V/0502/2019
Fahrradstraße Bismarckallee
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Anlage B: VE Bismarckallee
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Anlage B zur Vorlage V/0502/2019 Fahrradstraße Bismarckallee
Anlage C: Karte Netzzusammenhang Bismarckallee
316 Zeichen
Fahrradstraße Bismarckallee: Fortführung und Lückenschlüsse ¯ Gegenstand dieser Vorlage © Stadt Münster Bearbeitung: Phillip Oeinck, Annika Schröder Stand: 11.03.2019 Legende bestehende Fahrradstraße Bismarckallee notwendige Lückenschlüsse geplante Fortführung Fahrradstraße Bismarckallee Promenade 0 150 30075 Meter
Beschlussvorlage
5260 Zeichen
V/0502/2019
V/0502/2019
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Fahrradstraße Bismarckallee
Beratungsfolge
04.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Bismarckallee wird zwischen Weseler Straße und Körnerstraße als Fahrradstraße aus-
gewiesen.
2. Die Bismarckallee wird auf ganzer Länge entsprechend den neuen Qualitätsstandards vor-
behaltlich des Grundsatzbeschlusses des Rates (Sitzung am 03.07.2019, vgl. V/0151/2019)
umgestaltet.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 520.000 € ent-
stehen.
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an.
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe
1201
Bereitstellung von Verkehr s-
flächen und –anlagen
Investitionsmaßnah-
me
0007 Verkehrsflächen, Neubau und
Erneuerung
Auszahlungen 2019 520.000 €
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2019 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt.
Amt für Mobilität und Tiefbau
23.05.2019
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Grimm
Telefon: 492 66 00
Grimm@stadt-muenster.de
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V/0502/2019
Begründung:
Zu 1.
Um die Anbindung an die Innenstadt qualitativ aufzuwerten und die Situation für Radfahrende vor der
Mensa deutlich zu verbessern, ist die bisherige Fahrradstraße Bismarckallee (zwischen Kardinal-von-
Galen-Ring und Körnerstraße) bis zur Weseler Straße zu verlängern.
Zu 2.
Vor dem Hintergrund einer besseren Erkennbarkeit und einer damit einhergehenden Akzeptanz we r-
den zukünftig alle Fahrradstraßen im Sinne des Radverkehrskonzepts im Stadtgebiet durchgängig
bevorrechtigt (solange sie in Tempo 30 -Zonen verlaufen) und erhalten ein einheitliches Design. Dies
gilt auch für die Bismarckallee auf ganzer Länge. Nach niederländischem Vorbild wird die Asphal t-
oberfläche durchgängig rot eingefärbt (siehe Grundsatzbeschluss V/0125/2018 und Beschlussvorlage
V/0151/2019, vorgesehen für die Ratssitzung am 03.07.2019). Eine weiße Blockstrichmarkierung an
den Einmündungen sorgt außerdem für eine erhöhte Wahrnehmbarkeit. Auf diese Weise hebt sich
die Fahrradstraße von anderen Straßen in Tempo 30 -Zonen deutlich ab und erhöht die Aufme rksam-
keit für den Radverkehr. Außerdem wird ein Sicherheitsstreifen zu parkenden Kfz kenntlich gemacht.
Wenn Fahrradstraßen als Elemente von Velorouten eingesetzt und folglich noch größere Radve r-
kehrsmengen als bislang ab wickeln werden (Bismarckallee als Teil der Veloroute Münster -Senden),
ist eine Ausgestaltung entsprechend den genannten Qualitätskriterien erst recht erforderlich.
Abbildung 1 und 2: Ist-Zustand und Visualisierung der Fahrradstraße Bismarckallee
Generell sollen Fahrradstraßen nicht fragmentarisch, sondern stringent und verbindend geplant und
umgesetzt werden, um eine Netzfunktion sicherzustellen. Dies ist bei der Bismarckallee gegeben,
zumal in der Verlängerung die Straße Am Kanonengraben auch als Fahrradstraße ausgewiesen wer-
den soll (vgl. Anlage C: Karte Netzzusammenhang der Bismarckallee).
