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V/0220/2022

Unterbindung des Kfz-Durchgangsverkehrs in Münstermannweg und Scheibenstraße

Vorlagen 01.08.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Verkehr und Mobilität, Sitzung am 31.08.2022, TOP 8.3

Beschilderungsplan_Münstermannweg-Scheibenstr

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Ansehen

Berichtsvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschilderungsplan_Münstermannweg-Scheibenstr

653 Zeichen

\ Größe HxB
\\ 900 x 600 mm,

N.

F \
l
(gen art)

Flur 183

ZZ "frei auf 50 m" +
ZZ 1022-10

VZ 214-30 +
ZZ "frei auf 30 m" +
CD ZZ 1022-10
“=

ZZ "frei auf 30 m" + ER

ZZ 1022-10
ER \ \b

b ge
Projekt-Nr _
- S Blatt-Nr: 111) || >
en GrößeHxB Maßstab: 1: 1000 SU FNDEE | MUNSTER
900 x 600 mm _\\ - - 0

Anlage-Nr
- Datum Name Amt für Mobilität
Geänderte

| \erkehrsführung bearbeitet | Juli 2022 Becker und Tiefbau
\ \ gezeichnet | Juli 2022 | Revermann

ae Münstermannweg - Scheibenstraße
keine Durchfahrt

Unterbindung des Kfz-Durchgangsverkehrs-

1-Straßd .
| Beschilderungsplan

| zur

* \Friedrich-Eber

Verkehrstechnischer Entwurf
Plot 22.07.2022

Berichtsvorlage

11595 Zeichen

V/0220/2022
V/0220/2022
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Unterbindung des Kfz-Durchgangsverkehrs in Münstermannweg und Scheibenstraße
Beratungsfolge
23.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht
31.08.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Bericht
Zwischen Hammer Straße und Friedrich-Ebert-Straße besteht über Münstermannweg und
Scheibenstraße für den motorisierten Individualverkehr die Möglichkeit der Durchfahrt. Die Straßen
erfüllen die Funktion der Erschließung des überwiegend als Wohnquartier charakterisierten Bereichs
(„Wohnstraßen“ nach der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen). Die Wohnstraßen befinden sich
in einer T empo-30-Zone, in der durch Anwohnende zudem vor allem in der Straße Münstermannweg
explizit auf spielende Kinder hingewiesen wird.
Im Quartier ist außerdem stark untergeordnetes Kleingewerbe angesiedelt, das jedoch keinen
erhöhten Kundenverkehr aufweist.
In Anträgen gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW, einem politischen Antrag und weiteren Hinweisen
aus der Bevölkerung wurde auf Konflikte mit dem Durchgangsverkehr aufmerksam gemacht.
Die Unfallkommission der Stadt Münster hat mit Datum vom 30.03.2022 zudem für die dreijährige
Unfallhäufungsstelle 04/13-15 (2019 - 2021) Hammer Straße / Münstermannweg beschlossen, dass
eine Maßnahme zum Problem Durchgangsverkehr Münstermannweg – Scheibenstraße – Friedrich-
Ebert-Straße zu treffen ist.
Auf Grundlage der o.g. Anträge sowie des Beschlusses der Unfallkommission ist eine Prüfung der
aktuellen verkehrlichen Situation durch die Stadt Münster erfolgt.
Abbiegesituation LSA Hammer Str./ Münstermannweg
Der kurze Rechtsabbiegestreifen von der Hammer Straße in Fahrtrichtung Münstermannweg wurde
bereits als Beschluss der Unfallkommission umgesetzt. Vorausgegangen war eine langjährige
Unfalllage mit Personenschäden, ausgelöst durch rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge von dem bis
dahin bestehenden kombinierten Geradeaus- / Rechtsabbiegestreifen, die den Vorrang des
zeitgleich geradeausfahrenden Radverkehrs (und des Fußverkehrs) nicht ausreichend beachtet
haben.
Als Sofortmaßnahme wurde aus Verkehrssicherheitsgründen daraufhin der bis dahin bestehende
Bussonderfahrstreifen mit einer Sondersignalisierung zur direkten Ausfahrt für Busse in den
Knotenpunkt aufgegeben und das Sondersignal abgedeckt.
Amt für Mobilität und Tiefbau
12.08.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Koops
T elefon:492-6590
GKoops@stadt-muenster.de

