1552/2017
Nutzung einer landwirtschaftlichen Fläche an der Widdersdorfer Landstr. 103 für den gemeinschaftlichen Gemüseanbau durch einen Verein, LSG L 17, EZ 3, Bezirk 3
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/571 Vorlagen-Nummer 1552/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Nutzung einer landwirtschaftlichen Fläche an der Widdersdorfer Landstr. 103 für den gemeinschaftlichen Gemüseanbau durch einen Verein, LSG L 17, EZ 3, Bezirk 3 hier: Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsplans gem.§67Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Naturschutzbeirat stimmt einer zunächst auf 3 Jahre befristeten Bewirtschaftung durch die Ver- einsmitglieder der SoLaWi mit den beantragten Standorten von Bauwagen, Gewächshaus und Hoch- beeten im Bereich der Widdersdorfer Landstraße 103 zu. Alternative: Der Naturschutzbeirat lehnt die Errichtung baulicher Anlagen und somit das Gesamtkonzept der öko- logischen Nutzung als Gemüseanbaufläche durch die solidarische Landwirtschaft (Vereinsmitglieder der SoLaWi) ab. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 12.06.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die sogenannte Solidarische Landwirtschaft Köln ist eine Erntegemeinschaft , die die gesamten Kos- ten der landwirtschaftlichen Produktion finanziert und dafür alle Ernteerzeugnisse erhält. Seit dem Jahr 2013 bewirtschaftete der Vorgänger (SoLaWi Köln e.V.) eine etwa 2.000 qm große Fläche zwischen Widdersdorf und Lövenich (Landwirtschaft auf den ehemaligen Baumschulflächen). Die Flächen im Bereich der Widdersdorfer Landstraße 103 sind im Landschaftsplan der Stadt Köln als Teile des Landschaftsschutzgebietes L 12 ausgewiesen (siehe Anlage 1). Der Antrag auf landschafts- rechtliche Genehmigung wurde im Frühjahr 2017 durch die Erntegemeinschaft gestellt, die im ange- fangenen Anbaujahr ihre Pachtfläche auf knapp 3.000 qm vergrößert hat. Der Anbau wird kleinteilig, vielfältig und wenig intensiv durchgeführt. Die Mitglieder können im Rah- men von Gemeinschaftsaktionen bei der Feldarbeit helfen (siehe Anlage 2). Die Baumschule an der Widdersdorfer Landstraße 103 hat Ende 2016 seine Auflösung bekannt ge- geben. Auf den Flächen nördlich der landwirtschaftlichen Halle siedelte sich in diesem Jahr ein Verein an, um Obst- und Gemüseanbauflächen zu bearbeiten. Auf den südlich der Lagerhalle vorhandenen Flächen in Richtung Lövenich wird seit dem Frühjahr 2017 ein landschaftsrechtlich genehmigtes Pro- jekt fortgeführt, das gemeinschaftlichen Gemüsebau betreibt. Um die Kleingeräte und das Saatgut der sogenannten „SoLaWi“ vor Diebstahl zu schützen wird die Aufstellung eines Bauwagens in der Nähe der Halle beantragt. Einfriedungen sind in ortsüblicher Art und Weise vorgesehen. Außerhalb der Umzäunung wurden fünf Hochbeete aus Standard-Paletten errichtet, die mit Mutterboden, Pflanzenresten und Holzschnitt gefüllt sind. Sie dienen neben dem Anbau spezieller Kulturen wie Melone eher Informations- und Demonstrationszwecken. Größenmäßig bedecken sie in Summe eine Grundfläche von 17 qm. Gemäß Antragstellung sollen die kleinräumigen, vielfältigen Habitate auf den Pachtflächen erhalten, gepflegt und gezielt aufgewertet werden. Die Anlage von Blühstreifen und Trockenmauern ergänzen die Aussaat von Gründüngung auf nicht genutzten Flächenteilen. Zur Anzucht, zum Schutz von Jungpflanzen und zur Überwinterung von empfindlichen Pflanzen ist die Aufstellung eines etwa 20 m2 umfassenden Gewächshauses ohne Fundament notwendig. Die Errichtung von Folientunneln durch einen Landwirt oder vergleichbar wirtschaftender