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1552/2017

Nutzung einer landwirtschaftlichen Fläche an der Widdersdorfer Landstr. 103 für den gemeinschaftlichen Gemüseanbau durch einen Verein, LSG L 17, EZ 3, Bezirk 3

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 26.05.2017

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 12.06.2017, TOP 3.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Wi Landstr. SoLaWi_Anlage 2

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Wi Landstr. SoLaWi_Anlage 1

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4904 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 1552/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Nutzung einer landwirtschaftlichen Fläche an der Widdersdorfer Landstr. 103 für den 
gemeinschaftlichen Gemüseanbau durch einen Verein, LSG L 17, EZ 3, Bezirk 3 
 
hier: Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsplans 
gem.§67Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) 
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Naturschutzbeirat stimmt einer zunächst auf 3 Jahre befristeten Bewirtschaftung durch die Ver-
einsmitglieder der SoLaWi mit den beantragten Standorten von Bauwagen, Gewächshaus und Hoch-
beeten im Bereich der Widdersdorfer Landstraße 103 zu. 
 
Alternative: 
Der Naturschutzbeirat lehnt die Errichtung baulicher Anlagen und somit das Gesamtkonzept der öko-
logischen Nutzung als Gemüseanbaufläche durch die solidarische Landwirtschaft (Vereinsmitglieder 
der SoLaWi) ab. 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 12.06.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Die sogenannte Solidarische Landwirtschaft Köln ist eine Erntegemeinschaft , die die gesamten Kos-
ten der landwirtschaftlichen Produktion finanziert und dafür alle Ernteerzeugnisse erhält. 
Seit dem Jahr 2013 bewirtschaftete der Vorgänger (SoLaWi Köln e.V.) eine etwa 2.000 qm große 
Fläche zwischen Widdersdorf und Lövenich (Landwirtschaft auf den ehemaligen Baumschulflächen). 
Die Flächen im Bereich der Widdersdorfer Landstraße 103 sind im Landschaftsplan der Stadt Köln als 
Teile des Landschaftsschutzgebietes L 12 ausgewiesen (siehe Anlage 1). Der Antrag auf landschafts-
rechtliche Genehmigung wurde im Frühjahr 2017 durch die Erntegemeinschaft gestellt, die im ange-
fangenen Anbaujahr ihre Pachtfläche auf knapp 3.000 qm vergrößert hat. 
Der Anbau wird kleinteilig, vielfältig und wenig intensiv durchgeführt. Die Mitglieder können im Rah-
men von Gemeinschaftsaktionen bei der Feldarbeit helfen (siehe Anlage 2). 
 
Die Baumschule an der Widdersdorfer Landstraße 103 hat Ende 2016 seine Auflösung bekannt ge-
geben. Auf den Flächen nördlich der landwirtschaftlichen Halle siedelte sich in diesem Jahr ein Verein 
an, um Obst- und Gemüseanbauflächen zu bearbeiten. Auf den südlich der Lagerhalle vorhandenen 
Flächen in Richtung Lövenich wird seit dem Frühjahr 2017 ein landschaftsrechtlich genehmigtes Pro-
jekt fortgeführt, das gemeinschaftlichen Gemüsebau betreibt. 
 
Um die Kleingeräte und das Saatgut der sogenannten „SoLaWi“ vor Diebstahl zu schützen wird die 
Aufstellung eines Bauwagens in der Nähe der Halle beantragt. Einfriedungen sind in ortsüblicher Art 
und Weise vorgesehen. Außerhalb der Umzäunung wurden fünf Hochbeete aus Standard-Paletten 
errichtet, die mit Mutterboden, Pflanzenresten und Holzschnitt gefüllt sind. Sie dienen neben dem 
Anbau spezieller Kulturen wie Melone eher Informations- und Demonstrationszwecken. Größenmäßig 
bedecken sie in Summe eine Grundfläche von 17 qm. 
 
Gemäß Antragstellung sollen die kleinräumigen, vielfältigen Habitate auf den Pachtflächen erhalten, 
gepflegt und gezielt aufgewertet werden. Die Anlage von Blühstreifen und Trockenmauern ergänzen 
die Aussaat von Gründüngung auf nicht genutzten Flächenteilen. 
Zur Anzucht, zum Schutz von Jungpflanzen und zur Überwinterung von empfindlichen Pflanzen ist die 
Aufstellung eines etwa 20 m2 umfassenden Gewächshauses ohne Fundament notwendig.  
Die Errichtung von Folientunneln durch einen Landwirt oder vergleichbar wirtschaftender Vereine wä-
re unberührt von den Verboten des Landschaftsplans; ein größenmäßig wesentlich kleineres Ge-
wächshaus wird deshalb in diesem Fall in Ortsnähe ebenfalls als zulässig bewertet. 
 
