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2951/2018

Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates der Fraktion „Bündnis 90/Die GRÜNEN“ zur Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 17.09.2018 - AN/1128/2018

Beantwortung einer Anfrage (BV) 27.09.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 12.11.2018, TOP 7.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2132 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/VI 
 
Vorlagen-Nummer 
 2951/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 12.11.2018 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates der Fraktion „Die GRÜNEN“ zur Sitzung der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen am 17.09.2018 - AN/1128/2018 
„Trinkwasserbrunnen im Bezirk: Neuanlage und Kostenschätzung“  
Anfrage 
 
 Welche Örtlichkeiten im Bezirk hält die Verwaltung für geeignet, Trinkwasserbrunnen zu 
installieren (öffentlicher Raum, stark frequentiert, Wasseranschluss in der Nähe vo r-
handen)? 
 
 Mit welchen Kosten pro Brunnen ist zu rechnen (Einrichtung, Betrieb und Unterha l-
tung)?  
 
 
Beantwortung durch das Stadtraummanagement: 
 
Die RheinEnergie hat bereits vor zwei Jahren einen Pilotversuch umgesetzt, in dem zwei Trinkbrun-
nen testweise aufgestellt worden sind: im Blücherpark und am Skaterpark (in Rheinnähe). Darüber 
hinaus gibt es seit kurzem auf dem Kurt-Hackenberg-Platz in der Altstadt einen Trinkbrunnen. 
Örtlichkeiten wie Städtische Plätze/ Veedelsplätze (Beispiel Kurt-Hackenberg-Platz) Grünräume (Bei-
spiel Blücherpark, Rheingarten) Sport-/ Bewegungsräume (Beispiel Skaterpark, Poller Wiesen - 
Sportbereich) Bildungslandschaften (Beispiel Universität, BAN etc.) wären grundsätzlich denkbar. 
 
Die RheinEnergie hat in ihrem Erfahrungsbericht zu den beiden Trinkbrunnen Blücherpark und Ska-
terpark Initialkosten in Höhe von rund 19.000€ netto und jährliche Instandhaltungskosten in Höhe von 
10.000€ netto ermittelt. Hierin enthalten sind die folgenden Leistungen: 
 Errichtung von Trinkbrunnen (inkl. technische Verrohrung)  
 Bau und Anschluss (exkl. Abwasserentsorgung)  
 Anzeige der Errichtungen und der Inbetriebnahmen entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 6 in Verbindung 
mit Abs. 1 Nr. 5 Trinkwasserverordnung beim Gesundheitsamt 
 Betrieb und Instandhaltung einschließlich der notwendigen Trinkwasseruntersuchungen 
 Wartung und Einlagerung in den Wintermonaten einschließlich erforderlicher Planungen 
 Instandsetzungen (Reparaturen) bei Schäden.

Beratungsverlauf (1)

12.11.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2951/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
27.09.2018
Erstellt
05.09.2018 10:44