Vereine wä- re unberührt von den Verboten des Landschaftsplans; ein größenmäßig wesentlich kleineres Ge- wächshaus wird deshalb in diesem Fall in Ortsnähe ebenfalls als zulässig bewertet. Als Parkplätze für die Mitglieder und Beschäftigten der Erntegemeinschaft können vorhandene Schot- terflächen unmittelbar an der Lagerhalle mit genutzt werden. Die momentan an der Widdersdorfer Landstraße 103 bestehenden Stellplätze unterliegen einer vertraglich mit der Baumschule geregelten Rückbauverpflichtung. Für die Weiternutzung dieser Stellplätze liegen nach Einschätzung der Unte- ren Naturschutzbehörde die Befreiungsvoraussetzungen nicht vor, deshalb stehen sie ab sofort nicht mehr zur Verfügung. Grundsätzlich ist die ökologische Landwirtschaft und die Einbindung der Stadtbevölkerung in die An- bauprozesse landwirtschaftlicher Produkte eine wünschenswerte Entwicklung. Seitens der Unteren Naturschutzbehörde werden die Befreiungsvoraussetzungen gemäß § 67 (1) Nr. 2 BNatSchG als gegeben angesehen, da in diesem Einzelfall eine Ablehnung des Antrags zu ei- ner unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung an diesem Standort mit den Belan- gen von Natur und Landschaft zu vereinbaren ist. Anlagen: Anlage 1: Auszug aus dem Landschaftsplan 3 Anlage 2: Befreiungsantrag des Vereins
Wi Landstr. SoLaWi_Anlage 2
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S * L a W i KÖLN E rntegem einschaft Solaw i K öln i.G. c'o Susanne Breßler - Frechener Weg 13 — 50859 Köln Stadt Köln M Untere Naturschutzbehörde der Stadt Köln E rn te g em ein sch a ft Solawi Köln i.G. c /o S u san n e B reßler - F re c h e n e r W eg 13 - 508 5 9 Köln Die Öbe; bürgerrneisterin und t'erbraucherschutzamt - ■ Untere laadschätebehörde - Stadthaus W iüy-Br^dt-Flalz 2 Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Datum 13. Apr 2017 Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsplanes gem. § 67 (1) BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) i. V . m. § 75 LNatSchG NRW (Landesnaturschutzgesetz) zur Nutzung einer landwirtschaftlichen Fläche innerhalb des Landschaftsschutzgebietes L 12 "Freiräume um Lövenich und Widdersdorf", Bez. 3, Köln- Lövenich Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Boshalt, Herr Hermann Niehl, Gut Neuenhof, 50226 Frechen, hat uns als unser Verpächter informiert, daß im Zusammenhang mit unserer gemüsebaulichen Nutzung einer Fläche auf dem Gelände Widdersdorfer Landstr. 103, Gemarkung Lövenich, Flur 51, Flurstück 510 der Gemeinde Köln-Lövenich eine Genehmigung erforderlich und ein Antrag zu stellen sei. Die Solidarische Landwirtschaft Köln e.V . („Solawi") ist Pächter von bisher 2000qm (umzäunt) gewesen und betreibt Gemüsebau zur Selbstversorgung nach dem Prinzip der solidarischen Landwirtschaft. Fläche, Pacht und Anbau werden in diesem Jahr (2017) von der Erntegemeinschaft Solawi Köln i.G . („Erntegemeinschaft") nach den gleichen Prinzipien und mit den gleichen Zielen übernommen. Zur Fortführung der Tätigkeiten stellen wir hiermit den Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsplanes gem. §67 (1) BNatSchG i.V .m . § 75 LNatSchG NRW . Die Anlagen zum Antrag verdeutlichen, dass die Erntegemeinschaft Schutzziele gemäß des BNatSchG verfolgt. Insbesondere fördert sie den verantwortungsvollen Umgang mit Natur und Landschaft gemäß § 2 (6) BNatSchG. Durch ihre Arbeit wird das allgemeine Verständnis der Landschaftspflege und der Notwendigkeit des Naturschutzes gestärkt (siehe hierzu die Anlagen „bestehende und beabsichtigte Nutzung" und „Einbezug des Naturschutzes"). Die Arbeit der Erntegemeinschaft zeigt