Mandari Insight

0299/2017

Autonomes Zentrum Köln an der Luxemburger Straße 93

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 09.02.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 27.03.2017, TOP 4.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4704 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/26 
 
09.02.2017 
Vorlagen-Nummer 
 0299/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 09.02.2017 
Hauptausschuss 13.03.2017 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 27.03.2017 
 
Autonomes Zentrum Köln an der Luxemburger Straße 93 
Anfrage der SPD-Fraktion vom 19.01.2017 zur Sitzung des Hauptausschusses am 19.01.2017, 
AN/0069/2017 
 
Die Fragen werden von der Verwaltung wie folgt beantwortet: 
 
 
Frage 1: 
 
Haben sich die Rahmenbedingungen, die Grundlage für die befristete Nutzungsüberlassung des Ge-
ländes an der Luxemburger Straße waren zwischenzeitlich geändert, bzw. droht dieses und wenn ja, 
ergibt sich hieraus die Notwendigkeit zu einer Anpassung der ursprünglichen Vereinbarung zwischen 
Stadtverwaltung und dem AZ und wie sollte diese aussehen? 
 
Antwort: 
 
Die Rahmenbedingungen haben sich nicht geändert, der „Kultur in Kalk e.V.“ besitzt ein Nutzungs-
recht für das Objekt Luxemburger Straße 93 bis zum 31.12.2018.  
 
 
Frage 2: 
 
Wie steht die Verwaltung zu den Befürchtungen des AZ? Steht die Verwaltung im Rahmen der Wett-
bewerbsausschreibung zur Erweiterung des Grüngürtels im Austausch mit dem Autonomen Zentrum 
als Nutzer eines Teils der betroffenen Flächen?  
 
Antwort: 
 
Im Rahmen der Vorbereitung des Wettbewerbs Innerer Grüngürtel Eifelwall ist die vorliegende 
Beschlusslage handlungsleitend für die Verwaltung: 
 
 städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln 
 B-Plan Eifelwall, Nr. 66473.03 von 2015 
 Ergebnis des kooperativen Verfahrens Parkstadt Süd am 10.03.2016  beschlossen

2 
 
 Nutzungsvereinbarung AZ befristet bis Ende 2018 
 
 
Sowohl der rechtsverbindliche Bebauungsplan mit Festsetzung Historisches Archiv und Grünflä-
che wie auch die Planung zur Vollendung des Inneren Grüngürtels basierend auf dem städtebau-
lichen Masterplan Innenstadt Köln und modifiziert im kooperativen Verfahren Parkstadt Süd wei-
sen auf der Fläche zwischen Hans-Carl-Nipperdey-Straße und historischem Archiv öffentliche 
Grünfläche aus.  
 
Basierend auf diesen Vorgaben wird zurzeit der Wettbewerb Innerer Grüngürtel Eifelwall vorbe-
reitet. Die Umsetzung des Inneren Grüngürtels am Eifelwall soll mit der Fertigstellung des Archivs 
parallel erfolgen und ist ein erster Baustein aus dem kooperativen Verfahren Parkstadt Süd. Eine 
Berücksichtigung der befristeten Bestandsnutzung durch das Autonome Zentrum ist hier wider-
sprüchlich zu dem definierten Ziel, eine durchgehende Grünverbindung von der Luxemburger 
Straße bis an den Rhein und somit die Vollendung des Inneren Grüngürtels zu schaffen.  
 
Im Rahmen des kooperativen Verfahrens Parkstadt Süd wurden im vergangenen Jahr zahlreiche 
innovative Veranstaltungen zur Beteiligung der Stadtgesellschaft durchgeführt, an denen sich 
auch Vertreter des Autonomen Zentrums beteiligt haben. Die Ergebnisse des kooperativen Ver-
fahrens sind in einem intensiven Diskussions- und Abwägungsprozess aller eingebrachten Vor-
schläge und Ideen erarbeitet worden.  
 
Zum Jahreswechsel hat es ein Gespräch mit Vertretern des Autonomen Zentrums und der Stadtver-
waltung gegeben. Bei diesem Gespräch brachten die Vertreter des Autonomen Zentrums ihren 
Standpunkt vor. Von Seiten der Verwaltung wurde auf den bestehenden Bebauungsplan und das 
befristete Mietverhältnis hingewiesen. Darüber hinaus wurde deutlich gemacht, dass die Verwaltung 
die Ergebnisse des kooperativen Verfahrens Parkstadt Süd nicht in Frage stellt. Die Verwaltung hat 
ebenso deutlich gemacht, dass das Wettbewerbsverfahren Innerer Grüngürtel Eifelwall auf dieser 
Grundlage weitergeführt wird und keine Anpassung zum Verbleib der Gebäude vorgesehen ist. 
 
 
Frage 3: 
 
Hat die Verwaltung im Rahmen der jüngsten Prüfung von neuen Flächen für den Wohnungsbau be-
reits jetzt Standorte identifiziert, die zwar nicht für Wohnungsbau in Frage kommen, aber als mögliche 
Alternativen für einen Umzug des AZ? 
 
Antwort: 
 
Im Rahmen der Prüfung von neuen Flächen für den Wohnungsbau konnten bisher keine Standorte 
identifiziert werden, die als mögliche Alternativen für den Umzug des Autonomen Zentrums in Frage 
kämen. 
 
Obwohl die Nutzungsvereinbarung mit dem Autonomen Zentrum vorsieht, erst ab Anfang 2018 Ge-
spräche über alternative Standorte zu führen, wurde mit der Suche nach geeigneten Ersatzstandorten 
und ersten Gesprächen mit Vertretern des Autonomen Zentrums bereits begonnen. Ziel ist es, Stand-
ortalternativen aufzuzeigen, die dem Autonomen Zentrum möglichst frühzeitig als trag- und konsens-
fähigen Ausweichstandort angeboten werden können.   
 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (3)

09.02.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.03.2017 Hauptausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.03.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0299/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
09.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27