1277/2020
Fortschreibung städtischer Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Krise
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Mitteilung Hauptausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 06.05.2020 1277/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 06.05.2020 Fortschreibung städtischer Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Krise Im Hauptausschuss am 07.04.2020 informierte die Verwaltung über den Sachstand der städtischen Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Krise (1026/2020). Mit Stand vom 04.05.2020 haben sich die Maßnahmen und Unterstützungsleistungen wie im Folgen- den dargestellt weiterentwickelt: Unterstützungsmaßnahmen aus dem Bereich Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Recht Ordnungsamt Verzicht auf die Sondernutzungsgebühren für Veranstaltungs- und Drehgenehmigungen (Min- dererträge in Höhe von ca. 150.000,00 €). Die Verwaltung wird auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühr im Gaststättenwe- sen/Außengastronomie für den Zeitraum, in dem die Außengastronomie aufgrund der Coronabeschränkungen nicht nutzbar ist, verzichten bzw. bereits gezahlte Gebühren zurück- erstatten. Feuerwehr Im Rahmen der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit aller im Gesundheitswesen der Stadt Köln tätigen Einrichtungen sowie der Schulen unterstützt die Berufsfeuerwehr Köln u.a. durch die gesamtstädtische Beschaffung und Verteilung von Hygienematerial und Schutzausrüs- tung. Zum Stand 30.04.2020 wurden Aufträge/ Bestellungen in Höhe von rd. 13,8 Mio. € ver- anlasst. Die Kosten, die hierdurch insgesamt entstehen werden, sind derzeit noch nicht bezif- ferbar, da noch keine belastbare Prognose zur Dauer dieser Situation abgegeben werden kann. Es ist ebenfalls unklar, ob und in welcher Höhe diese Kosten erstattet werden. Amt für Informationsverarbeitung Home-Office: Auf Basis einer gesamtstädtischen Aufgabenkategorisierung und –priorisierung wurden die Home-Office-Zugänge auf derzeit 11.700 Berechtigte skaliert. Dies machte um- fangreiche Zusatzlizenzierungen sowie die Bereitstellung von Serverhardware für die Be- triebsplattformen erforderlich. Entstandene Lizenzkosten lagen insgesamt bei 1.083.000,-- €. Die Investitionskosten in notwendige Serverhardware belaufen sich auf 202.500,-- €. Kommunikationsplattformen: Als Alternative zu Präsenzbesprechungen wurden erweiterte Möglichkeiten für alternative Besprechungsformate geschaffen. Für die Bereitstellung einer Videokonferenz-Plattform entstehen Kosten in Höhe von 96.800,-- € p.a., 9.000,-- € für die 2 Anschaffung von Kamera-Raumsystemen, sowie 1150,-- € p.a. für die Bereitstellung virtueller Telefonkonferenzräume. Für die sichere Kommunikation und Kollaboration im Krisenstab wur- de eine entsprechende Kommunikationsplattform in Betrieb genommen, die Kosten belaufen sich auf 1.160,-- € pro Monat. Anwendungsbereitstellung: Zur Digitalisierung des Index- und Kontaktpersonenmanagements wurde eine entsprechende Fachanwendung für das Gesundheitsamt durch 12 in Eigenregie entwickelt. Darüber hinaus wurde „cPort“ als „Kontakthalteprogramm“ für alle Mitarbeitenden etabliert, insbesondere für solche ohne eigenen dienstlichen IT-Arbeitsplatz. “cPort“ wird aktu- ell von 13.700 Mitarbeitenden aktiv genutzt. Insgesamt wurden im Kontext der Corona-Krise bis heute ca. 200 zusätzliche IT-Arbeitsplätze in Betrieb genommen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 185.000,-- €. Unterstützungsmaßnahmen aus dem Bereich Finanzen Die Finanzverwaltung hat zur Unterstützung der Gewerbetreibenden und der lokalen Wirt- schaft sehr frühzeitig unbürokratische Zahlungserleichterungen auf den Weg gebracht. Ge- werbesteuerpflichtige können zunächst Anträge auf Absenkung der Gewerbesteuervorauszah- lung beim Steueramt stellen. Bis zum 30.04.2020 sind 1.518 Anträge in einem Gesamtvolu- men