3990/2021
Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/67/672 Vorlagen-Nummer 19.11.2021 3990/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 30.11.2021 Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025 In der Sitzung des Finanzausschusses am 08.11.2021 wurde unter Tagesordnungspunkt 10.2 die Freigabe einer Auszahlungsermächtigung für die Durchführung diverser Maßnahmen im Rahmen des Zukunftsprojektes Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025 beraten und beschlossen. Im Rahmen der Beratung wurde gebeten, diese Vorlage dem Ausschuss Kunst und Kultur zur Kennt- nis zu geben. Der Bitte wird nachgekommen, die oben aufgeführte Beschlussvorlage ist als Anlage beigefügt. gez. Wolfgramm
2236 2020 Finanzausschuss
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Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 09.11.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Finanzausschusses vom 08.11.2021 öffentlich 10.2 Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025 2236/2020 RM Joisten bittet, den Ausschuss Kunst und Kultur über diese Vorlage in Kenntnis zu setzen. Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer Auszahlungsermächtigung für die Durchführung div. Maßnahmen im Rahmen des Zukunftsprojektes „Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025“ in Höhe von 400.000,00 EUR im Teilfinanzplan 1303 - Fried- höfe und Krematorium, Zeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6710-1303-0-0003 - Festwert Friedhöfe, Hpl. 2020/2021, Haushaltsjahr 2020 und 2021. Die Aufwandsermächtigung aus dem Hpl. 2020 wurde im Rahmen der Er- mächtigungsübertragung im Haushaltsjahr 2021 bereitgestellt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
2236_2020_Beschlussvorlage_Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/670/22 Vorlagen-Nummer 2236/2020 Freigabedatum 24.09.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025 Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer Auszahlungsermächtigung für die Durch- führung div. Maßnahmen im Rahmen des Zukunftsprojektes „Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025“ in Höhe von 400.000,00 EUR im Teilfinanzplan 1303 - Friedhöfe und Krematorium, Zei- le 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6710-1303-0-0003 - Festwert Fried- höfe, Hpl. 2020/2021, Haushaltsjahr 2020 und 2021. Die Aufwandsermächtigung aus dem Hpl. 2020 wurde im Rahmen der Ermächtigungsübertragung im Haushaltsjahr 2021 bereitge- stellt. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 07.10.2021 Finanzausschuss 08.11.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 400.000,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 0 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 400.000,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 11.10.2019 im Rahmen der Haushaltsberatungen 2020/2021 (politischer VN) u.a. Mittel in Höhe von 200.000 € p.a. (insgesamt 400.000 €) für die Um- setzung des Konzepts Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025 unter Freigabevorbehalt in den Doppel- haushalt 2020/2021 eingestellt. Konkrete Maßnahmen auf einzelnen Friedhöfen sind im Konzept nicht dargestellt. Im Konzept werden mit Blick auf den Wandel in der Bestattungs- und Trauerkultur und unter Berück- sichtigung der vielfältigen Funktion von Friedhöfen, Strategien für die zukünftige Gestaltung und Aus- richtung der 55 kommunalen städtischen Friedhöfe entwickelt. Die Inhalte des Konzepts basieren auf den Ergebnissen einer am 21.03.2019 vom Ausschuss für Umwelt und Grün beschlossenen systema- tischen Öffentlichkeitsbeteiligung zur zukünftigen Nutzungsvorstellungen der Kölner Friedhöfe. Die Handlungsempfehlungen erstrecken sich hierbei auf die nachfolgenden Themenfelder: Aktivität und Bewegung Aufenthalt und Begegnung Information und Bildung Kunst und Kultur Natur und Umwelt 3 Verkehrssicherheit und Ordnung Trauer und Bestattung Sonstiges Aus den oben aufgeführten Handlungsempfehlungen sind mit Beschlussfassung (Umsetzungsbe- schluss) des Ausschusses für Umwelt und Grün vom 28.11.2019 nach gesicherter Finanzierung ent- sprechende Maßnahmen für die Friedhöfe durch die Friedhofsverwaltung des Amtes Landschafts- pflege und Grünflächen abzuleiten. Dies hat die Friedhofsverwaltung aufgegriffen und zu den einzel- nen Themenfeldern folgende Maßnahmen projektiert. Aufenthalt und Begegnung Anschaffung zusätzlicher Bänke als Begegnungsplätze 40.000,00 € Natur und Umwelt Beschaffung von Bienenhotels und Fledermaushöhlen 1.300,00 € Fräsen und Umgestaltung von Rasenflächen, Bodenaustausch und Wildblumeneinsaat 55.000,00 € Beschaffung von Bäumen und Pflanzen (Lieferung von Düngemittel, Saatgut, Bewässerungsmaterial, Blumenzwiebel und Pflanzen. Heckenneupflanzung, Staudenbepflanzunund Ersatzpflanzung) 166.000,00 € Neugestaltung einer Fläche zur Förderung von Wildbienen 1.000,00 € Verkehrssicherheit und Ordnung Wegesanierung 60.000,00 € Sanierung des Mauerwerks (Friedhof Rodenkirchen alt) 40.000,00 € Trauer und Bestattung Naturnaher Trauerraum 36.700,00 € Summe: 400.000,00 € Finanzierung: Die Finanzierung der Projekte des Konzepts „Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025“ ist in Höhe von 400.000 € im Teilfinanzplan 1303 – Friedhöfe und Krematorium, Zeile 8 – Auszahlungen für Baumaß- nahmen bei Finanzstelle 6710-1303-0-0003 – Festwert Friedhöfe, Hpl. 2020/2021, Haushaltsjahre 2020 und 2021 gesichert. Aufgrund eines hohen Arbeitspensums seit Beginn der Coronakrise im März 2020 sind im Haushalts- jahr 2020 keine Mittel abgeflossen. Die Aufwandsermächtigung aus dem Hpl. 2020 in Höhe von 200.000 € wurde im Rahmen der Er- mächtigungsübertragung im Haushaltsjahr 2021 bereitgestellt. Dieses Projekt stellt in Höhe von 400.000 € eine Investition im als Festwert bewerteten städtischen Friedhofsvermögen dar. Da für den Festwert Friedhöfe gem. den Vorschriften des Neuen Kommuna- len Finanzmanagements (NKF) keine Abschreibungen zu verbuchen sind, fällt im Gegenzug für Neu- und Ersatzinvestitionen im Festwert neben der Investition gleichzeitig in voller Höhe Aufwand in der konsumtiven Ergebnisrechnung an.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3990/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 19.11.2021
- Erstellt
- 11.11.2021 16:17