Als Parkplätze für die Mitglieder und Beschäftigten der Erntegemeinschaft können vorhandene Schot-
terflächen unmittelbar an der Lagerhalle mit genutzt werden. Die momentan an der Widdersdorfer 
Landstraße 103 bestehenden Stellplätze unterliegen einer vertraglich mit der Baumschule geregelten 
Rückbauverpflichtung. Für die Weiternutzung dieser Stellplätze liegen nach Einschätzung der Unte-
ren Naturschutzbehörde die Befreiungsvoraussetzungen nicht vor, deshalb stehen sie ab sofort nicht 
mehr zur Verfügung. 
 
Grundsätzlich ist die ökologische Landwirtschaft und die Einbindung der Stadtbevölkerung in die An-
bauprozesse landwirtschaftlicher Produkte eine wünschenswerte Entwicklung. 
 
Seitens der Unteren Naturschutzbehörde werden die Befreiungsvoraussetzungen gemäß § 67 (1) 
Nr. 2 BNatSchG als gegeben angesehen, da in diesem Einzelfall eine Ablehnung des Antrags zu ei-
ner unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung an diesem Standort mit den Belan-
gen von Natur und Landschaft zu vereinbaren ist. 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Auszug aus dem Landschaftsplan

3 
Anlage 2: Befreiungsantrag des Vereins

Wi Landstr. SoLaWi_Anlage 2

12825 Zeichen

S * L a W i
KÖLN
E rntegem einschaft Solaw i K öln i.G.
c'o Susanne Breßler -  Frechener Weg 13 —  50859 Köln
Stadt Köln M
Untere Naturschutzbehörde der Stadt Köln
E rn te g em ein sch a ft Solawi Köln i.G.
c /o  S u san n e B reßler -  F re c h e n e r W eg 13 -  508 5 9  Köln
Die Öbe; bürgerrneisterin
und t'erbraucherschutzamt  
- ■  Untere laadschätebehörde - 
Stadthaus W iüy-Br^dt-Flalz 2
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln Datum 
13. Apr 2017
Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Ge- und Verboten des  
Landschaftsplanes
gem. § 67 (1) BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) i. V . m. § 75 LNatSchG NRW  
(Landesnaturschutzgesetz) zur Nutzung einer landwirtschaftlichen Fläche innerhalb des  
Landschaftsschutzgebietes L  12 "Freiräume um Lövenich und Widdersdorf", Bez. 3, Köln-  
Lövenich
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Boshalt,
Herr Hermann Niehl, Gut Neuenhof, 50226 Frechen, hat uns als unser Verpächter informiert, daß im 
Zusammenhang mit unserer gemüsebaulichen Nutzung einer Fläche auf dem Gelände Widdersdorfer 
Landstr. 103, Gemarkung Lövenich, Flur 51, Flurstück 510 der Gemeinde Köln-Lövenich eine Genehmigung 
erforderlich und ein Antrag zu stellen sei.
Die Solidarische Landwirtschaft Köln e.V . („Solawi") ist Pächter von bisher 2000qm (umzäunt) gewesen und 
betreibt Gemüsebau zur Selbstversorgung nach dem Prinzip der solidarischen Landwirtschaft. Fläche, Pacht 
und Anbau werden in  diesem Jahr (2017) von der Erntegemeinschaft Solawi Köln i.G .
(„Erntegemeinschaft") nach den gleichen Prinzipien und mit den gleichen Zielen übernommen. Zur 
Fortführung der Tätigkeiten stellen wir hiermit den Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Ge- und 
Verboten des Landschaftsplanes gem. §67 (1) BNatSchG i.V .m . § 75 LNatSchG NRW .
Die Anlagen zum Antrag verdeutlichen, dass die Erntegemeinschaft Schutzziele gemäß des BNatSchG 
verfolgt. Insbesondere fördert sie den verantwortungsvollen Umgang mit Natur und Landschaft gemäß § 2 
(6) BNatSchG. Durch ihre Arbeit wird das allgemeine Verständnis der Landschaftspflege und der 
Notwendigkeit des Naturschutzes gestärkt (siehe hierzu die Anlagen „bestehende und beabsichtigte 
Nutzung" und „Einbezug des Naturschutzes"). Die Arbeit der Erntegemeinschaft zeigt u.E. auf, dass eine 
ausbleibende Befreiung gemäß § 67 (1) zu einer unzumutbaren Belastung führen würde. Die genannten 
Gründe und die folgenden Anlagen stellen dar, dass die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege in  
ausreichendem Maße berücksichtigt werden. Weiterhin entspricht die in den Anlagen näher beschriebene 
Nutzung u.E. besonders den Schutzzwecken des L S G  L  12 des Landschaftsplans der Stadt Köln (im 
Folgenden L P ) „durch Anreicherung der monostrukturierten Agrarlandschaft" und „für die stadtnahe 
Erholung in ländlicher Umgebung" (L P  Punkt 3.3.2., L  12, S . 308).

