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1486/2017

Klimaschutz durch Fassadenbegrünung (AN/0704/2017)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 30.08.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 21.09.2017, TOP 7.1.9

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

8321 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/V/7 
 
Vorlagen-Nummer 
 1486/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 21.09.2017 
 
Klimaschutz durch Fassadenbegrünung (AN/0704/2017) 
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes hat um die Beantwortung folgender Fragen 
gebeten: 
 
1. Welche Maßnahmen hält die Verwaltung im Stadtbezirk Nippes für geeignet und umsetzbar, 
um den o.g. Folgen des Klimawandels entgegenzuwirken? 
2. Unter welchen Voraussetzungen kann die Hochbahntrasse im Bereich Parkgürtel (Ecke A 
57) bis zur Escher Straße zur Verbesserung des Stadtklimas und der Stadtluft mit einer 
Dach-/Fassadenbegrünung versehen werden. (z.B. Moos und/oder Graskraut)? 
3. Was würde die Umsetzung einer derartigen Maßnahme kosten? 
4. Könnte eine derartige Maßnahme im Rahmen des Programms „Starke Veedel – Starkes 
Köln“ durchgeführt werden? 
5. Kämen auch andere Stellen, Bauten sowie Gebäude im Stadtbezirk Nippes für eine derarti-
ge Begrünung in Frage? 
 
Die Verwaltung teilt hierzu mit: 
 
Die Fassadenbegrünung ist grundsätzlich ein wirksames Instrument für den Klimaschutz. Maß-
nahmen zur Anpassung an den Klimawandel leisten zugleich einen Beitrag für den Klimaschutz. 
Aktivitäten zur Klimawandelfolgenanpassung und zum Klimaschutz entfalten Synergien und 
tragen gemeinsam zu einem klimaresilienten und damit lebenswerten Köln bei. 
 
Zu 1.: 
 
Geeignete und umsetzbare Maßnahmen im Stadtbezirk Nippes, um den Folgen des Klimawandels 
entgegenzuwirken, sind: 
 Es sollten noch vorhandene Freiflächen von Bebauung bzw. Versiegelung freigehalten wer-
den. Zudem sollten die Freiflächen vernetzt werden, um zusätzliche Kühlpunkte zu schaffen 
und somit die Aufenthaltsqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner zu erhöhen.  
 Anfallendes Niederschlagswasser sollte vor Ort versickern. Hier sollte die Ableitung in den 
Boden so erfolgen, dass das Wasser seine Eigenschaften, eine Kühlung durch Verdunstung 
zu erzeugen, erhalten bleibt. 
 Die Durchgrünung sollte intensiviert werden (Straßenbaum-Alleen anlegen, intensive 
Dachbegrünung, Fassadenbegrünung). Der Baumbestand sollte gesichert und weiter-
entwickelt werden. Hierzu wurde der Bezirksvertretung Nippes ein Straßenbaumkonzept 
vorgelegt. Der Baumbestand trägt zur Frischluftproduktion, zur Staubbindung und zur 
Luftbefeuchtung durch Verdunstung bei. Der Schattenwurf hat zudem eine zusätzliche 
Kühlfunktion an heißen Sommertagen. Bäume sollten mit Anschluss an gewachsene 
Bodenschichten gepflanzt werden. 
 Neubauten sollten klimawandelgerecht erstellt werden.

2 
 
Der Abschlussbericht zum Projekt „Klimawandelgerechte Metropole Köln“ durch die Stadt Köln zu-
sammen mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, dem Deutschen Wet-
terdienst und den Stadtentwässerungsbetrieben (StEB) AöR Köln enthält Maßnahmen, um die bereits 
heute spürbare und absehbar sich weiter verstärkende Hitzebelastung und Zunahme an extremen 
Starkniederschlagsereignissen im Kölner Stadtgebiet zu mildern bzw. diesen Entwicklungen entgegen 
zu wirken. Die Stadt Köln ist aufgefordert, Maßnahmen zur Minderung der sommerlichen Hitzeereig-
nissen und zum schadlosen Abfluss von hohen Niederschlagsmengen durchzuführen. Auf den Seiten 
135 ff. des Abschlussberichts sind Planungsempfehlungen als Maßnahmenvorschläge für verschie-
dene Handlungsfelder beschrieben. Diese sind grundsätzlich auf Nippes anwendbar. 
Die Stadt Köln hat zusammen mit den StEB in 2017 einen Leitfaden für eine wassersensible Stadt- 
und Freiraumgestaltung in Köln erstellt. Darin werden Empfehlungen und Hinweise für eine zukunfts-
fähige Regenwasserbewirtschaftung und für die Überflutungsvorsorge bei extremen Niederschlagser-
eignissen gegeben. Im Leitfaden „Wassersensibel planen und bauen in Köln – Leitfaden zur Starkre-
genvorsorge für Hauseigentümer, Bauwillige und Architekten“ der StEB werden für Architekten und 
private Bauherren Hinweise und Empfehlungen für Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung 
und zur Starkregenvorsorge auf Privatgrundstücken und an Gebäuden gegeben. Die Hinweise und 
Empfehlungen in beiden Leitfäden sind grundsätzlich auf Nippes anwendbar. 
Die StEB halten darüber hinaus auf ihrer Internetseite ein umfangreiches Informationsangebot als 
interaktives Kartenmaterial bereit (Hochwassergefahrenkarten, Hochwasserrisikokarten, Grundhoch-
wassergefahrenkarten, Starkregengefahrenkarten). Dieses Informationsmaterial sollte bei der Pla-
nung und Umsetzung von Maßnahmen herangezogen werden. 
 
