3062/2025
Zuschuss für die Schull- un Veedelszöch und die Musikkapellen an die „Freunde und Förderer des Kölnischen Brauchtums e.V."
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Bei der Beschlussvorlage handelt es sich um eine rein finanzielle Entscheidung, es besteht keine inhaltliche Gestaltungsmöglichkeit. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VII/4518 Vorlagen-Nummer 3062/2025 Freigabedatum 05.12.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zuschuss für die Schull- un Veedelszöch und die Musikkapellen an die „Freunde und Förderer des Kölnischen Brauchtums e.V." Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschließt die Verwendung der Mittel als Zu- schuss für die Schull- un Veedelszöch und die Musikapellen für 2025 in Höhe von 57.150,00 € an die „Freunde und Förderer des Kölnischen Brauchtums e.V.“. Die Mittel stehen im Teilergebnisplan des Kölnisches Stadtmuseums in der Produkt- gruppe 0408 – Kölnisches Stadtmuseum, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Haushaltsjahr 2025 im Haushaltsplan 2025/2026 zur Verfügung. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe des Zuschusses für die Schull- un Vee- delszöch und die Musikkapellen in Höhe von 57.150,00 € an die „Freunde und Förde- rer des Kölnischen Brauchtums e.V.“. Ausschuss Kunst und Kultur 09.12.2025 Finanzausschuss 15.12.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 57.150,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Kulturelle Bedeutung und historische Verankerung Die Schull- un Veedelszöch, die seit 1952 traditionell am Karnevalssonntag durch Köln zie- hen, sind ein unverzichtbarer Höhepunkt des Kölner Karnevals. In Eigenarbeit gestalten Schu- len und Veedelsgruppen Kostüme und Wagen, die gesellschaftlich aktuelle Themen aufgrei- fen. Dieser Prozess fördert die kulturelle Bildung junger Menschen, stärkt Gemeinschaftssinn, Kreativität und Toleranz und ermöglicht es Kindern und Jugendlichen, kölsches Brauchtum aktiv zu erleben und mitzugestalten. Begleitet werden die Zöch von zahlreichen Musikkapel- len, deren Spiel mit kölschem Liedgut den Charakter des Zuges prägt und einen wichtigen Beitrag zur lebendigen Vermittlung und Bewahrung des Kölner Brauchtums leistet. Der Zug folgt traditionell der Strecke des Kölner Rosenmontagszuges, was seine zentrale Bedeutung unterstreicht. Soziokulturelle Funktion und Ehrenamt Neben ihrer kulturellen Bedeutung erfüllen die Schull- un Veedelszöch eine zentrale soziale Funktion. Zahlreiche Vereine und Initiativen engagieren sich ehrenamtlich und leisten mit ih- ren Projekten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, insbesondere in 3 den Veedeln. Veranstalter und Träger ist der gemeinnützige Verein „Freunde und Förderer des Kölnischen Brauchtums e.V.“, der die Organisation und Finanzierung aus Mitgliedsbeiträgen und Spen- den stemmt. Er ermöglicht Schulen und Veedelsgruppen eine kostenfreie Teilnahme durch finanzielle Zuschüsse an teilnehmende Schulen und Musikkapellen, was die Teilhabe breiter Bevölkerungsgruppen sichert und Inklusion sowie Jugend- und Familienarbeit fördert und Kin- dern und Jugendlichen einen niedrigschwelligen und aktiven Zugang zum Brauchtum über- haupt erst ermöglicht. Dies stärkt das Ehrenamt und sichert die bestehenden Brauch- tumsstrukturen. Unabweisbarkeit im Rahmen der Haushaltssperre Struktursicherung Steigende Kostenstrukturen, wachsende Anforderungen an Sicherheit und Logistik sowie ver- änderte ehrenamtliche Strukturen erfordern eine systematische und planbare Förderung. Die jahrzehntelangen jährlichen Förderungen sind daher Bestandteil der Kalkulation des Vereins. Bereits in der letzten Förderrunde war eine