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Beantwortung einer mündlichen Anfrage zur Neugestaltung des Basketballplatzes Willi-Suth-Allee Nord in Chorweiler 3944/2021

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 0051/2022 vom 12.01.2022

Stand: Am 25.01.2022 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer 12.01.2022 0051/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 25.01.2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage zur Neugestaltung des Basketballplatzes Willi-Suth- Allee Nord in Chorweiler 3944/2021 Herr Wahlen fragt, welcher Zeitraum für die Bautätigkeit vorgesehen sei, und wie lange der Platz voraussichtlich nicht nutzbar sein werde. Antwort der Kinder- und Jugendverwaltung: Die Bautätigkeit ist für die zweite Jahreshälfte 2022 geplant. Der genaue Beginn der Bau- maßnahme kann erst nach dem noch durchzuführenden Ausschreibeverfahren geklärt wer- den. Der Basketballplatz wird dann voraussichtlich 4 bis 5 Monate nicht nutzbar sein. Herr Gümüs erklärt, dass dieser Platz wichtig sei. Er weist jedoch darauf hin, dass es sich um einen Kunststoffplatz handele und hinterfragt die Umweltfreundlichkeit des Belags im Hinblick auf eventuellen Abrieb. Des Weiteren zeigt er auf, dass auch dieser Platz einmal in ferner Zukunft entsorgt werden müsse und fragt nach den eventuellen negativen Auswirkun- gen für das Klima. Antwort der Kinder- und Jugendverwaltung: Der Basketballplatz besteht seit über 25 Jahren an diesem Standort in Chorweiler-Mitte. Der neue Kunststoff-Belag wird aus sortenreinem EPDM -Granulat hergestellt, ohne jegliche Belastung von Schadstoffen. Daher entspricht der Belag den Anforderungen der Bundesboden- schutz- und Altlastenverordnung für Kinderspielflächen, stellt kein gefährliches Transportgut dar und hat keine toxischen Auswirkungen. Die Umweltverträglichkeit des verwendeten Materials muss im Rahmen der Ausschreibung durch Nachweise des Anbietenden nach RAL-GZ 943/1:2014 belegt werden. Zudem ist die Verwendung des sortenreinen EPDM -Belags mit dem Umweltamt der Stadt Köln abgestimmt. Auf dem Basketballplatz Willi-Suth-Allee (Nord) wird der Belag darüber hinaus wasserdurch- lässig ausgeführt, wodurch Niederschlagswasser schnellstmöglich zur Grundwasserneubil- dung beitragen kann. Mit einem Abrieb des Belags ist i.d.R. nicht zu rechnen, da das EPDM-Granulat vollflächig mit einem Bindemittel ummantelt wird und so Haftung untereinander, zum Untergrund und zu den Rändern entsteht. Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf

  1. 25.01.2022

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 7.1.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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