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2504/2018

Fahrradführung Frankfurter Straße

Beantwortung einer Anfrage (BV) 08.10.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 13.11.2018, TOP 9.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

6500 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/4 
661/4 
Vorlagen-Nummer 
 2504/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 13.11.2018 
 
Fahrradführung Frankfurter Straße 
hier: Anfrage der CDU-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 26.04.2018, TOP 
9.2.3 
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz bittet in der Sitzung am 26.04.2018 um die Be-
antwortung folgender Fragen: 
 
1. Frage:  
„Die Antwort der Verwaltung zur plötzlichen Verengung des Fahrrad-Schutzstreifens auf der Frankfur-
ter Straße lautet: „im Bereich der Verengung am engsten Punkt (ist der Schutzstreifen) nur ca. 0,90 m 
breit. Die Verwaltung prüft, den Schutzstreifen dort zu verbreitern und die Erkennbarkeit der Einen-
gung z. B. durch Pfosten zu erhöhen.“ Der „engste Punkt“ vor Ort ist deutlich unter 90 cm (siehe 
hierzu das Bierkästen-Foto). Da sich bis heute vor Ort nichts geändert hat, fragen wir nach den aus-
stehenden Prüfungs-Ergebnissen und warum die Maße von Fahrbahnen vor Ort deutlich geringer 
sind als von der Verwaltung angegeben?“ 
 
Antwort der Verwaltung:  
Der Schutzstreifen ist auf Höhe der Ausbuchtung 90 cm breit. Die Breite wird hierbei von der Außen-
kante der Markierung bis zur Bordsteinkante gemessen. Um den Schutzstreifen zu verbreitern, muss 
ein Schacht der Telekom verlegt werden. Laut Aussage der Telekom kann der Schacht entfernt wer-
den. Ein Abbruch-Auftrag wurde von der Telekom bereits intern erteilt. Zu einem genauen Zeitpunkt 
des Abbruchs kann die Telekom zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben machen. 
 
2. Frage:  
„Die Antwort der Verwaltung zur Lage der Querungshilfe „Fasanenweg“: „auf der westlichen Seite 
entspricht die Fahrbahnbreite 3,25 m.“ Warum messe ich vor Ort nur 2,80 m? Kann die Verwaltung 
eine Nachmessung veranlassen? Gibt es hierzu Hinweise, Meldungen, Beschwerden oder Unfallmel-
dungen von Bürgern, Verkehrsteilnehmern oder Polizei, die auf eine Engstelle hinweisen und auch 
von dieser verursacht werden kann?“ 
 
Antwort der Verwaltung:  
Die Fahrbahnbreite auf Höhe der Querungshilfe Fasanenweg beträgt 3,25 m. Die Breite wird vom 
Bordstein der Querungshilfe bis zum Bordstein des Gehwegs gemessen, der Rinnstein ist Teil der 
Fahrbahn und wird daher mitgemessen. 
Der Verwaltung liegen keine Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern zu der Querungshilfe vor. 
Die Querungshilfe ist laut Aussage der Unfallkommission keine Unfallhäufungsstelle. 
 
3. Frage:  
„Warum wurde auf einem Ortstermin am 21.02.2017 mit der Verwaltung und Vertretern der SPD das 
Entfernen eines Parkplatzes veranlasst; vor der Fußgänger-Querungshilfe „Fasanenweg“ durch eine 
Sperrmarkierung? (Siehe den Ausschnitt aus der Straßenskizze des Fahrradbeauftragten) Welchen

2 
 
Anlass gab es für den Ortstermin Verwaltung + SPD und wurden weitere Fraktionen eingeladen?“ 
 
Antwort der Verwaltung:  
Der Ortstermin wurde auf Wunsch der SPD durchgeführt, um Verbesserungen an der Querungshilfe 
anzuregen. 
Der Parkplatz vor der Querungshilfe wurde in eine Sperrfläche umgewandelt, um die Sichtbeziehun-
gen zu verbessern und die Zuführung auf die Querungshilfe zu optimieren. Dies war aus Sicherheits-
gründen geboten. 
 
