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0023/2022

Umsetzungsstand Interkulturelles Maßnahmenprogramm - Maßnahmen des Integrationsbudgets – Stand Dezember 2021

Mitteilung Ausschuss 18.01.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 10.02.2022, TOP 2.3

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 Erläuterungen der Maßnahmen des Integrationsbudgets (Stand Dezember 2021)

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Mitteilung Ausschuss

5372 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162/1 
 
Vorlagen-Nummer 18.01.2022 
 0023/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 13.01.2022 
Gesundheitsausschuss 18.01.2022 
Jugendhilfeausschuss 25.01.2022 
Integrationsrat 08.02.2022 
 
Umsetzungsstand Interkulturelles Maßnahmenprogramm - Maßnahmen des 
Integrationsbudgets – Stand Dezember 2021 
Im Jahr 2015 wurde erstmalig ein Integrationsbudget zur Finanzierung von Maßnahmenempfehlun-
gen aus dem Interkulturellen Maßnahmenprogramm eingerichtet. In diesem Integrationsbudget wur-
den die Maßnahmenempfehlungen zusammengefasst, denen vom Integrationsrat, den Fachaus-
schüssen und vom Rat in 2015 eine hohe Umsetzungspriorität sowie die entsprechend erforderlichen 
Haushaltsmittel zuerkannt wurden. 
Mit der Vorlage 2768/2018 wurde im Jahr 2018 über den damaligen Umsetzungsstand der Jahre 
2015 bis 2017 berichtet https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=675586&type=do  
Mit dieser Vorlage wird ein aktualisierter Sachstand der Jahre 2018, 2019 und 2020 gegeben. 
 
  Maßnahme:  Finanzmittel im 
Integrationsbudget   
2015  
Bezuschussung 
aus dem Integrati-
onsbudget in 
2022: 
ab 2016 Tarifsteige-
rungen berücksichtigt   
1  Bezuschussung einer Beratung von "Menschen ohne 
Papiere" und des Fonds "Armenbetten" Bezuschus-
sung der Beratungsarbeit der fünf Träger agisra e.V., 
Diakonisches Werk, Caritasverband, Flüchtlingsrat e.V. 
und Rom e.V.  
15.000 €  17.320 € 1 
 
2  Finanzielle Sicherstellung des Projektes "Integrati-
onslotsinnen /-lotsen"; Weiterführung der von fünf In-
tegrationsagenturen in den Vorjahren begonnenen Arbeit 
'Integrationslotsen'  
23.000 € 23.000 € 2 
                                                 
1 Aufgrund weiterer städtischer Finanzmittel stehen für diese Maßnahme insgesamt 52.210 € zur Verfügung 
2 Aufgrund weiterer städtischer Finanzmittel stehen für diese Maßnahme insgesamt 33.000 € zur Verfügung

2 
 
3  Ergebnisoffene Perspektivberatung von Flüchtlingen 
Bezuschussung der Beratungsarbeit der fünf Träger agis-
ra e.V., Diakonisches Werk, Caritasverband, Flüchtlings-
rat e.V. und Rom e.V.  
175.000 €  201.700 € 3 
4  Erhöhung der finanziellen Förderung für Interkultu-
relle Zentren; Ergänzende Förderung der seit Jahren 
bereits anerkannten aber finanziell noch nicht berück-
sichtigter Interkulturellen Zentren  
50.000 €  50.000 € 4 
5  Rücknahme der Kürzung von Mitteln für Antiras-
sismustraining;  zur Förderung von Aktivitäten gegen 
Rassismus  
40.000 € 40.000 € 5   
6  Interkulturelle Öffnung der Suchtberatungsstellen; 
zur Finanzierung zielgruppenspezifischer  
Sprechstunden für Migrant*innen bei einzelnen Trägern  
60.000 €  69.088 € 
7  Fortschreibung Gesundheitswegweiser für  
Kölner/innen mit Zuwanderungsgeschichte;  in 2015 
15.000 € zur einmaligen Entwicklung einer aktuellen 
Datenbank; in den Folgejahren 8.000 € für eine jährliche 
Datenaktualisierung und Druck in Papierform  
8.000 €  8.476 €6 
8  Einrichtung eines Budgets zum Einsatz von Sprach- 
und Integrationsmittler/innen im Gesundheitswesen; 
zum Einsatz von professionellen Sprach- und Integrati-
onsmittler*innen im Gesundheitswesen  
50.000 €  50.000 €  
9  Verbesserung der psychosozialen Betreuung von 
Flüchtlingen; zur Förderung des Therapiezentrums für 
Folteropfer des Caritasverbandes  
120.000 €  137.100 € 7 
10  Qualifizierung von herkunftssprachlichen Zuwande-
rern als „Integrationslotsen Gesundheit“; zur Qualifi-
zierung, Koordination und Einsatz von herkunftssprachli-
chen Zuwander*innen als 'Integrationslotsen Gesundheit'  
32.500 €  32.500 €  
11  Einrichtung eines Budgets zum Einsatz professionel-
ler Sprach- und Integrationsmittler/innen; Finanzie-
rung eines Sprach- und Integrationsmittlerpools zur Un-
terstützung städtischer Dienststellen bei komplexen oder 
besonders kultursensiblen Angelegenheiten  
200.000 €  200.000 €  
12  Einrichtung einer Personalstelle zu Prävention und 
Abbau von Intoleranz, Diskriminierung und Ausgren-
zung; bei Diversity zum Themenschwerpunkt Diversity 
zu Prävention und Abbau von Intoleranz, Diskriminierung 
und Ausgrenzung  
92.202 €  0 € 8 
                                                 
3 Aufgrund weiterer städtischer Finanzmittel stehen für diese Maßnahme insgesamt 403.324 € zur Verfügung  
4 Aufgrund weiterer städtischer Finanzmittel stehen seit 2019 für diese Maßnahme insgesamt 682.000 € zur Verfügung  
5 Aufgrund weiterer städtischer Finanzmittel standen bis 2019 für diese Maßnahme insgesamt 50.000 € und stehen ab 2020 
insgesamt 100.000 € zur Verfügung 
6 Der Betrag in Höhe von 8.476 € ist  im Haushalt 2022 eingeplant, wird aber lt. Beantwortung in der Vorl. Nr. 3453/2021 
aktuell nicht mehr benötigt. 
7 Aufgrund weiterer städtischer Finanzmittel stehen für diese Maßnahme insgesamt 218.416 € zur Verfügung 
8 Diese Stelle ist zwischenzeitlich über den städtischen Stellenplan abgesichert und finanziert.

3 
 
13  Angebote der interkulturellen Familienbildung in 
Familienbildungsstätten  
30.000 €  30.000 € 
14  Schulungen zur interkulturellen Kompetenz für Ju-
gendleiter/innen in Jugendeinrichtungen  
20.000 €  20.000 € 
  Gesamtsumme Integrationsbudget 2015 / 2022 915.700 €  879.531 € 
 
 
Siehe Anlage 1: Erläuterungen der Maßnahmen des Integrationsbudgets (Stand Dezember 
2021) 
 
 
Gez. Reker

Anlage 1 Erläuterungen der Maßnahmen des Integrationsbudgets (Stand Dezember 2021)

46834 Zeichen

Anlage 1: Erläuterungen der Maßnahmen des Integrationsbudgets (Stand Dezember 2021)  
 