von 54 Mio. Euro eingegangen. Darüber hinaus haben die Stadt Absetzungen in Höhe von derzeit rund 31 Mio. Euro über die Finanzämter erreicht. Darüber hinaus können bei den von der Stadt erhobenen Abgaben, insbesondere der Gewer- besteuer, der Grundsteuer, den Abfall- und Straßenreinigungs- und Abwassergebühren, den Vergnügungssteuern und der Kulturförderabgabe Anträge auf Stundung gestellt werden. Wenn die Stundung der Vermeidung von Liquiditätsengpassen infolge der Corona-Epidemie dient, können dabei auch Stundungszinsen erlassen werden. Derzeit liegen für den Bereich der Gewerbesteuer 962 Anträge auf Stundung mit einem Volumen von rund 48,0 Mio. Euro vor. Mit Stand 30.04.2020 lagen für die Bereiche Grundbesitzabgaben, Vergnügungssteuern, Zweitwohnungssteuern und Kulturförderabgabe insgesamt 528 Stundungsanträge mit einem Volumen von knapp etwa 6,5 Mio. Euro vor. Hinsichtlich der grundsätzlichen finanziellen Folgen der Corona-Krise auf den städtischen Haushalt wird zudem auf die grundsätzlichen haushaltsrechtlichen Unterrichtungen im Rat sowie den regelmä- ßigen Bericht über die Entwicklung der Ertrags- und Aufwandspositionen in der Ergebnisrechnung sowie investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung im Finanzausschuss verwiesen. Unterstützungsmaßnahmen aus dem Bereich Mobilität und Liegenschaften Bislang (Stand 04.05.2020) sind beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 32 Anträge eingegangen, in denen eine Stundung, Mieterleichterung, Nachlass, Reduzierung ei- ner Pacht oder Miete gewährt wurde. In drei Fällen wurde eine Stundung von Erbbauzinsen gewährt. Die öffentlich-rechtlichen Wochenmarktgebühren für Markthändlerinnen und Markthändler im Bereich „Non-Food-Waren“ wurden ab dem 19.3.2020 nicht mehr erhoben. Bereits eingezahl- te Gebühren werden später verrechnet. Ab dem 20.04.2020 haben wieder alle Händlerinnen und Händler, denen ein Dauerstandplatz zugewiesen wurde, grundsätzlich die Möglichkeit, ih- re Waren auf dem Wochenmarkt anzubieten. Die Gebühren für Zuweisungen verbotener Non-Food-Stände (Jahresbescheide) wurden für den gesamten Monat April 2020 erlassen. Die unterschiedlichen Wiederzulassungen ab dem 20.04.2020 bleiben unberührt, d.h. es erfolgen aus technischen und organisatorischen Grün- den keine erneuten Teilsollstellungen für die wenigen verbleibenden Tage im Monat April. Die 3 zeitweise Nichtzulassung der Non-food-Waren belastet den städtischen Etat für eineinhalb Monate mit circa 40.000 €. Unterstützungsmaßnahmen aus dem Bereich Bildung, Jugend und Sport Kindertagesbetreuung Seit dem 16. März 2020 gilt in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ein generelles Betre- tungsverbot. In verschiedenen Stufen der Lockerung wurde eine Notbetreuung für einige Kinder si- chergestellt: Ab 16. März 2020: Kinder von Eltern, die beide in einem systemrelevanten Beruf tätig sind (Betreuungsquote: 1,7 %). Ab 30. März 2020: Vorlage der Arbeitgeberbescheinigung nur für ein Elternteil genügt (Be- treuungsquote: 2,2 %). Anfang April: Aufnahme von Kindern, bei denen dies im Rahmen der Hilfe zur Erziehung als notwendig erachtet wird (Betreuungsquote: 3 %, bzw. zum Ende der Osterferien 3,7%). Ab 27. April 2020: Erweiterung um Kinder von Alleinerziehenden, die erwerbstätig sind oder im Rahmen eines Schul-/Hochschulbesuchs an einer Abschlussprüfung teilnehmen (Betreuungs- quote: 8,5 %, Stand 28. April). Die Betreuungsquote bezieht sich jeweils auf alle Kitas (städtisch wie die freier Träger) und die Kin- dertagespflege. Elternbeiträge Kita/OGTS Der Rat hat am 26. März 2020 die Erstattung von 1,25 Elternbeiträgen wegen der Schließung von Kitas, Kindertagespflegen und OGTS beschlossen. Für die städtischen Kitas wird auch das Essensgeld erstattet. Für die weiteren Schließungswochen im Mai steht eine Ratsentscheidung noch aus (Be- schlussvorlage 1251/2020: „Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass auch für die weitere Zeit der Schließung von Kindertagesbetreuungen (Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen, offene Ganztagsschulen) im Mai 2020 den Eltern die Elternbeiträge und bei den städtischen Kitas auch das Essensgeld erstattet wird.