nachträgliche Erhöhung der Zuschüsse notwendig, um die Durchführung zu sichern. Vor diesem Hintergrund wurde für 2025 eine deutlich er- höhte Förderung zugesagt und in der Kalkulation der Vereine berücksichtigt. Deshalb werden für die Session 2025 die zugesagten Finanzmittel in Höhe von 57.150,00 € nachträglich be- reitgestellt. Eine Nichtauszahlung der Zuschüsse würde einen erheblichen Vertrauensverlust gegenüber der Stadt bedeuten und den Verein in eine finanzielle Notlage für die kommende Session füh- ren. Dies würde nicht nur die Veranstaltung, sondern auch das ehrenamtliche Engagement und den sozialen Zusammenhalt in den Stadtteilen erheblich schwächen und insbesondere sozial schwächer gestellte Gruppen vom kulturellen Leben ausschließen. Finanzierung Die benötigten Mittel in Höhe von insgesamt 57.150,00 € stehen im Teilergebnisplan des Köl- nischen Stadtmuseums in der Produktgruppe 0408 - Kölnisches Stadtmuseum, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen im Haushaltsjahr 2025 im Haushaltsplan 2025/2026 zur Verfü- gung. Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen: Schull- un Veedelszöch 50.000,00 € Musikkapellen 7.150,00 € Dringlichkeitsbegründung Aufgrund notwendiger hausinterner Abstimmungen war eine Neufassung der Vorlage erfor- derlich, wodurch die Frist nicht eingehalten werden konnte. Um dem Verein die Fördermittel zuverlässig für das Jahr 2025 bereitstellen zu können, ist eine Behandlung der Vorlage in der kommenden Sitzungsfolge zwingend erforderlich.
Beschlussvorlage Ausschuss_Version alt
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Dezernat, Dienststelle VII/4518 Vorlagen-Nummer 3062/2025 Freigabedatum 26.11.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zuschuss für die Schull- un Veedelszöch und die Musikkapellen an die „Freunde und Förderer des Kölnischen Brauchtums e.V.“ Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschließt die Verwendung der Mittel als Zu- schuss für die Schull- un Veedelszöch und die Musikapellen in Höhe von 15.400,00 € an die „Freunde und Förderer des Kölnischen Brauchtums e.V.“. Die Mittel stehen im Teilergebnisplan des Kölnisches Stadtmuseums in der Produkt- gruppe 0408 – Kölnisches Stadtmuseum, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Haushaltsjahr 2025 im Haushaltsplan 2025/2026 zur Verfügung. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe des Zuschusses für die Schull- un Vee- delszöch und die Musikkapellen in Höhe von 15.400,00 € an die „Freunde und Förde- rer des Kölnischen Brauchtums e.V.“. Ausschuss Kunst und Kultur 09.12.2025 Finanzausschuss 15.12.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 15.400,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Kulturelle Bedeutung und historische Verankerung Die Schull- un Veedelszöch, die seit 1952 traditionell am Karnevalssonntag durch Köln zie- hen, sind ein unverzichtbarer Höhepunkt des Kölner Karnevals. In Eigenarbeit gestalten Schu- len und Veedelsgruppen Kostüme und Wagen, die gesellschaftlich aktuelle Themen aufgrei- fen. Dieser Prozess fördert die kulturelle Bildung junger Menschen, stärkt Gemeinschaftssinn, Kreativität und Toleranz und ermöglicht es Kindern und Jugendlichen, kölsches Brauchtum aktiv zu erleben und mitzugestalten. Begleitet werden die Zöch von zahlreichen Musikkapel- len, deren Spiel mit kölschem Liedgut den Charakter des Zuges prägt und einen wichtigen Beitrag zur lebendigen Vermittlung und Bewahrung des Kölner Brauchtums leistet. Der Zug folgt traditionell der Strecke des Kölner Rosenmontagszuges, was seine zentrale Bedeutung unterstreicht. Soziokulturelle Funktion und Ehrenamt Neben ihrer kulturellen Bedeutung erfüllen die Schull- un Veedelszöch eine zentrale soziale Funktion. Zahlreiche Vereine und Initiativen engagieren sich ehrenamtlich und leisten mit ih- ren Projekten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, insbesondere in 3 den Veedeln. Veranstalter und Träger ist der gemeinnützige Verein „Freunde und Förderer des Kölnischen Brauchtums e.V.