u.E. auf, dass eine ausbleibende Befreiung gemäß § 67 (1) zu einer unzumutbaren Belastung führen würde. Die genannten Gründe und die folgenden Anlagen stellen dar, dass die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege in ausreichendem Maße berücksichtigt werden. Weiterhin entspricht die in den Anlagen näher beschriebene Nutzung u.E. besonders den Schutzzwecken des L S G L 12 des Landschaftsplans der Stadt Köln (im Folgenden L P ) „durch Anreicherung der monostrukturierten Agrarlandschaft" und „für die stadtnahe Erholung in ländlicher Umgebung" (L P Punkt 3.3.2., L 12, S . 308). Seite 2/6 Wir hoffen mit unserem Antrag samt Anlagen verdeutlichen zu können, dass die Bedingungen für eine Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsplanes gem. §67 (1) BNatSchG i.V .m . § 75 LNatSchG NRW gegeben sind. Wir freuen uns sehr über Ihre Rückmeldung und verbleiben mit freundlichen Grüßen, SMK Thorsten Schelhorn Vorstandsmitglied der Erntegemeinschaft Solawi Köln i.G . in Vertretung des Vorstands Anlagen: • Konzept Solidarische Landwirtschaft • Bestehende und beabsichtigte Nutzung • Einbezug des Naturschutzes • Beschreibungen Foliengewächshaus, Bauwagen, Hochbeete Seite 3/6 Konzept Solidarische Landwirtschaft Die Erntegemeinschaft strebt an, in den nächsten Jahren bis zu etwa 250 Mitglieder (derzeit etwa 90) aus Köln mit regionalem, saisonalem und biologischem Gemüse zu versorgen. In der Solidarischen Landwirtschaft finanziert eine Gemeinschaft von Verbrauchern die gesamten Kosten der landwirtschaftlichen Produktion und erhält dafür alle Ernteerzeugnisse. Die Teilhaber übernehmen gemeinschaftlich die Verantwortung für die Finanzierung des Jahresbudgets; jedes Mitglied leistet einen monatlichen Beitrag nach eigenem Ermessen. Die Verbrauchergemeinschaft sorgt für die Aufteilung der Ernte unter den Teilhabern und unterstützt gegebenenfalls das Anbauteam bei der Arbeit. Das geerntete Gemüse wird gesammelt einmal wöchentlich nach Köln verbracht und dort auf einige Abholstellen verteilt. Unsere Mitglieder sollen nicht nur die Gewissheit über die Produktionsmethoden haben und Einfluß auf die Auswahl der angebauten Kulturen und Sorten, sondern sich - aktiv bei der Feldarbeit einbringen, - sich mit der Erzeugung der Lebensmittel auseinandersetzen, - eigene Initiativen und Projekte (z.B . Hochbeet- und Hügelbeetkulturen, Kräutergarten) umsetzen können. So wollen wir Verständnis und Wertschätzung für Lebensmittel und deren Herstellung fördert. Die Erntegemeinschaft steht dem Ernährungsrat Köln nahe und sieht sich als Projekt im Einklang mit seinen Zielen einer regionalen nachhaltigen Versorgung. Bestehende und beabsichtigte Nutzung Die Erntegemeinschaft beabsichtigt den Anbau an zwei Standorten zu realisieren: auf landwirtschaftlichen Flächen um Stommeln sowie auf dem Gelände der bisherigen Baumschule Belnatura, Widdersdorfer Landstr. 103 (im Folgenden als Standort Lövenich bezeichnet). Während um Stommeln das Groß des regulären Anbaus stattfinden wird, dient der Standort Lövenich, für den die Befreiung beantragt wird, folgenden Zwecken: a) Anbau von Kulturen mit anderen Bodenanforderungen b) Umsetzung bzw. Fortführung experimenteller oder Demonstrations-Projekte (z.B . Hochbeete, Kräutergarten, ) , auch in Kooperation mit der Solawi, die sich besonders für eine aktive Beteiligung der Mitglieder eignen. c) Durchführung von praktischen Workshops, z.B. zur Pflanzenkunde, Werkzeugeinsatz oder spezieller Themen des Gemüsebaus. d) gut erreichbar für Treffen mit Interessenten sowohl für Mitgliedschaft als auch aus anderen Initiativen. Dafür