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AN/0027/2025

Brüsseler Platz: Geeignete und verhältnismäßige Lärmschutzmaßnahmen zur Sicherstellung der Nachtruhe einführen

SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12 17.01.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 03.02.2025, TOP 8.3

SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12

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Vorabauszug Hauptausschuss 13.01.2025, TOP 4.1

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SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12

5441 Zeichen

Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 13.01.2025 
 
AN/0027/2025 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Hauptausschuss 13.01.2025 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen /  
Vergabe / Internationales 03.02.2025 
 
Brüsseler Platz: Geeignete und verhältnismäßige Lärmschutzmaßnahmen zur 
Sicherstellung der Nachtruhe einführen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, den nachstehenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung 
der nächsten Sitzung des Hauptausschusses am 13.01.2025 zu setzen: 
 
 
Beschluss: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Umsetzung des Urteils des Oberverwaltungsge-
richts Münster am Brüsseler Platz im ersten Schritt das mildeste Mittel der im Urteil ge-
nannten Optionen zu wählen. Dazu wird eine ordnungsbehördliche Verordnung erlas-
sen, die den Alkoholkonsum auf nicht gastronomisch genutzten öffentlichen Flächen 
des Brüsseler Platzes sowie der unmittelbar angrenzenden Nebenstraßen untersagt. 
2. Um die Wirkung des Alkoholkonsumverbots zu bewerten, werden sowohl zu Beginn 
der Maßnahme als auch nach Ablauf von 12 Monaten Lärmmessungen in verschiede-
nen Wohnungen im Umfeld des Brüsseler Platzes durchgeführt. Diese Messungen sol-
len die nächtlichen Geräuschpegel an unterschiedlichen Wochentagen erfassen und 
miteinander verglichen werden. Ein detaillierter Bericht über die Ergebnisse wird im zu-
ständigen Ausschuss vorgestellt. 
3. Im Rahmen eines dialogischen Bürgerbeteiligungsverfahrens werden sowohl Anwoh-
nende als auch Gewerbetreibende umfassend über die Maßnahmen informiert und ak-
tiv in den Prozess eingebunden. Dies dient der Transparenz und der gemeinsamen 
Entwicklung möglicher weiterer Maßnahmen im Sinne des Gerichtsurteils.

- 2 - 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, sich im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in städtischen Ver-
bänden wie dem Städtetag für eine Anpassung der bestehenden Regelungen des Bun-
des-Immissionsschutzgesetzes und der Landesregelungen einzusetzen. Ziel ist es, die 
Normen an die veränderten Bedürfnisse und Herausforderungen von Ballungsräumen 
anzupassen, um einerseits das Ruhebedürfnis der Anwohnenden und andererseits das 
soziale Leben und die kulturelle Vielfalt zu berücksichtigen. 
  