4. Frage: 
„Die Verwaltung antwortet:“ ...wie am runden Tisch Radverkehr Porz am 01.09.16 vereinbart, laufen 
zurzeit die Untersuchungen zur Überprüfung der Verkehrssituation vor Ort. Hierbei werden u.a. Ge-
schwindigkeitsmessungen, Radverkehrserhebungen und Parkraumuntersuchungen durchgeführt. Die 
Ergebnisse werden der Bezirksvertretung im kommenden Frühjahr (2018) mitgeteilt“ Wann werden 
diese Ergebnisse vorgestellt (auch die Verkehrs- Datenerhebung aus der 38. KW 2016)? Wird auch 
das abgehängte Schild auf der westlichen Seite der Frankfurter Straße (in Höhe der Haus Nummer 
101a) vorgestellt? Wann gibt es die gesamte Vorstellung in der Bezirksvertretung Porz über die ver-
änderte Verkehrsführung Frankfurter Straße sowie die Vorstellung der geleisteten Arbeit am runden 
Tisch Radverkehr Porz durch eine entsprechende Niederschrift und die Nennung der Mitglieder und 
ihrer Funktion?“ 
 
Antwort der Verwaltung:  
Durch den Antrag zum Runden Tisch Radverkehr (AN/1297/2017) sind die Rahmenbedingungen für 
den Runden Tisch festgelegt worden. Hierzu zählt unter anderem die Festlegung der Mitglieder, der 
Zeitrahmen sowie, dass ein Protokoll erstellt wird und allen Mitgliedern der Bezirksvertretung zur Ver-
fügung gestellt wird. 
 
Zählungen des Radverkehrs haben ergeben, dass sich im Bereich der Schutzstreifenmarkierungen 
sich die Radverkehrszahlen nach erfolgter Markierung von  
etwa 200 auf etwa 400 Radfahrende verdoppelt haben. 
Zudem hat sich die Geschwindigkeit des motorisierten Individualverkehrs durch die Maßnahme ver-
ringert. So sank die Durchschnittsgeschwindigkeit von 43 km/h vor dem Umbau auf 40 km/h nach 
dem Umbau. Vor dem Umbau überschritten 15 % der Kfz die zugelassene Höchstgeschwindigkeit 
von 50 km/h. Nach Abschluss der Baumaßnahme überschritten nur noch 8 % der Kfz die zugelasse-
ne Höchstgeschwindigkeit. 
Die Demontage des abgehängten Schilds wurde angeordnet und wird in den nächsten Wochen aus-
geführt. 
 
5. Frage:  
„Warum gibt es einen östlichen Fahrrad- Schutzstreifen entlang der Fußgänger-Querungshilfe „Fasa-
nenweg“, obwohl die Verwaltung in ihrer Mitteilung zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer schreibt, 
dass Fahrradschutzstreifen „vor Querungshilfen den Richtlinien entsprechend aus Sicherheitsgründen 
auf einer Länge von ca. 10-15 m vor und nach der Querungshilfe unterbrochen“(laut Vorlagen- 
Nummer 3942/2016) werden? Laut dieser Mitteilung wird vor einer Querungshilfe die Schutzstreifen-
Markierung entsprechend immer schmaler. Warum ist diese einengende Schutzstreifenmarkierung 
nicht an der Fußgänger-Querung am Kreisel „Frankfurter Straße/Nachtigallenstraße/Am Bahnhof“ 
oder auch am Kreisel „Nachtigallenstraße/Magazinstraße/Rolandstraße“ gemacht worden?“ 
 
Antwort der Verwaltung:  
Ob ein Schutzstreifen im Bereich einer Querungshilfe unterbrochen wird, ist abhängig von der jeweili-
gen Verkehrssituation vor Ort, wobei die Breite hierbei der maßgebende Faktor ist. Schutzstreifen 
werden im Bereich von Querungshilfen nur unterbrochen, wenn die Fahrbahnbreite abzüglich der 
Schutzstreifenbreite weniger als 3,25 m beträgt. Dies ist auf der Ostseite der Querungshilfe Fasa-
nenweg nicht der Fall, trifft aber auf die anderen von der CDU genannten Beispiele zu.

Beratungsverlauf (1)

13.11.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Frankfurter Straße
  • Nachtigallenstraße
  • Fasanenweg
  • Am Bahnhof
  • Magazinstraße
  • Rolandstraße

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Details

Aktenzeichen
2504/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
08.10.2018
Erstellt
30.07.2018 07:25