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AN/2261/2022

Änderungsantrag der SPD-Fraktion "1356/2022: Fortschreibung des 2. Maßnahmenpakets für Schulbauprojekte"

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 30.11.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 01.12.2022

Änderungsantrag SPD - 1356_2022 Fortschreibung des 2. Massnahmenpakets

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Änderungsantrag SPD - 1356_2022 Fortschreibung des 2. Massnahmenpakets

6568 Zeichen

Gleichlautend: 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Sabine Stiller 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln 
SPD-Fraktion in der 
Bezirksvertretung Porz  
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln-Porz 
fon 0221. 221 97303 
fax 0221. 221 97304 
mail SPD-BV7@stadt-koeln.de 
web www.porzspd.de  
 
 
 
Seite 1 von 4 
 
 
Köln-Porz, 27.11.2022 
 
Änderungsantrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 01.12.2022 
 
hier: Änderungsantrag zu Vorlagen-Nummer 1356/2022: Fortschreibung des 
2. Maßnahmenpakets für Schulbauprojekte -
Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von Schulgebäuden durch Total- 
oder Generalunternehmer der Beschlussvorlage 1474/2020, Punkt 12 und 
13. 
Die Bezirksvertretung Porz bittet den Rat der Stadt Köln folgende Änderungen zu 
beschließen: 
Punkt 12.) Stadtbezirk Porz: Schulzentrum Heerstraße 7, Vergabe an 
Totalunternehmer 
 
wird wie folgt geändert beschlossen (Änderungen fett, kursiv, unterstrichen; Punkt b.) 
geändert, Punkte c.) und d.) ergänzt): 
 
Punkt 12.) Stadtbezirk Porz: Schulzentrum Heerstraße 7, Vergabe an 
Totalunternehmer 
a.) Neubau oder Generalsanierung des Bestandsgebäudes (…) 
b.) Zur Nutzung des Bestandsgebäudes, neu oder instandgesetzt, durch das 
Lessinggymnasium ist sicherzustellen, dass vorab ein Modulbau für die 
weichenden Haupt- und Realschule errichtet wird, der insgesamt sieben 
Züge (Realschule drei, Hauptschule vier) umfasst sowie eine Mensa, alle

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benötigten Fach- und Gemeinschaftsräume sowie mindestens eine 
Dreifachturnhalle. Der Modulbau ist so zu errichten, dass er für die Zeit 
bis zum angedachten, möglichen Neubau dieser beiden Schulen im 
Plangebiet Zündorf-Süd, somit deutlich über zehn Jahre, genutzt werden 
kann.  
c.) Die Planung des Interimsgebäudes ist nach Abschluss des Vorentwurfs 
inklusive der Lage der Bezirksvertretung Porz zur Zustimmung 
vorzulegen. 
d.) Erweiterungsbau um mindestens ein normgerechtes Sporthallenfeld am 
vorhandenen Standort. 
 
 
Punkt 13.1) Stadtbezirk Porz: Gemeinschaftsgrundschule Hohe Straße 77-79, Vergabe 
an Totalunternehmer 
Unter Hinweis: ist folgende Ergänzung einzufügen (fett, kursiv, unterstrichen): 
Lehrschwimmbecken entfällt hier „und wird am Standort Berliner Straße 
realisiert“. 
 
Punkt 13.2) Stadtbezirks Porz: Grundschule, Förderschule, Sportbad KölnBäder, 
Berliner Straße 36, Vergabe an Totalunternehmer 
wird wie folgt geändert beschlossen (Änderungen fett, kursiv, unterstrichen; 13.2) 
geändert; Punkt c.) und Punkt e.) zusätzlich; Punkt d.) geändert) 
13.2) Stadtbezirk Porz: Grundschule, Förderschule, Lehrschwimmbecken, 
Turnhalle, Berliner Straße 36, Vergabe an Totalunternehmer 
a.) Neubau für eine zweizügige Grundschule, neugeschaffene Schüler*innenplätze: 
200 
(Summe Hohe Str. 77-79 und Berliner Str. 36: + 100) 
b.) Abbruch und Neubau des Förderschulgebäudes, gesicherte Schüler*innenplätze: 
 mindestens 150 
c.) Neubau einer Turnhalle 
d.) Im Rahmen des Neubaus der Grundschule Berliner Straße ist durch den 
TU oder GU zwingend gleichzeitig mit Schule und Sportanlagen ein 
Lehrschwimmbecken zu errichten.  
e.) Die mögliche Übertragung an die KölnBäder sowie die Unterhaltung durch 
diese ist zu einem späteren Zeitpunkt zu prüfen. 
 
