Mandari Insight

2008/0109

Konzept zur Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe in der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Magistratsvorlage 02.04.2008

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Kosten die1aufgrund tatsächl. Anzahl von Personen entstehen Rheinstr 312Niederramstädter Str.	DecentralODas Frauenübergangswohnheim soll zukünftig in der Heidelbergerstr untergebrachtFwerden, die Kosten können daher noch nicht endgültig berechnet werden.Anlage 3Rmehr Personen obdachlos sind. Gleichfalls wurden Nebenkosten nicht berücksichtigt.MDie Kosten unter 2. sind variabel, da sie sich nach den tatsächlich untergeb.Anlage 2"sind nicht vorhersehbar d.h.,ggf. aufgenommen wurde.ODie Kosten für das Jahr 2009 sind höher, da eine neue Unterkunft (Decentral),  Rdessen Bedarf durch die Projektgruppe festgestellt wurde, mit in die Kalkulation  LDie Kosten wurden unter Berücksichtigung der Belegungszahlen 2007 errechnet.MBelegunszahlen sind nicht vorraussehbar, d.h. Kosten können höher werden wennÿ:—w‡üÕJPÅPÅÊ?cc‚
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1
 
Konzept zur Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 
 
Präambel 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verfügt mit Magistratsbeschluss vom 14.07.1999 
über eine Konzeption zur Obdachlosenversorgung in Darmstadt. Mit dieser Konzeption 
wurde die problemspezifische und geschlechtsspezifische Unterbringung von 
obdachlosen Menschen vereinbart. Zwischenzeitlich verfügt die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt über ein gutes Netzwerk der Hilfe und eine außerordentlich gute 
Kooperation mit den freien Trägern der Obdachlosenhilfe. Erklärtes Ziel ist es 
, 
obdachlose Menschen nicht nur mit einem Obdach zu „versorgen“ sondern auch in die 
Gesellschaft, wenn möglich, wieder zu integrieren. 
Im Auftrag des zuständigen Dezernenten Stadtrat Jochen Partsch hat eine 
Projektgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der freien Trägern der 
Obdachlosenhilfe sowie der städtischen Verwaltung, das Konzept aus dem Jahre 1999 
fortgeschrieben und  bedarfsgerecht aktualisiert.  
 
 
1.  Allgemeine Anmerkungen 
 
2.  Problemgruppen und spezifischer Bedarf 
 
3.  Derzeitige Angebote 
 
4.  Einschätzung der aktuellen Situation 
 
4.1 Fortschreibung und Weiterentwicklung zur Re-Integration und zum Ausstieg 
aus der Obdachlosigkeit 
 
5.  Abschlußbemerkung 
 
 
 
1.  Allgemeine Anmerkung 
 
Das vorliegende Konzept ist als Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe zu 
verstehen und basiert auf dem Magistratsbeschluss vom 14.07.1999, in der eine 
Konzeption zur problemgruppenspezifischen und geschlechtsspezifischen HSOG-
Unterbringung beschrieben ist. Dieser ursprüngliche Beschluss soll in den 
Gründzügen beibehalten werden.  
 
Erläutert werden die Problemgruppen und deren spezifische Bedarfe vor dem Hinter-
grund der bestehenden Angebote. Daraus entstanden ergänzende Konzeptvorschläge 
zur Fortschreibung und Weiterentwicklung, die den veränderten Bedingungen 
Rechnung tragen.

2
 
2. Problemgruppen und spezifischer Bedarf 
 
Allen Problemgruppen gemein ist in aller Regel ein Unterstützungsbedarf im 
administrativen Bereich (Schriftverkehr, Umgang mit Behörden und Ämtern), der 
finanziellen Sicherung, Akutversorgung in gesundheitlichen Fragen und 
Krisenintervention, sowie der (Wieder-) Herstellung von Wohnfähigkeit. Weiterhin 
besteht Bedarf an Information und Beratung durch Sozialdienste um Ziele zu 
erarbeiten und Hilfsmaßnahmen einzuleiten, die der Stabilisierung und 
Vermeidung von Wiederholung dienen.  
 
