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V/0502/2019

Fahrradstraße Bismarckallee

Vorlagen 15.05.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 04.06.2019, TOP 6.2

Anlage B: VE Bismarckallee

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Anlage C: Karte Netzzusammenhang Bismarckallee

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage B: VE Bismarckallee

61 Zeichen

Anlage B zur Vorlage V/0502/2019  Fahrradstraße Bismarckallee

Anlage C: Karte Netzzusammenhang Bismarckallee

316 Zeichen

Fahrradstraße Bismarckallee: Fortführung und Lückenschlüsse
¯
Gegenstand dieser Vorlage
© Stadt Münster
Bearbeitung:
Phillip Oeinck, Annika Schröder
Stand: 11.03.2019
Legende
bestehende Fahrradstraße Bismarckallee
notwendige Lückenschlüsse
geplante Fortführung Fahrradstraße Bismarckallee
Promenade
0 150 30075
Meter

Beschlussvorlage

5260 Zeichen

V/0502/2019 
V/0502/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Fahrradstraße Bismarckallee 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Bismarckallee wird zwischen Weseler Straße und Körnerstraße als Fahrradstraße aus-
gewiesen. 
2. Die Bismarckallee wird auf ganzer Länge entsprechend den neuen Qualitätsstandards vor-
behaltlich des Grundsatzbeschlusses des Rates (Sitzung am 03.07.2019, vgl. V/0151/2019) 
umgestaltet. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 520.000 € ent-
stehen.  
 
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an. 
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 
 
1201 
 
Bereitstellung von Verkehr s-
flächen und –anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
0007 Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung 
   
Auszahlungen   2019 520.000 €  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2019 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
23.05.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492 66 00 
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0502/2019 
Begründung: 
 
Zu 1.  
Um die Anbindung an die Innenstadt qualitativ aufzuwerten und die Situation für Radfahrende vor der 
Mensa deutlich zu verbessern, ist die bisherige Fahrradstraße Bismarckallee (zwischen Kardinal-von-
Galen-Ring und Körnerstraße) bis zur Weseler Straße zu verlängern.  
 
Zu 2.  
Vor dem Hintergrund einer besseren Erkennbarkeit und einer damit einhergehenden Akzeptanz we r-
den zukünftig alle Fahrradstraßen im Sinne des Radverkehrskonzepts im Stadtgebiet durchgängig 
bevorrechtigt (solange sie in Tempo 30 -Zonen verlaufen) und erhalten ein einheitliches Design. Dies 
gilt auch für die Bismarckallee auf ganzer Länge. Nach niederländischem Vorbild wird die Asphal t-
oberfläche durchgängig rot eingefärbt (siehe Grundsatzbeschluss V/0125/2018 und Beschlussvorlage 
V/0151/2019, vorgesehen für die Ratssitzung am 03.07.2019). Eine weiße Blockstrichmarkierung an 
den Einmündungen sorgt außerdem für eine erhöhte Wahrnehmbarkeit. Auf diese Weise hebt sich 
die Fahrradstraße von anderen Straßen in Tempo 30 -Zonen deutlich ab und erhöht die Aufme rksam-
keit für den Radverkehr. Außerdem wird ein Sicherheitsstreifen zu parkenden Kfz kenntlich gemacht. 
 
Wenn Fahrradstraßen als Elemente von Velorouten eingesetzt und folglich noch größere Radve r-
kehrsmengen als bislang ab wickeln werden (Bismarckallee als  Teil der Veloroute Münster -Senden), 
ist eine Ausgestaltung entsprechend den genannten Qualitätskriterien erst recht erforderlich. 
     
  
Abbildung 1 und 2: Ist-Zustand und Visualisierung der Fahrradstraße Bismarckallee 
 
Generell sollen Fahrradstraßen nicht fragmentarisch, sondern stringent und verbindend geplant und 
umgesetzt werden, um eine Netzfunktion sicherzustellen. Dies ist bei der Bismarckallee gegeben, 
zumal in der Verlängerung die Straße Am Kanonengraben auch als Fahrradstraße ausgewiesen wer-
den soll (vgl. Anlage C: Karte Netzzusammenhang der Bismarckallee). 
 
