Erweiterung der Umweltzone im Stadtbezirk Kalk (AN/1170/2019)
Beantwortung einer Anfrage (BV) 3202/2019 vom 26.09.2019
Stand: Am 10.10.2019 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/574 Vorlagen-Nummer 3202/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 10.10.2019 Erweiterung der Umweltzone im Stadtbezirk Kalk (AN/1170/2019) Anfrage der SPD Fraktion vom 05.09.2019 Die SPD-Fraktion hat in der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 12.09.2019 zur besseren Einord- nung der Begrenzung der Umweltzone Köln folgende Fragen gestellt: 1) Warum wurde nicht der ganze Stadtbezirk Kalk bzw. wurden nicht alle Kölner Stadtbezirke in die Umweltzone einbezogen? 2) Wurden im Vorfeld Messungen der Luftqualität vorgenommen, um die Grenzen festzulegen? 3) Wie wird sichergestellt, dass die Vorgaben eingehalten werden und wie soll die Einhaltung kontrolliert werden? Stellungnahme der Verwaltung: Zu Frage 1: Es wurde nicht der ganze Stadtbezirk Kalk beziehungsweise alle Stadtbezirke einbezogen, weil die Umfahrung der Umweltzone auf städtischem Gebiet ermöglicht werden sollte. Die Grenze der Umweltzone in den Stadtteilen Brück und Rath/Heumar (Stadtbezirk Kalk) orientiert sich am Mauspfad, da über diese Straße ein Großteil des Verkehrs zwischen den Stadtteilen fließt. Die Alternative wäre die Einrichtung weiterer Transitstrecken, die jedoch eine umfangreichere Be- schilderung nötig gemacht hätte (Kosten-Nutzen-Faktor). Als Transitstrecken wurden rechtsrheinisch und vom Rechtsrheinischen kommend das Autobahn- kreuz Köln-Ost über Bundesstraße B55a, die Zoobrücke, Innere Kanalstraße weiter über Stadtauto- bahn A57 Richtung Autobahnkreuz Köln-Nord, Autobahnkreuz Köln-Gremberg über die Östliche Zu- bringerstraße L124, Gummersbacher Straße und Straße des 17. Juni auf die B55a, Düsseldorfer Straße (B8) aus Richtung Leverkusen bis zum Mülheimer Zubringer auf die A3 als Umfahrungsstra- ßen ausgewiesen. Des Weiteren wurde darauf geachtet, dass bereits bestehende Park-&-Ride-Parkplätze entlang der nun getroffenen Grenzziehung erreicht werden können. Somit ist sichergestellt, dass genügend Um- stiegsmöglichkeiten vom Individualverkehr zum ÖPNV bestehen. Die Abgrenzungen wurden vom Amt für Verkehrsmanagement in Zusammenarbeit mit dem Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz festgelegt. Zu Frage 2: Die Umweltzone ist basierend auf Luft-Messwerten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbrau- cherschutz Nordrhein-Westfalen festgelegt worden. Dies betreibt im gesamten Stadtgebiet Köln 5 2 Messstationen für die Luftschadstoffe Feinstaub und Stickstoffdioxid und 9 Passivsammler für Stick- stoffdioxid. Auf Basis der Messungen wurden Modellierungen der Verteilung der Luftschadstoffe im Stadtgebiet mit dem Programm IMMIS vorgenommen. Auf Basis dieser Modellierungen und der Be- achtung der Verhältnismäßigkeit wurden die Abgrenzungen festgelegt. Zu Frage 3: Bei regelmäßigen Kontrollen des Verkehrsdienstes der Stadt Köln wird bei Parkverstößen die Plaket- tenpflicht oder eine vorhandene Ausnahmegenehmigung geprüft. Im fließenden Verkehr wird bei Ge- schwindigkeitsverstößen von der Polizei im Rahmen der Fotoauswertung auf eine gültige Feinstaubplakette geachtet.
Beratungsverlauf
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10.10.2019
TOP 9.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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