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1245/2017

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Unsere Quelle e.V."

Beschlussvorlage Ausschuss 28.04.2017

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 20.06.2017, TOP 2.1.1

Anlage 1 Satzung Unsere Quelle e.V.

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Anlage 2 Pädagogisches Konzept_Unsere Quelle Kinder- und Jugendzentrum e.V.

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Satzung Unsere Quelle e.V.

7018 Zeichen

Satzung

$ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Unsere Quelle“.
Der Verein hat seinen Sitz in Köln.

Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr.

& 2 Vereinszweck

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung.

Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung und Erziehung von Kindern
und Jugendlichen, Förderung der Bildung von Erwachsenen und des kulturellen
Leben in Köln (852 Ansatz 2AO).

Der Verein fördert soziale, kulturelle und allgemeinbildende Maßnahmen. Der
Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Hilfsmaßnahmen für
benachteiligte Kinder, Jugendliche und Familien und deren Integration.

Der Verein kann im Rahmen seines Vereinszwecks eigene Veranstaltungen
durchführen. Der Verein kann auch andere Maßnahmen durchführen, die zur
Förderung des Vereinszwecks geeignet sind.

8 3 Selbstlosigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

& 4 Mitgliedschaft

jean

. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person ggf. auch juristische
Personen werden.

2. Die Aufnahme in den Verein erfolgt auf schriftlichen Antrag. Über die
Aufnahme entscheidet der Vorstand. Dem Mitglied ist mit Eintritt eine
Bescheinigung der Mitgliedschaft und die gültige Satzung des Vereins
auszuhängen.

3. Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig (unter Einhaltung einer
bestimmtem Frist — 3 Monate). Er muss schriftlich gegenüber dem
Vorstand erklärt werden.

4. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein
Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt.
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.

5. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds; bei juristischen
Personen mit deren Erlöschen.

6. Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch
gegenüber dem Vereinsvermögen.

7. Alle Mitglieder haben Mitgliedsbeiträge fristgerecht zu entrichten. Die
Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung
festgelegt. Es können gesonderte Beiträge für juristische Personen
festgelegt werden.

8. Alle Mitglieder sind nach Maßgabe der Satzung wahl- und
stimmberechtigt. Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Satzung und
satzungsgemäße Entscheidungen zu befolgen.

9. Alle Mitglieder sind nach Maßgabe der Satzung berechtigt, Anträge an
die Organe des Vereins zu richten und Vorschläge im Sinne des $2 zu
unterbreiten. Des Weiteren können sie Einrichtungen und
Veranstaltungen des Vereins besuchen und Auskunft, Rat und
Unterstützung im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben erwarten.

8 5 Vorstand

Der Gesamtvorstand des Vereins besteht aus zwei Mitgliedern.

Der Vorstand im Sinne des $ 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem
2. Vorsitzenden. Beide Vorsitzenden vertreten den Verein gemeinsam.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei
Jahren gewählt; er bleibt jedoch so lange im Amt bis eine neue Wahl erfolgt ist.

Der Verein kann zur Erledigung seiner Aufgaben, soweit es die wirtschaftlichen
Verhältnisse zulassen, Hilfspersonen, auch gegen Entgelt, beschäftigen.

Der Vorstand lädt per Email in zwei Wochen im Voraus mindestens einmal im
Jahr zur Mitgliederversammlung ein. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte
Tagesordnung mitzuteilen. Über jede Sitzung ist ein Ergebnisprotokoll
anzufertigen. Das Ergebnisprotokoll haben der Vorstand und ProtokollführerIn
zu unterschreiben.

Der Vorstand beschließt über alle Vereinsangelegenheiten, soweit sie eines
Beschlusses der Mitgliederversammlung nicht bedürfen. Er führt die Beschlüsse
der Mitgliederversammlung aus.

Die Beschlüsse des Vorstandes können bei Eilbedürftigkeit auch schriftlich oder
fernmündlich gefasst werden, wenn Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung
gegeben haben. Sie sind schriftlich niederzulegen und von den Vorsitzenden zu
unterzeichnen.

Zu den weiteren Aufgaben des Vorstands gehören:
1. Führung der Bücher und Erstellung eines Jahresberichts;

2. Entscheidung über die satzungsmäßige Verwendung der Mittel des
Vereins;

3. Beschlussfassung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern

Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der
Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte
entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen eigenständig
durchzuführen.