 
 
Begründung: 
Zu Punkt 12, Schulzentrum Heerstraße

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Die Erweiterung des Lessing-Gymnasiums betrifft nicht nur das Gymnasium selbst, 
sondern auch die Hauptschule und die Realschule in Zündorf. Beide müssen dafür 
weichen. 
Die einfache Formulierung, dass dafür ein Interim nötig ist, reicht bei weitem nicht 
aus. Vielmehr muss sichergestellt sein, dass beide Schulen in der jetzigen Größe und 
Qualität weiter existieren können. Sie haben einen umfassenden Lehrauftrag, sind in 
den oberen Jahrgängen gemeinsam siebenzügig und damit größer als das 
Gymnasium. Daher dürfen sie nur dann weichen, wenn zuvor ein adäquater Ersatz 
gebaut ist. 
 
Zu Punkt 13, GGS Hohe Straße und Berliner Straße 
Das Lehrschwimmbecken an der GGS Hohe Straße / Ensen ist Bestandteil des zweiten 
GU/TU-Maßnahmenpakets. Im Rahmen dieses Pakets ist der Neubau eines 
Lehrschwimmbeckens am Standort Hohe Straße vorgesehen, mit einem angestrebten 
Realisierungszeitraum 2027.   
Durch die Verlagerung des Schwimmbeckens an den Standort Berliner Straße wird auf 
dem Grundstück Hohe Straße dringend benötigter Platz gewonnen. 
Der Vorschlag der Verwaltung, anstelle eines Lehrschwimmbeckens am Standort 
Berliner Straße ein sogenanntes „Sportbad“ unter der Verantwortlichkeit der 
KölnBäder zu planen, zu bauen und zu betreiben, bedeutet aber, dass das 
Lehrschwimmbecken aus dem 2. Maßnahmenpaket herausfällt. 
Die Fortschreibung des BäderZielPlans befindet sich aktuell in der politischen 
Diskussion. Die weitere Entwicklung und Realisierung von „Sportbädern“ in Köln ist 
vollkommen offen. Es ist davon auszugehen, dass ein „Sportbad“ in Westhoven nur 
eine Option unter mehreren ist. Damit ist die von der Politik im Rahmen des 2. 
Maßnahmenpakets bis 2027 beschlossene Realisierung eines Schwimmbeckens in 
Ensen-Westhoven nicht mehr gegeben. So wünschenswert die Realisierung eines 
größeren Schwimmbads ist, ist realistischer Weise aber davon auszugehen, dass die 
Option „Sportbad“ – falls überhaupt – in weite Ferne rückt. Der Standort Westhoven 
wird in Konkurrenz zu vielen weiteren Flächen in Köln stehen. 
Alle Zusagen an Bürger*innen, Sportvereine, Schulpflegschaft, Bürgervereine, 
Seniorenverbände und die Parteien vor Ort, die ein Lehrschwimmbecken in Ensen-
Westhoven gemeinschaftlich fordern und unterstützen, wären damit hinfällig. Die 
Folge: ein immenser Vertrauensverlust in Politik und Verwaltung.  
An dem Beschluss im Rahmen des 2. Maßnahmenpakets -  ein Lehrschwimmbecken 
bis 2027 zu errichten – ist festzuhalten. Das Lehrschwimmbecken ist bisher am 
Standort Hohe Straße vorgesehen und wird - aus Sicht der Antragsteller lediglich aus 
Platzgründen – an die Berliner Straße verlagert. Die finanziellen Mittel für den Neubau 
eines Lehrschwimmbeckens sind im Maßnahmenpaket enthalten und somit gesichert.  
Dies ist bei einem „Sportbad“ nicht der Fall.

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Eine mögliche Erweiterung des Lehrschwimmbeckens zu einem „Sportbad“ sollte 
deshalb zu einem späteren Zeitpunkt geprüft und gegebenenfalls realisiert werden. 
Zunächst muss aber das Lehrschwimmbecken in Ensen-Westhoven gebaut und in 
Betrieb genommen und damit die Zusagen an die Bürger*innen eingehalten werden. 
 
Dr. Simon Bujanowski     Bettina Jureck 
Fraktionsvorsitzender      Bezirksvertreterin

Beratungsverlauf (1)

01.12.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Berliner Straße 36
  • Hohe Straße 77
  • Friedrich-Ebert-Ufer 64
  • Heerstraße 7
  • Straße 7
  • Straße 3

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Details

Aktenzeichen
AN/2261/2022
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
30.11.2022
Erstellt
30.11.2022 17:41