Zu 1.   
Bezuschussung einer Beratung von "Menschen ohne Papiere" und des Fonds 
"Armenbetten"  
Im Auftrag des Rates hatte das „Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien“ (IMIS) die 
Situation von Menschen ohne Papiere‘ untersucht und im Oktober 2007 Handlungsempfehlungen 
zum Umgang mit dem Thema vorgelegt. Zitat Studie: 
„Die … Handlungsempfehlungen … orientieren sich daran, wie in den … Bereichen … die für die 
alltägliche Lebensführung … von irregulären Migranten entscheidend sind, … Arrangements gefunden 
werden können, durch die hohe menschliche und soziale Kosten vermieden werden können, wie sie im 
Leben von irregulären Migranten ersichtlich anfall en. Dabei liegt die Annahme zugrunde, dass das Ziel 
ist, sich einem Sachverhalt politisch zu stellen, den niemand wünschen, aber gegenwärtig und 
absehbar in der nächsten Zeit niemand wirklich grundlegend verändern oder aufheben kann. Es geht 
daher darum …einen pragmatischen Ausgleich zu finden zwischen dem Interesse irreguläre Migration 
nicht zu forcieren und auf der anderen Seite Notlagen zu lindern oder zu verhindern.“   
Die zentrale Handlungsempfehlung zur Einrichtung eines Beratungsangebotes wird seit 2011 durch 
folgende fünf Beratungsstellen durchgeführt: agisra e.V., Caritasverband, Diakonisches Werk, Kölner 
Flüchtlingsrat und Rom e.V.  
Die bereit gestellten Finanzmittel erhalten die fünf Träger zu gleichen Teilen, abzgl. eines Betrages in 
Höhe von 5.000 € für den Fond ‚Armenbetten‘ dessen Ausgaben von den fünf Trägern gemeinsam 
entschieden werden (z.B. werden daraus die Kosten der ärztlichen Versorgung von schwangeren 
Frauen, für Geburten, fachärztliche Atteste etc. finanziert).  
Lt. Bericht der fünf Beratungsträger wurden  
 im Jahr 2018 in 149 Fällen eine Beratung angefragt. Im Vergleich zu 2017 wurden weniger 
Personen über einen längeren Zeitraum mit insgesamt 530 Beratungen unterstützt. Probleme 
wie sexualisierte Gewalt, Menschenhandel, Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikt 
sowie Gesundheit waren stark angestiegen. Weitere Beratungsthemen waren Arbeit, 
Finanzierung des Lebensunterhaltes und prekäre Wohnsituationen bzw. Obdachlosigkeit. Aus 
Sicht der Beratungsträger verschärfte sich die (Über-) Lebenssituation von Menschen ohne 
Papiere und damit auch deren Kindern. Der Fonds Armenbetten reichte nicht aus und wurde 
mit ca. 470 € durch die Beratungsträger aufgestockt. 
 im Jahr 2019 in 157 Fällen (93 Einzelpersonen und 64 Familien inkl. Kinder) eine Beratung 
angefragt und insgesamt 630 Beratungen durchgeführt. Die Beratungsthemen waren im 
Vergleich zum Vorjahr nahezu gleichbleibend. Der Fonds Armenbetten reichte nicht aus und 
wurde mit ca. 1.400 € durch die Beratungsträger aufgestockt. 
 im Jahr 2020 in 162 Fällen eine Beratung angefragt – und 427 Beratungen durchgeführt 
Strukturell wiederholten sich die meisten der in den Vorjahresberichten genannten 
Konstellationen. Die Situation für Menschen ohne Papiere verschärften sich durch die Corona 
Pandemie und die Lockdown Bedingungen im Bereich Gesundheit, Heirat oder 
Eheschließung, Kita- oder Schulbesuch der Kinder, Legalisierung durch Arbeit oder 
Ausbildung. Bestrebungen auf eine Legalisierung wurden aufgrund der schlechten 
Erreichbarkeit von Behörden und Botschaften verzögert. Durch die Schließung der Malteser 
Migranten Medizin im Frühjahr 2020 entfiel der unbedingt notwendige Zugang zur 
gesundheitlichen (Erst-) Versorgung. Der Fonds Armenbetten reichte nicht aus und wurde mit 
ca. 1.640 € durch die Beratungsträger aufgestockt. 
 
Zu 2.: 
Finanzielle Sicherstellung des Projektes "Integrationslotsinnen /-lotsen" bei fünf 
Integrationsagenturen  
Das Projekt „Integrationslotsen“ wird seit 2009 von folgenden fünf Kölner Integrationsagenturen 
durchgeführt: Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Mittelrhein e.V., Caritasverband für die Stadt Köln 
e.V., Synagogen-Gemeinde Köln, Förderungs- und Bildungsgemeinschaft Jugend und Altenarbeit 
Vingst/Ostheim e.V. Köln, Kreisverband Köln des Deutschen Roten Kreuzes.  
Zum 01.10.2020 wurde die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten Kreuz einvernehmlich

2 
beendet und die Integrationsagentur In Haus e.V. als neuer Träger für das 
Integrationslots*innenprojekt gewonnen.  
Das Projekt Integrationslots*innen übernimmt eine wichtige Brückenfunktion zwischen neu 
Zugewanderten und diversen Einrichtungen wie z.B. Gesundheitsamt, Ausländeramt, Schulamt.  
Die Integrationslotsinnen und –lotsen erhalten – durchgeführt von den Trägern - Aus- und 
Fortbildungen in verschiedenen Schwerpunktthemen (z.B. Beispiel Ausländerrecht, 
Gesundheitsprävention, Bildung und Schule, Kinder und Jugendhilfe, Anerkennung ausländischer 
Bildungs- und Berufsabschlüsse u. a.). Die Integrationslots*innen haben selbst eine internationale 
Familiengeschichte und verfügen über bilinguale und bi- bzw. multikulturelle Kenntnisse sowie 
interkulturelle Kompetenzen. Sie begleiten neu Zugewanderte beispielsweise zu Ärzt*innen, 
Verwaltungen und Behörden, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen, zu Banken und 
Versicherungen, zur Hausaufgabenhilfe, geben Hilfestellung beim Schriftverkehr und beim Ausfühlen 
von Formularen und vermitteln Informationen über soziale und kulturelle Aktivitäten im Stadtteil im 
Sinne einer Integration, sowie zur Verbesserung der Zugangs- und Teilhabechancen dieser 
Menschen. 
Ca. 70 % der Fördergelder werden für die Aufwandsentschädigung der Lots*innen und ca. 30 % für 
die Finanzierung der Aus- und Fortbildungen verwandt. Für jeden von den Trägern vermittelten 
Einsatz erhalten die Integrationslots*innen eine seit dem Jahr 2021 auf 25 € erhöhte pauschale 
Aufwandsentschädigung pro Einsatz, sowie eine jährliche Ehrenamtspauschale in Höhe von 840 €. 
Während in 2009 noch 40 Lots*innen zum Einsatz kamen, waren es in 2015 bereits 118 und in 2016 
insgesamt 99. In 2018 stieg die Anzahl der Lots*innen auf 179, in 2019 sank sie auf 85, und stieg im 
Jahr 2020 auf insgesamt 327 Lots*innen an. Im Jahr 2020 waren die Integrationslots*innen bei 2.002 
Einsätzen insgesamt 5.214 Stunden im o.g. Sinne tätig. Die am häufigsten eingesetzten Sprachen 
waren Türkisch, Englisch, Kurdisch, Arabisch, Russisch, Ukrainisch, Dari und Farsi.  
 
Zu 3.: 
Ergebnisoffene Perspektivberatung von Flüchtlingen - Bezuschussung der 
Beratungsarbeit der fünf Träger  
Im Integrationsbudget 2015 war erstmalig die Bezuschussung einer Beratungsarbeit für Geflüchtete 
vorgesehen. Die Verteilung der Finanzmittel erfolgt zu gleichen Teilen an die folgenden fünf 
Beratungsträger: agisra e.V., Caritasverband, Diakonisches Werk, Kölner Flüchtlingsrat und Rom e.V.  
Der Zuschuss ist zweckgebunden und dazu bestimmt, eine professionelle soziale Beratung für 
Flüchtlinge durchzuführen. Darüber hinaus sollen auch ehrenamtliche Akteure aus den 
Unterstützergruppen den Rat professioneller Beratungsträger zur Orientierung und Weitergabe dieser 
Informationen an die Neuzugewanderten bzw. Geflüchteten erhalten. Die Unterstützung und Stärkung 
dieser Initiativen ist insbesondere für den sozialen Frieden in der Nachbarschaft der Unterkünfte von 
sehr hoher Relevanz.  
Lt. Bericht der fünf Beratungsträger wurden  
 im Jahr 2018 insgesamt in ca. 1.250 Fällen Beratungen durchgeführt (pro Fall ist von ca. 2,5 
Beratungen auszugehen).  
 
