V/0330/2012
Die Familienhebamme am Gesundheitsamt der Stadt Münster - Erfahrungen seit 2004 und Ausblick
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Berichtsvorlage
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V/0330/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Gesundheitsamt Betrifft Die Familienhebamme am Gesundheitsamt der Stadt Münster - Erfahrungen seit 2004 und Ausblick Beratungsfolge 04.09.2012 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 05.09.2012 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 12.09.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht Bericht: Wenn man die Chancen eines Kindes auf eine gesunde Entwicklung fördern will, dann sollte man damit schon in der Schwangerschaft beginnen und Müttern, die besondere Unterstützung benöt i- gen, entsprechende aufsuchende Hilfen von der Schwangerschaft über die Geburt und das erste Lebensjahr ermöglichen. Das Gesundheitsamt ist durch das Gesetz über den öffentlichen G e- sundheitsdienst (ÖGDG) aus dem Jahr 1998 verpflichtet, Personen, die besonderer gesundheitli- cher Fürsorge bedürfen, Unterstützung und aufsuchende Hilfen zu bieten. Mit dem Projekt Fam i- lienhebamme kommt das Gesundheitsamt der Stadt Münster diesen Verpflichtungen seit dem Jahr 2004 in besonderer Weise nach. Die Familienhebammen sind eingebettet in die kommunalen Netzwerke früher Hilfen gegen Ki n- deswohlgefährdung. Ihre Einsätze werden durch die Abteilung Kinder und Jugendgesundheit s- dienst des Gesundheitsamtes Münster, Beratungsstelle Frühe Hilfen koordiniert. Die Beratungs- stelle ist Anlaufstelle für alle Eltern/Institution en, die Fragen zur gesunden Entwicklung von Ki n- dern in Münster haben. Neben Beratung, Diagnostik und Frühförderung können durch Familie n- hebammen passgenau frühe Hilfen in Familien angeboten werden. Sie pflegen engen Kontakt zu den geburtshilflichen Abteilu ngen der Krankenhäuser und den Schwangerschaftsberatungsste l- len. Ziele des Einsatzes von Familienhebammen sind: Frauen in schwierigen materiellen und psychosozial belastenden Lebenslagen und/oder mit medizinischen Risiken möglichst frühzeitig in der Schwangerschaft, spätestens jedoch sofort nach der Entbindung, zu erreichen Entwicklungsdefizite von Kindern früher zu erkennen und die Inanspruchnahme der Schwangerenvorsorge und der Untersuchungen der Kinder zur Früherkennung von Krankheiten bei niedergelassenen Ärzten zu erhöhen Vorlagen-Nr.: V/0330/2012 Auskunft erteilt: Frau Dr. Schwarte Ruf: 492-5434 E-Mail: SchwarteDagmar@stadt-muenster Datum: 08.08.2012 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0330/2012 Mit allen an der gesundheitlichen, sozialen, psychischen und materiellen Verso rgung der Familie interessierten und zuständigen Einrichtungen zusammen zu arbeiten, um durch die Koordination und Vernetzung der sozialen Dienste die Risi ken zu minimieren, dass Mütter/Familien an ihren individuellen und sozialen Lebensumständen scheitern und dass Säuglinge, Klein - und Schulkinder vermeidbaren Gefahren für ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung ausgesetzt sind Mittlerweile vier Hebammen (eine weitere für Urlaubs- bzw. Krankheitsvertretungen) betreuen als Honorarkräfte für das Gesundheitsamt Schwangere in sozial schwierigen Lebenss ituationen von der Schwangerschaft bis zum 1. Geburtstag des Kindes. Sollte ggf. weitere Einzelfa llhilfe not- wendig sein, steht die „Familienkinderkrankenschwester“ des Gesundheitsamtes zur Verfügung, die bis 2013 befristet durch das „Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster“ beschäftigt werden kann. Ziel ist neben der Inanspr uchnahme aller Vorsorgen und Gesundheitsangeb ote für Mütter und Kinder die Anbindung der Familien an Beratungsangebote im Nahraum, die Stärkung der Bi n- dung zwischen Mutter und Kind und der elterlichen Lebenskompetenzen. Die Familienhebammen kümmern sich um die körperliche Gesundheit von Mutter und Kind, koordinieren die notwendigen Arzttermine und beraten die Mütter zu Themen rund um Schwangerschaft, Ernährung und Vo r- sorgen. Darüber hinaus sind sie aber auch darin geschult, die psychische Gesundheit der Eltern und mögliche Problemlagen in der Familie im Blick zu haben und wenn nötig entsprechend zu inte r- venieren. Die Hebammen kennen Beratungsangeb ote im Stadtgebiet und vermitteln passgenau. Dabei kooperieren sie eng mit niedergelassenen Ärzten, dem Kommunalen Sozialdienst und wei- teren Beratungseinrichtungen in der Stadt. Diese Leistungen können nicht über die Krankenka s- sen abgerechnet werden. 