Damit eine auskömmliche Breite der Fahrradstraße erreicht und so die Sicherheit sowie der Komfort
für Radfahrende erheblich gesteigert werden kann, sollen „aaseeseitig“ (nord -westl. Fahrbahnseite)
86 Kfz-Parkmöglichkeiten entfallen. Dies ist zu „verkraften“, denn es handelt sich belegbar vorde r-
gründig nicht um Einschränkungen für Anwohnende, sondern um von Auswärtigen kostenlos genut z-
te, innenstadtnahe Abstellplätze. Beispielsweise am 20. M ärz 2019 parkten dort um 13.30 Uhr
77 Fahrzeuge, 55 davon mit auswärtigem Kennzeichen. Auf der „landeinwärtigen“ Seite bleiben alle
Kfz-Parkstände bestehen.
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V/0502/2019
Um einen besseren Verkehrsfluss zu generieren, wird der rechtsabbiegende Radfahrer aus der We-
seler Straße in die Bismarckallee frühzeitig über den Bypass und anschließend auf die Fahrbahn ab-
geleitet. Somit entfällt die Radwegmarkierung in der Weseler Straße. Dem rechtsabbiegenden Rad-
fahrer aus der Bismarckallee in die Weseler Straße wird ein freies Abbiegen durch die Einfädelung
auf den baulichen Radweg ermöglicht. Die Radwege entlang der Bismarckallee zwischen Körnerstra-
ße und Weseler Straße werden zurückgebaut und als Gehweg ausgebaut. Im Bereich der Mensa Am
Aasee werden die Poller entfernt und die Fahrradständer in den nun verbreiterten Gehwegbereich
versetzt. Eine Restbreite von mindestens 2,00m ist stets gewährleistet. Die Begradigung der Einmün-
dung Körnerstraße gewährt der Fahrradstraße Vorfahrt und erhöht den Fahrkomfort. Im weiteren Ver-
lauf der Strecke, bis zum Kardinal-von-Galen-Ring, wird die Fahrbahn lediglich rot eingefärbt ausge-
nommen der rechts- und linksseitigen Sicherheitsstreifen von 0,75m.
In Höhe der Erich-Klausener-Realschule wird die bereits beschlossene und angeordnete Planung
(V/0801/2017) spätestens im Zuge der Gesamtmaßnahme Bismarckallee umgesetzt.
In Vertretung
gez.
Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage B: Verkehrstechnischer Entwurf
Anlage C: Karte Netzzusammenhang der Bismarckallee
Anlage A
1744 Zeichen
Anlage A zur V/0502/2019 Kurzüberblick Vor dem Hintergrund einer besseren Erkennbarkeit und einer damit einhergehenden Akzeptanz werden zukünftig alle Fahrradstraßen im Sinne des Radverkehrskonzepts im Stadtgebiet durch- gängig bevorrechtigt (solange sie in Tempo 30-Zonen verlaufen) und erhalten ein einheitliches Design. Dies gilt auch für die Bismarckallee auf ganzer Länge. Nach niederländischem Vorbild wird die Asphaltoberfläche durchgängig rot eingefärbt (siehe Grundsatzbeschluss V/0125/2018 und Beschlussvorlage V/0151/2019). Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Querschnittsthemen Klimaschutz und Demographie sind durch die Umplanung der Bismarck- allee maßgeblich berührt, denn Radverkehrsförderung ist ein zentrales Instrument zur Stärkung von klimafreundlicher Mobilität bei gleichzeitig steigenden Bevölkerungszahlen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Bismarckallee
- Weseler Straße
- Körnerstraße
- Am Kanonengraben
- Kardinal-von-Galen-Ring
- Promenade 0
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Details
- Aktenzeichen
- V/0502/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.05.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37