Die Hauptherkunftsländer der Ratsuchenden bei agisra waren Äthiopien, Afghanistan, 
Albanien, Bosnien und Herzegowina, Eritrea etc. Beratungsschwerpunkte waren 
Partnerschaftsgewalt, Aufenthaltsrecht, Wohnen, Leistungsbezug, Unterstützung im 
gesundheitlichen Bereich etc. agisra beschreibt, dass ungefähr ein Drittel der Klientinnen 
bereits im Herkunftsland frauenspezifische Gewalt wie etwa Zwangsverheiratung, 
Vergewaltigung, weibliche Genitalverstümmelung erleben mussten Teilweise war diese 
genderspezifische Gewalt Grund für eine Flucht nach Deutschland.  
Die Hauptherkunftsländer der Ratsuchenden beim Caritasverband waren Irak, Syrien, 
Afghanistan, Guinea, Nigeria etc. Beratungsschwerpunkte lagen Unterstützung beim 
Asylverfahren, Klärung von Aufenthaltsperspektiven und die Familienzusammenführung. Eine 
stärkere Rolle spielte erstmals die Ausbildungsduldung als Chance des beruflichen Einstiegs

3 
bei gleichzeitiger Aufenthaltsklärung. Ein weiteres Thema war die Unterstützung ganzheitlich 
belasteterer behinderter Geflüchteter.  
Die Hauptherkunftsländer der Ratsuchenden beim Diakonischen Werk waren Afghanistan, 
Nigeria,, Iran, Irak, Syrien, Albanien etc. Beratungsschwerpunkte lagen im Bereich 
Asylverfahren, Aufenthaltsrecht, Familienzusammenführung und Abschiebung, sowie der 
psychosozialen Begleitung und den Themen Arbeit, Bildung und wirtschaftliche 
Existenzsicherung.  
Der Flüchtlingsrat beschreibt, dass der Rückgang der Anzahl der Geflüchteten keinen 
Rückgang der Beratungsanfragen bedeutete, so dass die Beratungskapazitäten regelmäßig 
überschritten wurden und nicht alle Anfragen angenommen werden konnten. Hauptthemen 
der Beratung waren Familiennachzug subsidiär Geschützter und anerkannter Geflüchteter, 
Anhörungsvorbereitung sowie Asylantragstellung mit Unbegleiteten minderjährigen 
Geflüchteten (UMF), Beratung bei Bescheiden etc. pp.  
Die Hauptherkunftsländer der Ratsuchenden bei Rom e.V. waren Serbien, Mazedonien, 
Bosnien, Albanien etc. Bei Rom e.V. stand insbesondere die Beratung von langjährig 
geduldeten Menschen in Köln im Rahmen des Bleiberechtsprojektes im Fokus ihrer 
Beratungsarbeit. 
 
 im Jahr 2019 insgesamt in ca. 1.000 Fällen Beratungen durchgeführt (pro Fall ist von ca. 2,5 
Beratungen auszugehen).  
Die Hauptherkunftsländer der Ratsuchenden bei agisra waren Afghanistan, Albanien, Angola, 
Bosnien und Herzegowina etc. Beratungsschwerpunkte waren innerfamiliäre Gewalt und 
Partnerschaftsgewalt (sog. Häusliche Gewalt), Aufenthaltsrecht, Zugang zum 
Gesundheitssystem, Unterbringungs- und Wohnsituation, Unterstützung und Integration der 
Kinder. Die Zahl der Beratungsanfragen war im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Es 
sprechen sowohl erst vor kurzem nach Deutschland geflohen sind, als auch Frauen mit 
gesichertem Aufenthaltsstatus vor.  
Die Hauptherkunftsländer der Ratsuchenden beim Caritasverband waren Irak, Afghanistan, 
Syrien, Serbien, Nigeria etc. Beratungsschwerpunkte waren Unterstützung beim 
Asylverfahren, Klärung von Aufenthaltsperspektiven, Arbeit und Ausbildung (inkl. 
Sprachförderung) etc. Inhaltlich gab es den Schwerpunkt Aufenthaltsperspektiven, sowie die 
Ausbildungsduldung. Weiterhin Thema war die Unterstützung ganzheitlich belasteterer 
behinderter Geflüchteter. 
Die Hauptherkunftsländer der Ratsuchenden beim Diakonischen Werk waren Afghanistan, 
Iran, Irak, Syrien, Eritrea etc. Beratungsschwerpunkte waren weiterhin im Bereich 
Asylverfahren, Aufenthalts-recht, Familienzusammenführung und Abschiebung, sowie der 
psychosozialen Begleitung und den Themen Arbeit, Bildung und wirtschaftliche 
Existenzsicherung. 
Der Flüchtlingsrat beschreibt, dass erneut die Beratung sehr intensiv in Anspruch genommen 
und die Kapazitäten ausgereizt wurden. Hauptthemen der Beratung waren Asylverfahren, 
allgemeine Aufenthaltsangelegenheiten, Familiennachzug, Anhörungsvorbereitung sowie 
Asylantragstellung mit Unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten (UMF) etc. Insbesondere die 
in 2019 beschlossenen Gesetzesänderungen wurden in der Beratung intensiv thematisiert.  
Die Hauptherkunftsländer der Ratsuchenden bei Rom e.V. waren Serbien, Mazedonien, 
Bosnien und Herzegowina etc. Die Schwerpunkte der Beratungsarbeit haben sich zum Vorjahr 
kaum verändert, jedoch die methodische Arbeit mit den Klient*innen.  
 
 im Jahr 2020 insgesamt in ca. 1.500 Fällen Beratungen durchgeführt (pro Fall ist von ca. 2,5 
Beratungen auszugehen). 
 
Die Pandemie bedeutete keinen Rückgang der Zugangszahlen der Geflüchteten. Teilweise 
mussten die Beratungsstellen im Frühjahr pandemiebedingt komplett schließen, später fanden 
Beratungen unter Beachtung der entsprechenden Hygienemaßnahmen statt, bzw. das

4 
Angebot an telefonischer und insbesondere Videoberatung wurde ausgebaut. Die Beratung 
war immer wieder durch die Auswirkungen der Pandemie geprägt wie z.B. die eingeschränkte 
Erreichbarkeit der Behörden und Konsulate; Benachteiligungen in Schule, Ausbildung und 
Beruf, Wegfall sinnstiftender und strukturgebender Angebote wie Schule, Deutschkurse, Arbeit 
aber auch Treffen mit Menschen aus der eigenen Community. Eine große Unsicherheit und 
Angst bezog sich auch den Coronavirus, da zu Beginn der Pandemie nur wenige 
herkunftssprachliche Informationen vorlagen. 
Die Hauptherkunftsländer der Ratsuchenden bei agisra waren Nigeria, Iran, Albanien, Eritrea; 
Irak etc. Beratungsschwerpunkte waren weiterhin Partnerschaftsgewalt, Aufenthaltsrecht, 
Wohnen, Leistungsbezug, Unterstützung im gesundheitlichen Bereich etc.  
Die Hauptherkunftsländer der Ratsuchenden beim Caritasverband waren Syrien, Afghanistan, 
Irak, Iran, Serbien etc. Beratungsschwerpunkte waren weiterhin Unterstützung beim 
Asylverfahren, Klärung von Aufenthaltsperspektiven, Arbeit und Ausbildung (inkl. 
Sprachförderung) etc.  
Die Hauptherkunftsländer der Ratsuchenden beim Diakonischen Werk waren Afghanistan, 
Iran, Irak, Nigeria, Albanien, Bangladesch etc. Beratungsschwerpunkte waren weiterhin im 
Bereich Asylverfahren, Aufenthaltsrecht, Familienzusammenführung und Abschiebung, sowie 
der psychosozialen Begleitung und den Themen Arbeit, Bildung und wirtschaftliche 
Existenzsicherung. 
Der Flüchtlingsrat beschreibt, dass erneut die Beratung sehr stark in Anspruch genommen und 
die personellen Kapazitäten vollständig ausgeschöpft wurden. Hauptthemen der Beratung 
waren weiterhin die Themen Asylverfahren, allgemeine Aufenthaltsangelegenheiten, 
Familiennachzug, Anhörungsvorbereitung sowie Asylantragstellung mit Unbegleiteten 
minderjährigen Geflüchteten (UMF) etc. 
Die Hauptherkunftsländer der Ratsuchenden bei Rom e.V. waren Serbien, Mazedonien, 
Albanien Bosnien und Herzegowina etc. Die Schwerpunkte der Beratungsarbeit hatten sich 
zum Vorjahr kaum verändert waren jedoch durch die Pandemie geprägt. 
 
