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AN/1561/2022

Änderungsantrag der SPD-Fraktion "Radverkehrskonzept Porz – Radverkehrshauptnetz, Vorlage Nr. 1962/2022"

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 30.08.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 01.09.2022

Änderungsantrag SPD - Radverkehrskonzept Porz

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Änderungsantrag SPD - Radverkehrskonzept Porz

3687 Zeichen

Gleichlautend:Frau OberbürgermeisterinHenriette RekerRathaus50667 Köln
Frau BezirksbürgermeisterinSabine StillerFriedrich-Ebert-Ufer 64-7051143 Köln
SPD-Fraktion in derBezirksvertretung Porz
Friedrich-Ebert-Ufer 64-7051143 Köln-Porzfon 0221. 221 97303fax 0221. 221 97304mail SPD-BV7@stadt-koeln.deweb www.porzspd.de
Köln-Porz, 30.08.2022
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am  01.09.2022
hier: Änderungsantrag zu TOP 6.1 „RadverkehrskonzeptPorz –Radverkehrshauptnetz, Vorlage Nr. 1962/2022
Die Bezirksvertretung Porz beschließt, den Netzentwurf (Anlage 2) als Zielkonzept fürdas Radverkehrskonzept Porz wie folgt zu ändern und nachfolgende Straßenabschnitte(wieder) in das gelbe Netz aufzunehmen:
a) Gremberghoven: Rather Straße zwischen Langobardenplatz und Bahnhofplatz
b) Langel: Ortsdurchfahrt Lülsdorfer Straße / Sandbergstraße
c) Grengel:Waldstraße bis an die Radverkehrsanlagen Flughafen
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d) Grengel: Akazienweg
e) Wahn: Am Bahnhof zwischen Frankfurter Straße und St. Sebastianus-Straße
f) Lind: Ernst-Mach-Straße
g) Poll: zwischen Haltestelle Raiffeisenstraße und Salmstraße
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h) Porz-Mitte: Hauptstraße zwischen Poststraße und Bergerstraße sowie bis zumgelben Netz Poststraße
i) Eil Zentrum: Frankfurter Straße
j) Wahn Zentrum: Frankfurter Straße
k) Zündorf: Hauptstraße, Schmittgasse und Wahner Straße
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Das so geänderte Netz ist als Grundlage für alle zukünftigen Planungen imStraßenraum zu verwenden.
Weiterhin beschließt die Bezirksvertretung, dass im Rahmen eines Facharbeitskreisesein Maßnahmenkatalog zur Umsetzung des Netzes erstellt wird.
Begründung:
Das Radverkehrshauptnetz bildet die konzeptuelle Grundlage für dieRadverkehrsförderung der nächsten Jahre und ist daher maßgeblich für dieBerücksichtigung des Radverkehrs bei zukünftigen Planungen. Deren Ziel muss einbesonders sicheres und komfortabel befahrbares Netz sein.
Das gelbe Netz bildet hierbei das Radverkehrsnetz entlang derMIV-Hauptverkehrsstrecken, mit in der Regel eigener Radverkehrsinfrastrukturentweder über Fahrbahnführung oder über bauliche Radwege mit dem Anspruch,sichere und komfortable Verbindungen anzubieten.
Das grüne Netz ist das Netz für Radfahrende abseits der großen MIV-Verkehrsströme,in der Regel ohne separierende Radverkehrsinfrastruktur und im Mischverkehr. DieGeschwindigkeit im grünen Netz ist bis auf wenige Ausnahmen in der Bandbreite bisTempo 30 einzuordnen. Ziel ist auch der Abbau von Lichtsignalanlagen.
Gegenüber dem im Runden Tisch Radverkehr vorgestellten Netzplan beinhaltet der mitder Beschlussvorlage 1962/2022 vorgelegt Netzentwurf jetzt jedoch einigeStraßenbereiche, die nun in grün geführt werden. Darüber hinaus gibt es einigeStraßen, bei denen die Führung im gelben Netz sinnvoll und wünschenswert ist.Dies insbesondere im Hinblick darauf, dass die Verwaltung im grünen Netz von Tempo30 als „Regelgeschwindigkeit“ ausgeht. Diese „Regelgeschwindigkeit“ wird aber derzeitvon der Verwaltung – selbst dort wo Tempo 30 von der Bezirksvertretung Porzbeschlossen wurde - abgelehnt und nicht umgesetzt.
Da für den Stadtbezirk Porz auf absehbare Zeit nicht erkennbar ist, dass die für eingrünes Netz erforderlichen Maßnahmen umgesetzt werden, sollten die obengenannten Bereiche im gelben Netz geführt werden, für die Sicherheit allerVerkehrsteilnehmer.
Für die Stadtbezirke Lindenthal, Innenstadt und Sülz wurden laut Begründung derVorlage 1962/2022 im Rahmen der Erstellung der Radverkehrshauptnetze ebenfallsMaßnahmenkataloge erstellt. Für Porz ist dies leider nicht geschehen und sollte imRahmen eines Fach-Arbeitskreises nachgeholt werden.
Dr. Simon Bujanowski Bettina JureckFraktionsvorsitzender Bezirksvertreterin
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Beratungsverlauf (1)

01.09.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (20)

  • Rather Straße
  • Sandbergstraße
  • Frankfurter Straße
  • Ernst-Mach-Straße
  • Akazienweg
  • Am Bahnhof
  • St.-Sebastianus-Straße
  • Friedrich-Ebert-Ufer 64
  • Lülsdorfer Straße
  • Raiffeisenstraße
  • Langobardenplatz
  • Wahner Straße
  • Bergerstraße
  • Hauptstraße
  • Schmittgasse
  • Bahnhofplatz
  • Waldstraße
  • Poststraße
  • Salmstraße
  • Straße G

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Details

Aktenzeichen
AN/1561/2022
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
30.08.2022
Erstellt
01.09.2022 10:44