3602/2018
Antragsbearbeitung Zweckentfremdung
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3054 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56/561/3 AN/1258/2018 Vorlagen-Nummer 3602/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.11.2018 Antragsbearbeitung Zweckentfremdung Die Bezirksvertretung Innenstadt hat am 26.09.2017 den gemeinsamen Antrag AN/1064/2017 beschlossen, der die Überprüfung nachfolgend benannter Wohnobjekte auf Zweckentfremdung beinhaltet. Die Bezirksvertretung 1 ist über die jeweiligen Sachstände umfassend in Kenntnis zu setzen. Mit dem Antrag AN/1258/2018 soll zum aktuellen Stand der Ermittlungen Stellung genommen werden. Die Verwaltung möge prüfen, o in den Häusern Engelbertstr. 37, Mauritiussteinweg 35/37, Görresstr. 2, Heinsbergstr. 2, Lorenzstr. 12 und Benjaminstr. 3 Leerstände bzw. Zweckent- fremdungen vorliegen In diesem Zusammenhang fragt die Fraktion DIE LINKE nun an, wie sich der Stand der Er- mittlungen inzwischen darstellt. Antwort der Verwaltung Engelbertstr. 37 Gegen die Anordnung zur Wiederzuführung der leer stehenden Wohnungen zu Wohnzwe- cken wurde im August 2017 Klage erhoben. Seit dem befindet sich der Vorgang zur Ent- scheidung beim Oberverwaltungsgericht Münster. Mauritiussteinweg 35/37 Die leer stehenden Wohneinheiten werden vom Eigentümer nachweislich in Eigenleistung kernsaniert. Ziel ist die Wiederzuführung zu Wohnzwecken. Der Eigentümer geht selbst von einer Fertigstellung der Wohneinheiten bis Ende 2018 aus. Die Fertigstellung wird vom Amt für Wohnungswesen überprüft. Görresstr. 2 Die Wohnungen im 1. OG, 2. OG und 3. OG sind bewohnt. Lediglich das Dachgeschoss steht leer. Hier musste zunächst geklärt werden, ob es sich um legalen Wohnraum handelt. Aufgrund fehlender Mitwirkung wurde am 22.11.2017 ein Bußgeldverfahren eingeleitet, weil der Verdacht auf Zweckentfremdung von Wohnraum durch Leerstand weiterhin bestand. Die Verwaltung geht davon aus, dass es sich um legalen Wohnraum handelt, hat aber das Buß- geldverfahren ausgesetzt, da der Eigentümer nachweislich die Ausbauarbeiten vorantreibt. Ziel ist auch hier die Wiederzuführung der Wohnung zu Wohnzwecken. Das Amt für Woh- 2 nungswesen überprüft den Fall weiter regelmäßig. Heinsbergstr. 2 Die Ermittlungen des Amtes für Wohnungswesen haben ergeben, dass in dem Gebäude alle Wohneinheiten bewohnt sind. Die dort gemeldeten Personen sind eindeutig den Klingel- und der Briefkastenbeschilderung zuzuordnen. Lorenzstr. 12 Das Amt für Wohnungswesen hat am 25.04.2016 wegen des Verdachts auf Zweckentfrem- dung von Wohnraum durch Leerstehenlassen von 5 Wohneinheiten einen Bußgeldbescheid erlassen. Der Eigentümer hat dagegen Einspruch erhoben. Das Amtsgericht Köln hat mit Beschluss vom 19.01.2017 das Verfahren eingestellt. Benjaminstr. 3 Die Überprüfung hat ergeben, dass die betroffenen Wohneinheiten bereits vor dem Inkrafttre- ten der Wohnraumschutzsatzung am 01.07.2014 als Ferienwohnungen genutzt wurden und somit dem Bestandsschutz unterliegen.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 3602/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 06.11.2018
- Erstellt
- 31.10.2018 15:40