Zu 4.: 
Erhöhung der finanziellen Förderung für Interkulturelle Zentren  
Das Selbstverständnis der Interkulturellen Zentren lautet: „Wir engagieren uns für eine vielfältige, 
demokratische Gesellschaft und setzen Zeichen gegen Menschenfeindlichkeit, Rassismus und 
Diskriminierung.“  
Die Arbeit Interkultureller Zentren wird seit 2020 auf der Grundlage der neuen Richtlinie zur 
Anerkennung und Förderung von Interkulturellen Zentren gefördert. Die alte Richtlinie aus 2007 
wurde damit abgelöst. Mit der neuen Richtlinie wurde unter anderem ein 
Qualitätsentwicklungsprozess in den bestehenden Pflichtangeboten (Sozialberatung + 
Sprachförderung Deutsch) festgeschrieben. 
Zusätzlich wurde die Förderungssumme erheblich auf jetzt 682.000 € erhöht (zuvor 446.000 € pro 
Haushaltsjahr). Davon entfielen 632.000,- € auf die Zentren-Förderung und 50.000,- € auf die 
zusätzlichen Mittel aus dem Interkulturellen Maßnahmenprogramm über das „Integrationsbudget“.  
Die Förderung der Stadt Köln ist eine Basisförderung wodurch es den Trägern ermöglicht wird 
„Drittmittel“ im erheblichen Umfang zu akquirieren (im Jahr 2020 insgesamt ca. 9, 2 Mill. € von allen 
Zentren).  
Mit der neuen Fördersumme konnten die Pauschalen erhöht werden. Die Förderung erfolgt seit 2020, 
bei Erfüllung der Mindestvoraussetzungen, als Pauschalförderung nach gewichteten Kriterien in den 
folgenden drei Förderkategorien.  
Kategorie 1            Größeres Zentrum  22.7000,- € (alt 18.000,-€) 
Kategorie 2            Mittleres Zentrum  10.1000,- €  (alt 8.000,-€) 
Kategorie 3            Kleineres Zentrum  5.100,- €  (alt 4.000,-€)

5 
 
Für die Jahre 2018 bis 2020 ergab sich eine Verteilung der Mittel wie folgt: 
Kategorie 2018 2019 2020 
Kleinere Zentren 3 4 (eines davon mit Restmitteln)  6 
Mittlere Zentren 15 12 (eines davon mit Restmitteln)  10 
Größere Zentren 16 18 (zwei davon mit Restmitteln)  23 
gesamt 34 34 39 
 
Mit der neuen Richtlinie und Budgeterhöhung wurde die Einrichtung eines übergreifenden Budgets 
von jährlich 10.000 € ermöglicht. Diese Mittel können für Fortbildungen, Supervisionen, 
Fachtagungen u.ä. der haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden der Interkulturellen 
Zentren, sowie für die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden.  
Die Verausgabung der Mittel wird von der Geschäftsführung des AK Interkulturelle Zentren mit den 
Mitgliedern des AK Interkulturelle Zentren abgestimmt. Die festgelegte Qualitätsentwicklung (auch bei 
den Zentren die allein durch bürgerschaftliches Engagement geführt werden) wurde durch bestimmte 
Maßnahmen zur Weiterbildung finanziert über das übergreifende Budget, unterstützt. Das 
gemeinsame Budget hat den Verbund der Interkulturellen Zentren gestärkt. 
Mit der bestehenden Förderung werden in den Handlungsfeldern Kultur, Bildung, Empowerment und 
Teilhabe folgende strategische Ziele verfolgt: 
 Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft 
 Stärkung und Förderung der Vielfalt mit dem Schwerpunkt der durch Zuwanderung geprägten 
Stadtgesellschaft 
 Förderung der bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Potentiale in der interkulturellen und 
rassismuskritischen Arbeit 
 Herstellung von Teilhabegerechtigkeit 
 
Zu 5.: 
Rücknahme der Kürzung von Mitteln für Antirassismustraining  zur Förderung von 
Aktivitäten gegen Rassismus  
Mit der in 2015 vorgenommenen Einrichtung des Integrationsbudgets konnte das zwischenzeitlich um 
40.000 €/Jahr gekürzte Förderbudget für Antirassismustraining wieder in der ursprünglichen Höhe 
von 50.000 €/Jahr bereitgestellt werden.  
Diese Fördermittel wurden auf Vorschlag der Verwaltung durch Beschluss der politischen Gremien 
jeweils wie folgt vergeben.  
In 2018: 
 2.100 € an ‚Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V.‘ für ein Netzwerktreffen für Schwarze Menschen und 
People of Color sowie eine Veranstaltung in Kooperation mit der Initiative „In Gedenken an Oury 
Jalloh“. 
 1.945,45 € an den Kölner Flüchtlingsrat e.V. zur Stärkung der Arbeitsstruktur des ‚Kölner Forums 
gegen Rassismus und Diskriminierung‘ durch Finanzierung einer 450 € Kraft zur 
organisatorischen Unterstützung. 
 12.490 € an das Integrationshaus e.V. zur Konzeptionierung, Entwicklung und Herstellung eines 
Planspiels ‚Solidarisches Köln – Stadt für alle‘ zur Förderung eines lebensweltorientierten 
Solidaritätsverständnisses als Beitrag für ein friedliches Miteinander.  
 10.000 € an den Kölner Flüchtlingsrat e.V  für das ‚Bildungsprojekt Brückenbauer‘ zur 
Optimierung von Bildungseinheiten für Schulen zu aktuelle Fragen und Unsicherheiten junger 
Menschen im Zusammenhang mit dem Zuzug von Geflüchteten. 
 10.000 € an das NS-Dok für die „Erweiterung des Workshops im Geschichtslabor: Arbeit mit 
Schülerinnen und Schülern zum Thema Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus“.  
 2.400 € an das SeniorenNetzwerk der Arbeiterwohlfahrt für ‚Antirassismus-Trainings für 
Senior*innen in den SeniorenNetzwerken Porz und Mülheim‘ mit dem Ziel, im Rahmen eines 
Workshops das Unbehagen von Besucher*innen der SeniorenNetzwerke gegenüber „dem” Islam 
und „den Muslim*innen“ abzubauen.

