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1128/2021

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Falschparker auf den Nebenanlagen Berrenrather Straße (Az.: 02-1600-195/20)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 07.04.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 26.04.2021, TOP 5.1.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

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Ansehen

Anlage 2- Eingabe

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1232 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1128/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Falschparker auf den Nebenanlagen Berrenrather Straße  
(Az.: 02-1600-195/20) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal dankt dem Petenten für die Eingabe, sieht momentan aber keinen 
weiteren Handlungsbedarf. 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 26.04.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Petent macht einige Vorschläge zum Thema „Falschparker an der Berrenrather Straße“. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
In dem benannten Bereich wurde der getrennte Geh-und Radweg von Seiten der Straßenverkehrs-
behörde beschildert, sodass für jeden Verkehrsteilnehmenden klar zu erkennen ist, dass an dieser 
Stelle nicht geparkt werden darf. Die Verkehrsüberwachung wurde bereits darüber informiert und wird 
verstärkt kontrollieren. 
Anlagen 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. Eingabe

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

1715 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
x☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
Es geht um das Parkverhalten im 
öffentlichen Straßenland, dass durch 
entsprechende Beschilderung und 
Überwachung durch den Verkehrsdienst in 
entsprechende Bahnen gelenkt wurde. 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Anlage 2- Eingabe

2190 Zeichen

1 
 
Anlage 2 
 
Sehr geehrte Verwaltung,  
Sehr geehrte Bezirksvertretung , 
 
die Berrenrather Straße stellt eine wichtige Verbindung für den Radverkehr zwischen Köln und Hürth dar. Doch bereits auf Höhe des Äußeren 
Grüngürtels werden die Nebenanlagen zunehmend zum Parken von Kraftfahrzeugen genutzt. Die Personen, die dort ihr Auto abstellen, gehen im 
Äußeren Grüngürtel spazieren oder treiben Sport. Auf dem Abschnitt stadteinwärts befindet sich links ein in Asphalt ausgeführter Radweg sowie rechts 
angrenzend ein gepflasterter Gehweg. Die Falschparker:innen stehen auf dem Gehweg, woraufhin sich bereits Platten gelockert und beschädigt wurden. 
Deshalb stellte die Stadt wohl vor einigen Monaten Warnbaken auf. Zufußgehende sind gezwungen, auf dem Radweg zu gehen, woraufhin es zu 
Konflikten zwischen Radfahrenden und Zufußgehenden gibt. Zusätzlich entsteht durch die Falschparker:innen für Radfahrende die Gefahr, von einer 
unachtsam geöffneten Autotür getroffen und schwer verletzt zu werden.  
 
Der Verkehrsdienst weiß bereits durch eine E-Mail seit Mai 2020 von der Problematik und verstärkte seine Kontrollen auch für eine begrenzte Zeit. Diese 
Kontrollen scheinen aber wieder nachgelassen zu haben. Zudem steht der Verkehrsdienst auch nicht immer zur Verfügung - die Nutzung des Grüngürtels 
ist sowohl frühmorgens, abends als auch zu Feiertagen hoch. Weiter stadteinwärts befindet sich rechts ein öffentlicher Parkplatz, welcher auch meist 
Kapazitäten aufweist. Trotzdem wird an dieser Stelle durchgehend gefährdend geparkt.  
 
Ich fordere nicht nur stärkere Kontrollen im besagten Abschnitt, sondern vor allem dauerhafte, physische Barrieren, dass Radfahrende und 
Zufußgehende wieder ihren eigenen, sicheren Raum auf der Nebenanlage bekommen. Wie am Auenweg auch, könnten am Bordstein sogenannte 
„Frankfurter Hüte“ angebracht werden. Auch andere Maßnahmen sind denkbar. Wenn man die aktive Nahmobilität fördern möchte, muss man auch 
sichere und attraktive Räume ohne Stolpergefahr und Konflikten anbieten. Auch für Fahrradpendler:innen aus und nach Hürth ist dies enorm wichtig. 
Anbei noch Fotos der geschilderten Situation. 
Mit freundlichen Grüßen

2

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Beratungsverlauf (1)

26.04.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 5.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1128/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
07.04.2021
Erstellt
24.03.2021 15:38