$ 6 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird in der Regel von den Vorsitzenden geleitet.
Sind beide Vorsitzenden verhindert, wählt die Mitgliederversammlung aus ihrer
Mitte einen Versammlungsleiter.

Der Mitgliederversammlung gehören alle Vereinsmitglieder mit je einer Stimme
an.

Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand mindestens einmal im Jahr per E-
Mail einzuberufen. Die Einladungsfrist beträgt zwei Wochen. Die Frist beginnt
mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens per E-Mail folgenden
Tag. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die
letzte vom Mitglied bekannt gegebene Email-Adresse gerichtet ist.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb von sechs Wochen
durch den Vorstand einzuberufen, wenn die Vereinsinteressen es erfordern oder
wenn die Einberufung von einem Drittel der Mitglieder unter Angabe der
Gründe schriftlich verlangt wird.

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß
einberufen wurde.

Sie fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse.

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden von einem der Mitglieder
protokolliert, von einem Vorstandsmietglied oder bei deren Abwesenheit von
dem Versammlungsleiter und dem Protokollführer unterzeichnet.

Aufgaben der Mitgliederversammlung:

1. Bestimmung der Anzahl, Wahl, Abberufung und Entlastung des
Vorstands

2. Satzungsänderungen, Änderungen des Vereinszwecks und Auflösung des
Vereins

Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Auf Beschluss der
Mitgliederversammlung werden Gäste zu der Versammlung zugelassen.

Eine Änderung des Zwecks des Vereins kann nur mit Zustimmung aller
Mitglieder beschlossen werden. Die schriftliche Zustimmung der in der
Mitgliederversammlung nicht erschienenen Mitglieder kann nur innerhalb eines
Monats gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Beschlüsse über

Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins sind dem zuständigen
Finanzamt anzuzeigen. Satzungsänderungen, die die in $ 2 genannten
gemeinnützigen Zwecke betreffen, sind mit dem zuständigen Finanzamt vorab
abzustimmen.

$ 7 Auflösung/Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks

Bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an den Paritätische LV
NRW e.V., der es ausschließlich und unmittelbar gen Zwecken zu

: een hat. mn

Köln, 06.06.2016

Anlage 2 Pädagogisches Konzept_Unsere Quelle Kinder- und Jugendzentrum e.V.

6603 Zeichen

„Unsere Quelle“ e. V. 
                                                                                                    „U nsere Quelle“ e. V .
                                                                                                    Stockholmer Allee 27 E 1 
                                                                                                    50765 Köln 
                                                                                                    Tel.: 0221-79007051
                                                                                                    E-Mail: unserequelle@gmx.de
                                                                                                     www.unserequelle-koeln.de  
Betreff: Pädagogisches Konzept      
 
Die Grundlage der täglichen Arbeit unseres Vereins mit den Kindern und 
Jugendlichen ist durch die pädagogische Konzeption vorgegeben, die die 
Verpflichtung beinhaltet, am Kindeswohl Weiterentwicklungen durchzuführen. 
Fachkräfte erfassen die Lebenslage und die Bedürfnisse der Kinder und der 
Familien vor Ort. 
Da unsere Einrichtung in einem sozialen Brennpunkt liegt, werden bei uns 
überwiegend Kinder aus sozial und wirtschaftlich schwachen Familien mit 
Migrationshintergrund betreut. Viele Kinder aus solchen Familien leiden unter 
Sprach- und/oder Verhaltensauffälligkeiten. 
Im Bereich der frühkindlichen Bildung orientieren sich die Fachkräfte an 
folgende pädagogische Ansätze: 
– Montessori-Pädagogik
– Situationsorientierter Ansatz  
– Naturerkundung 
– Reggio-Pädagogik 
– Erlebnispädagogik 
Die pädagogische Arbeit mit Klein- und V orschulkindern wird in folgenden 
Gruppen durchgeführt: 
Kleinkindförderung (Mutter-Kind-Gruppe)  
Schulvorbereitungsgruppe 
Bastelgruppe 
Malgruppe
Russisch für Kleine 
Sprach- und Leseförderungsgruppe 
Tanzgruppe