6 
 900 € an das AntiDiskriminierungsBüro/ ÖgG e.V. für das Projekt ‚We Can Do It! – Ein 
Empowerment-Workshop für Frauen mit Rassismuserfahrungen für Schwarze Frauen, Frauen of 
Color und Frauen, die als Migrantinnen gelesen werden.  
 2.100 € an die 180GradWende/ Jubigo e.V für das Projekt ‚Kick it against hate‘ ein Fußballturnier 
zum Abbau von Vorurteilen und Distanzen unter Beteiligung von Amateurfußballmannschaften, 
die im Alltag wenig bis keinen Kontakt zu einander haben. Kernelement des Turniers war ein 
Vortrag eines von terroristischer, menschenverachtender Ideologie Betroffenen. 
In 2019: 
 5.000 € an den Kölner Flüchtlingsrat e.V. für das Projekt „Brückenbauer“ für 10 Workshops an 
Schulen zum Thema Flucht, Flüchtlinge sowie der Sensibilisierung für die Themen Menschrechte 
und Demokratie. 
 650 € an den Caritasverband für die Stadt Köln e.V. für das Coaching der Vertreter*innen der 
Mitgliederorganisationen des Kölner Forums gegen Rassismus und Diskriminierung. 
 1.170 € an den Caritasverband für die Stadt Köln e.V. zur Gestaltung der Homepage des Kölner 
Forums. Die Homepage ist unter dem folgendem Link zu finden: 
http://www.forumgegenrassismus.koeln/  
 2.000 € an den Caritasverband für die Stadt Köln e.V. für „Dissen - mit mir nicht! – Kreativ gegen 
Rassismus und Diskriminierung“.  
 3.280 € an Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V. für das Projekt „Roots & Wings! Afrodeutsche und 
Schwarze Kinder in Deutschland stark machen (2 Workshops mit dem Angebot der gleichzeitigen 
Kinderbetreuung).  
 3.300 € an Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V. für das Projekt „Express yourself! – Empowerment 
durch Graphic Storytelling“ (Workshop)  
 8.482 an den Kölner Flüchtlingsrat e.V. zur „Stärkung der Arbeitsstruktur des Kölner Forums 
gegen Rassismus und Diskriminierung“ durch Finanzierung einer Honorarstelle. 
 2.600 € an das Integrationshaus e.V. für den Workshop und Guide „Unser Kopf ist rund, damit 
das Denken die Richtung wechseln kann!“ zu den Themenschwerpunkten Critical Whiteness und 
Postkolonialismus.  
 3.000 € an das NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln für das Projekt „Baustelle Demokratie. 
Workshops zu Demokratie, Teilhabe und Ausgrenzung“. 
 5.000 € an Bündnis 14 Afrika e.V. für die Veranstaltung „AKWAABA 2019 – Afrika in Köln. Auf 
den Spuren der Migration…Eine Zeitreise ins Licht.“ Plattform für eine kritische aber auch 
hoffnungsvolle Auseinandersetzung mit den diversen vielschichtigen Realitäten der afrikanischen 
Diaspora.  
 500 € an ‚Kein Veedel für Rassismus‘ für eine Vortrag zur Schaffung von Transparenz in der 
Neurechten Szene und Diskussion von Strategien gegen Rechts im Netz. 
 5.500 an Prof. Ulf Aminde zur Visualisierung des „Denkmals zum Anschlag des NSU in der 
Keupstraße und der Probsteigasse” zum 15. Jahrestag des Nagelbombenanschlags in der 
Keupstraße über ein transportables Modell des Mahnmals (1:10) inklusive Tablet mit 
dazugehöriger App Funktin.  
 3.200 € an die Alevitische Gemeinde Porz für eine Fachveranstaltung zum Umgang mit 
Intoleranz, Antisemitismus und Antiziganismus  
 5.000 € an den DTVK e.V. für einen Fachtag „Rassismus wirkt” zum Internationalen Tag 
gegenRassismus. 
 1.100 € an Rubicon e.V. für die Filmproduktion „Männlichkeiten“ – Geschlecht- / 
Mehrfachdiskriminierungen. Im Film werden folgende Merkmale von Männern* verkörpert: 
schwarz, schwul, geflüchtet, Trans*, nicht binär, viele Identitäten und Hintergründe.  
In 2020:  
 7.782 € an Pamoja Afrika e.V. zur Stärkung des Kölner Forums gegen Rassismus und 
Diskriminierung durch eine Assistenzkraft. 
 5.000 € an The Beautiful Minds e.V. für ein Theaterprojekt mit dem Titel „Die Dritte Welle-Welche 
Zukunft hat die Demokratie?“. 
 4.000 € an den Deutsch-Türkischer Verein Köln e.V. für eine Fachveranstaltung zum 
Internationalen Tag gegen Rassismus mit dem Titel „Awareness als Methode gegen 
Alltagsrassismus“.

7 
 2.000 € an den Caritasverband für die Stadt Köln e.V. für den Wettbewerb für Kölner 
Schüler*innen zur Auseinandersetzung mit Diskriminierung und Rassismus, „Dissen, mit mir nicht! 
Kreativ gegen Rassismus und Diskriminierung“. 
 1.933 € an IN VIA Kath. Verband Köln e.V. für das Projekt für Jugendliche am Berufskolleg zur 
Auseinandersetzung mit Alltagsrassismus mit dem Titel „Stark und aktiv gegen Alltagsrassismus 
in Köln“. 
 2.000 € an Welcome Dinner e.V. zur Durchführung von Workshops zum Argumentationstraining 
sowie dem Thema Körpersprache mit dem Titel „Stärke deine Haltung gegen Diskriminierung! ein 
ganzheitlicher Ansatz“. 
 6.740€ an Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V. für Workshops mit dem Titel Roots & Wings: 
Schwarze Kinder und Jugendliche stärken für Eltern mit Rassismuserfahrungen sowie an weiß-
positionierte Eltern. 
 5.000 € an den Förderverein des NS-DOK e.V. zur Erstellung einer App für einen informativen 
und virtuellen Spaziergang durch die Kölner Freiheits- und Demokratiegeschichte von 1789 bis 
heute. 
 4.500 € an den Caritasverband für die Stadt Köln e.V. für einen Workshop zur Klärung, 
Auseinandersetzung und Hinführung zu einer gemeinsamen Definition von Rassismus und 
Diskriminierung als Grundlage des gemeinsamen Handelns. 
 4.000 € an die Museumspädagogische Gesellschaft e.V. für ver | lern | raum. Rassismuskritische 
Praktiken am Museum, Maßnahmen für Vermittlungsformaten speziell von und für Menschen mit 
Rassismuserfahrungen. 
 2.993 € an den Caritasverband für die Stadt Köln e.V. für Maßnahmen zur interreligiösen 
Verständigung, durch authentische Begegnung und sensiblen Austausch. 
 3.270 € an KUMBIG e.V. für Maßnahmen zur Schulung von Klassensprecher*innen als 
Multiplikator*innen für einen besseren Umgang mit rassistische und diskriminierende Situationen. 
 712 € an Pamoja Afrika e.V. Köln für Online-Workshops für Betroffene von traumatischen 
Rassismuserfahrungen zur Stärkung  und mehr Zusammenhalt als Gruppe.  
 
Zu 6.:   
Interkulturelle Öffnung der Suchtberatungsstellen  
Das Gesundheitsamt wurde über das Interkulturelle Maßnahmenprogramm mit der Umsetzung einer 
migrationsspezifischen Suchtberatung beauftragt. Diese erfolgte in Form ergänzender 
zielgruppenspezifischer Sprechstunden für Migrant*innen bei einzelnen Trägern im Rahmen der 
Regelangebote der dezentralen Suchtberatungsstellen und unter Berücksichtigung der links- und 
rechts-rheinischen Angebote.  
Bezugnehmend auf die Einwohnerstatistiken und die Standorte der Suchtberatungsstellen wurden die 
Stadtbezirke Chorweiler, Mülheim und Porz ausgewählt sowie die Fachstelle für Glücksspielsucht mit 
den Standorten Innenstadt und Mülheim. Die Beratung soll von Fachkräften mit Erfahrungen in der 
Suchtberatung sowie mit Sprach- und Kulturkenntnissen bzw. mit anderer Muttersprachlichkeit 
durchgeführt werden. Aufgrund der Schließung der Suchtberatungsstelle in Chorweiler und der 
internen Umstrukturierung des Suchthilfeträgers in Mülheim haben bisher zwei Suchtberatungsstellen 
seit dem 01.11.2015 zusätzlich zielgruppenspezifische Sprechstunden eingerichtet.  
Dabei handelt es sich um die Fachstelle Glücksspielsucht der Drogenhilfe Köln gGmbH in der 
Innenstadt und in Mülheim sowie die Fachambulanz Sucht vom Sozialdienst katholischer Männer e.V. 
Köln (SKM) in Porz und in der Innenstadt. Beide Suchthilfeträger erhalten jeweils die Hälfte der zur 
Verfügung stehenden Mittel zur Finanzierung einer 0,5 VZ-Stelle Suchtberatung. 
Die Fachstelle Glücksspielsucht bietet Betroffenen und Angehörigen Suchtberatung mit dem 
Schwerpunkt Glückspiel, gewährt eine Motivationsgruppe und führt Informationsveranstaltungen 
durch. Die Angebote finden auch in türkischer Sprache statt. Im Rahmen der Kooperation mit der 
Landesvereinigung Glückspielsucht NRW werden Anfragen der türkischsprachigen Hotline aus dem 
Kölner Raum direkt weitergeleitet. Die Fachstelle Glücksspielsucht kooperiert mit der Türkisch 
Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB) und dem Rat muslimischer Studierender und