“). Die entsprechenden Bescheide an die Eltern wer- den schnellstmöglich, voraussichtlich Ende Mai/Anfang Juni 2020, verschickt, danach beginnt die Stadtkasse mit der Auszahlung. Zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden wurde vereinbart, dass der Ertrags- bzw. Einzahlungsausfall für Mai 2020 jeweils zur Hälfte vom Land Nord- rhein-Westfalen – vorbehaltlich der Zustimmung durch den Landesgesetzgeber – und dem je- weiligen Jugendamt bzw. der jeweiligen Kommune getragen wird. Konkret bedeutet dies für Köln: Erwartete Mindererträge von rund 6,6 Mio. € an Elternbeiträgen für Kitas und Tagespfle- ge sowie 1,6 Mio. € für die OGTS. Dem steht eine Erstattung des Landes von voraussichtlich 4,1 Mio. € gegenüber (siehe 1251/2020). Volkshochschule In Folge der weiteren Unterbrechung des VHS-Kursbetriebs wurde auch die Unterstützung der freiberuflichen Dozentinnen und Dozenten ausgeweitet. Die Verwaltung veranschlagt dafür weitere rd. 152.000 €. Die Zahlungen sind über den Haushaltstitel „Honoraraufwendungen“ abgedeckt. Ihnen steht jedoch keine finanzielle Gegenleistung in Form eines Teilnehmerent- gelts entgegen. Der Ausfall der Entgelte kann derzeit noch nicht beziffert werden. Rheinische Musikschule 4 Für die Ensembleunterrichte und Gruppenunterrichte der Rheinischen Musikschule entfallen die Gebühreneinnahmen bis zum 31.07.2020, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass diese Unterrichtsformen vor den Sommerferien wieder starten dürfen. Die Minderein- nahmen für diese drei Monate (mtl. 100.00 €) betragen insgesamt rd. 300.000 €. Sport Um die Kölner Sportvereine zu unterstützen, wurde ein Notfallfonds entwickelt, den die Stadt Köln mit 300.000 € ausstattet. Bislang liegen 16 Anträge vor. Die beantragte Summe beträgt rd. 100.000 €. Nach derzeitigem Stand wird das Programm als auskömmlich angesehen. Zwi- schenzeitlich wurde auch die Unterhaltungsbeihilfe für das Jahr 2020 vollständig zur Auszah- lung gebracht. Um die rund 630 Sportvereine im Stadtgebiet über den kurzfristig eingerichteten Notfallfonds auch juristisch in dieser Krise bestmöglich zu unterstützen, vermitteln die Stadt Köln und der Stadtsportbund Köln (SSBK) ab sofort eine kostenfreie Rechtsberatung für Vereine. Zur Be- antwortung aktuell aufkommender rechtlicher Fragen steht in einem ersten Schritt eine juristi- sche Expertengruppe bereit, die Vereine in den verschiedenen Rechtsgebieten berät und ihre Fragen beantwortet. Ab sofort können sich deshalb Vereine über ihre Vorstände und Ge- schäftsführer mit ihren Fragen per E-Mail an den SSBK wenden. Damit alle Vereine Zugang zu den so gesammelten Informationen erhalten, werden alle Fragen und Antworten auf den In- ternetseiten von Stadtsportbund Köln und Stadt Köln als FAQ veröffentlicht. Notbetreuung Schulen Die Notbetreuung wurde ab 18. März 2020 organisiert und wird während der sonst regulären Unterrichtszeiten durch Lehrkräfte und in den übrigen Zeiten durch die Träger des Offenen Ganztags durchgeführt. Auch an den Wochenenden (in der Zeit zwischen 23. März 2020 und 19. April 2020) wurde die Betreuung sichergestellt. Zurzeit befinden sich 1.625 Schüler und Schülerinnen an 194 städtischen Schulen in der Not- betreuung. Auch während der schrittweisen Öffnung des Schulbetriebes wird die Notbetreuung durch die Ganztagsträger in der Primarstufe und der SEK I fortgeführt. Schülerbeförderung Die Beförderung ist während der Notbetreuung für die anspruchsberechtigten Schüler und Schülerinnen sichergestellt worden. Es handelt sich um 24 Kinder, die in Taxen zu den Schu- len und