1.  Notfallunterbringung aller obdachlosen Menschen mit einem. Bedarf an 
Akutversorgung (Obdachlose aus dem Stadtgebiet aus allen 
Problembereichen) 
 
Die Klientel benötigt Existenzsicherung im Rahmen der Daseinsvorsorge (Hess. 
Verfassung, HSOG), Akutversorgung (Verpflegung, Schlafen, Hygiene und 
Gesundheit), Information- und Beratungsbedarf über das Hilfesystem, 24-Stunden 
Öffnungszeiten täglich, geschlechtsspezifische Trennung 
 
2.  Menschen mit Abhängigkeit von illegalen Drogen 
 
Die Klientel benötigt darüber hinaus regelmäßig Motivationsarbeit sowie 
tagesstrukturierende Maßnahmen, suchtspezifische & krankheitsspezifische 
Hilfeleistungen. 
 
3.  Menschen mit Abhängigkeit von legalen Drogen  
 
Die Klientel benötigt darüber hinaus regelmäßig Motivationsarbeit sowie 
tagesstrukturierende Maßnahmen, suchtspezifische & krankheitsspezifische 
Hilfeleistungen. 
 
4.  Psychisch kranke bzw. auffällige Menschen 
 
Die Klientel benötigt darüber hinaus regelmäßig Motivationsarbeit sowie 
tagesstrukturierende Maßnahmen, suchtspezifische & krankheitsspezifische 
Hilfeleistungen. 
 
5.  Sozialauffälliges Klientel, die wenig Bereitschaft zeigt, Unterstützungsange-
bote anzunehmen 
 
Die Klientel braucht Rückzugsraum in der Einrichtung, da sie ein hohes 
gesellschaftliches Störpotential aufweist.  
 
6.  Alleinstehende Frauen, auch mit Kindern und schwangere Frauen aus allen 
Problembereichen 
Die Klientel hat Bedarf an geschütztem Raum, Notaufnahme täglich 24 Stunden, 
Krisenintervention und Unterstützung bei der Versorgung der Kinder und bei Fragen 
der Erziehung. Da alle Problemgruppen auftreten, ergeben sich Bedarfe wie in den 
Problemgruppen 1-11 beschrieben.

3
 
7.  Familien aus allen Problembereichen 
 
Die Klientel hat Bedarf an pädagogischer Unterstützung zur Aufarbeitung der 
existentiellen Verunsicherung. Da alle Problemgruppen auftreten, ergeben sich 
Bedarfe wie in den Problemgruppen 1-11 beschrieben. 
 
8.  Alleinstehende Personen oder Paare aus allen Problembereichen 
 
Die Klientel hat  Bedarfe wie in den Problemgruppen 1-11 beschrieben. 
 
9.  Körperlich oder psychisch stark abgebaute Menschen, infolge von Alter, Sucht 
usw. aus allen Problembereichen zum Teil mit hauswirtschaftlichem und 
pflegerischem Bedarf 
 
Die Klientel (körperlich und / oder psychisch abgebaut) benötigt sowohl langfristig 
angelegte Wohnmöglichkeiten als auch langfristige Betreuung und Versorgung. 
Bei chronischen Erkrankungen mit Abhängigkeiten ergeben sich zusätzliche 
Bedarfe wie zu 3,4 nach pädagogischer Betreuung, Beschäftigung und bei Bedarf 
mit hauswirtschaftlicher Unterstützung und medizinischer bzw. pflegerischer 
Versorgung.  
 
10.  Migranten und Migrantinnen im gesamten Spektrum der Problemlagen, oft 
mit erhöhter Verweildauer aufgrund von Sprach- und Verständnisproblemen 
 
Die Klientel , die in allen Problemgruppen unterschiedlich präsent ist, benötigt 
meist juristische und muttersprachliche Hilfe, um Hintergründe zu ermitteln, die 
den Hilfebedarf klären und eine Existenzsicherung ermöglichen. 
 
11.  Durchwanderer und Durchwanderinnen 
 
Die Klientel hat einen  Klärungs- und Hilfebedarf bei Wegeunfähigkeit, 
Suchtproblemen und stationären Maßnahmen. Außerdem benötigen sie die 
Einbindung in das Hilfesystem und Motivationsarbeit zur Seßhaftmachung, sie 
benötigen unterstützende Angebote wie Beratung, Begleitung und Vermittlung in 
Facheinrichtungen.   
Da alle Problemgruppen auftreten, können sich Bedarfe wie bei 1-10 ergeben. 
 