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Wir hoffen mit unserem Antrag samt Anlagen verdeutlichen zu können, dass die Bedingungen für eine 
Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsplanes gem. §67 (1) BNatSchG i.V .m . § 75 LNatSchG 
NRW gegeben sind.
Wir freuen uns sehr über Ihre Rückmeldung und verbleiben 
mit freundlichen Grüßen,
SMK
Thorsten Schelhorn
Vorstandsmitglied der Erntegemeinschaft Solawi Köln i.G . 
in  Vertretung des Vorstands
Anlagen:
• Konzept Solidarische Landwirtschaft
• Bestehende und beabsichtigte Nutzung
• Einbezug des Naturschutzes
• Beschreibungen Foliengewächshaus, Bauwagen, Hochbeete

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Konzept Solidarische Landwirtschaft
Die Erntegemeinschaft strebt an, in den nächsten Jahren bis zu etwa 250 Mitglieder (derzeit etwa 90) aus 
Köln mit regionalem, saisonalem und biologischem Gemüse zu versorgen. In  der Solidarischen 
Landwirtschaft finanziert eine Gemeinschaft von Verbrauchern die gesamten Kosten der 
landwirtschaftlichen Produktion und erhält dafür alle Ernteerzeugnisse. Die Teilhaber übernehmen 
gemeinschaftlich die Verantwortung für die Finanzierung des Jahresbudgets; jedes Mitglied leistet einen 
monatlichen Beitrag nach eigenem Ermessen. Die Verbrauchergemeinschaft sorgt für die Aufteilung der 
Ernte unter den Teilhabern und unterstützt gegebenenfalls das Anbauteam bei der Arbeit. Das geerntete 
Gemüse wird gesammelt einmal wöchentlich nach Köln verbracht und dort auf einige Abholstellen verteilt.
Unsere Mitglieder sollen nicht nur die Gewissheit über die Produktionsmethoden haben und Einfluß auf die 
Auswahl der angebauten Kulturen und Sorten, sondern sich
- aktiv bei der Feldarbeit einbringen,
- sich mit der Erzeugung der Lebensmittel auseinandersetzen,
- eigene Initiativen und Projekte (z.B . Hochbeet- und Hügelbeetkulturen, Kräutergarten) umsetzen
können. So wollen wir Verständnis und Wertschätzung für Lebensmittel und deren Herstellung fördert. Die 
Erntegemeinschaft steht dem Ernährungsrat Köln nahe und sieht sich als Projekt im Einklang mit seinen 
Zielen einer regionalen nachhaltigen Versorgung.
Bestehende und beabsichtigte Nutzung
Die Erntegemeinschaft beabsichtigt den Anbau an zwei Standorten zu realisieren: auf landwirtschaftlichen 
Flächen um Stommeln sowie auf dem Gelände der bisherigen Baumschule Belnatura, Widdersdorfer 
Landstr. 103 (im Folgenden als Standort Lövenich bezeichnet). Während um Stommeln das Groß des 
regulären Anbaus stattfinden wird, dient der Standort Lövenich, für den die Befreiung beantragt wird, 
folgenden Zwecken:
a) Anbau von Kulturen mit anderen Bodenanforderungen
b) Umsetzung bzw. Fortführung experimenteller oder Demonstrations-Projekte (z.B . Hochbeete, 
Kräutergarten, ) ,  auch in Kooperation mit der Solawi, die sich besonders für eine aktive Beteiligung der 
Mitglieder eignen.
c) Durchführung von praktischen Workshops, z.B. zur Pflanzenkunde, Werkzeugeinsatz oder spezieller 
Themen des Gemüsebaus.
d) gut erreichbar für Treffen mit Interessenten sowohl für Mitgliedschaft als auch aus anderen Initiativen.
Dafür sind etwa BOOOqm Flächen eingeplant: Die bisher von der Solidarischen Landwirtschaft Köln e.V . 
gepachtete Fläche von 2000qm sowie eine Erweiterungsfläche von etwa 900qm (in  Abbildung 1 orange 
umrandet). Teile davon werden der Solidarischen Landwirtschaft Köln e.V . für die Fortführung einiger ihrer 
Aktivitäten zur Verfügung gestellt.
Der Anbau wird kleinteilig, vielfältig und wenig intensiv durchgeführt. Wir verwenden, soweit wie möglich, 
samenfeste Sorten, natürlichen Dünger, Saatgut und Jungpflanzen aus ökologischem Anbau.Wir sorgen für 
den langfristigen Erhalt der Bodenqualität und vermeiden soweit wie möglich den Einsatz schwerer 
Landmaschinen. Der Anbau richtet sich im Wesentlichen nach den Vorschriften für ökologischen Anbau,

