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V/0572/2007

Ausbau des Hafenweges im Bereich zwischen Albersloher Weg und Dortmunder Straße

Vorlagen 01.08.2007

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 21.08.2007, TOP 4.2

Beschlussvorlage

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Anlage 2: Lageplan Albersloher Weg bis Bernhard-Ernst-Str.

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Anlage 1: Lageplan Bernhard-Ernst-Straße bis Dortmunder Straße

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Beschlussvorlage

4455 Zeichen

V/0572/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Planungs- und Baubeschluss 
Ausbau des Hafenweges im Bereich zwischen Albersloher Weg und Dortmunder Straße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.08.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Der Planung zum Ausbau des Hafenweges im Bereich zwischen Albersloher Weg und 
Bernhard-Ernst-Straße wird zugestimmt. 
2. Der Ausbau des Hafenweges im Bereich zwischen Albersloher Weg und Dortmunder Stra-
ße erfolgt auf der Grundlage der Entwürfe von Oktober 2006 für den Bereich Bernhard-
Ernst-Straße bis Dortmunder Straße (Anlage 1) und von August 2007 für den Bereich Al-
bersloher Weg bis Bernhard-Ernst-Straße (Anlage 2). 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von 650.000 €, aber keine Folgekosten 
entstehen. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstel-
lung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2008 bzw. des Finanz- und Investitionspro-
gramms 2007-2011 stehen. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
6301.950.1550.X Straße Hafenweg 2008 900.000 Entwurf 
Haushaltplan 
2008 
     
 
Insgesamt: 900.000  
Vorlagen-Nr.: 
V/0572/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de  
Datum: 
23.07.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0572/2007 
 
Einnahmen 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
6300.350.0000.X Erschließungsbeiträge nach 
dem BauGB 
2008 1.500.000 Davon für 
den Hafen-
weg 450.000 
€ 
     
 
Insgesamt: 1.500.000  
 
 
Für den Abschnitt Bernhard-Ernst-Straße bis Dortmunder Straße beteiligen sich die Anlieger nach 
dem BauGB mit 90% der beitragsfähigen Baukosten. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Mitte hat der Planung zum Ausbau des Hafenweges im Bereich 
zwischen Bernhard-Ernst-Straße und Dortmunder Straße in ihrer Sitzung am 05.12.2006 bereits 
zugestimmt.  
 
Die Planung sieht vor, die Fahrbahn auf 6,50 m zu vereinheitlichen und beidseitig 2,00 -2,50 m 
breite Gehwege herzustellen. Im Abschnitt zwischen Soester Straße und Dortmunder Straße ist 
zusätzlich auf der Nordseite ein 2,50 m breiter Parkstreifen vorgesehen. 
 
 
Der Bereich zwischen Albersloher Weg und Bernhard-Ernst-Straße soll zur Verbesserung des 
Verkehrsablaufs im Hafengebiet umgebaut werden. 
 
Die Planung sieht vor, den Hafenweg in der Knotenpunktzufahrt zum Albersloher Weg so aufzu-
weiten, dass eine 40 m lange Rechtsabbiegespur entsteht. Die Haltlinie für den Kfz-Verkehr wird 
um 5 m zurückverlegt, um das Abfließen der Verk ehre von dem Parkplatz parallel zum Albersloher 
Weg zu ermöglichen. Dieser Raum wird als Fah rradschleuse ausgewiesen. Im Endzustand, d.h. 
nach Ausbau des Albersloher Weg, beträgt die erforderliche Nutzlänge der Rechtsabbiegespur 35 
m. Der Gehweg parallel der Rechtsabbiegespur erhält einschließlich der privaten Vorfläche vor der 
psd-Bank eine Breite von 2,65 – 3,50 m. Zwischen der Einmündung der Bernhard-Ernst-Straße 
und dem Beginn der Rechtsabbiegespur entsteht eine 3,50 bis 7,05 m breite Gehwegfläche, die 
auch für Aussengastronomie genutzt werden kann.  
 
Der Straßenabschnitt zwischen Bernhard-Ernst-Straße und Dortmunder Straße steht noch nicht im 
Eigentum der Stadt Münster. Nach dem Ausbau durch das Tiefbauamt wird die Straße auf die 
Stadt übertragen. Danach werden die Anlieger nach dem BauGB zu 90% der beitragsfähigen Bau-
kosten herangezogen. 
 
Der Straßenabschnitt zw. Albersloher Weg und Bernhard-Ernst-Straße ist abgerechnet. Der Bau 
der Rechtsabbiegespur in diesem Bereich ist eine verkehrliche Verbesserung die keine Anlieger-
beiträge auslöst. Die Straßenbaukosten können nicht nach dem KAG abgerechnet werden.

- 3 - 
V/0572/2007 
Der Ausbau des Hafenweges soll zeitnah zur Fertigstellung der psd-Bank im Frühjahr 2008 erfol-
gen. Der Ausbau des Hafenweges zwischen Bernhard-Ernst-Straße und Dortmunder Straße er-
folgt nach den erforderlichen Leitungsverlegungen durch die Stadtwerke in 2009. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Lageplan Bernhard-Ernst-Straße bis Dortmunder Straße 
Anlage 2: Lageplan Albersloher Weg bis Bernhard-Ernst-Straße

Anlage 2: Lageplan Albersloher Weg bis Bernhard-Ernst-Str.

297 Zeichen

Anlage 2

estand

Anschluss

r an

Haltlinie um 3.00
Zurückversetzt

‚Anlage

STADT Bann

IT Reg. Nr.
Amt für ” Stadtentwicklung
Stadtplanung

—- 7 / Verkehrsplanung Datum _|Name

jearbeitet |Aug. 07__|Drubel

Hafe nweg ezeichnetl Aug. 07 |Revermanr]
jaßstab | 1: 500

Planung Plotdatum 06.08.2007

Anlage 1: Lageplan Bernhard-Ernst-Straße bis Dortmunder Straße

8 Zeichen

Anlage 1

Beratungsverlauf (1)

21.08.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Bernhard-Ernst-Straße
  • Dortmunder Straße
  • Albersloher Weg
  • Hafenweg 2008
  • Soester Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0572/2007
Typ
Vorlagen
Datum
01.08.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37