1508/2017
Rechtsberatung OB Reker
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Rat)
3088 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/30/301 3011-0382/2017 Dil 18.05.2017 Vorlagen-Nummer 1508/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 18.05.2017 Rechtsberatung OB Reker Antwort auf die Anfrage der Fraktion „Alternative für Deutschland“ gemäß § 4 der Geschäfts- ordnung des Kölner Rates vom 28.03.2017 Vorbemerkung Die Rechtsberatung erfolgte im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren (Az. 4 L 750/17) der Partei „Al- ternative für Deutschland“ gegen die Stadt Köln. Dieses einstweilige Anordnungsverfahren ist mittler- weile durch rechtskräftigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 30. März 2017 beendet worden. Frage 1 „Wurde die Oberbürgermeisterin zusätzlich auch außergerichtlich von der Anwaltskanzlei Rede- ker/Sellner/Dahs vertreten bzw. beraten? Falls ja, wieso geschah dies nicht durch das mit zahlreichen Juristen besetzte Rechtsamt der Stadt Köln?“ Antwort Die für das verwaltungsgerichtliche Eilverfahren beauftragten Rechtsanwälte haben nicht die Ober- bürgermeisterin, sondern die Stadt Köln als Antragsgegnerin vertreten. Eine zusätzliche außergericht- liche Beratung fand nicht statt. Frage 2 „Wie teuer war die Rechtsberatung von Frau Reker bisher? Wurde nach Gebührenordnung oder nach Stundensatz abgerechnet? Wie viele Stunden wurden veranschlagt und zu welchem Stundensatz?“ Antwort Beraten wurde nicht Frau Oberbürgermeisterin Reker persönlich, sondern die Stadt Köln als Antrags- gegnerin im Eilverfahren. Für die Vertretung und Rechtsberatung der Stadt Köln wurden bisher Kos- ten in Höhe von 18.022,22 Euro (incl. MWSt) in Rechnung gestellt. Die Mandats- und Vergütungsver- einbarung sieht ein Stundenhonorar vor, das im üblichen Rahmen für die Beauftragung von – insbe- sondere im Presserecht renommierten – Rechtsanwälten durch Kommunen liegt. Frage 3 „Die Anwaltskanzlei Redeker/Sellner/Dahs schreibt in einem Schriftsatz an das Verwaltungsgericht Köln vom 20. März 2017 auf Seite 6 oben: 2 „Ihr (Anm: Der Oberbürgermeisterin Reker) kommt zudem eine mit der Funktion des Bundespräsiden- ten vergleichbare Repräsentations- und Integrationsfunktion zu, die sie dazu berechtigt, sich auch offensiv politisch zu positionieren“ Ist die Oberbürgermeisterin tatsächlich der Auffassung, dass sie eine dem Bundespräsidenten gleich- kommende Repräsentationsfunktion innehat?“ Antwort Wie dem zitierten Schriftsatz zu entnehmen ist, handelt es sich um einen Verweis auf die Rechtspre- chung des Oberverwaltungsgerichts NRW, wonach der Oberbürgermeisterin Repräsentations- und Integrationsfunktion zukommt (OVG NRW, Urteil v. 04.11.2016, 15 A 2293/2015, Rn. 102). Eine sol- che hat nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch der Bundespräsident (BVerfG, Urteil vom 10. Juni 2014, - 2 BvE 4/13 - Rn. 31). Frage 4 „Hat sie die Anwaltskanzlei deshalb beauftragt, weil diese im Jahr 2011 den damaligen Bundespräsi- denten Christian Wulff in einem Rechtsstreit vertreten hatte?“ Antwort Nein. gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1508/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 18.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27