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V/0330/2012

Die Familienhebamme am Gesundheitsamt der Stadt Münster - Erfahrungen seit 2004 und Ausblick

Vorlagen 01.06.2012

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 12.09.2012, TOP 4

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

9149 Zeichen

V/0330/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Gesundheitsamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Die Familienhebamme am Gesundheitsamt der Stadt Münster - Erfahrungen seit 2004 und 
Ausblick 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.09.2012 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 
05.09.2012 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 
12.09.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
 
 
Bericht: 
Wenn man die Chancen eines Kindes auf eine gesunde Entwicklung fördern will, dann sollte man 
damit schon in der Schwangerschaft beginnen und Müttern, die besondere Unterstützung benöt i-
gen, entsprechende aufsuchende Hilfen von der Schwangerschaft über die Geburt und das erste 
Lebensjahr ermöglichen. Das Gesundheitsamt ist durch das Gesetz über den öffentlichen G e-
sundheitsdienst (ÖGDG) aus dem Jahr 1998 verpflichtet, Personen, die besonderer gesundheitli-
cher Fürsorge bedürfen, Unterstützung und aufsuchende Hilfen zu bieten. Mit dem Projekt Fam i-
lienhebamme kommt das Gesundheitsamt der Stadt Münster diesen Verpflichtungen seit dem 
Jahr 2004 in besonderer Weise nach. 
Die Familienhebammen sind eingebettet in die kommunalen Netzwerke  früher Hilfen gegen Ki n-
deswohlgefährdung. Ihre Einsätze werden durch die  Abteilung Kinder und Jugendgesundheit s-
dienst des Gesundheitsamtes Münster, Beratungsstelle Frühe Hilfen   koordiniert. Die Beratungs-
stelle ist Anlaufstelle für alle Eltern/Institution en, die Fragen zur gesunden Entwicklung von Ki n-
dern in Münster haben. Neben Beratung, Diagnostik und Frühförderung können durch Familie n-
hebammen passgenau frühe Hilfen in Familien angeboten werden. Sie pflegen engen Kontakt zu 
den geburtshilflichen Abteilu ngen der Krankenhäuser und den Schwangerschaftsberatungsste l-
len.  
Ziele des Einsatzes von Familienhebammen sind: 
 Frauen in schwierigen materiellen und psychosozial belastenden Lebenslagen und/oder 
mit medizinischen Risiken möglichst frühzeitig in der Schwangerschaft, spätestens jedoch 
sofort nach der Entbindung, zu erreichen  
 Entwicklungsdefizite von Kindern früher zu erkennen und die Inanspruchnahme der 
Schwangerenvorsorge und der Untersuchungen der Kinder zur Früherkennung von 
Krankheiten bei niedergelassenen Ärzten zu erhöhen 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0330/2012 
Auskunft erteilt: 
Frau Dr. Schwarte 
Ruf: 
492-5434 
E-Mail: 
SchwarteDagmar@stadt-muenster 
Datum: 
08.08.2012 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0330/2012 
 
 Mit allen an der gesundheitlichen, sozialen, psychischen und materiellen Verso rgung der 
Familie interessierten und zuständigen Einrichtungen zusammen zu arbeiten, um durch 
die Koordination und Vernetzung der sozialen Dienste die Risi ken zu minimieren, dass 
Mütter/Familien an ihren individuellen und sozialen Lebensumständen scheitern und dass 
Säuglinge, Klein - und Schulkinder vermeidbaren Gefahren für ihre körperliche, geistige 
und seelische Entwicklung ausgesetzt sind  
 