 
Es muss zudem von einer  Dunkelziffer obdachloser Menschen ausgegangen werden, 
die vorübergehend bei (oft wechselnden) Bekannten Unterschlupf finden. Insbe-
sondere Frauen versuchen häufig, über Männerbekanntschaften ihre Obdachlosigkeit 
zu vermeiden.

4
 
 
3.  Derzeitige Angebote 
 
 
Aktuelles Angebot und geschätzter Bedarf 
 
Einrichtung Bedarfseinschätz ung 
Plätze 
Angebot 
aktuell Plätze  
Problemgruppen 
siehe vorne 
Büro für Sozial- & 
Wohnberatung: Container 16 16 
Männer, Frauen von 
Problemgruppen 
2,3,4,5,8,9,10 
(keine  Kinder) 
Diakonie: Übernachtung 25 plus 
Notbetten 
Männer und Paare 
aus allen 
Problemgruppen  
1-5, 7-10 
Diakonie: Überbrückung 25 
47 plus 8 
Notbetten  in 
Containern 
zusammen 
mit der 
Überbrückung 
 
Männer aus allen 
Problemgruppen  
2-5, 8-11 
Diakonie: 
Frauenübergangswohnhaus 
 17 (+2 Notplätze) 15/plus 2 
Notplätze 
Frauen aus allen 
Problemgruppen  
1-6, 8-11 
Diakonie: Scentral 
Drogenfreier Raum 15 5 
Männer, Frauen aus 
den Problemgruppen 
1,2,3,5,9,10 
Horizont : Rheinstrasse 
318 18  25 
Männer, Frauen aus 
den Problemgruppen 
2,3,5,8,9,10 
Horizont: Rheinstrasse 312  14 19 
Männer, Frauen aus 
den Problemgruppen 
3,4,5,8,9,10 
Horizont: Familien 
11 Familien 
Belegung mit 32 
Personen mögl. 
11 Familien 
Belegung mit 
32 Personen 
mögl. 
Familien aus den 
Problemgruppen 
2,3,4,5,6,7,9,10 
Pension 0 4 8 
Bedarfseinschätzung 162 163 Aktuell 
 
*

5
 
4.  Einschätzung der aktuellen Situation 
 
Die Umsetzung des Magistratsbeschlusses von 1999 wird hinsichtlich der Schaffung 
von dezentralen kleineren Einrichtungen positiv bewertet. 
 Mit der Einbindung von 
sozialarbeiterischen Hilfestellungen in den Einrichtungen hat die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt Standards eingeführt, die in der Obdachlosenunterbringung der Kommunen 
mit an der der Spitze stehen.  
 
Bewährt hat sich 
 in diesem Zusammenhang auch die positive Netzwerkarbeit in den 
medizinischen, juristischen und sozialen Bereichen, sowie die Zusammenlegung der 
Obdachlosenbehörde mit der Leistungsgewährung nach SGB II und SGB XII. 
 
Bewährt hat sich darüber hinaus, in allen Unterkünften die Unterbringung in Ein- bis 
maximal Zweibett-Zimmern, was bei der genannten Spannbreite an Problemlagen 
erheblich zur Entspannung und Befriedung der Klientel beiträgt, dies sollte als 
Standard beibehalten werden.   
 
Die Angebote aller Einrichtungen an Information und Beratung, Begleitung, 
Krisenintervention, Klärung und Unterstützung aller sozialrechtlichen, wirtschaftlichen 
und gesundheitsrelevanten Fragen, Zielformulierung und die Einleitung weiterer Hilfs-
maßnahmen (§§ 66 ff. SGB XII) sind unverzichtbar.  
 
Bei der Unterbringung ist es erforderlich, dass der Träger auch Hilfen aus einer Hand 
mit qualifiziertem Fachpersonal anbietet.  
 
Die vorgehaltenen Platzzahlen im Frauenübergangswohnhaus können den 
tatsächlichen Bedarf nicht decken und sollten ausgebaut werden. 
 
Zusätzlich benötigt werden längerfristige Wohnmöglichkeiten analog dem Konzept der 
Lauteschläger Straße (liegt als Info diesem Konzept bei) 
 
Gewünscht wird ein engerer Austausch unter den Trägern, insbesondere für die 
Klientel, die immer wieder durch alle Einrichtungen kreist. Als Instrument für den 
Austausch wird bei Bedarf  eine Helferkonferenz eingeführt.  
 
