AN/2261/2022
Änderungsantrag der SPD-Fraktion "1356/2022: Fortschreibung des 2. Maßnahmenpakets für Schulbauprojekte"
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Änderungsantrag SPD - 1356_2022 Fortschreibung des 2. Massnahmenpakets
6568 Zeichen
Gleichlautend: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln-Porz fon 0221. 221 97303 fax 0221. 221 97304 mail SPD-BV7@stadt-koeln.de web www.porzspd.de Seite 1 von 4 Köln-Porz, 27.11.2022 Änderungsantrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 01.12.2022 hier: Änderungsantrag zu Vorlagen-Nummer 1356/2022: Fortschreibung des 2. Maßnahmenpakets für Schulbauprojekte - Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmer der Beschlussvorlage 1474/2020, Punkt 12 und 13. Die Bezirksvertretung Porz bittet den Rat der Stadt Köln folgende Änderungen zu beschließen: Punkt 12.) Stadtbezirk Porz: Schulzentrum Heerstraße 7, Vergabe an Totalunternehmer wird wie folgt geändert beschlossen (Änderungen fett, kursiv, unterstrichen; Punkt b.) geändert, Punkte c.) und d.) ergänzt): Punkt 12.) Stadtbezirk Porz: Schulzentrum Heerstraße 7, Vergabe an Totalunternehmer a.) Neubau oder Generalsanierung des Bestandsgebäudes (…) b.) Zur Nutzung des Bestandsgebäudes, neu oder instandgesetzt, durch das Lessinggymnasium ist sicherzustellen, dass vorab ein Modulbau für die weichenden Haupt- und Realschule errichtet wird, der insgesamt sieben Züge (Realschule drei, Hauptschule vier) umfasst sowie eine Mensa, alle Seite 2 von 4 benötigten Fach- und Gemeinschaftsräume sowie mindestens eine Dreifachturnhalle. Der Modulbau ist so zu errichten, dass er für die Zeit bis zum angedachten, möglichen Neubau dieser beiden Schulen im Plangebiet Zündorf-Süd, somit deutlich über zehn Jahre, genutzt werden kann. c.) Die Planung des Interimsgebäudes ist nach Abschluss des Vorentwurfs inklusive der Lage der Bezirksvertretung Porz zur Zustimmung vorzulegen. d.) Erweiterungsbau um mindestens ein normgerechtes Sporthallenfeld am vorhandenen Standort. Punkt 13.1) Stadtbezirk Porz: Gemeinschaftsgrundschule Hohe Straße 77-79, Vergabe an Totalunternehmer Unter Hinweis: ist folgende Ergänzung einzufügen (fett, kursiv, unterstrichen): Lehrschwimmbecken entfällt hier „und wird am Standort Berliner Straße realisiert“. Punkt 13.2) Stadtbezirks Porz: Grundschule, Förderschule, Sportbad KölnBäder, Berliner Straße 36, Vergabe an Totalunternehmer wird wie folgt geändert beschlossen (Änderungen fett, kursiv, unterstrichen; 13.2) geändert; Punkt c.) und Punkt e.) zusätzlich; Punkt d.) geändert) 13.2) Stadtbezirk Porz: Grundschule, Förderschule, Lehrschwimmbecken, Turnhalle, Berliner Straße 36, Vergabe an Totalunternehmer a.) Neubau für eine zweizügige Grundschule, neugeschaffene Schüler*innenplätze: 200 (Summe Hohe Str. 77-79 und Berliner Str. 36: + 100) b.) Abbruch und Neubau des Förderschulgebäudes, gesicherte Schüler*innenplätze: mindestens 150 c.) Neubau einer Turnhalle d.) Im Rahmen des Neubaus der Grundschule Berliner Straße ist durch den TU oder GU zwingend gleichzeitig mit Schule und Sportanlagen ein Lehrschwimmbecken zu errichten. e.) Die mögliche Übertragung an die KölnBäder sowie die Unterhaltung durch diese ist zu einem späteren Zeitpunkt zu prüfen. Begründung: Zu Punkt 12, Schulzentrum Heerstraße Seite 3 von 4 Die Erweiterung des Lessing-Gymnasiums betrifft nicht nur das Gymnasium selbst, sondern auch die Hauptschule und die