sind etwa BOOOqm Flächen eingeplant: Die bisher von der Solidarischen Landwirtschaft Köln e.V . gepachtete Fläche von 2000qm sowie eine Erweiterungsfläche von etwa 900qm (in Abbildung 1 orange umrandet). Teile davon werden der Solidarischen Landwirtschaft Köln e.V . für die Fortführung einiger ihrer Aktivitäten zur Verfügung gestellt. Der Anbau wird kleinteilig, vielfältig und wenig intensiv durchgeführt. Wir verwenden, soweit wie möglich, samenfeste Sorten, natürlichen Dünger, Saatgut und Jungpflanzen aus ökologischem Anbau.Wir sorgen für den langfristigen Erhalt der Bodenqualität und vermeiden soweit wie möglich den Einsatz schwerer Landmaschinen. Der Anbau richtet sich im Wesentlichen nach den Vorschriften für ökologischen Anbau, Seite 4/6 wobei wir vorerst eine Zertifizierung nicht anstreben. Die Grundsätze der guten fachlichen Praxis gemäß § 5 (2) BNatSchG werden beachtet. Für den Standort Lövenich vorgesehen sind für 2017 bisher verschiedene Salate, Grünkohl, Rosenkohl, Kürbisse, Tomaten, dazu in geringem Umfang Minze, Salbei, Artischocken, Knoblauch. Nach Bedarf können weitere aus einer Gesamtzahl von etwa 40 Kulturen hinzukommen. Für die Folgejahre wird auf eine ökologisch und gemüsebaulich sinnvolle Fruchtfolge geachtet. Abbildung 1: G eländeübersicht Der Standort Lövenich bietet für die genannten Zwecke folgende Vorteile: - Stadtnähe, gute Erreichbarkeit mit ÖPNV oder Fahrrad aus dem Stadtgebiet: besonders wichtig, um die aktive Beteiligung der Mitglieder zu erhöhen. - Erholungswert durch die kleinteilige Struktur des umgebenden Geländes mit Sträuchern, Bäumen, Wällen - vorhandene Infrastruktur auf dem Gelände: Wasseranschluß, Strom, Kläranlage, Halle - die Möglichkeit, stadtnah zu kommissionieren Seite 5/6 - Nachbarschaft anderer gemüsebaulicher Vorhaben (z.B . Meine Ernte, Gemüsekoop), was nach den Erfahrungen aus der Solawi tatsächlich zu einem guten nachbarschaftlichen Austausch und gegenseitiger Hilfe führt - Standort einiger Bienenstöcke - ein dem Projekt gegenüber positiv eingestellter Verpächter. Die bisher auf dem Flurstück vorhandenen Parkplätze an der Widdersdorfer Landstraße wurden von unseren Mitgliedern erfahrungsgemäß wenig in Anspruch genommen; für den gelegentlich vorhanden Bedarf genügen die Stellflächen direkt vor der Halle; außerdem sind im Ortsbereich Lövenich entlang der Widdersdorfer Landstraße mehr als ausreichend fußläufig erreichbare öffentliche Parkplätze vorhanden. Einbezug des Naturschutzes In Bezug auf das Gelände der ehemaligen Baumschule und der unmittelbaren Umgebung beachten wir die Belange des Natur- und Umweltschutzes insbesondere wie folgt: Das Gelände zeichnet sich durch eine sehr kleinräumige und vielfältige Struktur aus. Es bestehen Strauch- und Baumgruppen, Hecken verschiedener Ausprägung (Gehölze, dichtes Brombeergestrüpp), Wälle, Grasflächen, gemüsebaulich bewirtschaftete Flächen, und dementsprechend viele Rand- und Übergangsstreifen, die Habitate für eine Vielfalt von Vögeln, Kleintieren und Insekten bieten. Erntegemeinschaft und Solawi stehen in Kontakt mit dem ornithologischen Beobachter Marc Pfeifer und bieten für die Mitglieder auch jährlich vogelkundliche Geländebegehungen mit ihm an. Soweit es die von uns wirtschaftlich genutzten Flächen und deren unmittelbare Umgebung betrifft, setzen wir uns dafür ein, diese Habitate zu erhalten und zu pflegen und durch gezielte Eingriffe aufzuwerten, z.B . durch Zurückdrängen überwuchernder Pflanzen entlang des Zaunes und der Brombeerhecken, Errichtung einer kurzen Trockenmauer, Anlage von Blühstreifen und -flächen auf und um die