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wobei wir vorerst eine Zertifizierung nicht anstreben. Die Grundsätze der guten fachlichen Praxis gemäß § 5 
(2) BNatSchG werden beachtet.
Für den Standort Lövenich vorgesehen sind für 2017 bisher verschiedene Salate, Grünkohl, Rosenkohl, 
Kürbisse, Tomaten, dazu in geringem Umfang Minze, Salbei, Artischocken, Knoblauch. Nach Bedarf können 
weitere aus einer Gesamtzahl von etwa 40 Kulturen hinzukommen. Für die Folgejahre wird auf eine 
ökologisch und gemüsebaulich sinnvolle Fruchtfolge geachtet.
Abbildung 1: G eländeübersicht
Der Standort Lövenich bietet für die genannten Zwecke folgende Vorteile:
- Stadtnähe, gute Erreichbarkeit mit ÖPNV oder Fahrrad aus dem Stadtgebiet: besonders wichtig, um die 
aktive Beteiligung der Mitglieder zu erhöhen.
-  Erholungswert durch die kleinteilige Struktur des umgebenden Geländes mit Sträuchern, Bäumen, Wällen
- vorhandene Infrastruktur auf dem Gelände: Wasseranschluß, Strom, Kläranlage, Halle
-  die Möglichkeit, stadtnah zu kommissionieren

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-  Nachbarschaft anderer gemüsebaulicher Vorhaben (z.B . Meine Ernte, Gemüsekoop), was nach den 
Erfahrungen aus der Solawi tatsächlich zu einem guten nachbarschaftlichen Austausch und gegenseitiger 
Hilfe führt
-  Standort einiger Bienenstöcke
- ein dem Projekt gegenüber positiv eingestellter Verpächter.
Die bisher auf dem Flurstück vorhandenen Parkplätze an der Widdersdorfer Landstraße wurden von 
unseren Mitgliedern erfahrungsgemäß wenig in Anspruch genommen; für den gelegentlich vorhanden 
Bedarf genügen die Stellflächen direkt vor der Halle; außerdem sind im Ortsbereich Lövenich entlang der 
Widdersdorfer Landstraße mehr als ausreichend fußläufig erreichbare öffentliche Parkplätze vorhanden.
Einbezug des Naturschutzes
In  Bezug auf das Gelände der ehemaligen Baumschule und der unmittelbaren Umgebung beachten wir die 
Belange des Natur- und Umweltschutzes insbesondere wie folgt: Das Gelände zeichnet sich durch eine sehr 
kleinräumige und vielfältige Struktur aus. Es bestehen Strauch- und Baumgruppen, Hecken verschiedener 
Ausprägung (Gehölze, dichtes Brombeergestrüpp), Wälle, Grasflächen, gemüsebaulich bewirtschaftete 
Flächen, und dementsprechend viele Rand- und Übergangsstreifen, die Habitate für eine Vielfalt von 
Vögeln, Kleintieren und Insekten bieten. Erntegemeinschaft und Solawi stehen in Kontakt mit dem 
ornithologischen Beobachter Marc Pfeifer und bieten für die Mitglieder auch jährlich vogelkundliche 
Geländebegehungen mit ihm an. Soweit es die von uns wirtschaftlich genutzten Flächen und deren 
unmittelbare Umgebung betrifft, setzen wir uns dafür ein, diese Habitate zu erhalten und zu pflegen und 
durch gezielte Eingriffe aufzuwerten, z.B . durch Zurückdrängen überwuchernder Pflanzen entlang des 
Zaunes und der Brombeerhecken, Errichtung einer kurzen Trockenmauer, Anlage von Blühstreifen und 
-flächen auf und um die Anbauflächen Aussaat von Gründüngung auf nicht genutzter Fläche, Errichtung von 
Ansitzmöglichkeiten für Greifvögel.
Wir sehen gerade am Standort Lövenich sehr positive Effekte in  der Art des Anbaus an sich, gerade in  der 
Nachfolge der aufgelassenen Baumschule Belnatura, aber auch für die beteiligten und benachbarten Bürger 
und die lokale Umwelt im Sinne der Schutzzwecke des Landschaftsplanes.
Foliengewächshaus, Bauwagen, Hochbeete
Auf dem Gelände stehen derzeit ein Foliengewächshaus mit den Maßen 6m x 3m x 2,15m (LxBxH), ein 
kleiner Bauwagen (Länge 3,5m) sowie fünf Hochbeete. Diese baulichen Anlagen i.S . §2 BauO NRW sind in  
ihren flächenmäßigen Ausdehnungen auf das Notwendigste beschränkt und nehmen im Verhältnis zur 
Gesamtfläche auf einen sehr geringen Raum ein. Zudem können alle Anlagen rückstandslos zurückgebaut 
werden.
Das Gewächshaus (in Abbildung 1 grün umrandet) dient zur Anzucht und zum Schutz von Jungpflanzen, zur 
Überwinterung einiger empfindlicher Pflanzen (derzeit z.B. Artischocken und Topinambur), zur 
wettergeschützten Unterbringung dazu benötigter Gegenstände und perspektivisch zum Testanbau weniger 
Pflanzen spezieller Sorten oder Kulturen. Angesichts der gegebenen Grundfläche ist offensichtlich, daß 
darin kein dauerhafter Anbau zu Versorgungszwecken stattfinden kann. Das Gewächshaus steht ohne 
Fundament auf dem Boden auf und ist mit Erdankern gesichert und somit spurlos rückbaufähig und 
versetzbar. Die Position auf der gepachteten Fläche wurde gewählt wegen der Nähe zum Zugang und zum 
Wasser, dem ebenen Untergrund und einem gewissen Sichtschutz bzw. optischer Unauffälligkeit durch die 
Nähe zu Strauchgruppen. Eine Erweiterung ist nicht geplant.

