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3602/2018

Antragsbearbeitung Zweckentfremdung

Beantwortung einer Anfrage (BV) 06.11.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 08.11.2018, TOP 7.4.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3054 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/56/561/3 
AN/1258/2018 
Vorlagen-Nummer 
 3602/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.11.2018 
 
Antragsbearbeitung Zweckentfremdung 
Die Bezirksvertretung Innenstadt hat am 26.09.2017 den gemeinsamen Antrag 
AN/1064/2017 beschlossen, der die Überprüfung nachfolgend benannter Wohnobjekte auf 
Zweckentfremdung beinhaltet. Die Bezirksvertretung 1 ist über die jeweiligen Sachstände 
umfassend in Kenntnis zu setzen. Mit dem Antrag AN/1258/2018 soll zum aktuellen Stand 
der Ermittlungen Stellung genommen werden. 
 
Die Verwaltung möge prüfen, o in den Häusern Engelbertstr. 37, Mauritiussteinweg 35/37, 
Görresstr. 2, Heinsbergstr. 2, Lorenzstr. 12 und Benjaminstr. 3 Leerstände bzw. Zweckent-
fremdungen vorliegen 
 
In diesem Zusammenhang fragt die Fraktion DIE LINKE nun an, wie sich der Stand der Er-
mittlungen inzwischen darstellt. 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Engelbertstr. 37 
 
Gegen die Anordnung zur Wiederzuführung der leer stehenden Wohnungen zu Wohnzwe-
cken wurde im August 2017 Klage erhoben. Seit dem befindet sich der Vorgang zur Ent-
scheidung beim Oberverwaltungsgericht Münster. 
 
Mauritiussteinweg 35/37 
 
Die leer stehenden Wohneinheiten werden vom Eigentümer nachweislich in Eigenleistung 
kernsaniert. Ziel ist die Wiederzuführung zu Wohnzwecken. Der Eigentümer geht selbst von 
einer Fertigstellung der Wohneinheiten bis Ende 2018 aus. Die Fertigstellung wird vom Amt 
für Wohnungswesen überprüft. 
 
Görresstr. 2 
 
Die Wohnungen im 1. OG, 2. OG und 3. OG sind bewohnt. Lediglich das Dachgeschoss 
steht leer. Hier musste zunächst geklärt werden, ob es sich um legalen Wohnraum handelt. 
Aufgrund fehlender Mitwirkung wurde am 22.11.2017 ein Bußgeldverfahren eingeleitet, weil 
der Verdacht auf Zweckentfremdung von Wohnraum durch Leerstand weiterhin bestand. Die 
Verwaltung geht davon aus, dass es sich um legalen Wohnraum handelt, hat aber das Buß-
geldverfahren ausgesetzt, da der Eigentümer nachweislich die Ausbauarbeiten vorantreibt. 
Ziel ist auch hier die Wiederzuführung der Wohnung zu Wohnzwecken. Das Amt für Woh-

2 
 
nungswesen überprüft den Fall weiter regelmäßig. 
 
Heinsbergstr. 2 
 
Die Ermittlungen des Amtes für Wohnungswesen haben ergeben, dass in dem Gebäude alle 
Wohneinheiten bewohnt sind. Die dort gemeldeten Personen sind eindeutig den Klingel- und 
der Briefkastenbeschilderung zuzuordnen. 
 
Lorenzstr. 12 
 
Das Amt für Wohnungswesen hat am 25.04.2016 wegen des Verdachts auf Zweckentfrem-
dung von Wohnraum durch Leerstehenlassen von 5 Wohneinheiten einen Bußgeldbescheid 
erlassen. Der Eigentümer hat dagegen Einspruch erhoben. Das Amtsgericht Köln hat mit 
Beschluss vom 19.01.2017 das Verfahren eingestellt. 
 
Benjaminstr. 3 
 
Die Überprüfung hat ergeben, dass die betroffenen Wohneinheiten bereits vor dem Inkrafttre-
ten der Wohnraumschutzsatzung am 01.07.2014 als Ferienwohnungen genutzt wurden und 
somit dem Bestandsschutz unterliegen.

Beratungsverlauf (1)

08.11.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 7.4.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3602/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
06.11.2018
Erstellt
31.10.2018 15:40