8 
Akademiker (RamSa). Die Fachambulanz Sucht bietet Suchtberatung von Betroffenen und 
Angehörigen, überwiegend zum Suchtmittel Alkohol. Die Beratung erfolgt in deutscher Sprache, bei 
Bedarf auf Englisch, Türkisch, Kurdisch oder Arabisch. Ein besonderes Augenmerk liegt in der 
interkulturellen Arbeit auf der innerfamiliären Tabuisierung im Kontext der Suchterkrankung. Daher 
werden die jeweiligen Familienmitglieder unterstützend einbezogen.  
In den Jahren 2016 bis 2019 -vor der Corona-Pandemie- wurden im Durchschnitt jährlich 176 
Betroffene und 25 Angehörige beraten. In 2020 waren es 122 Betroffene und 12 Angehörige. Bei den 
Betroffenen handelt es sich überwiegend um Männer. Der Frauenanteil ist hier kontinuierlich von 9 % 
im Jahr 2016 auf 18 % im Jahr 2020 angestiegen. Bei den Angehörigen handelt es sich überwiegend 
um Frauen. Beim überwiegenden Teil der Betroffenen ist die Herkunftssprache Türkisch. Über die 
Jahre 2016 bis 2020 blieb der Anteil türkischsprachiger Betroffener bei 37 % unverändert, der Anteil 
russischsprachiger Betroffener nahm leicht ab (12 % auf 8 %) und der sonstigen nicht 
Deutschsprachiger nahm leicht zu (51 % zu 54 %). 
Die Erstdiagnosen Alkohol und Glücksspielsucht werden im Zeitraum 2016 bis 2020 gleichhäufig 
genannt. Im Jahre 2019 fanden erstmals Betroffene mit der Erstdiagnose Medikamentenabhängigkeit 
in die Beratung. Bei den Angehörigen wurde im selben Zeitraum im Verhältnis dreimal häufiger zu 
Glückspiel als zu Alkohol beraten. Die Beratungen fanden bis 2019 fast ausschließlich face-to-face 
statt. Seit 2020 erfolgen die Beratungen pandemiebedingt auch telefonisch und per Email.  
 
Zu 7.: 
Fortschreibung Gesundheitswegweiser für Kölner/innen mit Zuwanderungsgeschichte   
Der Kölner Gesundheitswegweiser als Nachfolge-Tool für den Gesundheitswegweiser für 
Kölner/innen mit Zuwanderungsgeschichte war eine Online-Anwendung unter stadt-koeln.de, in die 
die Anbieter*innen ihre Kölner Gesundheitsangebote einpflegen konnten. Er sollte alle interessierten 
Nutzer*innen bei der Suche nach den vorhandenen Kölner Gesundheitsangeboten unterstützen und 
eine Orientierungshilfe geben. Der Gesundheitswegweiser war zunächst für die potentiellen 
Anbieter*innen freigeschaltet, damit diese nach ihrer Registrierung im Kölner Gesundheitswegweiser 
direkt ihre Gesundheitsangebote einpflegen konnten. 
Aufgrund der geringen Nutzung der Anbieter*innen und erforderlicher technischer Anpassungen 
wurde durch die Verwaltung und den IT-Bereich entschieden, die Daten aus dem 
Gesundheitswegweiser in die Datenbank „Soziale Infrastruktur“ zu überführen und die zukünftige 
Datenpflege über diese Anwendung vorzunehmen. Bei den innerhalb von zwei Jahren durch die 
Anbieter*innen eingetragenen Gesundheitsangeboten handelt es sich um rund 70 Einträge, 
insbesondere aus den Angebotsarten Gesundheitssport, Physiotherapie, Krankenhäuser, 
Sozialpsychiatrische Zentren. 
Der Kölner Gesundheitswegweiser geht nun in der wesentlich umfangreicheren Online-Datenbank 
„Soziale Infrastruktur“ auf. In dieser Datenbank werden Angebote aus den Bereichen Bildung, 
Gesundheit, Beschäftigung, Wohnen, gesellschaftliche Teilhabe mit den Bereichen Kultur und Sport, 
etc. erfasst. Der dort aktuell vorhandene Grunddatenbestand liegt bei ca. 3.700 Einträgen, von denen 
bereits jetzt circa 600 Einträge das Handlungsfeld Gesundheit betreffen. Diese sind teilweise bereits, 
beziehungsweise werden aktuell zusätzlich inhaltlich konkretisiert, so dass eine präzisere 
Angebotsdarstellung ermöglicht wird. Im Gegensatz zum Gesundheitswegweiser werden die Daten in 
dieser Datenbank von der Verwaltung und nicht von den Anbieter*innen eingepflegt. Die Verwaltung 
verspricht sich hiervon eine höhere Teilnahmebereitschaft der Anbieter*innen und eine bessere 
Datenqualität, auch im Hinblick auf die Aktualität. 
Der Suchparameter „Sprache“ wird, wie im Gesundheitswegweiser, auch in der „Sozialen 
Infrastruktur“ berücksichtigt werden. 
Die abschließende Erstellung der Datenbank „Soziale Infrastruktur“ wird noch einige Zeit in Anspruch 
nehmen und nach aktueller Planung bis Ende des Jahres 2022 zur Verfügung stehen. Für die 
Ärzt*innen- und Psychotherapeut*innensuche verweist die Verwaltung auf die Praxissuche der 
Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein.

9 
Zu 8.: 
Einrichtung eines Budgets zum Einsatz von Sprach- und Integrationsmittler/innen im 
Gesundheitswesen  
Seit 2010 werden im Gesundheitsamt der Stadt Köln Sprach- und Integrationsmittler*innen 
eingesetzt, um in medizinischen und beratenden Sprechstunden zwischen den städtischen 
Mitarbeitenden und den Klient*innen bzw. Patient*innen mit Migrationshintergrund zu übersetzen.  
In folgenden Bereichen wurden Sprach- und Integrationsmittler*innen eingesetzt: 
 Beratungsstelle für Familienplanung und Schwangerschaftskonflikt:  
Einsatz im Rahmen der psychosozialen Beratung in Schwangerschaft und 
Schwangerschaftskonflikt und der medizinischen Sprechstunde.  
 Fachdienst STI und sexuelle Gesundheit:  
Einsatz im Bereich der psychosozialen Beratung und in der medizinischen Sprechstunde im 
Bereich STI und sexuelle Gesundheit, im Rahmen von Streetwork Sexarbeit, bei der 
Gesundheitsberatung nach §10 ProstSchG. 
 Sachgebiet Frühe Hilfen / Flüchtlingsmedizin: 
- Frühe Hilfen: Einsatz bei werdenden Eltern sowie Eltern mit Kindern von 0 bis 3 Jahren, die sich 
in besonders belasteten Situation befinden (Clearing, Familienhebammen, Beratungs- und 
Betreuungsangebot für junge und minderjährige Schwangere und Mütter bis 23 Jahre). 
- Flüchtlingsmedizin: Einsatz im Rahmen der Betreuung der Bewohner der städtischen 
Unterkünften für Geflüchtete, damit diese bedarfsgerecht im Regelsystem ankommen, eine 
medizinische Basisversorgung erhalten und bei besonderen Bedarfen (Schwangerschaft, 
chronisch Kranke, Menschen mit Behinderung, besondere Schutzbedürftigkeit etc.) fachgerecht 
versorgt und angebunden werden. 
 Kinder- und Jugendärztlichen Dienst (Schuleingangsuntersuchungen, Seiten- bzw. 
Quereinsteigeruntersuchungen):  
Einsatz bei Kindern und Eltern mit Sprachbarrieren, damit der Gesundheits- und 
Entwicklungsstand des Kindes erhoben werden und bei Bedarf eine individuelle Versorgung 
veranlasst werden kann. 
 Kinder- und Jugendpsychiatrischen Beratung:  
Hier geht es um Informationen zu allen kinder- und jugendpsychiatrischen und -
psychotherapeutischen Fragestellungen insbesondere auch der Frage posttraumatischen 
Belastungsstörungen. 
Bis 2018 unterstützten Sprach- und Integrationsmittler*innen vor Ort bei der Übersetzung von 
Beratungen und Untersuchungen. Seit 2018 wird Videodolmetschen eingesetzt. Die Übersetzung ist 
sehr professionell und auch im Hinblick auf die sensiblen Themen und Bereiche sehr kompetent. 
Auch die zu Beratenden lassen sich gut auf die Situation ein. Das Videodolmetschen ermöglicht ein 
effizientes Arbeiten und vermeidet „Leerkosten“ bei Fällen in denen eine Dolmetscherin anwesend ist 
aber eine Klientin nicht zum vereinbarten Termin kommt. 
Die Übersetzungen erfolgten zum Start der Finanzierung über das Integrationsbudget vor allem in 
bulgarischer und rumänischer Sprache. Mit Einführung des Dolmetschens per Video, konnten mehr 
Sprachen eingesetzt werden und somit eine größere Zielgruppe beraten und untersucht werden.  
Folgende Sprachen werden momentan eingesetzt: Albanisch, Arabisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch 
(BKS), Bulgarisch, Chinesisch/Mandarin, Englisch, Farsi/Persisch, Französisch, Italienisch, Kurdisch, 
Mazedonisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Somali, Tigrinya, Türkisch und 
Ungarisch. 
Im Jahr 2018 wurden 489 Gespräche geführt, die im Durchschnitt 27 Minuten dauerten.  
Im Jahr 2019 stieg die Anzahl der Gespräche leicht auf 505 Einsätze (durchschnittlich 22 
Minuten/Gespräch).  
Aufgrund der Pandemie ging im Jahr 2020 die Zahl der Beratungs- und Untersuchungsleistungen 
insgesamt zurück. Daher sank auch die Anzahl der Einsätze von Videodolmetscherinnen auf 221 
Gespräche (durchschnittlich 23 Minuten/Gespräch).  
Gerade in Zeiten der Corona-Regelungen konnte und kann eine Kommunikation sichergestellt