Mittlerweile vier Hebammen (eine weitere für Urlaubs- bzw. Krankheitsvertretungen) betreuen als 
Honorarkräfte für das Gesundheitsamt Schwangere in sozial schwierigen Lebenss ituationen von 
der Schwangerschaft bis zum 1. Geburtstag des Kindes. Sollte ggf. weitere Einzelfa llhilfe not-
wendig sein, steht die „Familienkinderkrankenschwester“ des Gesundheitsamtes zur Verfügung, 
die bis 2013 befristet durch das „Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention 
in Münster“ beschäftigt werden kann.  
Ziel ist neben der Inanspr uchnahme aller Vorsorgen und Gesundheitsangeb ote für Mütter und 
Kinder die Anbindung der Familien an Beratungsangebote im Nahraum, die Stärkung der Bi n-
dung zwischen Mutter und Kind und der elterlichen Lebenskompetenzen. Die Familienhebammen 
kümmern sich um die körperliche Gesundheit von Mutter und Kind, koordinieren die notwendigen 
Arzttermine und beraten die Mütter zu Themen rund um Schwangerschaft, Ernährung und Vo r-
sorgen.  
Darüber hinaus sind sie aber auch darin geschult, die psychische Gesundheit der Eltern und 
mögliche Problemlagen in der Familie im Blick zu haben und wenn nötig entsprechend zu inte r-
venieren. Die Hebammen kennen Beratungsangeb ote im Stadtgebiet und vermitteln passgenau. 
Dabei kooperieren sie eng mit niedergelassenen Ärzten, dem Kommunalen Sozialdienst und wei-
teren Beratungseinrichtungen in der Stadt. Diese Leistungen können nicht über die Krankenka s-
sen abgerechnet werden.  
150 Frauen konnten so im Jahr 2011 betreut werden. Dadurch, dass die Hilfeleistungen direkt in 
den Familien erbracht  werden, gelingt es auch die Familien zu erreichen, die sonst keinen Zu-
gang zum Hilfesystem finden. Auch trägt die hohe Sprachkompetenz der Hebammen dazu bei, 
Familien mit Migrationsvorgeschichte gezielt zu erreichen. In 2011 betrug der Anteil dieser Fam i-
lien im Projekt 62%. 
Die Betreuung durch Familienhebammen hat sich in Münster in besonderen Problemsitu ationen 
bewährt und wurde deshalb auch in die Handlungsempfehlungen zum Kinderschutz für droge n-
abhängige Schwangere und Eltern mit Erziehungsverantwortung  und die Handlungsempfehlu n-
gen zum Schutz von Kindern bei Häuslicher Gewalt in Münster, die beide unter Federführung des 
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien erstellt wurden, fest etabliert. 
Seit 2007 werden darüber hinaus in zur Zeit 18 Kindertagess tätten in Stadtteilen mit inte nsivem 
Unterstützungsbedarf einmal wöchentlich Hebammensprechstunden angeboten, um allen Mü t-
tern/Eltern niedrigschwellig den Zugang zu Informationen und Hilfen im Gesun dheitsbereich im 
geschützten Raum zu ermöglichen. Hierfür wurden neben den Familie nhebammen erfahrene 
Hebammen aus den Stadtteilen gewonnen. Dieses Konzept hat sich sehr bewährt und wurde 
2009 mit dem Gesundheitspreis des Landes NRW ausgezeichnet. 
Bislang wurde die Finanzierung der Familienhebammen jährlich durch  einen Zuschuss der Franz 
Bröker-Stiftung in Höhe von ca. 28.000€ unterstützt. Diese Unterstützung läuft Ende 2012 aus. 
Eine Verlängerung ist nicht möglich. 
Auch die Finanzierung der „Hebammensprechstunden“ in ausgesuchten  Kitas – bei denen die 
Familienhebammen eingesetzt sind - ist nur bis Ende 2012 aus den Zuschüssen aus der G e-
winnausschüttung der Sparkasse Münsterland-Ost gesichert, aus denen 2010 46.375€ geflossen 
sind (in Kinderhaus bis Ende 2013 über die Nachfolgemittel der Sozialen Stadt in Höhe von 
10.000€ jährlich; siehe Vorlage V/0291/2010). 
Die Hebammenangebote sind in Münster fest etabliert und als wichtiger Baustein der Fr ühen 
Hilfen unverzichtbar. Wenn sie auch ab Januar 2013 weiter angeboten werden sollen, gilt es 
nun, die Finanzierung dauerhaft zu sichern.

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V/0330/2012 
 
 
Um in Zukunft auf Bedarfe und Veränderungen flexibel reagieren zu können, hält die Verwaltung 
eine Kombination feste Stellen / Honorarkräfte für besonders geeignet . Das Gesundheit samt 
plant die hierfür notwendigen Mittel/Stellen ein. Über die Bereitstellung der dafür erforderlichen 
Personal- und Sachressourcen wird im Rahmen der Beratung und Entsche idung zum Haushalt 
2013 entschieden.  
Die Koordination der Einsätze soll wie bisher bei der Fachstellenleitung liegen. Im weiteren Ve r-
lauf ist da ran gedacht, dass eine der fest angestellten Hebammen sich in diesen Bereich eina r-
beitet. Die Honorarkräfte sollen über die Zusatzqualifikation „Familienhebamme“ verfügen bzw. 
diese anstreben. Eine regelmäßige Berichterstattung ist vorgesehen. 
Es ergibt sich folgender Finanzbedarf: 
 
Personalaufwendungen: 
1,0 Planstelle „Familienhebamme“ (EG 8) (Teilzeitkräfte) 45.080 Euro 
0,12 Planstelle Stadtarzt/-ärztin (z. Zt. befristet bis 31.12.12) 11.500 Euro 
Sachaufwendungen: 
Honorarmittel für den aufsuchenden Einsatz von Familienhebammen 15.000 Euro 
Honorarmittel für Kitasprechstunden von Hebammen 30.000 Euro 
sonstige Sachaufwendungen 3.000 Euro 
Gesamtaufwendungen pro Jahr: 104.580 Euro 
Die Arbeit von Familienhebammen im Bereich der Frühen Hilfen ist mittlerweile bun desweit ak-
zeptiert und wurde deshalb auch im neuen Bundeskinderschutzgesetz fest eta bliert. Das neue 
Kinderschutzgesetz sieht unter anderem vor, „Netzwe rke Früher Hilfen“ auszubauen, in denen 
Familienhebammen, Ärzte, Jugendämter und andere Akteure der Kind er- und Jugendhilfe z u-
sammenarbeiten. Vielerorts sind solche Kooperationen bereits entstanden. Aus Bundesmitteln 
wird es für diese Arbeit dauerhafte Förderbeträge geben, über deren konkrete Verteilung zum 
Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch nicht entschieden ist. 
Auch in Münster gibt es bereits die enge Kooperation zwischen dem Präventionsteam des Ko m-
munalen Sozialdienstes und der Beratungsstelle Frühe Hilfen des Gesundheitsamtes. 
Da d ie Verteilung der Bundesmittel nach dem Bundeskinderschutzgesetz noch nicht abschli e-
ßend geregelt  ist, sind verlässliche Aussagen darüber nicht möglich, in welchem Umfang die 
notwendigen finanziellen Ressourcen für die Hebammenhilfen hierüber bereit gestel lt werden 
können.  
Sollte es nicht gelingen, die Mittel für die Familienhebammen/Hebammensprechstunden zu s i-
chern, dann können diese Hilfen ab Januar 2013 nicht weiter geleistet werden. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (3)

04.09.2012 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.09.2012 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.09.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0330/2012
Typ
Vorlagen
Datum
01.06.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37