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A-H/0002/2017

Radwegebenutzungspflicht an der Amelsbürener Straße

Antrag an die BV Hiltrup 11.01.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 19.01.2017, TOP 6.7

A-H-0002-2017

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A-H-0002-2017

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A-H/0002/2017 A

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FDP in der
Bezirksvertretung Hiltrup
Geringhoffstraße 48

48163 Münster

Tel. 0251 - 987 30 60
Fax: 0251 - 987 30 61
Email: bv-hiltrup@fdp-ms.de
www.bvhiltrup.fdp-ms.de

FDP in der BV Hiltrup « Geringhoffstraße 48 « 48163 Münster

Ulrich Eckervogt
Bezirksvertreter

Münster, 09.01.2017

Die Bezirksvertretung Münster-Hiltrup möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob an der Amelsbürener Straße die
Radwegebenutzungspflicht aus Gründen der Sicherheit durch das Aufstellen der Zeichen
237, 240 oder 241 wieder anzuordnen ist. In Vorbereitung einer Entscheidung findet ein
gemeinsamer Ortstermin mit den Mitgliedern der BV Hiltrup statt.

Begründung:

Durch die erfolgte Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht ist die Sicherheit der
Radfahrerinnen und Radfahrer — besonders die der Schulkinder und der älteren
Verkehrsteilnehmer — massiv gefährdet. Mit dieser Einschätzung steht die FDP in der
Bezirksvertretung nicht alleine: Innerhalb von nur zwei Wochen haben 374 Hiltruper eine
entsprechende Forderung mit ihrer Unterschrift bestärkt — viele davon aus dem Umkreis
der Amelsbürener Straße und auch selber Nutzer der Radwege.

Wer den erst kürzlich neu angelegten, breiten Radweg nicht befahren und stattdessen auf
der Straße radeln will, ist einem hohen Verkehrsaufkommen bei Tempo 50 ausgesetzt, zu
dem auch Busse und LKW gehören. Auf dem überwiegenden Teil der Amelsbürener
Straße sind die Fahrbahnen durch eine durchgezogene Linie getrennt — hier darf also
eigentlich nicht überholt werden. Sogar, wer mit einem PKW dennoch versucht, einen
Radfahrer zu überholen, wird die Gegenfahrbahn dazu mitnutzen müssen. Das ergibt eine
zusätzliche Gefahrensituation: Man wird sich bemühen, entsprechend eng und nah am
Zweiradfahrer vorbeizuziehen.

Bleibt die Frage nach dem Sinn eines komfortablen und mit entsprechend hohen Kosten
aktuell ausgebauten Radwegs, wenn man dessen Benutzung gar nicht für notwendig
erachtet.

gez.
Ulrich Eckervogt
FDP in der BV Hiltrup

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Beratungsverlauf (1)

19.01.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.7 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Amelsbürener Straße
  • Geringhoffstraße 48

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Details

Aktenzeichen
A-H/0002/2017
Typ
Antrag an die BV Hiltrup
Datum
11.01.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37