 
Begründung: 
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster verpflichtet die Stadt Köln, geeignete Maß-
nahmen zu ergreifen, um die nächtliche Lärmbelastung für die Anwohnenden des Brüsseler 
Platzes erheblich zu reduzieren. Ein Alkoholkonsumverbot auf öffentlichen Flächen stellt ge-
mäß den Vorgaben des Gerichts ein mildes Mittel dar, das einen Kompromiss zwischen den 
Interessen der Anwohnenden und der Wahrung der Nutzung öffentlicher Räume darstellt. 
Das Verweilen im öffentlichen Raum sollte nicht pauschal verboten werden, da dies zu einer 
unverhältnismäßigen Einschränkung des Rechts auf Freizügigkeit führen könnte. Stattdes-
sen bietet das Alkoholkonsumverbot einen Ansatz, um spontane ungeordnete Menschenan-
sammlungen mit hoher Lärmentwicklung zu minimieren, ohne dass der Zugang zum Platz 
vollständig eingeschränkt wird.  
Durch die regelmäßigen Lärmmessungen wird zudem eine fundierte Grundlage geschaffen, 
um die Wirksamkeit der Maßnahme zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzu-
nehmen. Eine offene Kommunikation sowie die Beteiligung der betroffenen Anwohnenden 
und Gewerbetreibenden sichern Akzeptanz und Transparenz des Prozesses. 
Darüber hinaus wird auf Bundes- und Landesebene eine Diskussion angeregt, um Emissi-
onsschutzregelungen modern und realitätsnah zu gestalten, sodass Städte flexibel auf Nut-
zungskonflikte in urbanen Räumen reagieren können. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Die Umsetzung der genannten Maßnahmen stellt sicher, dass die Stadt Köln ihrer Verpflich-
tung zum Lärmschutz der Anwohnenden nachkommt, ohne das kulturelle Leben des Brüsse-
ler Platzes unverhältnismäßig einzuschränken. Es ist im Interesse aller Beteiligten, einen 
ausgewogenen Lösungsweg zu finden, der Lebensqualität, Nachtruhe und urbane Vielfalt 
miteinander in Einklang bringt. Die Stadtverwaltung beginnt zurzeit mit der Umsetzung eines 
Verweilverbotes für die Platzfläche des Brüsseler Platzes und angrenzende Bereiche der 
umliegenden Straßen in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr, das sie in einer ordnungsbehördlichen 
Verordnung vom 16. Dezember 2024 dargelegt hat. Diese Maßnahme ist zu restriktiv. Des-
halb muss jetzt die Verwaltung dringend durch die Politik aufgefordert werden, ihren einge-
schlagenen harten Kurs mit Verweilverboten zu verlassen. Die Dringlichkeit ergibt sich zwin-
gend, da die Betroffenen im Schreiben vom 16.12.2024 mit Frist vom 10.01.2025 um Rück-
meldung gebeten werden. Danach ist mit einer zügigen Umsetzung des von der Stadt ge-
planten Verweilverbots zu rechnen. Daher braucht es heute unbedingt einen Beschluss des 
Hauptausschusses, um der Verwaltung nun eine Handlungsanweisung an die Hand zu ge-
ben, die einen Interessenausgleich ermöglicht und die Anwohnenden und Gastronom*innen 
an der weiteren Maßnahmenentwicklung beteiligt.  
 
Weitere Begründung erfolgt mündlich.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Thomas Breustedt 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Vorabauszug Hauptausschuss 13.01.2025, TOP 4.1

1653 Zeichen

Geschäftsführung  
Hauptausschuss 
Herr Schneider 
Telefon:  (0221) 221 27549 
E-Mail:  Martin.Schneider@stadt-
koeln.de 
Datum: 17.01.2025 
(Vorab-)Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 31. Sitzung des 
Hauptausschusses  vom 13.01.2025  
öffentlich 
4.1 Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion betreffend "Brüsseler Platz: Ge-
eignete und verhältnismäßige Lärmschutzmaßnahmen zur Sicherstel-
lung der Nachtruhe einführen" 
AN/0027/2025 
Die Fraktionen und Herr Zimmermann stellen Ihre Positionen dar. 
Frau Stadtdirektorin Blome führt zu den Folgen des Urteils (Aktenzeichen: 8 A 
2519/18) des Oberverwaltungsgerichts Münster zu Lärmbelästigungen am Brüsseler 
Platz aus. Mit dem Gerichtsurteil sei die Verwaltung verpflichtet, wirksame Maßnah-
men umzusetzen. Sie kündigt an, dass per Allgemeinverfügung ab dem 01.02.2025 
das Verweilverbot für Freitage, Samstage und die Tage vor Feiertagen ab 22 Uhr gel-
ten werde.  
Herr Petelkau bittet die Verwaltung um eine Darstellung der durch das Gerichtsurteil 
anwendbaren Maßnahmen hinsichtlich deren Durchsetzbarkeit und Wirksamkeit. 
Frau Glashagen bittet die Verwaltung um eine Darstellung der bereits umgesetzten 
Maßnahmen am Brüsseler Platz. 
Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen beantragt die Verweisung in den Ausschuss All-
gemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales. 
Beschluss: 
Die Angelegenheit wird in den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / 
Vergabe / Internationales verwiesen. 
Abstimmungsergebnis: 
Gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und Die PARTEI mehrheitlich zugestimmt. 
__________  
Anmerkung:  
Mündlicher Verweisungsantrag von RM Hammer.

Beratungsverlauf (2)

13.01.2025 Hauptausschuss
TOP 4.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung
03.02.2025 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 8.3 Antrag / Anfrage

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0027/2025
Typ
SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12
Datum
17.01.2025
Erstellt
13.01.2025 13:29