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4153/2018

Soziale Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 12.12.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 04.02.2019, TOP 4.3

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2078 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/15/151 
151/1 
Vorlagen-Nummer  12.12.2018 
 4153/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 13.12.2018 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 04.02.2019 
 
Soziale Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch 
hier: Beantwortung einer Anfrage AN/1803/2018 der SPD Fraktion 
1. Warum liegen dem Stadtentwicklungsausschuss die Ergebnisse der Voruntersuchung noch nicht 
vor? 
Die Ergebnisse liegen verwaltungsintern vor. Sie sollen dem Stadtentwicklungsausschuss jedoch 
nicht, wie ursprünglich vorgesehen, lediglich in einer Mitteilung bekannt gemacht werden. Statt-
dessen bereitet die Verwaltung aktuell eine Vorlage vor, die neben den identifizierten Verdachts-
gebieten ebenfalls die erforderlichen Sach- und Personalkosten (inklusive zuzusetzender Stellen) 
aufschlüsselt und legt diese den betroffenen Bezirksvertretungen, den Fachausschüssen und 
dem Rat Anfang 2019 zum Beschluss vor. Die Vorlage ist gerade in der abschließenden verwal-
tungsinternen Abstimmung. 
2. Wird die Verwaltung einen Satzungsbeschluss bzgl. des Verdachtsgebiets Severinsviertel vor-
schlagen? Wie ist die weitere Zeitplanung? 
Die vertiefte sozialräumliche Untersuchung für das Severinsviertel steht kurz vor Ihrem Abschluss 
durch das externe Gutachterbüro. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Untersuchung wird die 
Verwaltung eine Beschlussvorlage fertigen und diese voraussichtlich Anfang 2019 in die politische 
Beratung einbringen.  
3. Wieviel Personal benötigt die Verwaltung zum Einsatz sozialer Erhaltungssatzungen in Köln? 
Der exakte Personalbedarf hängt von der Anzahl der beschlossenen Gebiete ab und wird in einer 
für Anfang 2019 vorgesehenen Vorlage (s.o.) genau beziffert.   
4. Wann wird das benötigte Personal zur Verfügung gestellt? 
Nach erfolgtem Beschluss durch den Rat ist die Verwaltung bestrebt unverzüglich das Stellenbe-
setzungsverfahren zu beginnen.  
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (2)

13.12.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 2.2.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
04.02.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4153/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
12.12.2018
Erstellt
11.12.2018 10:06