0299/2017
Autonomes Zentrum Köln an der Luxemburger Straße 93
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 09.02.2017 Vorlagen-Nummer 0299/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 09.02.2017 Hauptausschuss 13.03.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 27.03.2017 Autonomes Zentrum Köln an der Luxemburger Straße 93 Anfrage der SPD-Fraktion vom 19.01.2017 zur Sitzung des Hauptausschusses am 19.01.2017, AN/0069/2017 Die Fragen werden von der Verwaltung wie folgt beantwortet: Frage 1: Haben sich die Rahmenbedingungen, die Grundlage für die befristete Nutzungsüberlassung des Ge- ländes an der Luxemburger Straße waren zwischenzeitlich geändert, bzw. droht dieses und wenn ja, ergibt sich hieraus die Notwendigkeit zu einer Anpassung der ursprünglichen Vereinbarung zwischen Stadtverwaltung und dem AZ und wie sollte diese aussehen? Antwort: Die Rahmenbedingungen haben sich nicht geändert, der „Kultur in Kalk e.V.“ besitzt ein Nutzungs- recht für das Objekt Luxemburger Straße 93 bis zum 31.12.2018. Frage 2: Wie steht die Verwaltung zu den Befürchtungen des AZ? Steht die Verwaltung im Rahmen der Wett- bewerbsausschreibung zur Erweiterung des Grüngürtels im Austausch mit dem Autonomen Zentrum als Nutzer eines Teils der betroffenen Flächen? Antwort: Im Rahmen der Vorbereitung des Wettbewerbs Innerer Grüngürtel Eifelwall ist die vorliegende Beschlusslage handlungsleitend für die Verwaltung: städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln B-Plan Eifelwall, Nr. 66473.03 von 2015 Ergebnis des kooperativen Verfahrens Parkstadt Süd am 10.03.2016 beschlossen 2 Nutzungsvereinbarung AZ befristet bis Ende 2018 Sowohl der rechtsverbindliche Bebauungsplan mit Festsetzung Historisches Archiv und Grünflä- che wie auch die Planung zur Vollendung des Inneren Grüngürtels basierend auf dem städtebau- lichen Masterplan Innenstadt Köln und modifiziert im kooperativen Verfahren Parkstadt Süd wei- sen auf der Fläche zwischen Hans-Carl-Nipperdey-Straße und historischem Archiv öffentliche Grünfläche aus. Basierend auf diesen Vorgaben wird zurzeit der Wettbewerb Innerer Grüngürtel Eifelwall vorbe- reitet. Die Umsetzung des Inneren Grüngürtels am Eifelwall soll mit der Fertigstellung des Archivs parallel erfolgen und ist ein erster Baustein aus dem kooperativen Verfahren Parkstadt Süd. Eine Berücksichtigung der befristeten Bestandsnutzung durch das Autonome Zentrum ist hier wider- sprüchlich zu dem definierten Ziel, eine durchgehende Grünverbindung von der Luxemburger Straße bis an den Rhein und somit die Vollendung des Inneren Grüngürtels zu schaffen. Im Rahmen des kooperativen Verfahrens Parkstadt Süd wurden im vergangenen Jahr zahlreiche innovative Veranstaltungen zur Beteiligung der Stadtgesellschaft durchgeführt, an denen sich auch Vertreter des Autonomen Zentrums beteiligt haben. Die Ergebnisse des kooperativen Ver- fahrens sind in einem intensiven Diskussions- und Abwägungsprozess aller eingebrachten Vor- schläge und Ideen erarbeitet worden. Zum Jahreswechsel hat es ein Gespräch mit Vertretern des Autonomen Zentrums und der Stadtver- waltung gegeben. Bei diesem Gespräch brachten die Vertreter des Autonomen Zentrums ihren Standpunkt vor. Von Seiten der Verwaltung wurde auf den bestehenden Bebauungsplan und das befristete Mietverhältnis hingewiesen. Darüber hinaus wurde deutlich gemacht, dass die Verwaltung die Ergebnisse des kooperativen Verfahrens Parkstadt Süd nicht in Frage stellt. Die Verwaltung hat ebenso deutlich gemacht, dass das Wettbewerbsverfahren Innerer Grüngürtel Eifelwall auf dieser Grundlage weitergeführt wird und keine Anpassung zum Verbleib der Gebäude vorgesehen ist. Frage 3: Hat die Verwaltung im Rahmen der jüngsten Prüfung von neuen Flächen für den Wohnungsbau be- reits jetzt Standorte identifiziert, die zwar nicht für Wohnungsbau in Frage kommen, aber als mögliche Alternativen für einen Umzug des AZ? Antwort: Im Rahmen der Prüfung von neuen Flächen für den Wohnungsbau konnten bisher keine Standorte identifiziert werden, die als mögliche Alternativen für den Umzug des Autonomen Zentrums in Frage kämen. Obwohl die Nutzungsvereinbarung mit dem Autonomen Zentrum vorsieht, erst ab Anfang 2018 Ge- spräche über alternative Standorte zu führen, wurde mit der Suche nach geeigneten Ersatzstandorten und ersten Gesprächen mit Vertretern des Autonomen Zentrums bereits begonnen. Ziel ist es, Stand- ortalternativen aufzuzeigen, die dem Autonomen Zentrum möglichst frühzeitig als trag- und konsens- fähigen Ausweichstandort angeboten werden können. gez. Reker
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0299/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 09.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27