anschließend an den Wohnort zurück gebracht werden. Durch die Erweiterung des Personenkreises sind die Beförderungsbedarfe für Kinder in den Notgruppen ab dem 23.04.2020 bislang um 7 Schülerinnen und Schüler gestiegen. Die teilweise Wiedereröffnung ab 23. April 2020 hat lediglich zu einer weiteren Beförderung geführt. Unterstützungsmaßnahmen aus dem Bereich der freiwilligen Leistungen der Sozialverwaltung, Integration, des Klima- und Umweltschutzes Soziales, Arbeit und Senioren Zur Unterstützung von Obdachlosen, die durch Corona in besonderer Weise betroffen sind, gehören beispielhaft die Care Pakete, für die aufgrund der hohen Nachfrage für die Monate März, April und Mai ca. 230.000 € eingesetzt werden sowie zwei Duschmobile (links- und 5 rechtsrheinisch), die vorerst bis Mitte bzw. Ende Mai mit Kosten in Höhe von ca. 70.000 € be- reitgestellt werden. Das Duschmobil am Bahnhofsvorplatz wird mit 30.000 Euro aus einer Spende refinanziert. Die Stadt Köln ist nach § 4 APG NRW (Alten- und Pflegegesetz NRW) verpflichtet, eine den örtlichen Bedarfen entsprechende pflegerische Angebotsstruktur sicherzustellen. Aufgrund der speziellen Corona-bedingten Standards zur Sicherstellung der Isolation von Verdachtsfällen bei Kontaktpersonen und bestätigt Infizierter in Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und mit besonderen sozialen Schwierigkeiten sowie zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung des Personenkreises, auch bei Corona- bedingtem Ausfall des Pflege- und Betreuungspersonals, hat der Krisenstab Gefahr im Verzug angenommen und die Verwaltung beauftragt, ergänzende Angebote zu schaffen und vorzu- halten. In einem ersten Schritt werden in Kooperation mit der Diakonie Michaelshoven für eine Lauf- zeit von einem Jahr 30 Isolationsplätze sowie 22 Versorgungsplätze der z.T. ergänzenden Kurzzeitpflege geschaffen und vorgehalten. Weitere Stufen können innerhalb von vier Wochen im Bedarfsfall aktiviert werden. Die aktuellen Vertragsverhandlungen in Abstimmung mit Pfle- gekassen und Landschaftsverband Rheinland (LVR) zielen unter Berücksichtigung des Gebo- tes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auf eine bedarfsgerechte Kostengestaltung. Wohnen, Unterbringung von Geflüchteten und Obdachlosen Das Amt für Wohnungswesen wurde vom Krisenstab mit der Bereitstellung von „Immobilien für Menschen, die sich nicht selber versorgen können“ beauftragt mit folgenden Auswirkungen: Herrichtung und Bereitstellung von vier Standorten zur Versorgung des vorgenannten Perso- nenkreises: Einmalige Kosten: 135.000 Euro (vier Standorte) Laufende Kosten monatlich für Vorhaltung: 16.000 Euro (vier Standorte) zzgl. laufende Kosten monatlich bei Belegung: 19.000 Euro je Standort Aktuell befindet sich ein Standort in der Belegung. Außerdem: Vorhaltung von Betten in Beherbergungsbetrieben für die eventuelle Versorgung von woh- nungslosen Frauen und Frauen aus häuslicher Gewalt, durchschnittlich 33 Euro/ Nacht je Bett. Vorhaltung von Betten in Beherbergungsbetrieben für die eventuelle Aufnahme von Personen aus Mehrbettzimmern in Gemeinschaftsunterkünften, durchschnittlich 33 Euro / Nacht je Bett. Abfall- und Straßenreinigungsgebühren Im Bereich der Abfall- und Straßenreinigungsgebühren können Gewerbetreibenden auf Antrag die Gebühren gestundet werden. Dabei gelten die stadtweit einheitlichen Stu n- dungsregelungen. Mit Stand 28.04.2020 liegen 127 Stundungsanträge für die Abfall - und Straßenreinigungsgebühren vor mit einem Volumen von rd. 300.000 €. Hiervon entfallen rd. 200.000 € auf die Abfallgebühren sowie rd. 100.000 € auf die Straßenreinigungsg e- bühren. Unterstützungsmaßnahmen aus dem Bereich Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirtschaft 6 Wirtschaft KölnBusiness hat ein Kooperations-Netzwerk mit Kölner Unternehmen aufgebaut, die die loka- le Wirtschaft mit Initiativen oder Plattformen