10 
werden. Ein Einsatz von Videodolmetschen eignet sich nicht für jede Zielgruppe, Anlass und Setting. 
Die vergangenen Jahre haben jedoch eindrücklich gezeigt, dass das Format gut angenommen und 
erfolgreich eingesetzt werden konnte.  
 
Zu 9.: 
Verbesserung der psychosozialen Betreuung von Geflüchteten; Förderung des Caritas 
Therapiezentrums für Menschen nach Folter und Flucht  
Das Caritas Therapiezentrum für Menschen nach Folter und Flucht (Namensänderung 2021) des 
Caritasverbandes, wird seit 2015 über das Integrationsbudget mit anfänglich 120.000 €/Jahr bzw. in 
2021 mit 134.847 €/Jahr gefördert. Hinzu kommt eine jährliche institutionelle Förderung von zuletzt 
40.117 € in 2021 sowie eine Förderung aus dem politischen Veränderungsnachweis im Jahr 2021 in 
Höhe von 80.306 €. Darüber hinaus erhält das Caritas Therapiezentrum für Menschen nach Flucht 
und Folter Bundes- und Landesmittel und akquiriert weitere Drittmittel. 
Im Jahresbericht 2020 führt der Träger folgendes aus:  
„Das Jahr 2020 war geprägt durch die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden 
Beschränkungen und Veränderungen. Nichtsdestotrotz blieb auch 2020 die Nachfrage nach 
psychotherapeutischer Behandlung und sozialarbeiterischer Beratung anhaltend hoch. Trotz der 
umfänglichen Vermittlungsarbeit in das Netzwerk der niedergelassenen Psychotherapeut*innen und 
des Ausbaus des Behandlungsangebotes im Bereich Kurzzeittherapien im CTZ war und ist die Zahl 
der Klient*innen auf unserer Warteliste, insbesondere im Bereich der Erwachsenen, nach wie vor 
sehr hoch und die Wartezeit auf einen Therapieplatz lang.“  
Klient*innen pro Arbeitsbereich (Angaben aus dem Trägerjahresbericht 2018, 2019 + 2020): 
„Dopplungen sind aufgrund der multidisziplinären Betreuung gegeben“  
 
Berichtsjahr Clearing Therapie Sozialberatung 
2019 279 223 120 
2020 199 170   64 
 
So wird es auch auf absehbare Zeit an Behandlungsplätzen, an kulturellem und traumaspezifischem 
Fachwissen und an Möglichkeiten muttersprachlicher Angebote fehlen. Das Caritas 
Therapiezentrums für Menschen nach Folter und Flucht ist eines der wenigen Psychosozialen 
Zentren für Geflüchtete in Deutschland, das sich seit Jahren zum Ziel gesetzt hat, dem 
Angebotsdefizit in der Behandlungslandschaft für traumatisierte Flüchtlinge entgegen zu wirken.“  
Da der Bedarf an psychosozialer Betreuung nicht unmittelbar an die aktuelle Zahl ankommender 
Geflüchteter gebunden ist, sondern durch die Dauer des individuellen Bedarfs eher weiter zunimmt, 
ist damit zu rechnen, dass die beschriebene Unterversorgung trotz der gestiegenen Förderung auch 
weiter nicht vollständig gedeckt werden kann.  
  
Zu 10.: 
Qualifizierung von herkunftssprachlichen Zuwanderern als „Integrationslotsen 
Gesundheit“  
Das Projekt „Integrationslotsen Gesundheit“ ist ein gemeinsames Projekt des Caritasverbandes für 
die Stadt Köln e. V., des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Köln e. V. und des 
Gesundheitsamtes der Stadt Köln.  
Ziel des Projekts ist es, bei Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund die Eigenverantwortung 
für ihre Gesundheit und für Maßnahmen zur Prävention zu stärken sowie langfristig einen Beitrag zur 
Reduzierung von Ungleichheiten bezüglich der Gesundheitschancen zu leisten, indem ihnen die 
gleichberechtigte Inanspruchnahme von Vorsorgeangeboten der Regelversorgung sowie der Zugang 
zu relevanten Gesundheitsinformationen ermöglicht beziehungsweise erleichtert wird. Durch die 
Integration von Migrant*innen in das deutsche Gesundheitssystem soll langfristig eine gesunde 
Integration auch auf sozial-gesellschaftlicher Ebene gefördert werden.  
Neben dem Bedarf bei der Gruppe von Menschen mit Migrationshintergrund wird ein hoher Bedarf bei

11 
der Zielgruppe der Geflüchteten gesehen. Eine frühzeitige, systematische und kultursensible 
Aufklärung in den jeweiligen Sprachen ist außerordentlich wichtig. Psychosoziale Faktoren können 
hier eine große Rolle spielen. Das (frühzeitige) Wissen um die Möglichkeiten und Inanspruchnahme 
des deutschen Gesundheitssystems im Hinblick auf physische und psychische Problemlagen kann 
Chronifizierungen vorbeugen.  
Die Erweiterung auf Menschen mit Fluchthintergrund bedarf einer detaillierten Vorbereitung im 
Hinblick auf gegebenenfalls neue Themenschwerpunkte, Recherche lebensweltbezogener und 
ethnischer Hintergründe, und Erweiterung der Sprachen. 
Förderfähige Maßnahmen sind die Akquirierung herkunftssprachlicher „Migrant*innen“, ihre 
Qualifizierung für die Tätigkeit als Integrationslots*innen Gesundheit sowie die Einsätze als 
Integrationslotsen selbst.  
Die qualifizierten Integrationslots*innen informieren in den Communities von Zugewanderten in 
Gruppenveranstaltungen über das Gesundheitssystem, Zugänge zur Gesundheitsvorsorge und 
Gesundheitsversorgung. Sie sind als Multiplikator*innen tätig. Die Informationsveranstaltungen 
(Gruppenveranstaltungen) finden, soweit möglich, in der Muttersprache der jeweiligen 
Migrant*innengruppe statt.  
Aufgrund der Beschränkungen durch die Corona-Pandemie waren der persönliche Kontakt und die 
geplante Ausführung der Einsätze der Integrationslots*innen Gesundheit zeitweise nicht möglich. Es 
wurden Online-Schulungen für Integrationslots*innen Gesundheit konzipiert und durchgeführt. Hier 
wurde die Erfahrung gemacht, dass Online-Gesundheitsinformationen für die Zielgruppen der 
Menschen mit Migrationshintergrund und der Geflüchteten nicht ideal sind. Aktuell werden unter 
anderem in verschiedenen Flüchtlingsunterkünften sowie jeweils in offenen Gruppenangeboten für 
afrikanisch, arabisch und albanisch sprechenden Frauen in Kleinestgruppen von fünf Personen 
Präsenz-Gesundheitsinformationsveranstaltungen durch geführt.  
  