Die Anzahl psychisch auffälliger und kranker Menschen nimmt in allen Einrichtungen 
zu.  
Hier wurde eine Magistratsvorlage aus dem Jahre 2002 aufgegriffen und das Konzept  
„Starthilfe“ des Sozialpsychiatrischen Vereines in Kooperation mit den genannten 
  
Trägern der Projektgruppe erarbeitet. Erste Schritte zur Problemlösung konnten also 
getan werden, eine Fortführung ist zu empfehlen. Das Konzept „Starthilfe“ liegt in der 
Anlage bei.

6
 
4.1 Fortschreibung und Weiterentwicklung zur Re-Integration und zum 
Ausstieg aus der Obdachlosigkeit 
 
Stationäre und ambulante Hilfen (Betreutes Wohnen und Fachberatungsstelle) gemäß 
§ 67 SGB XII ergänzt mit Angeboten des SGB II können in vielen Fällen Vermittlung in 
Wohnraum einleiten bzw. Erhalt von Wohnraum sichern.  
 
Im Betreuungsalltag in den Obdachlosenunterkünften nimmt, zum nachhaltigen 
Ausstieg aus der Obdachlosigkeit, die Wiederherstellung der „Wohnfähigkeit“ einen 
großen Raum ein.  
 
Auf Grund der Erfolge der Hilfen nach §§ 66 ff. SGB XII ist in Zukunft zu prüfen 
, 
inwieweit die Platzzahlen nach HSOG bei einzelnen Trägern zu verringern sind. 
 
Um einen nachhaltigen Ausstieg zu sichern, sollte als Anschlussangebot ein adäquates 
Krisenmanagement etabliert werden. 
 
 
5.  Abschlußbemerkung 
 
 
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Projektgruppe vereinbaren ein halbjährliches 
Treffen und eine jährliche Evaluation des Obdachlosenkonzeptes mit dem Ziel 
Verbesserungsvorschläge und Änderungen zeitnah in das Konzept zu integrieren. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
Konzept „Starthilfe“ 
Konzept Lautenschlägerstr.

anlage 2

11174 Zeichen

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Kosten die1aufgrund tatsächl. Anzahl von Personen entstehen Rheinstr 312Niederramstädter Str.	DecentralODas Frauenübergangswohnheim soll zukünftig in der Heidelbergerstr untergebrachtFwerden, die Kosten können daher noch nicht endgültig berechnet werden.Anlage 3Rmehr Personen obdachlos sind. Gleichfalls wurden Nebenkosten nicht berücksichtigt.MDie Kosten unter 2. sind variabel, da sie sich nach den tatsächlich untergeb.Anlage 2aufgenommen wurde.ODie Kosten für das Jahr 2009 sind höher, da eine neue Unterkunft (Decentral),  Rdessen Bedarf durch die Projektgruppe festgestellt wurde, mit in die Kalkulation  LDie Kosten wurden unter Berücksichtigung der Belegungszahlen 2007 errechnet.MBelegunszahlen sind nicht vorraussehbar, d.h. Kosten können höher werden wenn#sind nicht vorhersehbar, d.h.,ggf. !2 zum Ausdruck kommt, da variableÿ:—w‡üÕJPÅEº¼1cc‚
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anlage 5

3202 Zeichen

Sozialpsychiatrischer Verein |
Darmstadt e.V.

Sozialpsychiatrischer Verein Darmstadt e. V, - Stiftstraße 35 - 64297 Darmstadt Stiftsiraße 35
' 64287 Darmstadt
Tel. (06151)49795 -6
Fax (0 61 51)4979587
info@spv-darmstadt.de

Ihre Zeichen Unser Zeichen Durchwahl Datum

A-Li/mo 06151 49795-82 19. September 2006

Hilfen für Menschen.mit psychischen Erkrankungen oder Auffälligkeiten in Obdach-
losenunterkünften

Seit drei Jahren hat der Sozialpsychiatrische Verein ein niederschwelliges Wohn- und
Betreuungsangebot für psychisch kranke Menschen bei gleichzeitiger Obdachlosigkeit mit
dem Ziel, Klienten zu befähigen, im eigenen Wohnraum mit entsprechender Unterstützung
eigenverantwortlicher zu leben. Dieses Angebot könnte erweitert werden,

" um oben genannte Klienten möglichst früh einer adäquaten sozialpsychiatrischen
Versorgung zuzuführen und somit die Aufenthaltszeiten in den Unterkünften zu ver-
® kürzen oder
" geeignete Einrichtungen/ambulante.Hilfen zu finden.

