AN/0027/2025
Brüsseler Platz: Geeignete und verhältnismäßige Lärmschutzmaßnahmen zur Sicherstellung der Nachtruhe einführen
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SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12
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Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 13.01.2025 AN/0027/2025 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 13.01.2025 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 03.02.2025 Brüsseler Platz: Geeignete und verhältnismäßige Lärmschutzmaßnahmen zur Sicherstellung der Nachtruhe einführen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, den nachstehenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Hauptausschusses am 13.01.2025 zu setzen: Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Umsetzung des Urteils des Oberverwaltungsge- richts Münster am Brüsseler Platz im ersten Schritt das mildeste Mittel der im Urteil ge- nannten Optionen zu wählen. Dazu wird eine ordnungsbehördliche Verordnung erlas- sen, die den Alkoholkonsum auf nicht gastronomisch genutzten öffentlichen Flächen des Brüsseler Platzes sowie der unmittelbar angrenzenden Nebenstraßen untersagt. 2. Um die Wirkung des Alkoholkonsumverbots zu bewerten, werden sowohl zu Beginn der Maßnahme als auch nach Ablauf von 12 Monaten Lärmmessungen in verschiede- nen Wohnungen im Umfeld des Brüsseler Platzes durchgeführt. Diese Messungen sol- len die nächtlichen Geräuschpegel an unterschiedlichen Wochentagen erfassen und miteinander verglichen werden. Ein detaillierter Bericht über die Ergebnisse wird im zu- ständigen Ausschuss vorgestellt. 3. Im Rahmen eines dialogischen Bürgerbeteiligungsverfahrens werden sowohl Anwoh- nende als auch Gewerbetreibende umfassend über die Maßnahmen informiert und ak- tiv in den Prozess eingebunden. Dies dient der Transparenz und der gemeinsamen Entwicklung möglicher weiterer Maßnahmen im Sinne des Gerichtsurteils. - 2 - 4. Die Verwaltung wird beauftragt, sich im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in städtischen Ver- bänden wie dem Städtetag für eine Anpassung der bestehenden Regelungen des Bun- des-Immissionsschutzgesetzes und der Landesregelungen einzusetzen. Ziel ist es, die Normen an die veränderten Bedürfnisse und Herausforderungen von Ballungsräumen anzupassen, um einerseits das Ruhebedürfnis der Anwohnenden und andererseits das soziale Leben und die kulturelle Vielfalt zu berücksichtigen. Begründung: Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster verpflichtet die Stadt Köln, geeignete Maß- nahmen zu ergreifen, um die nächtliche Lärmbelastung für die Anwohnenden des Brüsseler Platzes erheblich zu reduzieren. Ein Alkoholkonsumverbot auf öffentlichen Flächen stellt ge- mäß den Vorgaben des Gerichts ein mildes Mittel dar, das einen Kompromiss zwischen den Interessen der Anwohnenden und der Wahrung der Nutzung öffentlicher Räume darstellt. Das Verweilen im öffentlichen Raum sollte nicht pauschal verboten werden, da dies zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung des Rechts auf Freizügigkeit führen könnte. Stattdes- sen bietet das Alkoholkonsumverbot einen Ansatz, um spontane ungeordnete Menschenan- sammlungen mit hoher Lärmentwicklung zu minimieren, ohne dass der Zugang zum Platz vollständig eingeschränkt wird. Durch die regelmäßigen Lärmmessungen wird zudem eine fundierte Grundlage geschaffen, um die Wirksamkeit der Maßnahme zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzu- nehmen. Eine offene Kommunikation sowie die Beteiligung der betroffenen Anwohnenden und Gewerbetreibenden sichern Akzeptanz und Transparenz des Prozesses. Darüber hinaus wird auf Bundes- und Landesebene eine Diskussion angeregt, um Emissi- onsschutzregelungen modern und realitätsnah zu gestalten, sodass Städte flexibel auf Nut- zungskonflikte in urbanen Räumen reagieren können. Begründung der Dringlichkeit: Die Umsetzung der genannten Maßnahmen stellt sicher, dass die Stadt Köln ihrer Verpflich- tung zum Lärmschutz der Anwohnenden nachkommt, ohne das kulturelle Leben des Brüsse- ler Platzes unverhältnismäßig einzuschränken. Es ist im Interesse aller Beteiligten, einen ausgewogenen Lösungsweg zu finden, der Lebensqualität, Nachtruhe und urbane Vielfalt miteinander in Einklang bringt. Die Stadtverwaltung beginnt zurzeit mit der Umsetzung eines Verweilverbotes für die Platzfläche des Brüsseler Platzes und angrenzende Bereiche der umliegenden Straßen in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr, das sie in einer ordnungsbehördlichen Verordnung vom 16. Dezember 2024 dargelegt hat. Diese Maßnahme ist zu restriktiv. Des- halb muss jetzt die Verwaltung dringend durch die Politik aufgefordert werden, ihren einge- schlagenen harten Kurs mit Verweilverboten zu verlassen. Die Dringlichkeit ergibt sich zwin- gend, da die Betroffenen im Schreiben vom 16.12.2024 mit Frist vom 10.01.2025 um Rück- meldung gebeten werden. Danach ist mit einer zügigen Umsetzung des von der Stadt ge- planten Verweilverbots zu rechnen. Daher braucht es heute unbedingt einen Beschluss des Hauptausschusses, um der Verwaltung nun eine Handlungsanweisung an die Hand zu ge- ben, die einen Interessenausgleich ermöglicht und die Anwohnenden und Gastronom*innen an der weiteren Maßnahmenentwicklung beteiligt. Weitere Begründung erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Thomas Breustedt SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Vorabauszug Hauptausschuss 13.01.2025, TOP 4.1
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Geschäftsführung Hauptausschuss Herr Schneider Telefon: (0221) 221 27549 E-Mail: Martin.Schneider@stadt- koeln.de Datum: 17.01.2025 (Vorab-)Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 31. Sitzung des Hauptausschusses vom 13.01.2025 öffentlich 4.1 Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion betreffend "Brüsseler Platz: Ge- eignete und verhältnismäßige Lärmschutzmaßnahmen zur Sicherstel- lung der Nachtruhe einführen" AN/0027/2025 Die Fraktionen und Herr Zimmermann stellen Ihre Positionen dar. Frau Stadtdirektorin Blome führt zu den Folgen des Urteils (Aktenzeichen: 8 A 2519/18) des Oberverwaltungsgerichts Münster zu Lärmbelästigungen am Brüsseler Platz aus. Mit dem Gerichtsurteil sei die Verwaltung verpflichtet, wirksame Maßnah- men umzusetzen. Sie kündigt an, dass per Allgemeinverfügung ab dem 01.02.2025 das Verweilverbot für Freitage, Samstage und die Tage vor Feiertagen ab 22 Uhr gel- ten werde. Herr Petelkau bittet die Verwaltung um eine Darstellung der durch das Gerichtsurteil anwendbaren Maßnahmen hinsichtlich deren Durchsetzbarkeit und Wirksamkeit. Frau Glashagen bittet die Verwaltung um eine Darstellung der bereits umgesetzten Maßnahmen am Brüsseler Platz. Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen beantragt die Verweisung in den Ausschuss All- gemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales. Beschluss: Die Angelegenheit wird in den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales verwiesen. Abstimmungsergebnis: Gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und Die PARTEI mehrheitlich zugestimmt. __________ Anmerkung: Mündlicher Verweisungsantrag von RM Hammer.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0027/2025
- Typ
- SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12
- Datum
- 17.01.2025
- Erstellt
- 13.01.2025 13:29