“, der die Organisation und Finanzierung aus Mitgliedsbeiträgen und Spen- den stemmt. Er ermöglicht Schulen und Veedelsgruppen eine kostenfreie Teilnahme durch finanzielle Zuschüsse an teilnehmende Schulen und Musikkapellen, was die Teilhabe breiter Bevölkerungsgruppen sichert und Inklusion sowie Jugend- und Familienarbeit fördert und Kin- dern und Jugendlichen einen niedrigschwelligen und aktiven Zugang zum Brauchtum über- haupt erst ermöglicht. Dies stärkt das Ehrenamt und sichert die bestehenden Brauch- tumsstrukturen, welche ohne die ununterbrochene finanzielle Unterstützung der Stadt Köln nicht aufrechterhalten werden können. Unabweisbarkeit Struktursicherung Die inhaltliche und zeitliche Unabweisbarkeit der erhöhten Förderung ergibt sich aus der exis- tenziellen Bedrohung dieser Veranstaltung durch massive Kostensteigerungen und struktu- relle Veränderungen. Der Kölnische Karneval ist deutschlandweit und international eine feste Größe und ein erhebli- cher Tourismusfaktor. Zur Sicherung der Strukturen und um einen erfolgreichen und reibungs- losen Ablauf sicherzustellen, werden beständige und planbare finanzielle Mittel benötigt. Akuter Finanzierungsbedarf und Planungssicherheit Steigende Kostenstrukturen, wachsende Anforderungen an Sicherheit und Logistik sowie ver- änderte ehrenamtliche Strukturen erfordern eine systematische und planbare Förderung. Die jahrzehntelangen jährlichen Förderungen sind obligatorischer Bestandteil der Kalkulation des Vereins. Bereits in der letzten Förderrunde war eine nachträgliche Erhöhung der Zuschüsse notwendig, um die Durchführung zu sichern. Angesichts des anhaltenden akuten Finanzie- rungsbedarfs werden für die aktuelle Session Finanzmittel in Höhe von 15.400,- Euro bereit- gestellt. Die Unterbrechung dieser jahrzehntelangen Tradition hätte zudem unabsehbare Folgen für die gewachsenen Brauchtumsstrukturen in den Schulen und Veedeln. Der Verlust des imma- teriellen Kulturerbes und der ehrenamtlichen Strukturen wäre nicht wiederherstellbar und würde das kulturelle Gedächtnis der Stadt nachhaltig schädigen. Vermeidung sozialer und kultureller Nachteile Eine Nichtauszahlung der Zuschüsse würde weiterhin einen erheblichen Vertrauensverlust gegenüber der Stadt bedeuten und den Verein in eine finanzielle Notlage für die kommende Session führen. Dies würde nicht nur die Veranstaltung, sondern auch das ehrenamtliche En- gagement und den sozialen Zusammenhalt in den Stadtteilen erheblich schwächen und insbe- sondere sozial schwächer gestellte Gruppen vom kulturellen Leben ausschließen. Die Auszahlung der Zuschüsse ist daher nicht nur zur Aufrechterhaltung des geordneten Ver- anstaltungsablaufs und zur Wahrung der öffentlichen Interessen unabweisbar, sondern vor allem auch, um erhebliche soziale Nachteile für die Kölner Stadtgesellschaft zu vermeiden und das geordnete Funktionieren des kulturellen Lebens in Köln sicherzustellen. Finanzierung Die benötigten Mittel in Höhe von insgesamt 15.400 € stehen im Teilergebnisplan des Kölni- schen Stadtmuseums in der Produktgruppe 0408 - Kölnisches Stadtmuseum, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen im Haushaltsjahr 2025 im Haushaltsplan 2025/2026 zur Verfügung.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3062/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 05.12.2025
- Erstellt
- 28.10.2025 09:26