Dies muss in enger Kooperation mit den Mitarbeitern der Obdachlosenunterkünfte gesche-
hen. Folgendes Vorgehen wäre möglich:

Die Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Vereins Darmstadt e. V. bekommen in der Ob-
dachlosenunterkunft eine kurze Vorstellung der betreffenden Klienten. In Kontakten und
Gesprächen mit dem Klienten wird das weitere Vorgehen geplant, zum Beispiel:

1. Übernahme in eine Betreute Wohngemeinschaft oder in das Betreute Einzelwohnen
durch den Sozialpsychiatrischen Verein; dazu wäre Voraussetzung, dass der/die
Klient/in einer sozialpsychiatrischen Behandlung zustimmt.

2. Motivation und Bekanntmachen mit geeigneten stationären Einrichtungen in der Region

3. Bei Klienten, bei denen noch keine ausreichende Motivation für die oben genannten
Möglichkeiten vorhanden sind, könnte ein niedrigschwelliges Wohnangebot mit Versor-
gung angeboten werden, um abzuklären, welche Ressourcen und Fähigkeiten noch vor-
handen sind bzw. gefördert werden können und ob eine Zuführung zu einer kontinuierli-
chen sozialpsychiatrischen Behandlung und Unterstützung möglich ist.

Stadt- und Kreissparkasse Darmstadt - BLZ 508 501 50 - Kto.Nr. 571539

-2-

Für diese Klientengruppe gehen wir von einem zusätzlichen Wohnraumbedarf von vier bis
sechs Zimmern in ein oder zwei Wohneinheiten aus.

Der Sozialpsychiatrische Verein ist bereit, diesen Wohnraum anzumieten, braucht aber
Unterstützung bei der Findung von geeigneten Objekten (Vermieterkontakte).

Der Verbleib in diesen Wohnungen sollte zeitlich begrenzt sein; wünschenswert wäre eine
Abklärungs- und Trainingsphase der Klienten von 6 bis 12 Monaten. Wir gehen zunächst
davon aus, dass eine tägliche Zwei-Stunden-Anwesenheit in der Wohnung von ein bis zwei
Betreuern nebst partieller Begleitung von Ämtern/Ärzten notwendig sein wird. Dies ergibt
einen individuellen Betreuungsbedarf von 10 bis 20 Betreuungsstunden pro Monat.

Die Vermittlung und Beratungsstunden der Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Vereins
kosten je Fachleistungsstunde zurzeit 52,52 Euro.

Wir würden uns freuen, wenn unsere Überlegungen baldmöglichst mit Herrn Böhm (Leiter
der Fachstelle im Sozialamt Darmstadt) und Frau Kröpelin beraten und weiterentwickelt

werden können.

KL RAN

2008/0109

4564 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
08.05.2008 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V  
 
Amt: Sozialverwaltung  
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
 
 
 
Nichtöffentlich:    
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2008/0109 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Konzept zur Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Vorlage vom: 07.05.2008 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Magistrat beschließt die beigefügte Konzeption der Projektgruppe Wohnungslosenhilfe 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Netzwerkarbeit zu verstärken und einen jährlichen Bericht 
vorzulegen 
 
3. Die Vorlage vom 02. 04.2 008,Beschluss Nr. 178, ist hinfällig. 
   
 
Anlagen: Anlage 1 Konzept Wohnungslosenhilfe 
Anlage 2 Kostenkalkulation 2008 
Anlage 3 Kostenkalkulation 2009 
Konzept Lauteschlägerstr. NWH 
Konzept Starthilfe SPV 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.05.2008 
 
Seit dem Magistratsbeschluss vom 14. Juli 1999 verfügt die Wissenschaftsstadt Darmstadt über eine 
Konzeption zur Obdachlosenversorgung in Darmstadt.  
 
