0278/2021
Stellungnahme zu einer mündlichen Anfrage, hier: Fragen zu der neuen Förderrichtlinie für Planungsleistungen von Schieneninfrastrukturvorhaben
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3044 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/69/692 Vorlagen-Nummer.01.03.2021 0278/2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 02.03.2021 Stellungnahme zu einer mündlichen Anfrage, hier: Fragen zu der neuen Förderrichtlinie für Planungsleistungen von Schieneninfrastrukturvorhaben Ratsmitglied Lorenz hat am 18.01.2021 im Vorfeld der Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.01.2021 eine mündliche Anfrage gestellt und um die Beantwortung gebeten: In einer Pressemitteilung des NVRs vom14. Januar 2021 verweist Nahverkehr Rheinland auf einen neuen Fördertopf für Planungsleistungen. Dieser Fördertopf ist speziell für Planungen von Schie- neninfrastrukturprojekten. Wie und mit welchen Projekten wird die Stadt diesen neuen Fördertopf nut- zen? Welches Potenzial für eine Beschleunigung von Projekten – auch über die bisherigen Planun- gen im Rahmen der ÖPNV-Roadmap hinaus – sieht die Verwaltung sich durch den neuen Förder- topf? Welche Maßnahmen müssten aus Sicht der Verwaltung zusätzlich ergriffen werden, um diese Potenziale zur Beschleunigung des ÖPNV-Ausbaus in Köln zu heben? Zu dieser Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Das Land NRW gewährt im Rahmen einer neuen Förderrichtlinie Zuwendungen für. Planungsleistun- gen für Schieneninfrastrukturvorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Gefördert werden Planungsleistungen für ÖPNV-Schieneninfrastrukturvorhaben, die mindestens die Leistungs- phasen 1 und 2 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) umfassen oder alter- nativ Standardisierte Bewertungen, die mindestens Teile der Leistungsphasen 1 und 2 gemäß HOAI abdecken. Im Zusammenhang mit Standardisierten Bewertungen erforderliche Machbarkeitsstu- dien/Variantenuntersuchungen werden ebenfalls gefördert. Der Bewilligungszeitraum ist auf den 31.12.2022 befristet. Das Fördervolumen beträgt zunächst 22,5 Millionen Euro. Die Verwaltung und die KVB AG beabsichtigen eine Förderung der Planungsleistungen für folgende Maßnahmen zu erzielen: - Stadtbahnverlängerung Mülheim Süd und Stammheim/Flittard (1. und 2. Bauabschnitt) - Rechtsrheinische Verlängerung der Linie 7 Zündorf-Langel - Kapazitätserweiterung auf den Linien 4, 13 und 18 - Ost-West-Achse - Linie 13 - Gürtelverlängerung - Linie 13 - Barrierefreier Ausbau der Gürtelstrecke - Linie 13 - Zusätzliche Stadtbahnhaltestellen Niehler Straße/Gürtel und Boltensternstraße Durch eine Förderung von Planungsleistungen entsteht keine direkte Beschleunigung der genannten ÖPNV-Projekte, da diese Projekte bereits in der Kölner ÖPNV-Roadmap enthalten sind und kurz vor einem Planungsbeginn stehen. Die neue Fördermöglichkeit von Planungsleistungen und insbesondere der angekündigte jährliche Förderaufruf werden seitens der Verwaltung begrüßt. Es ist beabsichtigt auch in den kommenden Jahren Projekte anzumelden um insgesamt eine Beschleunigung des ÖPNV-Ausbaus sicherzustel- len. 2 Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungOrte (2)
- Boltensternstraße
- Niehler Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 0278/2021
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 01.03.2021
- Erstellt
- 26.01.2021 08:44