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AN/1508/2024

Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 10.1

Änderungsantrag BV4 (SPD) 04.11.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 04.11.2024

Änderungsantrag (SPD BV4)

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Änderungsantrag (SPD BV4)

4216 Zeichen

SPD-Fraktion  
in der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
 
 
 
 
SPD-Fraktion Ehrenfeld, Bezirksrathaus Venloer Straße 419 – 421, 50825 Köln  spd-bv4@stadt-koeln.de 
 
Herrn Bezirksbürgermeister  
Volker Spelthann  
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1508/2024 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.11.2024 
 
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 10.1 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, den folgenden Antrag zur Ergänzung der Beschlussfassung zu TOP 10.1 
„Beschluss des Räumlichen Entwicklungskonzepts für das LiebigQuartier“ auf die Tagesordnung der 
Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 04.11.2024 zu setzen.  
 
Beschluss 
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt in Ergänzung zur Verwaltungsvorlage und dem 
Beschluss der BV Nippes vom 19.09.2024 (Anlage 5) folgende Ergänzungen:  
 Die Beschlusslage der BV Ehrenfeld vom 13.05.2024 (AN/0299/2024) soll Grundlage der weiteren 
Entwicklung des Liebigquartiers sein. Diese lautet: 
1. Die BV-Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, Maßnahmen zu ergreifen, um die nachhaltige 
Entwicklung des im Räumlichen Entwicklungskonzept Liebigquartier(VN4461/2021) definierten 
Gebietes städtebaulich zu sichern. Geeignete Instrumente sind der BV-Ehrenfeld zu 
Beschlussfassung vorzulegen. Insbesondere sind Maßnahmen der Bauleitplanung zu ergreifen, 
um Fehlentwicklungen zu verhindern. Die Stadt Köln ist aufgefordert keine Grundstücke aus 
ihrem Eigentum zu veräußern. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der BV-Ehrenfeld, soweit 
die Grundstücke auf ihrem Gebiet liegen, in enger Abstimmung mit der BV-Nippes. 
2. Die Bezirksvertretungen Ehrenfeld und Nippes sollen gemeinsam in den Prozess eingebunden 
werden. Hierzu sollten zeitnah Fachgespräche stattfinden. 
3. Bei den vorgenannten Maßnahmen soll die Verwaltung insbesondere die bereits am 
31.05.2021 von der BV-Ehrenfeld (VN 4461/2021, Anlage 4, AN 0432/2021) und am 17.06.2021 
von der BV Nippes (VN 4461/2021, Anlage 5 AN 0454/2021) beschlossenen Ziele 
berücksichtigen.

SPD-Fraktion  
in der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
 
 
 
 Bei der weiteren Entwicklung des LiebigQuartiers ist ein gemeinwohlorientiertes Beteiligungsformat, 
beispielsweise nach dem Model „Utopiastadt Wuppertal“ oder vergleichbarer Projekte, 
anzuwenden. 
 Die Stadtverwaltung wird, insbesondere zum Schutz des Schlachthofgeländes vor Ausverkauf, eine 
aktivere Grundstückpolitik betreiben. Zu prüfen ist beispielsweise die Aufstellung einer 
Vorkaufsrechtssatzung nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB 
 Die gewünschte Priorisierung einer gemeinwohlorientierten Nutzung - insbesondere der Schaffung 
von geförderten Wohnungsbau nach  dem Baulandmobilisierungsgesetz - ist durch ein wirksames 
Planungsrecht zu unterstützen. Die Anwendung eines sektoralen Bebauungsplanes nach BauGB §9 
Abs. 2d, mit Einleitungsbeschluss vor dem 31.12.2024, ist zu diesem Zweck beschleunigt zu prüfen. 
 
Begründung:  
Die Verwaltungsvorlage formuliert lediglich einzelne Entwicklungsziele, die von einem beauftragten 
Büro in einem Workshop-Verfahren mit unterschiedlichen Stakeholdern und Verwaltung erstellt 
wurden. Es finden sich nur unzureichende Hinweise auf mögliche städtebauliche Instrumente, 
Verfahren und Beteiligungen bei der  Umsetzung dieser Ziele. Auch der ganzheitliche Aspekt der 
Gebietsentwicklung ist nicht ausreichend dargestellt. Daher verweist die BV Ehrenfeld nochmals auf 
die bestehende Beschlusslage und skizziert mögliche Instrumente – insbesondere die Anwendung 
von Vorkaufsrecht - zur gemeinwohlorientierten Entwicklung des Liebigquartiers. 
Der Bezug auf Beschlusslagen im ergänzenden Beschluss der BV Nippes vom 19.09.2024 ist 
unzureichend, da er lediglich den Beschluss vom 14.03,2024 (AN/0357/2024) beinhaltet. Dieser 
lautet: „Die Bezirksvertretungen Ehrenfeld und Nippes sollen gemeinsam in den Prozess eingebunden 
werden. Hierzu sollten zeitnah Fachgespräche stattfinden.“ 
 
Mit freundlichen Grüßen  
Petra Bossinger Jürgen Brock-Mildenberger Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

04.11.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Venloer Straße 419
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
AN/1508/2024
Typ
Änderungsantrag BV4 (SPD)
Datum
04.11.2024
Erstellt
04.11.2024 08:38