150 Frauen konnten so im Jahr 2011 betreut werden. Dadurch, dass die Hilfeleistungen direkt in den Familien erbracht werden, gelingt es auch die Familien zu erreichen, die sonst keinen Zu- gang zum Hilfesystem finden. Auch trägt die hohe Sprachkompetenz der Hebammen dazu bei, Familien mit Migrationsvorgeschichte gezielt zu erreichen. In 2011 betrug der Anteil dieser Fam i- lien im Projekt 62%. Die Betreuung durch Familienhebammen hat sich in Münster in besonderen Problemsitu ationen bewährt und wurde deshalb auch in die Handlungsempfehlungen zum Kinderschutz für droge n- abhängige Schwangere und Eltern mit Erziehungsverantwortung und die Handlungsempfehlu n- gen zum Schutz von Kindern bei Häuslicher Gewalt in Münster, die beide unter Federführung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien erstellt wurden, fest etabliert. Seit 2007 werden darüber hinaus in zur Zeit 18 Kindertagess tätten in Stadtteilen mit inte nsivem Unterstützungsbedarf einmal wöchentlich Hebammensprechstunden angeboten, um allen Mü t- tern/Eltern niedrigschwellig den Zugang zu Informationen und Hilfen im Gesun dheitsbereich im geschützten Raum zu ermöglichen. Hierfür wurden neben den Familie nhebammen erfahrene Hebammen aus den Stadtteilen gewonnen. Dieses Konzept hat sich sehr bewährt und wurde 2009 mit dem Gesundheitspreis des Landes NRW ausgezeichnet. Bislang wurde die Finanzierung der Familienhebammen jährlich durch einen Zuschuss der Franz Bröker-Stiftung in Höhe von ca. 28.000€ unterstützt. Diese Unterstützung läuft Ende 2012 aus. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Auch die Finanzierung der „Hebammensprechstunden“ in ausgesuchten Kitas – bei denen die Familienhebammen eingesetzt sind - ist nur bis Ende 2012 aus den Zuschüssen aus der G e- winnausschüttung der Sparkasse Münsterland-Ost gesichert, aus denen 2010 46.375€ geflossen sind (in Kinderhaus bis Ende 2013 über die Nachfolgemittel der Sozialen Stadt in Höhe von 10.000€ jährlich; siehe Vorlage V/0291/2010). Die Hebammenangebote sind in Münster fest etabliert und als wichtiger Baustein der Fr ühen Hilfen unverzichtbar. Wenn sie auch ab Januar 2013 weiter angeboten werden sollen, gilt es nun, die Finanzierung dauerhaft zu sichern. 3 V/0330/2012 Um in Zukunft auf Bedarfe und Veränderungen flexibel reagieren zu können, hält die Verwaltung eine Kombination feste Stellen / Honorarkräfte für besonders geeignet . Das Gesundheit samt plant die hierfür notwendigen Mittel/Stellen ein. Über die Bereitstellung der dafür erforderlichen Personal- und Sachressourcen wird im Rahmen der Beratung und Entsche idung zum Haushalt 2013 entschieden. Die Koordination der Einsätze soll wie bisher bei der Fachstellenleitung liegen. Im weiteren Ve r- lauf ist da ran gedacht, dass eine der fest angestellten Hebammen sich in diesen Bereich eina r- beitet. Die Honorarkräfte sollen über die Zusatzqualifikation „Familienhebamme“ verfügen bzw. diese anstreben. Eine regelmäßige Berichterstattung ist vorgesehen. Es ergibt sich folgender Finanzbedarf: Personalaufwendungen: 1,0 Planstelle „Familienhebamme“ (EG 8) (Teilzeitkräfte) 45.080 Euro 0,12 Planstelle Stadtarzt/-ärztin (z. Zt. befristet bis 31.12.12) 11.500 Euro Sachaufwendungen: Honorarmittel für den aufsuchenden Einsatz von Familienhebammen 15.000 Euro Honorarmittel für Kitasprechstunden von Hebammen 30.000 Euro sonstige Sachaufwendungen 3.000 Euro Gesamtaufwendungen pro Jahr: 104.580 Euro Die Arbeit von Familienhebammen im Bereich der Frühen Hilfen ist mittlerweile bun desweit ak- zeptiert und wurde deshalb auch im neuen Bundeskinderschutzgesetz fest eta bliert. Das neue Kinderschutzgesetz sieht unter anderem vor, „Netzwe rke Früher Hilfen“ auszubauen, in denen Familienhebammen, Ärzte, Jugendämter und andere Akteure der Kind er- und Jugendhilfe z u- sammenarbeiten. Vielerorts sind solche Kooperationen bereits entstanden. Aus Bundesmitteln wird es für diese Arbeit dauerhafte Förderbeträge geben, über deren konkrete Verteilung zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch nicht entschieden ist. Auch in Münster gibt es bereits die enge Kooperation zwischen dem Präventionsteam des Ko m- munalen Sozialdienstes und der Beratungsstelle Frühe Hilfen des Gesundheitsamtes. Da d ie Verteilung der Bundesmittel nach dem Bundeskinderschutzgesetz noch nicht abschli e- ßend geregelt ist, sind verlässliche Aussagen darüber nicht möglich, in welchem Umfang die notwendigen finanziellen Ressourcen für die Hebammenhilfen hierüber bereit gestel lt werden können. Sollte es nicht gelingen, die Mittel für die Familienhebammen/Hebammensprechstunden zu s i- chern, dann können diese Hilfen ab Januar 2013 nicht weiter geleistet werden. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0330/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.06.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37