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V/0220/2022
Die Maßnahme konnte jedoch nicht zu der gewünschten Verbesserung der Situation in Hinblick auf
die Verkehrssicherheit der Radfahrenden und zu Fuß Gehenden beitragen (s. UK-Beschluss vom
30.03.2022).
Verkehrsrechtliche Situation in Münstermannweg und Scheibenstraße
Die Straßen Münstermannweg und Scheibenstraße sind Bestandteil einer verkehrsrechtlich
angeordneten T empo-30-Zone i.S.d. § 45 Abs. 1c Straßenverkehrsordnung (StVO). T empo-30-Zonen
kommen gem. der Verwaltungsvorschrift zur StVO „nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr
von geringer Bedeutung ist. Sie dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der
Fußgänger und Fahrradfahrer“ (VwV StVO § 45 „Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen“,
Randnummer 38 „XI. T empo-30-Zonen“, Punkt 2).
Verkehrsuntersuchungen in Münstermannweg und Scheibenstraße
Im Oktober 2021 erfolgte die Erfassung der Verkehrsmengen auf genanntem Abschnitt. Zudem
wurden in den Jahren 2019 und 2021 Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt
Verkehrszählungen
Die Erhebung der Verkehrsmengen wurde an drei Knotenpunkten (s. T abelle3) durchgeführt, um die
Durchfahrtsmengen nachvollziehen zu können. Knotenpunkt 2 (Münstermannweg / Scheibenstraßen)
ist in der Begutachtung besonders wichtig, da hier die Fahrbeziehungen Münstermannweg -
Scheibenstraße (einzeln und in beide Fahrtrichtungen als Querschnitt dargestellt) abgebildet sind. Mit
circa 300 Kraftfahrzeugen in der Spitzenstunde wird für ein Wohngebiet mit stark untergeordnetem
Kleingewerbe ohne erhöhtem Kundenverkehr die maximale Verkehrsmenge für eine Wohnstraße
nach der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) von 400 Kfz/h knapp unterschritten.
Durch die Messung an den drei in T abelle3 aufgeführten Knotenpunkten wird jedoch die Umfahrung
des Knotenpunktes Hammer Straße / Friedrich-Ebert-Straße in beide Fahrtrichtungen deutlich. Bei
den erhobenen Fahrten handelt es sich überwiegend um Durchgangs- und nicht um Ziel- und
Quellverkehre. Dies widerspricht dem Zweck einer T empo-30-Zone.
Tabelle 3: Verkehrsmengen Kfz, Spitzenstunde 16-17 Uhr, Querschnitt
Geschwindigkeitsmessungen – V85-Geschwindigkeit
Für die Beurteilung des Geschwindigkeitsniveaus wird zunächst die sog. V85-Geschwindigkeit
ermittelt. Aus den jeweils über den Verlauf einer Kalenderwoche erhobenen Daten wurden für
Münstermannweg und Scheibenstraße die Geschwindigkeit festgestellt, die von 85 % der Kfz-
Steuernden nicht überschritten wurde; 15 % der Messungen lagen demnach über diesem Wert. Die
Messungen wurden in den Jahren 2019 (Scheibenstraße) und 2021 (Münstermannweg) durchgeführt.
Die Analyse der Messergebnisse zeigt Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im
Münstermannweg in Fahrtrichtung Hammer Straße und Scheibenstraße in Fahrtrichtung Friedrich-
Ebert-Straße auf. Während die V85-Geschwindigkeit sich gerade noch in einem verträglichen
Nr. Knotenpunkt Anzahl Kfz FR
Friedrich-Ebert-
Straße
Anzahl Kfz FR
Hammer
Straße
Anzahl Kfz
Querschnitt
1 Hammer Straße /
Münstermannweg
213 144 357
2 Münstermannweg /
Scheibenstraße
183 118 301
3 Scheibenstraße / Friedrich-
Ebert-Straße
168 66 234