in Zeiten von Corona unterstützen. Dahingehend wurde eine Service-Seite als zentrale Übersicht und Anlaufstelle für solche B2B-Maßnahmen aufgebaut. Klubkomm: Die Stadt Köln hat einen Notfallfonds zur Struktursicherung für durch die Corona- Pandemie betroffenen Livemusikspielstätten in Köln eingerichtet (700.000 €). Rd. 30 Anträge sind bislang eigegangen. LitCologne: Eine Beschlussvorlage für die Anschubfinanzierung der Ausrichtung in 2021 in Höhe von bis zu 500.000 € wird dem Rat für seine Sitzung am 14.05.2020 vorgelegt. Gebäudewirtschaft Bislang sind bei der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln sechs Anträge eingegangen, in denen eine Stundung, Mieterleichterung, Nachlass, Reduzierung einer Pacht oder Miete begehrt wurde. Bei drei Fällen handelt es sich um Geschäfte der laufenden Betriebsführung (Session- Nummer 1208/2020). Drei weitere Fälle überschreiten die gemäß § 5 Absatz 3 lit. a der Be- triebssatzung der Stadt Köln für die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (Betriebssatzung) fest- gelegte Wertgrenze. Stundungsvereinbarungen werden dem Betriebsausschuss Gebäude- wirtschaft zur Genehmigung vorgeschlagen (Session-Nummern: 1034/2020, 1057/2020, 1122/2020). Unterstützungsmaßnahmen aus dem Bereich Kunst und Kultur Die Zahlungen aller Honorare des Gürzenich Orchesters an Orchesteraushilfen mit dem Sta- tus freie Musikerinnen und Musiker für die Zeit zwischen dem 12. März 2020 und dem 21. Ap- ril 2020 für vereinbarte Proben, Konzerte und Vorstellungen in Höhe von 65.000 € sind erfolgt. Das veranschlagte Budget war ausreichend. Das Kulturamt hat für die Kölner Kulturszene einen Notfallfonds in Höhe 3 Mio. € aufgelegt. Der Notfallfonds dient der weiteren Struktursicherung von freien Kulturbetrieben und Kultur- vereinen in coronabedingten Krisensituationen. Seit Anfang Mai richtet sich der Notfallfonds auch an bisher nicht geförderte freie Kulturbetriebe und Kulturvereine, die durch die Corona- Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Finanzierungsengpässe ge- raten sind. Die Bühnen Köln haben bereits über 15.000 Mehrweg-Atemschutzmasken produziert und ver- teilen diese im Auftrag des Krisenstabes innerhalb der Stadtverwaltung. Die Stadtbibliothek Köln bietet eine kostenlose 3-monatige Nutzung des Onlineangebotes für Kölnerinnen und Kölner. 2.386 Anmeldungen sind bis zum 30.04. eingegangen (regulärer Bei- trag zur 3-Monatsmitgliedschaft: 13 €). Unterstützungsmaßnahmen aus dem Bereich Europa und Internationales Aus der RestCent-Aktion der städtischen Bediensteten gehen Spenden i.H. von jeweils 10.000 € (insgesamt 40.000 €) nach Barcelona, Lille, Liverpool und Turin, den vier Partnerstädten in den von der Corona-Pandemie am stärksten betroffenen Regionen in Europa. Die Spenden sind ein bewusstes Zeichen der europäischen Solidarität. Darüber hinaus werden von den Städtepartner- schaftsvereinen selbst gesammelte Spenden für Corona-Projekte in den anderen Partnerstädten ab einer Höhe von 2.500 € aus der RestCent-Aktion um weitere 1.000 € aufgestockt. 7 Darüber hinausgehende Leistungen: Unterstützung von Kölnerinnen und Kölnern, die im Ausland gestrandet sind und sich an die Stadt Köln oder die Oberbürgermeisterin persönlich gewandt haben Beantwortung von Unterstützungsanfragen aus Partnerstädten Informationsaustausch mit anderen europäischen Städten zu Fragen der COVID 19- Bekämpfung Monitoring von ad hoc geschaffenen Fördermöglichkeiten der EU-Kommission zur Bewäl- tigung der Corona-Krise und diesbezügliche Information und Beratung von Dienststellen Initiierung eines Corona-Hilfsprogramms des BMZ für kommunale Partnerschaften im Glo- balen Süden (Bethlehem, Corinto/El Realejo, Rio de Janeiro, Tunis und Yarinacocha) Gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1277/2020
- Typ
- Mitteilung Hauptausschuss
- Datum
- 06.05.2020
- Erstellt
- 30.04.2020 12:27