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0051/2022

Beantwortung einer mündlichen Anfrage zur Neugestaltung des Basketballplatzes Willi-Suth-Allee Nord in Chorweiler 3944/2021

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 12.01.2022

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 25.01.2022, TOP 7.1.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2341 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51 
 
Vorlagen-Nummer 12.01.2022 
 0051/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 25.01.2022 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage zur Neugestaltung des Basketballplatzes Willi-Suth-
Allee Nord in Chorweiler 3944/2021 
 
Herr Wahlen fragt, welcher Zeitraum für die Bautätigkeit vorgesehen sei, und wie 
lange der Platz voraussichtlich nicht nutzbar sein werde. 
 
Antwort der Kinder- und Jugendverwaltung:  
Die Bautätigkeit ist für die zweite Jahreshälfte 2022 geplant. Der genaue Beginn der Bau-
maßnahme kann erst nach dem noch durchzuführenden Ausschreibeverfahren geklärt wer-
den. 
Der Basketballplatz wird dann voraussichtlich 4 bis 5 Monate nicht nutzbar sein.  
 
 
Herr Gümüs erklärt, dass dieser Platz wichtig sei. Er weist jedoch darauf hin, dass es sich 
um einen Kunststoffplatz handele und hinterfragt die Umweltfreundlichkeit des Belags im 
Hinblick auf eventuellen Abrieb. Des Weiteren zeigt er auf, dass auch dieser Platz einmal in 
ferner Zukunft entsorgt werden müsse und fragt nach den eventuellen negativen Auswirkun-
gen für das Klima. 
 
Antwort der Kinder- und Jugendverwaltung:  
Der Basketballplatz besteht seit über 25 Jahren an diesem Standort in Chorweiler-Mitte. 
Der neue Kunststoff-Belag wird aus sortenreinem EPDM -Granulat hergestellt, ohne jegliche 
Belastung von Schadstoffen. Daher entspricht der Belag den Anforderungen der Bundesboden-
schutz- und Altlastenverordnung für Kinderspielflächen, stellt kein gefährliches Transportgut dar 
und hat keine toxischen Auswirkungen. Die Umweltverträglichkeit des verwendeten Materials 
muss im Rahmen der Ausschreibung durch Nachweise des Anbietenden nach RAL-GZ 
943/1:2014 belegt werden. 
Zudem ist die Verwendung des sortenreinen EPDM -Belags mit dem Umweltamt der Stadt 
Köln abgestimmt.  
Auf dem Basketballplatz Willi-Suth-Allee (Nord) wird der Belag darüber hinaus wasserdurch-
lässig ausgeführt, wodurch Niederschlagswasser schnellstmöglich zur Grundwasserneubil-
dung beitragen kann. 
Mit einem Abrieb des Belags ist i.d.R. nicht zu rechnen, da das EPDM-Granulat vollflächig 
mit einem Bindemittel ummantelt wird und so Haftung untereinander, zum Untergrund und zu 
den Rändern entsteht. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

25.01.2022 Jugendhilfeausschuss
TOP 7.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0051/2022
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
12.01.2022
Erstellt
05.01.2022 14:36