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AN/0223/2018

Antrag zur Berücksichtigung von Anmerkungen zur Richtlinie zur Einrichtung bilingualer Kitagruppen

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 19.02.2018

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 05.03.2018, TOP 6.2

AK 3 - Antrag Anmerkungen bezüglich der Mitteilung 3782 2017 IRK

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AK 3 - Antrag Anmerkungen bezüglich der Mitteilung 3782 2017 IRK

8575 Zeichen

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AK 3 - Erziehung, Bildung und Beruf       14.02.2018 
Tayfun Keltek 
Silvio Vallecoccia 
 
 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
Antrag gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 05.03.2018 
 
 
Antrag zur Berücksichtigung von Anmerkungen zur Richtlinie über die Gewährung 
von Zuwendung für die Einrichtung von neuen bilingualen Gruppen in Kindertagesein-
richtungen in Köln (Mitteilung 3782/2017 vom 14.12.2017) - AN/0223/2018 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
leider muss festgestellt werden, dass der Integrationsrat seitens der Jugendverwaltung nicht 
zum Verfahren bezüglich der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendung für die Einrich-
tung von neuen bilingualen Gruppen in Kindertageseinrichtungen in Köln rechtzeitig infor-
miert, und vor der Beschlussfassung beteiligt wurde.  
Damit konnte der Integrationsrat seine Fachexpertise bei diesem wichtigen Thema nicht ein-
bringen. Es ist ärgerlich, dass die spezifischen Kompetenzen dieses Gremiums von der 
Stadtverwaltung nicht berücksichtigt wurden. Über eine Kenntnisnahme der formellen Ent-
schuldigung und Anerkennung des bis jetzigen Beitrages an einer integrativen Stadtgesell-
schaft hinaus, möchte der Integrationsrat deshalb einige Anregungen zu dem oben genann-
ten Papier erbringen.  
Der Integrationsrat geht davon aus, dass die Verwaltung die nachfolgenden Anregungen bei 
der Umsetzung der oben genannten Richtlinien berücksichtigt wird. 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten die folgenden Anmerkungen / Änderungsvorschläge bei der 
Umsetzung der Richtlinie zu berücksichtigen. 
Zum Text der Beschlussvorlage 
 Seite 3, Zeile 3:  
Text aus der Begründung: „Die Stadt Köln setzt mit dieser freiwilligen finanziellen Förde-
rung und der entsprechenden Zuwendungsrichtlinie den gesetzlichen Auftrag zur Förde-
rung der Mehrsprachigkeit um und orientiert sich dabei an den Empfehlungen des Integ-
rationsrates.“ 
Antrag auf Ergänzung: „… und seines Positionspapieres ‚Identität stärken - natürliche 
Mehrsprachigkeit fördern‘.

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 Seite 3, Zeile 7:  
Text aus der Begründung: „Sie (die Verwaltung) unterstützt mit dieser freiwilligen finanzi-
ellen Förderung ausschließlich den mit der Neueinrichtung einer bilingualen Gruppe in 
einer Kindertageseinrichtung verbundenen Umstellungsprozess und fördert somit den 
Ausbau von bilingualen Gruppen.“ 
Antrag auf Ergänzung: es sollen nicht nur Neueinrichtungen gefördert, sondern auch be-
stehende Kitagruppe berücksichtigt werden. So sollten die nicht verausgabten Restmittel 
aus der bereit gestellten Fördersumme in Höhe von 264.000 €/Jahr, bestehenden Grup-
pe zur dringend erforderlichen weiteren Verfestigung ihrer Konzepte und Schulung der 
Mitarbeiter*innen genutzt werden. 
 Seite 3, Zeile 9:  
Text der Begründung: „Um die Qualität der Arbeit während der Aufbauphase zu sichern, 
können sich die Träger fachlich durch Coaching (Kommunikation im Team, Inhalte und 
Sprache) und bei der Anschaffung von Materialien unterstützen lassen.“ 
Anregung: Die Kindergärten können sich bezüglich einer Unterstützung z.B. auch an das 
ZMI – Zentrum für Mehrsprachigkeit und Integration Köln wenden. 
 
 Seite 3, Zeile 47:  
Text der Begründung: „Die Verwaltung begrüßt eine herkunftssprachliche bilinguale Bil-
dung in den Kindertageseinrichtungen, d.h. wenn die Sprachen der betreuten Familien 
aufgegriffen werden. Eine Priorisierung von Sprachen bei der Bewilligung der Förderung 
erfolgt aus Gründen der Antidiskriminierung jedoch nicht.“ 
Antrag auf Ergänzung: Die Sprachen sollten in dem Maße wertgeschätzt, gefördert und 
im Bedarfsfall priorisiert werden, wie sie in der Kölner Stadtgesellschaft gesprochen wer-
den.  
Das statistische Jahrbuch Köln 2016 hebt folgende Zahlen der Migrant*innen mit Bezugs-
land hervor: 1. Türkei 93.883 Personen; 2. Polen 40.774; 3. Italien 26.134; 4. Russ. Fö-
deration 14.549; 5. Iran 12.540; 6. Irak 9.199; 7. Montenegro, Serbien 8.695; 8. Grie-
chenland 8.366; 9. Bulgarien 7.457; 10. Rumänien 7.325; 11. Marokko 7.242. 
 