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V/0220/2022
Rahmen bewegt, weisen die erhobenen tatsächlich gefahrenen Höchstgeschwindigkeiten (Vmax) auf
ein erhebliches Gefährdungspotenzial durch unangemessene Fahrweise in der T empo-30-Zone hin.
T abelle1: Messergebnisse Geschwindigkeit Münstermannweg
T abelle2: Messergebnisse Geschwindigkeit Scheibenstraße
Prüfung und Abwägung der Maßnahmen
Die Verkehrsmengen in der abendlichen Spitzenstunde geben einen eindeutigen Hinweis auf
vorhandene Durchgangsverkehre in relevanter Menge. Aufgrund der verkehrsrechtlich angeordneten
T empo-30-Zone darf der Durchgangsverkehr in Münstermannweg und Scheibenstraße jedoch nur von
geringer Bedeutung sein. Auch die gemessenen Höchstgeschwindigkeiten widersprechen dem
Charakter einer T empo-30-Zone.
Verkehrsberuhigende Maßnahmen, die primär der Drosselung der Fahrgeschwindigkeit von Kfz-
Verkehren dienen, sind in diesem Kontext nicht geeignet, Durchgangsverkehre wirkungsvoll zu
unterbinden. Durch Brems- und Anfahrmanöver entstehen zudem weitere Lärmemissionen im
Wohngebiet.
In Abstimmung mit der Polizei NRW, der Straßenverkehrsbehörde und der Feuerwehr der Stadt
Münster wird sich zunächst für eine virtuelle Sperrung der Durchfahrt mittels Verkehrszeichen 267
(Verbot der Einfahrt) ausgesprochen.
Erläuterung der Planung
Die Scheibenstraße wird zur Sackgasse umgestaltet. Die Sackgasse wird zunächst virtuell durch
Beschilderung zwischen den Gebäuden Scheibenstraße Nummer 92 bis 99 hergestellt, sodass aus
beiden Fahrtrichtungen per Verkehrszeichen angezeigt wird, dass die Ein- bzw. Durchfahrt mit
Kraftfahrzeugen verboten ist. Alle anliegenden Gebäude sind weiterhin über die Straßen
Münstermannweg oder Scheibenstraße erreichbar. Radfahrende können diese Verbindung weiterhin
vollumfänglich in beide Fahrtrichtungen nutzen. Auf der Hammer Straße wird in Fahrtrichtung
stadteinwärts vor der Einmündung in den Münstermannweg mittels einer Hinweistafel auf die
geänderte Situation aufmerksam gemacht („Geänderte Verkehrsführung – keine Durchfahrt zur
Friedrich-Ebert-Straße“). Für die Beschilderung ist mit Kosten in Höhe von ca. 3.000 € zu rechnen.
Die Verwaltung behält sich die Option offen, im Falle nicht ausreichender Wirkkraft der virtuellen
Sperrung, diese baulich herzustellen.
Auswirkungen der Maßnahme auf das umliegende Hauptverkehrsnetz
Mit der geplanten Sperrung der Durchfahrt Scheibenstraße wird bisheriger Durchgangs- und T eile
des Erschließungsverkehrs auf den Rechtsabbieger Hammer Str. in Fahrtrichtung Friedrich-Ebert-
Str. verlagert. Diese Fahrbeziehung ist schon im Bestand in den Spitzenstunden stark ausgelastet
mit zum T eilausgeprägten Rückstau.
Verkehrssicherheit
Bisher wird der rechtsabbiegende Kfz-Verkehr der Hammer Str. in Fahrtrichtung Friedrich-Ebert-Str.
bedingt verträglich mit dem geradeausfahrenden Radverkehr und den Fußgängern über die
Fahrtrichtung V85 Vmax
Hammer Straße 35 km/h 60 km/h
Scheibenstraße 32 km/h 71 km/h
Fahrtrichtung V85 Vmax
Münstermannweg 29 km/h 55 km/h
Friedrich-Ebert-Straße 33 km/h 72 km/h