Im Auftrag des zuständigen Dezernenten wurde im April 2007 eine Projektgruppe aus Vertreterinnen 
und Vertretern der freien Träger der Wohnungslosenhilfe sowie der städtischen Verwaltung gegründet 
mit dem Ziel, das Konzept aus dem Jahre 1999 fortzuschreiben und zu aktualisieren.  
 
Diese zwischen den Trägern und der Verwaltung vereinbarte Konzeption liegt nun vor (Anlage 1). Die 
Fortschreibung der Konzeption garantiert die kontinuierliche Umsetzung folgender relevanter Ziele: 
1. Problemgruppenspezifischer, geschlechtsspezifischer Ansatz in der 
Wohnungslosenversorgung 
2. Festlegung adäquater Maßnahmen und Hilfen zur Unterstützung der Re-Integration 
wohnungsloser Menschen (Ausstiegsorientierung) 
3. Kontinuierliche Analyse der Problemgruppen und Bedarfe 
4. Implementierung von flankierenden Maßnahmen und Angeboten, wie z. B. das Projekt 
„Starthilfe“ für psychisch kranke wohnungslose Menschen 
5. Kooperation der in der Wohnungslosenhilfe aktiven Träger untereinander sowie mit allen 
relevanten Einrichtungen sozialer Arbeit und der Verwaltung. 
 
Erstmals wird in dieser Konzeption auch eine Bedarfseinschätzung der zur Erfüllung der Aufgaben 
nach dem HSOG benötigen Unterkunftsplätze abgegeben. Im Rahmen dieser Bedarfseinschätzung 
wurde die Erhöhung der Platzzahl bei den Notschlafplätzen für die Zielgruppe der 
Suchtmittelabhängigen von 5 auf 15 ermittelt. Da es sich bei dieser Zielgruppe um Menschen mit 
besonderem Betreuungsbedarf handelt und zudem ein drogenfreier Raum sicherzustellen ist, werden 
sich die Kosten ab 2009 entsprechend erhöhen. 
Anhand der durchschnittlichen Belegungszahl 2007 wurde eine Kostenkalkulation der für 2008 zu 
erwartenden Kosten erarbeitet (Anlage 2). Die Kalkulation 2009 (Anlage 3) beinhaltet bereits 
geschätzte Werte unter Berücksichtigung der Umsetzung des Konzeptes. 
Die effektiven Kosten sind jedoch von der tatsächlichen Anzahl an obdachlosen Menschen in 
Darmstadt abhängig. Diese Anzahl ist von verschiedenen Faktoren vor allem von der persönlichen 
Lebenslage der Einzelnen (z. B. Krankheit oder Suchtproblematik), der Qualität der angebotenen 
Obdachlosenunterkünfte und nicht zuletzt dem Wetter abhängig. 
 
Dem Netzwerk Wohnungslosenhilfe gelingt es, unter Federführung des „Fachdienstes für besondere 
soziale Hilfen“ in Kooperation mit der ARGE Darmstadt, obdachlose Menschen in Wohnung und 
Arbeit zu bringen. Bereits in den vergangenen Jahren konnte damit eine Kostensteigerung bei den 
Ausgaben für die Unterbringung und Betreuung obdachloser Menschen im Haushalt der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt vermieden werden. 
Auch in der Zukunft wird es in der Wissenschaftsstadt Darmstadt möglich sein, durch das Konzept 
eine Kostenkontrolle zu behalten. Dies erfordert jedoch auch weiterhin eine ständige Wei-
terentwicklung der Konzeption zur Wohnungslosenversorgung in Darmstadt. 
 
Der Magistrat stimmt der Konzeption zu und beauftragt die Verwaltung, die Netzwerkarbeit zu 
verstärken und die Konzeption fortzuschreiben. 
Es ist ein jährlicher Bericht vorzulegen. 
 