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Der Bauwagen (in Abbildung 1 grün umrandet) dient zur wetterfesten und gesicherten Aufbewahrung von 
Werkzeug, Material und Saatgut sowie als Rückzugsmöglichkeit bei Regen. Er ist auf losen Steinplatten 
abgestützt und rückstandslos zu entfernen. Eine ganzjährige Nutzung ist zweckmäßig, da die 
Feldbearbeitung für den Winter im Spätherbst, Pflege von winterfesten Kulturen wie Grünkohl, Rosenkohl, 
Feldsalat, Spinat, Knoblauch u.a. und die Vorbereitung für die nächste Vegetationsperiode im Frühjahr 
direkt ineinander übergehen. Am gegebenen Standort ist der Bauwagen nur aus südlicher Richtung zu 
sehen.
Die Hochbeete (in Abbildung 1 blau umrandet) stehen außerhalb der umzäumten Fläche entlang .  Sie sind 
aus Standard-Holzpaletten zusammengebaut und mit Folie verkleidet bzw. am Boden mit Maschendraht 
ausgelegt. Für die Füllung dient Mutterboden sowie allfälliger Holzschnitt und andere Pflanzenreste vom 
ehemaligen Baumschulgelände. Die Hochbeete sind als Ganzes nicht transportierbar, können aber am Ende 
der Nutzung ohne weiteres zerlegt und rückstandslos entfernt werden; der Inhalt enthält keine gesondert 
entsorgungspflichtigen Bestandteile und kann als Erde oder Kompost auf der Fläche verteilt werden.
Im einzelnen: 5 Hochbeete etwa 2,2m x 1,2m x Im  (ungefähre Außenmaße, LxB xH ), ein Hochbeet etwa 
5,4m x 1,2m x 0,5m.
Die Hochbeete erlauben den Anbau spezieller Kulturen (z.B . Haferwurz oder Melonen) und dienen eher als 
Anschauungs- und Demonstrationsprojekt denn zur Versorgung. Sie sind oft Ausgangspunkt und 
Gegenstand von Gesprächen mit und zwischen Mitgliedern und Besuchern.

Wi Landstr. SoLaWi_Anlage 1

50 Zeichen

SoLaWi 2017 
SoLaWi 2017 - 1 - 
-- 99 m: 
1 : 5000

Beratungsverlauf (1)

12.06.2017 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1552/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
26.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27