V/0244/2007
Verkehrsberuhigung in der Straße Breul
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Anlage Plan
196 Zeichen
Betonkegel Anlage STADT R Emm Reg. Nr. Amt für _W/ Stadtentwicklung | Stadtplanung Verkehrsplanung Datum Name jearbeitet |Jan. 07_|willmeroth Breul |Sezeichnet| Jan. 07__|Reverm: laßstab_| 1: 500
Beschlussvorlage
2811 Zeichen
V/0244/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Verkehrsberuhigung in der Straße Breul - Anregung Nr. 102/2006 gem. § 24 GO NW Beratungsfolge 08.05.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Im Eingangsbereich der Straße Breul ab Neubrückenstraße wird die Fahrbahn durch einen Betonkegel verengt (Anlage). 2. Die Anregung gem. § 24 GO NW Nr. 102/2006 ist damit erledigt. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Maßnahme Kosten in Höhe von ca. 1.000 € entste- hen. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Es wird zur Kenntnis genommen, dass • in der Haushaltsstelle 6308.950.1051.5 „Baukosten Straßen kleinere Verkehrsberuhi- gungsmaßnahmen / Tempo 30 im Stadtbezirk Mitte“ zurzeit nicht ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. • zur Umsetzung der Maßnahme weitere Mittel durch eine Umverteilung der frei verfügbaren Mittel der Bezirksvertretung Münster-Mitte bereitgestellt werden müssten. Begründung: Im o. g. Antrag wird angeregt, durch Verkehrsberuhigung der Straße Breul eine Geschwindigkeits- reduzierung zu erreichen. Die Straße Breul ist Bestandteil einer Tempo-30-Zone. Durch die vorhandene Beschilderung wird sowohl im westlichen wie im östlichen Eingang sbereich deutlich auf die Tempo-30-Zone hingewie- sen. Zudem hat die novellierte Straßenverkehrsordnung seinerzeit festgestellt, dass die Kfz-Fahrer in Wohnstraßen grundsätzlich davon ausgehen müssen, in einer Tempo-30-Zone zu fahren. Es ist allerdings zu beobachten und in der Vergangenheit auch durch Geschwindigkeitskontrollen bestä- tigt worden, dass die erlaubte Geschwindigkeit nicht immer eingehalten wird. Insbesondere der Vorlagen-Nr.: V/0244/2007 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 23.03.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0244/2007 Einmündungsbereich ab Neubrückenstraße kann auf Grund seiner Weiträumigkeit und Linienfüh- rung Kfz-Fahrer dazu verleiten, sich nicht an die Tempo-30-Zonenregelung zu halten. In diesem Bereich finden auch viele Fußgängerquerungen wegen der zahlreichen Infrastruktureinrichtungen (Tibusstift, Spielplatz, Grundschule, u. s. w.) statt. Der geplante Betonkegel engt die Fahrbahn ein und ist geeignet, den einfahrenden Kfz-Verkehr zu bremsen und den Querungsbereich zu schüt- zen. Es wird erwartet, dass die Maßnahme eine positive Wirkung auf das Geschwindigkeitsniveau hat. Die im Antrag vorgeschlagenen Fahrradständer sind bereits im Spielplatzbereich aufgestellt wor- den. Der Eingeber hat hierzu eine Nachricht erhalten. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anregung Nr. 102/2006 Plan
Anlage Antrag
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Anregung Nr. 102/2006 Anregung Nr. 102/2006
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Neubrückenstraße
- Breul
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0244/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.03.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37