 
Darmstadt, 07. 05. 2008  
dr-bö-gö, Nst.: 3273 
 
Dezernat V 
 
 
 
Jochen Partsch 
Stadtrat         Anlagen

anlage 4

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Neue Wohnraumhilfe gGmbH Telefon 06151/78077-0 KtoNr. 620 149 Sparkasse DA Geschäftsführer: 
Elisabeth-Selbert-Str. 26 Fax: 06151/78077-99 BLZ 508 501 50 Wolfgang Bauer-Schneider  
64289 Darmstadt kontakt@neue-wohnraumhilfe.de  Amtsgericht Darmstadt HRB 6069 Aufsichtsratsvorsitzender: 
 www.neue-wohnraumhilfe.de  Steuer-Nr. DE 0725042457 Folkmar Schirmer 
 
 
 
Konzeption Wohnheim Lauteschlägerstr. 13-15 in Darmstadt  
 
 
Die Stadt Darmstadt schafft im genannten Objekt für alleinstehende Obdachlose in Darmstadt 
Wohnraum. Im 1. Obergeschoß, im 2. Obergeschoß und im Dachgeschoß werden jeweils bis 
zu sechs Personen in Einzelzimmern untergebracht. Das Erdgeschoß kann für  
Funktionsräume für die Bewohner, der Hausmeisterei bzw. der Bereitstellung von Büroräumen 
zur Verfügung stehen, die insbesondere der Neuen Wohnraumhilfe zur Miete angeboten 
werden. Die Bewohner erhalten entweder Nutzungsverträge oder - wenn dies gewünscht wird 
und aufgrund der persönlichen Voraussetzung möglich ist - Mietverträge. 
 
Die soziale und hausmeisterliche Betreuung des Anwesens soll den besonderen Bedingungen 
der Belegung Rechnung tragen. Es ist ausdrücklicher Wunsch der vertragschließenden 
Parteien durch diese Maßnahme den Wohnwert im genannten Anwesen für die Bewohner auf 
ein sozial vertragliches Niveau zu heben, das geeignet ist, die Integration der Bewohner in ein 
normales Wohnumfeld zu fördern. 
 
Die Belegung des Hauses obliegt dem Amt für Wohnungswesen. Im Sinne einer gedeihlichen 
Zusammenarbeit wird das Amt für Wohnungswesen allerdings die Anregungen der Neuen 
Wohnraumhilfe berücksichtigen. Insbesondere soll die Belegungsplanung und -durchführung 
ermöglichen, daß eine dem Integrationsziel dienliche Hausordnung durchgesetzt werden kann 
 
Die vertragsschließenden Parteien sind sich einig darüber, daß mit dieser vertraglichen Ver-
einbarung evtl. noch nicht alles geregelt ist. Dies ist auch darin begründet, daß hier gemein-
sam ein neuer Weg in der Unterbringung des genannten Personenkreises beschritten wird. Es 
wird allerdings gegenseitig versichert, daß notwendige Zusatzvereinbarungen im Sinne des 
Ziels der Maßnahme (Integration in das Wohnumfeld) getroffen werden. 
 
 
Zeitlicher Rahmen 
 
Die Vereinbarung beginnt zum 15. Juni 1998, wenn das Objekt in den Stand versetzt ist, den 
Wohnzielen gerecht zu werden, die in der Präambel genannt sind. Insbesondere sind bis zu 
dem Termin die baulichen und renovierungstechnischen Maßnahmen durchzuführen, die im 
folgenden noch genannt werden. 
Die Vereinbarung ist nicht befristet. Eine Kündigung der Vereinbarung kann mit einer Frist von 
drei Monaten erfolgen 
 
 
 
 
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Neue Wohnraumhilfe gGmbH Telefon 06151/78077-0 KtoNr. 620 149 Sparkasse DA Geschäftsführer: 
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64289 Darmstadt kontakt@neue-wohnraumhilfe.de  Amtsgericht Darmstadt HRB 6069 Aufsichtsratsvorsitzender: 
 www.neue-wohnraumhilfe.de  Steuer-Nr. DE 0725042457 Folkmar Schirmer 
 
 
Bauliche und renovierungstechnische Maßnahmen vor Einzug  
 
Vor der Belegung des Objektes im Sinne der Vereinbarung werden folgende Arbeiten durch-
geführt, soweit dies nicht bereits geschehen ist: 
 
•  Die 18 Einzelzimmer sind angemessen renoviert, ein gerichtet und mit Kühlschränken, 
Herden und Spülen versehen. 
•  Die Sanitärräume in den einzelnen Stockwerken sind  funktionsfähig. Pro Stockwerk sind 
dies zumindest eine Dusche und zwei WC. 
•  Der Keller, die Garagen und die Außenanlage sind g eräumt und von Sperrmüll befreit. 
•  Weitere notwendige Maßnahmen können einvernehmlich  festgelegt werden. 
 
