-Str. 49, 
48145 Münster, wird zugestimmt: 
 
5 Unterrichts- bzw. Fachräume  je ca. 48 qm 
 
3 Gruppenräume    je ca. 40 qm 
4 Gruppenräume    je ca. 32 qm 
 
1 Werkraum          ca. 64 qm 
mit Maschinen- und Lagerraum      ca. 35 qm 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass  
 
- die Erweiterung aufgrund der vorhandenen Gebäude- und Grundstückssituation als 
2-geschossiger Anbau an das vorhandene Schulgebäude in konventioneller Bau-
weise im Bereich des vorhandenen Gebäudetraktes der ehemaligen Gymnastikhalle 
vorgesehen ist (s. Anlage 1). Die Verwaltung wird beauftragt, alternativ auch ei-
ne Systembauweise zu prüfen.  
 
- der vorhandene Gebäudetrakt der ehem. Gymnastikhalle vor Baubeginn abgerissen 
werden muss und als Ersatz für die Räume in diesem Trakt 3 Gruppenräume und 
der Werkraum mit Maschinen- und Lagerraum in das unter Ziff. 1 aufgeführte 
Raumprogramm aufgenommen wurden. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0610/2007/1. Erg.
Auskunft erteilt: 
Frau  Haase 
Ruf: 
492 40 11 
E-Mail: 
Haase@stadt-muenster.de  
Datum: 
24.08.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0610/2007/1 
3. Für die Dauer der Bauphase sind als Ersatz für den abzureißenden Gebäudetrakt 2 Fer-
tigbauklassen anzumieten. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass diese beiden Fertigbauklas-
sen bereits im Juli 2007 für ein Schuljahr kosten- und mietfrei aufgestellt wurden und erst 
ab August 2008 Miete dafür gezahlt werden muss. 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Erweiterung des Schulgebäudes der Albert-
Schweitzer-Schule um das unter Ziff. 1 genannte Raumprogramm eine Vorentwurfspla-
nung mit Kostenschätzung nach DIN 276 zu erarbeiten. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die o.g. Sachentscheidung Kosten in Höhe von insgesamt 
2.213.500 € entstehen (Erweiterung des Schulgebäudes insgesamt 2.163.000 € sowie Anmietung 
und späterer Rückbau von 2 Fertigbauklassen insgesamt 50.500 €). 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Maßnahme bisher keine Mittel im städt. Haushalt veran-
schlagt sind. 
Die erforderlichen Mittel werden wie folgt zusätzlich bereitgestellt: 
 
 
Produktgruppe (PG)/ 
Maßnahmeziffer 
Haushalts- 
jahr 
Betrag 
€ 
Teilfinanzplan   
Erweiterung Albert-Schweitzer-Schule  
PG 0301 Leistungen für Schulen 
Maßnahmenziffer 4160 
  
Auszahlung für Baumaßnahmen 2007 25.000
 2008 940.000
 VE (850.000)
 2009 955.000
 gesamt 1.920.000
Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 2007 13.000
 2009 134.000
 gesamt 147.000
Besch. Lehrm. i.R. investiver Maßnahmen 
PG 0301 Leistungen für Schulen 
Maßnahmeziffer 0030 
 
 
2009 96.000
 insgesamt 2.163.000
Teilergebnisplan 
(Anmietung Fertigbauklassen einschl. Rückbau) 
 
PG 0112 Gebäudemanagement 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 
 
2008 11.000
 2009 39.500
 gesamt  50.500

- 3 - 
V/0610/2007/1 
 
 
 
Begründung: 
 
Zur Begründung der Sachentscheidung wird zunächst auf die Begründung in der Beschlussvorlage 
an den Rat Nr. V/610/2007 verwiesen. 
 
Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen hat in seiner Sitzung am 21.08.2007 beschlos-
sen, die Ziffer 2 des Beschlussvorschlages zu ergänzen und die Verwaltung zu beauftragen, alter-
nativ auch eine Systembauweise zu prüfen. 
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat diesen Beschluss in seiner Sitzung am 
23.08.2007 aufgegriffen. 
 
Die Verwaltung wird im weiteren Verfahren prüfen, ob die Erweiterung des Schulgebäudes der 
Albert-Schweitzer-Schule auch in Systembauweise realisiert werden kann. 
Eine Entscheidung über die Bauweise wird spät estens im Zuge des Baubeschlusses herbeige-
führt. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (5)

21.08.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.08.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
23.08.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
Vorberatung
Entscheidung

Orte (1)

  • Manfred-von-Richthofen-Straße 49

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0610/2007
Typ
Vorlagen
Datum
03.08.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37