Soziale Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 4153/2018 vom 12.12.2018
Stand: Am 04.02.2019 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/151 151/1 Vorlagen-Nummer 12.12.2018 4153/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 13.12.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 04.02.2019 Soziale Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch hier: Beantwortung einer Anfrage AN/1803/2018 der SPD Fraktion 1. Warum liegen dem Stadtentwicklungsausschuss die Ergebnisse der Voruntersuchung noch nicht vor? Die Ergebnisse liegen verwaltungsintern vor. Sie sollen dem Stadtentwicklungsausschuss jedoch nicht, wie ursprünglich vorgesehen, lediglich in einer Mitteilung bekannt gemacht werden. Statt- dessen bereitet die Verwaltung aktuell eine Vorlage vor, die neben den identifizierten Verdachts- gebieten ebenfalls die erforderlichen Sach- und Personalkosten (inklusive zuzusetzender Stellen) aufschlüsselt und legt diese den betroffenen Bezirksvertretungen, den Fachausschüssen und dem Rat Anfang 2019 zum Beschluss vor. Die Vorlage ist gerade in der abschließenden verwal- tungsinternen Abstimmung. 2. Wird die Verwaltung einen Satzungsbeschluss bzgl. des Verdachtsgebiets Severinsviertel vor- schlagen? Wie ist die weitere Zeitplanung? Die vertiefte sozialräumliche Untersuchung für das Severinsviertel steht kurz vor Ihrem Abschluss durch das externe Gutachterbüro. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Untersuchung wird die Verwaltung eine Beschlussvorlage fertigen und diese voraussichtlich Anfang 2019 in die politische Beratung einbringen. 3. Wieviel Personal benötigt die Verwaltung zum Einsatz sozialer Erhaltungssatzungen in Köln? Der exakte Personalbedarf hängt von der Anzahl der beschlossenen Gebiete ab und wird in einer für Anfang 2019 vorgesehenen Vorlage (s.o.) genau beziffert. 4. Wann wird das benötigte Personal zur Verfügung gestellt? Nach erfolgtem Beschluss durch den Rat ist die Verwaltung bestrebt unverzüglich das Stellenbe- setzungsverfahren zu beginnen. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf
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04.02.2019 zuletzt
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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