Anbauflächen Aussaat von Gründüngung auf nicht genutzter Fläche, Errichtung von Ansitzmöglichkeiten für Greifvögel. Wir sehen gerade am Standort Lövenich sehr positive Effekte in der Art des Anbaus an sich, gerade in der Nachfolge der aufgelassenen Baumschule Belnatura, aber auch für die beteiligten und benachbarten Bürger und die lokale Umwelt im Sinne der Schutzzwecke des Landschaftsplanes. Foliengewächshaus, Bauwagen, Hochbeete Auf dem Gelände stehen derzeit ein Foliengewächshaus mit den Maßen 6m x 3m x 2,15m (LxBxH), ein kleiner Bauwagen (Länge 3,5m) sowie fünf Hochbeete. Diese baulichen Anlagen i.S . §2 BauO NRW sind in ihren flächenmäßigen Ausdehnungen auf das Notwendigste beschränkt und nehmen im Verhältnis zur Gesamtfläche auf einen sehr geringen Raum ein. Zudem können alle Anlagen rückstandslos zurückgebaut werden. Das Gewächshaus (in Abbildung 1 grün umrandet) dient zur Anzucht und zum Schutz von Jungpflanzen, zur Überwinterung einiger empfindlicher Pflanzen (derzeit z.B. Artischocken und Topinambur), zur wettergeschützten Unterbringung dazu benötigter Gegenstände und perspektivisch zum Testanbau weniger Pflanzen spezieller Sorten oder Kulturen. Angesichts der gegebenen Grundfläche ist offensichtlich, daß darin kein dauerhafter Anbau zu Versorgungszwecken stattfinden kann. Das Gewächshaus steht ohne Fundament auf dem Boden auf und ist mit Erdankern gesichert und somit spurlos rückbaufähig und versetzbar. Die Position auf der gepachteten Fläche wurde gewählt wegen der Nähe zum Zugang und zum Wasser, dem ebenen Untergrund und einem gewissen Sichtschutz bzw. optischer Unauffälligkeit durch die Nähe zu Strauchgruppen. Eine Erweiterung ist nicht geplant. Seite 6/6 Der Bauwagen (in Abbildung 1 grün umrandet) dient zur wetterfesten und gesicherten Aufbewahrung von Werkzeug, Material und Saatgut sowie als Rückzugsmöglichkeit bei Regen. Er ist auf losen Steinplatten abgestützt und rückstandslos zu entfernen. Eine ganzjährige Nutzung ist zweckmäßig, da die Feldbearbeitung für den Winter im Spätherbst, Pflege von winterfesten Kulturen wie Grünkohl, Rosenkohl, Feldsalat, Spinat, Knoblauch u.a. und die Vorbereitung für die nächste Vegetationsperiode im Frühjahr direkt ineinander übergehen. Am gegebenen Standort ist der Bauwagen nur aus südlicher Richtung zu sehen. Die Hochbeete (in Abbildung 1 blau umrandet) stehen außerhalb der umzäumten Fläche entlang . Sie sind aus Standard-Holzpaletten zusammengebaut und mit Folie verkleidet bzw. am Boden mit Maschendraht ausgelegt. Für die Füllung dient Mutterboden sowie allfälliger Holzschnitt und andere Pflanzenreste vom ehemaligen Baumschulgelände. Die Hochbeete sind als Ganzes nicht transportierbar, können aber am Ende der Nutzung ohne weiteres zerlegt und rückstandslos entfernt werden; der Inhalt enthält keine gesondert entsorgungspflichtigen Bestandteile und kann als Erde oder Kompost auf der Fläche verteilt werden. Im einzelnen: 5 Hochbeete etwa 2,2m x 1,2m x Im (ungefähre Außenmaße, LxB xH ), ein Hochbeet etwa 5,4m x 1,2m x 0,5m. Die Hochbeete erlauben den Anbau spezieller Kulturen (z.B . Haferwurz oder Melonen) und dienen eher als Anschauungs- und Demonstrationsprojekt denn zur Versorgung. Sie sind oft Ausgangspunkt und Gegenstand von Gesprächen mit und zwischen Mitgliedern und Besuchern.
Wi Landstr. SoLaWi_Anlage 1
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SoLaWi 2017 SoLaWi 2017 - 1 - -- 99 m: 1 : 5000
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1552/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 26.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27