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0278/2021

Stellungnahme zu einer mündlichen Anfrage, hier: Fragen zu der neuen Förderrichtlinie für Planungsleistungen von Schieneninfrastrukturvorhaben

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 01.03.2021

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 02.03.2021, TOP 6.5

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3044 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/69/692 
 
Vorlagen-Nummer.01.03.2021 
 0278/2021 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 02.03.2021 
Stellungnahme zu einer mündlichen Anfrage, hier: Fragen zu der neuen Förderrichtlinie für 
Planungsleistungen von Schieneninfrastrukturvorhaben 
Ratsmitglied Lorenz hat am 18.01.2021 im Vorfeld der Sitzung des Verkehrsausschusses am 
19.01.2021 eine mündliche Anfrage gestellt und um die Beantwortung gebeten: 
 
In einer Pressemitteilung des NVRs vom14. Januar 2021 verweist Nahverkehr Rheinland auf einen 
neuen Fördertopf für Planungsleistungen. Dieser Fördertopf ist speziell für Planungen von Schie-
neninfrastrukturprojekten. Wie und mit welchen Projekten wird die Stadt diesen neuen Fördertopf nut-
zen? Welches Potenzial für eine Beschleunigung von Projekten – auch über die bisherigen Planun-
gen im Rahmen der ÖPNV-Roadmap hinaus – sieht die Verwaltung sich durch den neuen Förder-
topf? Welche Maßnahmen müssten aus Sicht der Verwaltung zusätzlich ergriffen werden, um diese 
Potenziale zur Beschleunigung des ÖPNV-Ausbaus in Köln zu heben? 
 
Zu dieser Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Das Land NRW gewährt im Rahmen einer neuen Förderrichtlinie Zuwendungen für. Planungsleistun-
gen für Schieneninfrastrukturvorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Gefördert 
werden Planungsleistungen für ÖPNV-Schieneninfrastrukturvorhaben, die mindestens die Leistungs-
phasen 1 und 2 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) umfassen oder alter-
nativ Standardisierte Bewertungen, die mindestens Teile der Leistungsphasen 1 und 2 gemäß HOAI 
abdecken. Im Zusammenhang mit Standardisierten Bewertungen erforderliche Machbarkeitsstu-
dien/Variantenuntersuchungen werden ebenfalls gefördert. Der Bewilligungszeitraum ist auf den 
31.12.2022 befristet. Das Fördervolumen beträgt zunächst 22,5 Millionen Euro. 
  
Die Verwaltung und die KVB AG beabsichtigen eine Förderung der Planungsleistungen für folgende 
Maßnahmen zu erzielen: 
  
- Stadtbahnverlängerung Mülheim Süd und Stammheim/Flittard (1. und 2. Bauabschnitt) 
- Rechtsrheinische Verlängerung der Linie 7 Zündorf-Langel  
- Kapazitätserweiterung auf den Linien 4, 13 und 18 
- Ost-West-Achse 
- Linie 13 - Gürtelverlängerung 
- Linie 13 - Barrierefreier Ausbau der Gürtelstrecke 
- Linie 13 - Zusätzliche Stadtbahnhaltestellen Niehler Straße/Gürtel und Boltensternstraße  
 
Durch eine Förderung von Planungsleistungen entsteht keine direkte Beschleunigung der genannten 
ÖPNV-Projekte, da diese Projekte bereits in der Kölner ÖPNV-Roadmap enthalten sind und kurz vor 
einem Planungsbeginn stehen. 
 
Die neue Fördermöglichkeit von Planungsleistungen und insbesondere der angekündigte jährliche 
Förderaufruf werden seitens der Verwaltung begrüßt. Es ist beabsichtigt auch in den kommenden 
Jahren Projekte anzumelden um insgesamt eine Beschleunigung des ÖPNV-Ausbaus sicherzustel-
len.

2 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

02.03.2021 Verkehrsausschuss
TOP 6.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Boltensternstraße
  • Niehler Straße

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Details

Aktenzeichen
0278/2021
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
01.03.2021
Erstellt
26.01.2021 08:44