Damit eine auskömmliche Breite der Fahrradstraße erreicht und so die Sicherheit sowie der Komfort 
für Radfahrende erheblich gesteigert werden kann, sollen „aaseeseitig“ (nord -westl. Fahrbahnseite) 
86 Kfz-Parkmöglichkeiten entfallen. Dies ist zu „verkraften“, denn es handelt sich belegbar vorde r-
gründig nicht um Einschränkungen für Anwohnende, sondern um von Auswärtigen kostenlos genut z-
te, innenstadtnahe Abstellplätze. Beispielsweise am 20. M ärz 2019 parkten dort um 13.30 Uhr          
77 Fahrzeuge, 55 davon mit auswärtigem Kennzeichen. Auf der „landeinwärtigen“ Seite bleiben alle 
Kfz-Parkstände bestehen.

- 3 - 
V/0502/2019 
Um einen besseren Verkehrsfluss zu generieren, wird der rechtsabbiegende Radfahrer aus der We-
seler Straße in die Bismarckallee frühzeitig über den Bypass und anschließend auf die Fahrbahn ab-
geleitet. Somit entfällt die Radwegmarkierung in der Weseler Straße. Dem rechtsabbiegenden Rad-
fahrer aus der Bismarckallee in die Weseler Straße wird ein freies Abbiegen durch die Einfädelung 
auf den baulichen Radweg ermöglicht. Die Radwege entlang der Bismarckallee zwischen Körnerstra-
ße und Weseler Straße werden zurückgebaut und als Gehweg ausgebaut. Im Bereich der Mensa Am 
Aasee werden die Poller entfernt und die Fahrradständer in den nun verbreiterten Gehwegbereich 
versetzt. Eine Restbreite von mindestens 2,00m ist stets gewährleistet. Die Begradigung der Einmün-
dung Körnerstraße gewährt der Fahrradstraße Vorfahrt und erhöht den Fahrkomfort. Im weiteren Ver-
lauf der Strecke, bis zum Kardinal-von-Galen-Ring, wird die Fahrbahn lediglich rot eingefärbt ausge-
nommen der rechts- und linksseitigen Sicherheitsstreifen von 0,75m.  
In Höhe der Erich-Klausener-Realschule wird die bereits beschlossene und angeordnete Planung 
(V/0801/2017) spätestens im Zuge der Gesamtmaßnahme Bismarckallee umgesetzt. 
 
In Vertretung 
 
gez.  
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage B: Verkehrstechnischer Entwurf 
Anlage C: Karte Netzzusammenhang der Bismarckallee

Anlage A

1744 Zeichen

Anlage A zur V/0502/2019 
Kurzüberblick 
Vor dem Hintergrund einer besseren Erkennbarkeit und einer damit einhergehenden Akzeptanz 
werden zukünftig alle Fahrradstraßen im Sinne des Radverkehrskonzepts im Stadtgebiet durch-
gängig bevorrechtigt (solange sie in Tempo 30-Zonen verlaufen) und erhalten ein einheitliches 
Design. Dies gilt auch für die Bismarckallee auf ganzer Länge. Nach niederländischem Vorbild 
wird die Asphaltoberfläche durchgängig rot eingefärbt (siehe Grundsatzbeschluss V/0125/2018 
und Beschlussvorlage V/0151/2019). 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Querschnittsthemen Klimaschutz und Demographie sind durch die Umplanung der Bismarck-
allee maßgeblich berührt, denn Radverkehrsförderung ist ein zentrales Instrument zur Stärkung 
von klimafreundlicher Mobilität bei gleichzeitig steigenden Bevölkerungszahlen.

Beratungsverlauf (1)

04.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Bismarckallee
  • Weseler Straße
  • Körnerstraße
  • Am Kanonengraben
  • Kardinal-von-Galen-Ring
  • Promenade 0

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Details

Aktenzeichen
V/0502/2019
Typ
Vorlagen
Datum
15.05.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37