Zu 11.: 
Einrichtung eines Budgets zum Einsatz professioneller Sprach- und 
Integrationsmittler/-innen  
Im Rahmen des Interkulturellen Maßnahmenprogramms wurde der stadtweite Einsatz von Sprach- 
und Integrationsmittler*innen als wesentliche Verbesserung der Teilhabe- und Integrationschancen 
von (Neu) Zugewanderten festlegt. Professionelle ‚Sprach- und Integrationsmittler*innen‘ unterstützen 
städtische Dienststellen bei komplexen oder besonders kultursensiblen Angelegenheiten.  
Städtische Dienststellen (wie z.B. Bezirksjugendämter, Schulpsychologischer Dienst, städtische Kitas, 
Schulen etc.) können ausgebildete*n Sprach- und Integrationsmittler*innen buchen, wenn folgende 
Voraussetzungen erfüllt sind: 
 es geht um eine komplexe und besonders (kultur-) sensible Angelegenheit und/oder eine 
verbindliche Absprache, die getroffen werden muss und 
 die Sprachkenntnisse der Fachkraft und die Sprachkenntnisse der meist neu zugewanderten 
Kölnerin oder des Kölners reichen zur Verständigung nicht aus. 
Das Konzept zeichnet sich dadurch aus, dass bei konkret definierten Sachverhalten professionelle 
Kräfte eingesetzt werden, um in besonders komplexen und/oder kultursensiblen Angelegenheiten auf 
Augenhöhe ein Verstehen zwischen Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und Fachkräften 
herzustellen, das die elementare Basis für verbindliche Absprachen und deren Umsetzung ist.  
Seit Beginn des Projektes ist die bikup gGmbH, ein zertifizierter Bildungsträger, beauftragt, bei 
entsprechender Nachfrage ausgebildete Sprach- und Integrationsmittler*innen zum Einsatz zu 
vermitteln. Die bikup GmbH hat bis dato über 280 Sprach- und Integrationsmittler*innen zertifiziert. 
Dieses Kölner Konzept findet weiterhin landes- und bundesweit Beachtung. Sowohl z.B. 
wissenschaftliche Institute, Studierende als auch andere Kommunen erkundigen sich nach Konzept, 
Abläufen und Entwicklung. In diesem Kontext war Köln Mitglied im Beirat des Projekts 
„ZwischenSprachen“, einem Projekt der Universitätsklink Hamburg-Eppendorf, Arbeitsgruppe 
Psychosoziale Migrationsforschung (AGPM) am Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie.

12 
Bei diesem europäisch geförderten Projekt ging es darum, „… Standards für die Qualifizierung von 
Sprachmittler*innen für die soziale Beratung und Betreuung von Geflüchteten zu entwickeln und zu 
disseminieren.“ Das Projekt endete zum 30.06.2018 mit Veröffentlichung der erarbeiteten 
Qualitätskriterien als Mindeststandards.  
Seit 2021 führt die bikup gGmbH eine durch das BAMF geförderte bundesweite Anlauf- und 
Fachstelle zur Qualität in der Sprach- und Kulturmittlung „SprachQultur“. Die Leitung des KI Köln ist 
Mitglied der Steuerungsgruppe. 
Das Angebot „Einsatz von Sprach- und Integrationsmittler*innen“ ist in seiner konzeptionellen 
Ausrichtung eine notwendige Ergänzung zu den bestehenden ehrenamtlichen Angeboten wie z.B. 
dem Projekt „Integrationslots*innen“ (angebunden bei fünf Träger). 
Im Jahr 2018 wurden insgesamt 2.493 in 42 Sprachen und Dialekten mit einer Gesamteinsatzzeit von 
3.352 Stunden durchgeführt. 
Im Jahr 2019 wurden insgesamt 2.158 Einsätze in 38 Sprachen und Dialekten mit einer 
Gesamteinsatzzeit von 2.868 Stunden durchgeführt. 
Im Jahr 2020 wurden insgesamt 1.878 Einsätze in 39 Sprachen und Dialekten mit einer 
Gesamteinsatzzeit von 2.411 Stunden durchgeführt. 
Zu 12.: 
Einrichtung einer Personalstelle zu Prävention und Abbau von Intoleranz, 
Diskriminierung und Ausgrenzung 
Die Stelle zur Prävention und Abbau von Intoleranz, Diskriminierung und Ausgrenzung (IDA) wurde 
eingerichtet, um das gesamte Themenfeld im Querschnitt zu betrachten und zu bearbeiten. Mit der 
Anbindung an das Thema Diversity richtet sich die IDA Stelle an alle Diversity Dimensionen und steht 
damit für den Abbau von Intoleranz, Diskriminierung und Ausgrenzung aufgrund der Herkunft, der 
Ethnie, der Hautfarbe, der sexuellen Orientierung und Identität, der Behinderung, der Religion, des 
Geschlechtes und des Alters. Diese Stelle ist zwischenzeitlich über den städtischen Stellenplan 
abgesichert, so dass ab dem im Haushaltsplan 2022 hierfür kein Betrag im Integrationsbudget mehr 
ausgewiesen wird. 
Die Stelle zur Prävention und Abbau von Intoleranz, Diskriminierung und Ausgrenzung (IDA) begleitet 
die Umsetzung des 10-Punkte- Aktionsplans gegen Diskriminierung und Rassismus im Rahmen der 
Mitgliedschaft Kölns in der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus (ECCAR). Ein 
Sachstandsbericht der Stadt Köln zum 10-Punkte-Aktionsplan der Europäischen Städtekoalition 
gegen Rassismus wurde den politischen Gremien mit der Vorlage 0632/2021 vorgestellt.  
Ein weiteres Schwerpunktthema ist die Koordination des Projektes „(Post)koloniales Erbe der Stadt 
Köln“. Auf Grundlage des hierzu erarbeiteten Konzeptes zur Beschäftigung mit dem kolonialen Erbe 
der Stadt Köln hat die Verwaltung entschieden, das koloniale Erbe umfassend und konsequent in den 
kommenden Jahren aufzuarbeiten (siehe Mitteilung 1723/2021).  
Zur Identifizierung von Themen möglicher Betätigungsfelder für die Verwaltung hat im Herbst 2021 
eine breite und partizipative Öffentlichkeitsbeteiligung im FORUM Volkshochschule im Museum am 
Neumarkt stattgefunden um gemeinsam mit Akteur*innen aus Wissenschaft, Politik, Verwaltung und 
Zivilgesellschaft die Frage zu diskutieren, welche Auswirkungen und welchen Einfluss der 
Kolonialismus auf das heutige gesellschaftliche Zusammenleben hat https://www.stadt-
koeln.de/artikel/71436/index.html  
 
Zu 13.: 
Angebote der interkulturellen Familienbildung in Familienbildungsstätten  
Bericht wird nachgeliefert 
 
Zu 14.: 
Schulungen zur interkulturellen Kompetenz für Jugendleiter/innen in 
Jugendeinrichtungen 
Bericht wird nachgeliefert

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Beratungsverlauf (4)

18.01.2022 Gesundheitsausschuss
TOP 7.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.01.2022 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.02.2022 Integrationsrat
TOP 1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.02.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0023/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
18.01.2022
Erstellt
04.01.2022 12:05