Realschule in Zündorf. Beide müssen dafür weichen. Die einfache Formulierung, dass dafür ein Interim nötig ist, reicht bei weitem nicht aus. Vielmehr muss sichergestellt sein, dass beide Schulen in der jetzigen Größe und Qualität weiter existieren können. Sie haben einen umfassenden Lehrauftrag, sind in den oberen Jahrgängen gemeinsam siebenzügig und damit größer als das Gymnasium. Daher dürfen sie nur dann weichen, wenn zuvor ein adäquater Ersatz gebaut ist. Zu Punkt 13, GGS Hohe Straße und Berliner Straße Das Lehrschwimmbecken an der GGS Hohe Straße / Ensen ist Bestandteil des zweiten GU/TU-Maßnahmenpakets. Im Rahmen dieses Pakets ist der Neubau eines Lehrschwimmbeckens am Standort Hohe Straße vorgesehen, mit einem angestrebten Realisierungszeitraum 2027. Durch die Verlagerung des Schwimmbeckens an den Standort Berliner Straße wird auf dem Grundstück Hohe Straße dringend benötigter Platz gewonnen. Der Vorschlag der Verwaltung, anstelle eines Lehrschwimmbeckens am Standort Berliner Straße ein sogenanntes „Sportbad“ unter der Verantwortlichkeit der KölnBäder zu planen, zu bauen und zu betreiben, bedeutet aber, dass das Lehrschwimmbecken aus dem 2. Maßnahmenpaket herausfällt. Die Fortschreibung des BäderZielPlans befindet sich aktuell in der politischen Diskussion. Die weitere Entwicklung und Realisierung von „Sportbädern“ in Köln ist vollkommen offen. Es ist davon auszugehen, dass ein „Sportbad“ in Westhoven nur eine Option unter mehreren ist. Damit ist die von der Politik im Rahmen des 2. Maßnahmenpakets bis 2027 beschlossene Realisierung eines Schwimmbeckens in Ensen-Westhoven nicht mehr gegeben. So wünschenswert die Realisierung eines größeren Schwimmbads ist, ist realistischer Weise aber davon auszugehen, dass die Option „Sportbad“ – falls überhaupt – in weite Ferne rückt. Der Standort Westhoven wird in Konkurrenz zu vielen weiteren Flächen in Köln stehen. Alle Zusagen an Bürger*innen, Sportvereine, Schulpflegschaft, Bürgervereine, Seniorenverbände und die Parteien vor Ort, die ein Lehrschwimmbecken in Ensen- Westhoven gemeinschaftlich fordern und unterstützen, wären damit hinfällig. Die Folge: ein immenser Vertrauensverlust in Politik und Verwaltung. An dem Beschluss im Rahmen des 2. Maßnahmenpakets - ein Lehrschwimmbecken bis 2027 zu errichten – ist festzuhalten. Das Lehrschwimmbecken ist bisher am Standort Hohe Straße vorgesehen und wird - aus Sicht der Antragsteller lediglich aus Platzgründen – an die Berliner Straße verlagert. Die finanziellen Mittel für den Neubau eines Lehrschwimmbeckens sind im Maßnahmenpaket enthalten und somit gesichert. Dies ist bei einem „Sportbad“ nicht der Fall. Seite 4 von 4 Eine mögliche Erweiterung des Lehrschwimmbeckens zu einem „Sportbad“ sollte deshalb zu einem späteren Zeitpunkt geprüft und gegebenenfalls realisiert werden. Zunächst muss aber das Lehrschwimmbecken in Ensen-Westhoven gebaut und in Betrieb genommen und damit die Zusagen an die Bürger*innen eingehalten werden. Dr. Simon Bujanowski Bettina Jureck Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreterin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Berliner Straße 36
- Hohe Straße 77
- Friedrich-Ebert-Ufer 64
- Heerstraße 7
- Straße 7
- Straße 3
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Details
- Aktenzeichen
- AN/2261/2022
- Typ
- Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
- Datum
- 30.11.2022
- Erstellt
- 30.11.2022 17:41