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3202/2019

Erweiterung der Umweltzone im Stadtbezirk Kalk (AN/1170/2019)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 26.09.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 10.10.2019, TOP 9.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3169 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57/574 
 
Vorlagen-Nummer 
 3202/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 10.10.2019 
 
Erweiterung der Umweltzone im Stadtbezirk Kalk (AN/1170/2019) 
Anfrage der SPD Fraktion vom 05.09.2019 
Die SPD-Fraktion hat in der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 12.09.2019 zur besseren Einord-
nung der Begrenzung der Umweltzone Köln folgende Fragen gestellt: 
 
1) Warum wurde nicht der ganze Stadtbezirk Kalk bzw. wurden nicht alle Kölner Stadtbezirke in 
die Umweltzone einbezogen?  
2) Wurden im Vorfeld Messungen der Luftqualität vorgenommen, um die Grenzen festzulegen? 
3) Wie wird sichergestellt, dass die Vorgaben eingehalten werden und wie soll die Einhaltung 
kontrolliert werden?  
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Zu Frage 1: 
Es wurde nicht der ganze Stadtbezirk Kalk beziehungsweise alle Stadtbezirke einbezogen, weil die 
Umfahrung der Umweltzone auf städtischem Gebiet ermöglicht werden sollte. 
Die Grenze der Umweltzone in den Stadtteilen Brück und Rath/Heumar (Stadtbezirk Kalk) orientiert 
sich am Mauspfad, da über diese Straße ein Großteil des Verkehrs zwischen den Stadtteilen fließt. 
Die Alternative wäre die Einrichtung weiterer Transitstrecken, die jedoch eine umfangreichere Be-
schilderung nötig gemacht hätte (Kosten-Nutzen-Faktor). 
 
Als Transitstrecken wurden rechtsrheinisch und vom Rechtsrheinischen kommend das Autobahn-
kreuz Köln-Ost über Bundesstraße B55a, die Zoobrücke, Innere Kanalstraße weiter über Stadtauto-
bahn A57 Richtung Autobahnkreuz Köln-Nord, Autobahnkreuz Köln-Gremberg über die Östliche Zu-
bringerstraße L124, Gummersbacher Straße und Straße des 17. Juni auf die B55a, Düsseldorfer 
Straße (B8) aus Richtung Leverkusen bis zum Mülheimer Zubringer auf die A3 als Umfahrungsstra-
ßen ausgewiesen. 
Des Weiteren wurde darauf geachtet, dass bereits bestehende Park-&-Ride-Parkplätze entlang der 
nun getroffenen Grenzziehung erreicht werden können. Somit ist sichergestellt, dass genügend Um-
stiegsmöglichkeiten vom Individualverkehr zum ÖPNV bestehen. 
Die Abgrenzungen wurden vom Amt für Verkehrsmanagement in Zusammenarbeit mit dem Amt für 
Umwelt- und Verbraucherschutz festgelegt. 
 
Zu Frage 2: 
Die Umweltzone ist basierend auf Luft-Messwerten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbrau-
cherschutz Nordrhein-Westfalen festgelegt worden. Dies betreibt im gesamten Stadtgebiet Köln 5

2 
 
Messstationen für die Luftschadstoffe Feinstaub und Stickstoffdioxid und 9 Passivsammler für Stick-
stoffdioxid. Auf Basis der Messungen wurden Modellierungen der Verteilung der Luftschadstoffe im 
Stadtgebiet mit dem Programm IMMIS vorgenommen. Auf Basis dieser Modellierungen und der Be-
achtung der Verhältnismäßigkeit wurden die Abgrenzungen festgelegt. 
 
Zu Frage 3: 
Bei regelmäßigen Kontrollen des Verkehrsdienstes der Stadt Köln wird bei Parkverstößen die Plaket-
tenpflicht oder eine vorhandene Ausnahmegenehmigung geprüft. Im fließenden Verkehr wird bei Ge-
schwindigkeitsverstößen von der Polizei im Rahmen der Fotoauswertung auf eine gültige 
Feinstaubplakette geachtet.

Beratungsverlauf (1)

10.10.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3202/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
26.09.2019
Erstellt
11.09.2019 14:41