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V/0220/2022
Friedrich-Ebert-Str. signalisiert. Mit einer Verkehrszunahme in dieser Abbiegebeziehung wird
voraussichtlich die Unfallgefahr zunehmen. Mit der Vorlage V/0154/2019 wurde aus
Verkehrssicherheitsgründen schon einmal eine konfliktfreie Rechtsabbiegersignalisierung in dieser
Fahrbeziehung diskutiert, bisher aber nicht umgesetzt. Eine konfliktfreie
Rechtsabbiegesignalisierung nach dem Motto „Sicherheit vor Leistungsfähigkeit“ dürfte mit einem
Rückgang der Leistungsfähigkeit verbunden sein.
Rückstausituation bis zum Knotenpunkt Hammer Straße / B51
Eine belastbare Rückstauprognose ist wegen der erheblichen Vorbelastung schwierig. In den
Spitzenstunden der Hauptverkehrszeiten staut sich bisher der Verkehr in dieser Fahrbeziehung
teilweise bis in den LSA-Knotenpunkt Hammer Straße / B51. Bei Rückstauungen bis in diesen
Knotenpunkt kommt es immer wieder zu Gefährdungen des Fuß- und Radverkehrs an der Querung
über die Hammer Straße mit der stark genutzten Radverbindung Grevingstraße - Königsweg.
Grundsätzlich dürfen Kraftfahrzeuge nicht in einen überstauten Knotenpunkt einfahren. Jedoch gibt
es immer wieder Beschwerden von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden darüber, dass trotz
Rückstaus in den Knotenpunkt eingefahren und die Querung blockiert wird. Beim späteren
Vorrücken der Kraftfahrzeuge werden zudem Radfahrende und zu Fuß Gehende gefährdet, die nach
dem Umschalten der LSA auf Grünlicht die Furt queren wollen.
Von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden wurde in diesem Zusammenhang eine Zuflussdrosselung
für den Kfz-Verkehr angeregt, wenn der Rückstau der stadteinwärtigen Hammer Straße bis in die
Knotenpunktausfahrt mit der Querung reicht.
Verkehrstechnische Untersuchung
Es wird empfohlen, nach Einrichtung der Durchfahrtssperre in der Scheibenstraße, die beiden LSA-
Knotenpunkte Hammer Str./ Metzer Str. und Hammer Str./ Friedrich-Ebert-Str. dahingehend zu
überprüfen, ob und wie die Leistungsfähigkeit und die Verkehrssicherheit für den Rechtsabbieger
von der Hammer Str. in die Friedrich-Ebert-Str. verbessert werden kann. Sofern diese Überprüfung
keine Verbesserungen aufzeigen sollte, sind signaltechnische und bauliche Maßnahmen zu treffen,
die eine wirksame Zuflussdrosselung an der LSA-Knotenpunkt Hammer Straße / B51 bewirken.
Aus Kapazitätsgründen soll diese Untersuchung durch ein qualifiziertes externes Ingenieurbüro
erfolgen. Es ist mit Planungskosten von ca. 8.000,00 € und einer Bearbeitungszeit einschl. dem
Vergabeverfahren von 10 Monaten zu rechnen. Die Kosten für eine spätere Realisierung lassen sich
aktuell noch nicht kalkulieren.
Wenn sich nach der Sperrung der Durchfahrt Münstermannweg - Scheibenstraße die Situation an
der Unfallhäufungsstelle Hammer Straße / Münstermannweg durch Zählungen und Beobachtungen
belastbar belegt verbessert hat, wird der Bussonderfahrstreifen aus der Haltestelle Königsweg
(stadteinwärts) bis zur Haltlinie der LSA markiert und das Bussignal reaktiviert.
i.V.
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Lageplan

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V/0220/2022

Anlage A

2416 Zeichen

Anlage A zur V/0220/2022
Kurzüberblick
Münstermannweg und Scheibenstraße sind Wohnstraßen innerhalb einer T empo-30-Zone, die die
Straßen Hammer Straße und Friedrich-Ebert-Straße verbinden. Die erfassten Verkehrsmengen in
diesem Abschnitt weisen auf vorhandene Durchgangsverkehre in relevanter Menge, die einer
T empo-30-Zone schädlich gegenüberstehen, hin. In der Rechtsabbiegesituation Hammer Straße
– Münstermannweg kommt es zudem aus o.g. Grund weiterhin zu Unfällen von Kfz-Fahrenden
mit Radfahrenden. Die Unterbindung des Kfz-Durchgangsverkehrs in Münstermannweg und
Scheibenstraße ist deshalb Ziel dieser Maßnahme.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, die Verkehrssicherheit und den Komfort vordringlich für
Radfahrende und zu Fuß Gehende nachhaltig zu verbessern und Münster zu einer Stadt mit
höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterzuentwickeln.
Das T eilziellautet: Förderung der Verkehrssicherheit.
Zielerreichung: Senkung der Verkehrsunfallzahlen an auffälligen Knotenpunkten.
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung der Beschilderung im Jahr 2022 vorgesehen. Die
Untersuchung der beiden LSA-Knotenpunkte Hammer Str./ Metzer Str. und Hammer Str./
Friedrich-Ebert-Str. wird voraussichtlich 2023 durchgeführt.
Zur Erreichung des T eilzielsist mit einem finanziellen Bedarf von ca. 11.000 € zu kalkulieren
(3.000 € für die Beschilderung und 8.000 € Planungskosten für die Untersuchung).
Finanzierung
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? x Ja Nein
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein
Bereits veranschlagt? x Ja Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Diese Vorlage beruht auf dem Beschluss der Unfallkommission vom 30.03.2022. Beschlüsse der
Unfallkommission mit Vertretern der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und dem Baulastträger
sind für die Stadt Münster bindend.
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen
ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage aufgeführten Reduktionsvariante zu entnehmen.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
./.

Beratungsverlauf (2)

23.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 7.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
31.08.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 8.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Friedrich-Ebert-Straße 33
  • Hammer Straße 35
  • Scheibenstraße 32
  • Metzer Straße
  • Münstermannweg 213
  • Königsweg
  • Grevingstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0220/2022
Typ
Vorlagen
Datum
01.08.2022
Erstellt
23.03.2022 13:49