Bei diesen Maßnahmen bietet die Neue Wohnraumhilfe ihre Mithilfe an. Über die Vergütung 
wird von Fall zu Fall Einvernehmen hergestellt. 
 
 
Wohnraumverwaltung 
 
Die Wohnraumverwaltung wird durch die Stadt Darmstadt (Liegenschaftsamt) durchgeführt. 
Sie schließt die Verträge mit den Bewohnern. Alle vertraglichen Maßnahmen werden der 
Neuen Wohnraumhilfe rechtzeitig und vollständig mitgeteilt. 
 
 
Hausmeisterliche Betreuung 
 
Die Neue Wohnraumhilfe übernimmt die hausmeisterliche Betreuung des Anwesens. Sie 
überwacht die Durchführung der notwendigen Hausordnung durch die Bewohner bzw. führt 
selbst notwendige Reinigungsarbeiten innerhalb und außerhalb des Hauses durch. Kehr- und 
Putzgeräte werden durch die Stadt gestellt und durch die Neue Wohnraumhilfe gewartet. 
 
Kleinere Instandhaltungsarbeiten und haustechnische Arbeiten werden durch Mitarbeiter der 
Neuen Wohnraumhilfe durchgeführt. Die Materialien werden durch die Stadt gestellt bzw. 
ersetzt. Größere Instandhaltungsarbeiten, insbesondere jene, die aus Gründen der Sicherheit 
durch besondere Fachkräfte erbracht werden müssen, werden durch die Stadt bzw. geeignete 
Fachfirmen erbracht. 
 
Die Neue Wohnraumhilfe und die Stadt verpflichten sich, daß die von ihnen jeweils zu er-
bringenden Arbeiten in angemessenen Fristen durchgeführt werden. 
 
 
 
 
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Sozialpädagogische Betreuung 
 
Eine einzelfallorientierte Betreuung der Bewohner wird im Rahmen dieser Vereinbarung in der 
Rege! nicht durchgeführt. In Einzelfällen werden Einzelvereinbarungen im Einvernehmen mit 
der Sozialverwaltung getroffen. Die Neue Wohnraum Hilfe bietet den Bewohnern jedoch regel-
mäßige Sprechstunden in der Woche an, während deren die Bewohner durch Rat und Tat 
Hilfe erfahren. Insbesondere soll ihnen Hilfe angeboten werden, damit sie in die Lage versetzt 
werden, die von ihnen zu entrichtende Nutzungsentschädigung bzw. Miete zu entrichten, ihre 
aus bestehenden sozialen Leistungsgesetzen resultierenden Ansprüche wahrzunehmen und 
Maßnahmen zur gesellschaftlichen Integration einzuleiten. 
 
Des weiteren ist daran gedacht, den Bewohnern die sozialpädagogischen Dienstleistungen zu 
erschließen, die die bestehende Infrastruktur der Hilfe in Darmstadt vorrätig hat (z. B. Be-
treuungsmaßnahmen für besondere Zielgruppen die Personen nach § 67 SGB XII etc.) 
Die Neue Wohnraum Hilfe erstellt in Zusammenarbeit mit dem Liegenschaftsamt eine ange-
messene Hausordnung und überwacht deren Einhaltung. 
 
Im Rahmen ihrer sozialen Wohnraumversorgung kümmert sich die Neue Wohnraum Hilfe für 
geeignete Bewohner um die Vermittlung in normale Mietverhältnisse auch außerhalb des 
Hauses. Dies geschieht auch auf der Grundlage der bisherigen Zusammenarbeit mit dem 
Sozialamt der Stadt Darmstadt. 
 
Des weiteren ist beabsichtigt, für geeignete Bewohner von Fall zu Fall sinnvolle Beschäfti-
gungsmöglichkeiten anzubieten. 
 
Aktualisiert WBS 27.8.2007 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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Beratungsverlauf (3)

TOP 251
TOP 2
TOP 1

Orte (4)

  • Stiftstraße 35
  • Elisabeth-Selbert-Straße 26
  • Rheinstraße 312
  • Lauteschlägerstraße 13

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Details

Vorlagen-Nr.
2008/0109
Typ
Magistratsvorlage
Datum
02.04.2008
Erstellt
29.09.2026 00:00