3499/2017
Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung - Stärkung Koordination Ehrenamt
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Beschlussvorlage Rat
5173 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 V/562 Vorlagen-Nummer 3499/2017 Freigabedatum 29.11.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung - Stärkung Koordination Ehrenamt Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt in Anlehnung an seinen Beschluss vom 11.07.2017 (0544/2017/1): „Mindeststan- dards zur Flüchtlingsunterbringung und überplanmäßige Mittelbereitstellung 2017“ für die Stärkung der Koordination des Ehrenamtes eine teilweise Neuzuordnung der durch Ratsbeschluss vom 11.07.2017 finanzierten Stellen. Betroffen sind insgesamt 2,0 Stellen, die abweichend von bisherigen Festlegungen folgenden Einrichtungen neu zugeordnet werden sollen: Josef-Broicher-Straße und Schlagbaumsweg (jeweils 0,5 Stellen), Aloys-Boecker-Straße, Haferkamp, Sinnersdorfer Straße und Neusser Landstraße (jeweils 0,25 Stellen). Über die in der Ratssitzung vom 11.07.2017 bereits genehmigten Finanzmittel hinaus, entstehen durch die neue Zuordnung der finanzierten Stellen keine weiteren finanziellen Mehrbedarfe. Alternative: Der Rat beschließt für die Stärkung der Koordination des Ehrenamtes eine teilweise Neuzuordnung der durch Ratsbeschluss vom 11.07.2017 finanzierten Stellen nicht. Die in Bezug auf das Ehrenamt zusätzlich entstehenden Bedarfe der Einrichtungen Josef-Broicher-Straße, Schlagbaumsweg, Aloys- Boecker-Straße, Haferkamp, Sinnersdorfer Straße und Neusser Landstraße bleiben unberücksichtigt. Integrationsrat 04.12.2017 Ausschuss Soziales und Senioren 14.12.2017 Rat 19.12.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Zur Stärkung des Ehrenamtes hat der Rat hat in seiner Sitzung am 11.07.2017 (Vorlage Session 0544/2017/1) beschlossen, die Verwaltung mit der Umsetzung mehrerer Maßnahmenpakete zu be- auftragen. Dazu gehört u.a. die Stärkung der Koordination des Ehrenamtes. In dem Beschlusstext vom 11.07.2017 heißt es dazu: Stärkung der Koordination des Ehrenamtes durch Finanzierung jeweils einer halben Stelle in folgenden Einrichtungen: Hardtgenbuscher Kirchweg, Luzerner Weg, Butzweiler Hof, Herkulesstraße und Ringstraße; in Summe 5 x 0,5 = 2,5 Stellen Stärkung der Koordination des Ehrenamtes durch Finanzierung jeweils einer viertel Stelle in folgenden Einrichtungen: Mathias-Brüggen-Straße, An den Gelenkbogenhallen, zusammengefasste Standorte Her- mann-Heinrich-Gossen-Straße und Max-Planck-Straße, Friedrich-Naumann-Straße, Eygels- hovener Straße und Wilhelm-Schreiber-Straße, in Summe 6 x 0,25 = 1,5 Stellen. Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 297.600 €. Der stetige Aufbau neuer Unterbringungseinrichtungen sowie die in 2017 festzustellende und auch in 2018 zu erwartende Entwicklung bei den Zuweisungen von Flüchtlingen hat der Verwaltung ermög- licht, ein „Zukunfts- und bedarfsorientiertes Ressourcenmanagement für schutzsuchende Menschen“ zu erstellen (Mitteilung Session 3217/2017). Die Reduzierung aller Notunterkunftsplätze bis Ende 2018 sowie der Aufbau einer Unterbringungsreserve bis Ende 2017 sind zwei wichtige Handlungsfel- der dieses Papiers. Derzeit werden von den im o.g. Beschlusstext vom 11.07.2017 genannten Einrichtungen die Unter- künfte Hardtgenbuscher Kirchweg, Luzerner Weg, Mathias-Brüggen-Straße und Friedrich-Naumann- Straße leergezogen und als Reserve vorgehalten. Die Notunterkunft an der Ringstraße soll ebenfalls abgebaut werden. Der Mietvertrag für die Leichtbauhalle am Butzweiler Hof läuft Ende 2018 aus, der Standort wird aufgegeben. Die Erstaufnahmeeinrichtung in der Herkulesstraße bleibt bestehen. Vor diesem Hintergrund wäre eine Bereitstellung der zusätzlich finanzierten Stellen nicht sinnvoll, da der Träger u.a. diese künftig nur kurzzeitig besetzen könnte. Gleichzeitig entstehen mehrere neue große Wohnheime mit über 200 Plätzen, die teilweise randstäd- tisch und in weniger günstigen Siedlungszusammenhängen liegen: Josef-Broicher-Straße, Schlagbaumsweg, Aloys-Boecker-Straße, Haferkamp, Sinnersdorfer Straße und Neusser Landstraße. In Bezug auf das Ehrenamt werden in diesen neuen Einrichtungen zusätzliche Bedarfe entstehen, die bisher durch den Ratsbeschluss vom 11.07.2017 noch nicht berücksichtigt sind. Die Verwaltung schlägt somit vor, die großen Einrichtungen Josef-Broicher-Straße und Schlag- baumsweg mit jeweils 0,5 Stellen (= 1 Stelle) und die Einrichtungen Aloys-Boecker-Straße, Hafer- kamp, Sinnersdorfer Straße und Neusser Landstraße mit jeweils 0,25 Stellen (= 1 Stelle) zu unterstützen. Diese Zuordnung der insgesamt 2,0 Stellen berücksichtigt die aktuellen und besonderen örtlichen Gegebenheiten (z.B. Größe, Lage, Belegung der Einrichtungen). Die Heimleitungen dieser Einrich- tungen werden durch die zusätzlichen Kräfte bei der Zusammenarbeit mit dem Ehrenamt vor Ort un- terstützt. Von den ursprünglich mit Ratsbeschluss vom 11.07.2017 finanzierten 4,0 Stellen werden für die be- reits vom Rat benannten und die neu vorgeschlagenen Einrichtungen insgesamt 3,5 Stellen benötigt. 0,5 Stellen (Finanzierung) bleiben zur Deckung zukünftiger Bedarfe erhalten.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3499/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 29.11.2017
- Erstellt
- 14.11.2017 09:56