Zu 2.:  
 
Grundsätzlich ist eine Fassadenbegrünung mit selbstklimmenden Pflanzen (z. B. wilder Wein) 
möglich. 
Die Begrünung der Hochbahntrasse würde sich positiv auf das Kleinklima um die Trasse aus-
wirken, indem die Aufheizung vermindert und die Verdunstungsleistung erhöht würde. Insbe-
sondere könnte dadurch die Bevölkerung für die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Anpas-
sung an den Klimawandel sowie zu eigenen Beiträgen sensibilisiert werden. 
Aufgrund der regelmäßigen, nach dem Stand der Technik vorgeschriebenen Bauwerksüberwa-
chung und -prüfung von Ingenieurbauwerken, z. B. zur fortlaufenden Beurteilung des baulichen 
Zustandes nach DIN 1076 durch Besichtigungen, würde allerdings eine Begrünung als Fassa-
dengrün zumindest alle drei Jahre mit hohem Aufwand wieder entfernt werden müssen und auf 
Dauer zudem die Standsicherheit des Bauwerks beeinträchtigen. 
Bei Begrünungen an Bahntrassen ist ferner auf die ausreichende Freihaltung des Bahn-
lichtraums zu achten. Bereits heute gibt es regelmäßig Probleme mit wild wucherndem Grün im 
Bahnbereich, das jährlich mit erheblichem Kosten- und Personalaufwand zurückgeschnitten 
werden muss. 
Die vorhandenen Dächer der Hochbahn bestehen aus Trapezblechen, die für Begrünungszwe-
cke derzeit nicht über ausreichende Tragreserven verfügen. Daher wäre eine fachgerecht aus-
geführte Dachbegrünung allenfalls im Zuge eventuell fälliger Erneuerungen von Haltestellendä-
chern denkbar. 
Im Ergebnis der Abwägung ist aus den vorgenannten Gründen eine Begrünung der Hoch-
bahntrasse im Bereich Parkgürtel (Ecke A 57) bis zur Escher Straße nicht zu empfehlen. 
 
Zu 3.: 
 
Grundsätzlich verursachen selbstklimmende Pflanzen als Element der Fassadenbegrünung 
vergleichsweise geringe Kosten. Eine weitergehende Kosteneinschätzung würde jedoch eine 
genauere Betrachtung des Bauwerks erforderlich machen. Da zur Beurteilung der Realisierbar-
keit einer Begrünung beim betrachteten Objekt nicht die Kosten, sondern Vorschriften und An-
forderungen an die regelmäßige Bauwerksüberwachung und -prüfung maßgeblich sind (siehe 
auch Pkt. 2.), wird hier auf eine überschlägige Kostenangabe verzichtet.

3 
 
 
Zu 4.: 
 
Im Stadtbezirk Nippes ist der Sozialraum „Bilderstöckchen“ Teil des Programmgebietes „Starke 
Veedel – Starkes Köln“, das sich aus den elf Räumen des städtischen Modellprojektes „Le-
benswerte Veedel“ zusammensetzt. In allen elf Räumen des Programmgebietes „Starke Veedel 
– Starkes Köln“ ist die Durchführung eines Haus-, Hof- und Fassadenprogramms vorgesehen, 
das u. a. einen Beitrag zur Begrünung des direkten Wohnumfeldes und der Fassaden leisten 
soll. In 2017 wird in diesem Rahmen auch für den Sozialraum Bilderstöckchen ein raumspezifi-
sches Integriertes Handlungskonzept (IHK) erstellt. 
Im Rahmen des Projektes „Unternehmen engagiert für’s Veedel“ des Kölner Netzwerks Bür-
gerengagement, Geschäftsstelle bei OB/1-FABE, wird aller Voraussicht nach eine Fassadenbe-
grünung in der Longericher Straße 140 umgesetzt werden. In der im Rahmen des Projektes 
ausgerichteten Veranstaltung „Gemeinsam für’s Klima in Bilderstöckchen“ am 17.05.2017 
möchte die Projektgruppe nach Möglichkeit weitere Projekte der Fassadenbegrünung in Bilder-
stöckchen anschieben. 
 
Zu 5.: 
 
Grundsätzlich kann eine Dach- und/oder Fassadenbegrünung an anderen Stellen, Bauten sowie Ge-
bäuden im Stadtbezirk Nippes in Frage kommen. Jeder Standort bzw. jedes Objekt wird einer Einzel-
fallprüfung unterzogen werden müssen, um die Realisierbarkeit einschätzen zu können. Zu beachten 
sind dabei Anforderungen und Vorschriften zu Bauwerkssicherheit, -statik und -instandhaltung (siehe 
auch unter Pkt. 2.) sowie auch insbesondere die jeweils vor Ort gegebenen Eigentumsverhältnisse.

Beratungsverlauf (1)

21.09.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Escher Straße
  • Longericher Straße 140
  • Parkgürtel
  • Straße 14

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Details

Aktenzeichen
1486/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
30.08.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27