Zum Text in der Richtlinie 
 Seite 2, 1. Spiegelstrich der Aufzählung 
Text der Richtlinie: „Pro Gruppe spricht eine Fachkraft die Fremdsprache und eine Fach-
kraft spricht Deutsch.“ 
Antrag auf Änderung: Der Begriff ‚Fremdsprache‘ führt zu Irritationen. Er sollte durch den 
Begriff „von den Kinder gesprochenen Sprache“ ersetzt werden.  
 
 Seite 2, 4. Spiegelstrich, 2. Satz 
Text der Richtlinie 
„Die „Arbeits- und Verkehrssprache“ in der gesamten Kindertageseinrichtung ist 
Deutsch.“ 
Antrag auf Änderung: der Satz führt zu Irritationen. Wenn man von bilingualen oder 
mehrsprachigen Einrichtungen spricht, ist es selbstverständlich, dass in mehreren Spra-
chen gearbeitet wird. Infolgedessen kann die Arbeits- und Verkehrssprache nicht nur 
Deutsch sein. Der Satz sollte gelöscht werden.  
 
 Seite 2, 3. Absatz von unten 
Text der Richtlinie: „Bilinguale Gruppen müssen grundsätzlich nicht mehr Kosten verur-
sachen als herkömmliche Kindertageseinrichtungen (siehe auch die Ausführungen des 
Vereins für frühe Mehrsprachigkeit, FMKS, FAQ). Ein „Sonderetat“ ist auf Dauer nicht 
notwendig und gesetzlich nicht vorgesehen. Nach dem Start einer bilingualen Gruppe 
müssen die anfallenden Kosten, wie für alle anderen Gruppen, aus dem laufenden Etat 
bestritten werden“.

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Kommentar Integrationsrat: die Gesellschaft befindet sich bzgl. der Mehrsprachigkeit in 
einer Phase des Paradigmenwechsels. Bis zu einer Etablierung der Mehrsprachigkeit in 
einer Kita vergehen einige Jahre in denen zusätzliche Kosten insbesondere für Coaching 
und Beratung des Teams anfallen. Erst nach diesem Einführungsprozess kann von einer 
Kostenneutralität ausgegangen werden. 
 
 Seite 4, Zeile 8: 
Text der Richtlinie: „Die städtische Förderung wird als Projektförderung gewährt“.  
Kommentar Integrationsrat: Statt Projektförderung sollte das Wort Startförderung ver-
wendet werden. Die Etablierung von Mehrsprachigkeit ist kein Projekt, sondern eine 
strukturelle Neuausrichtung einer Kita. 
 
 Seite 4, zu Pkt. 6 
Kommentar Integrationsrat: Einfügung eines Punktes Punkt 6.4. und 6.5:  
- „Die zum Stichtag der Antragstellung nicht ins Anspruch genommen Mittel für die Ein-
richtung neuer Gruppen können auf entsprechenden Antrag den bestehenden Grup-
pen zur Verfügung gestellt werden. 
- Übersteigt bei zu vielen Bewerbungen die Summe der beantragten Mittel die Gesamt-
fördersumme eines Jahres, wird das Sprachangebot gefördert, welches die in Köln 
am meisten gesprochene Sprache berücksichtigt. Die Entscheidung erfolgt in Orien-
tierung an der Größe der Kölner ‚Migrantengruppen‘ und der Berücksichtigung der 
bereits vorhandenen Sprachangebote Kölner bilingualer Kitas. 
 
 Des Weiteren bittet der Integrationsrat darum proaktiv im Rahmen einer Kampagne die 
Finanzierung der Einrichtung herkunftssprachlich bilingualer Kitagruppen zu bewerben. 
Wichtig ist herbei, die Eltern und die Kindertageseinrichtungen über die Vorteile der bilin-
gualen sprachlichen Erziehung ausführlich zu informieren. 
 
 Der Integrationsrat bittet die Verwaltung jährlich einen Bericht bezüglich der Vergabe der 
Mittel und der Entwicklung dieses Angebotes an Kölner Kitas vorzulegen. 
 
Begründung: 
Die steigende Mobilität der Bevölkerung weltweit und die Internationalisierung der Städte 
können als Konsequenz der zunehmenden Globalisierung betrachtet werden. Auch wenn die 
Beweggründe sehr unterschiedlich sein können (neue Arbeitsperspektive, Flucht, Studium): 
Fakt ist, dass Köln zunehmend Ziel der Zuwanderung von Menschen aus anderen Orten ist. 
Die Stadtgesellschaft ist zunehmend „migrantisch“ bzw. von Migration stark geprägt.  
Die Vielfalt an Sprachen und Kultur, die in Köln beheimatet sind, ist noch viel zu wenig im 
Bildungssystem berücksichtigt. Einerseits ist die Stadtgesellschaft immer internationaler und 
mobiler, andererseits sind die Institutionen an veralteten Mustern verankert. 
In der elementaren Bildung z.B. (Kindergarten) ist das Angebot an bilingualen bzw. mehr-
sprachigen Gruppen unterrepräsentiert, wenn wir es mit den gesprochenen Sprachen der 
Stadt vergleichen. Ein Paradigmenwechsel in der Wahrnehmung und in dem Angebot der 
Mehrsprachigkeit ist notwendig. Um dieses Wechsel zu gewährleisten sollte die Stadtverwal-
tung einen gewissen Anteil an Ressourcen für den kontinuierlichen Aufbau des sprachlichen 
Angebotes zur Verfügung stellen. 
Mit freundlichen Grüßen 
Silvio Vallecoccia 
Tayfun Keltek

Beratungsverlauf (1)

05.03.2018 Integrationsrat
TOP 6.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0223/2018
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
19.02.2018
Erstellt
19.02.2018 16:19