Theatergruppe 
 
In der Kleinkindförderung werden Kinder von 1,5 bis 3 Jahren erfasst. Den 
spezifischen Bedürfnissen der Kinder sind räumliche Gestaltung sowie Spiel- und 
Lernmaterialien angepasst. In dieser Gruppe wird mit den Kleinkindern und deren  
Müttern zusammengearbeitet. Durch Singen, Tanzen, Spielen, Basteln wird bei 
Kleinkindern Grob- und Feinmotorik sowie Phantasie, Sprache, Konzentration, 
aktives Verhalten und soziale Kompetenzen gefördert. Es wird auch den Müttern 
gezeigt wie man ein kleines Kind sinnvoll beschäftigt, welche Spiele man mit ihm 
spielt, damit das Kind sich altersgemäß entwickelt. 
In der Schulvorbereitungsgruppe werden Kinder im Alter von 4 bis 6 Jahren betreut 
und auf Einschulung vorbereitet. Einen großen Wert legen Fachkräfte auf sprachliche 
Förderung und auf Förderung/Erweiterung von sozialen und kommunikativen 
Kompetenzen der Kinder. Die Arbeit in dieser Gruppe verläuft unter 
Elternbeteiligung. Bei Erziehungsproblemen werden Eltern beraten und je nach 
Bedarf begleitet (bei/zu Kinderarzt, Logopäde, Ergotherapie usw.); informiert über 
zusätzliche Förderangebote und Möglichkeiten. 
In den Bastel- und Malgruppen helfen Fachkräfte den Kindern ihre Talente zu 
entfalten, ihre Stärken zu nutzen, Fantasie zu entwickeln und eigene Kreativität aus- 
und aufzubauen. Kinder arbeiten mit verschiedenem Material (auch ganz viel mit 
Naturmaterialien); ihre Motorik und Koordination werden verbessert; die 
Konzentrationsfähigkeit wird erhöht; das Selbstbewusstsein wird gestärkt. 
In der Gruppe Russisch für Kleine werden die Kinder russische Sprache als zweite 
Muttersprache oder als Fremdsprache erlernen (sprechen und lesen), ihre 
interkulturellen, sozialen und kommunikativen Kompetenzen erweitern, erste 
Bekanntschaft mit der russischen Literatur machen. 
Sprach- und Leseförderung wird entweder individuell oder im Partnerunterricht 
stattfinden: Durch Anwendung von verschiedenen Methoden (Montessori-Methoden, 
Silbermethode u. a.) werden bei den Kindern sprachliche und Lesekompetenzen 
gefördert. Dieses Angebot erfasst Kinder im Alter von 4 bis 10 Jahren. 
Tanzgruppe und Theatergruppe bieten den Kinder im Alter von 4 bis 11 Jahren ihre 
Freizeit sinnvoll zu verbringen, sich ästhetisch zu entwickeln, eigene Kreativität 
auszuleben und viel mehr. 
V on Fachkräften des Vereins werden thematische Projekte durchgeführt. Projektarbeit
bedeutet, möglichst das mit Kindern im Alltag und in Lebenszusammenhängen zu 
erleben, wodurch sie sich in ihren Lebensplänen aktuell angesprochen und berührt 
fühlen; sie in ihrer Erziehung und Bildung zu fördern; Talente zu entfalten; 
Kompetenzen aus- und aufzubauen. 
Zusätzlich zu allen Bildungs- und Betreuungsangeboten des Vereins werden

regelmäßig kostenlose freizeitpädagogische Angebote für Kinder gemacht, wie 
Gartengrillfest im V orgarten des V ereins; Museums-, Kinderoper- und 
Theaterausflüge; Stadtführungen (kostümierte, mit dem Bus usw.); Phantasialandreise
u. a.  
Die pädagogische Arbeit mit Grundschul- und Schulkindern wird in folgenden 
Gruppen durchgeführt: 
Sprach- und Leseförderungsgruppe 
Malgruppe
Bastelgruppe
Theatergruppe 
Tanzgruppe 
Russisch für alle 
Es gibt für alle Stufen (Primarstufe, Sekundarstufe I und Sekundarstufe II) gezielte 
und fachspezifische Lernförderung: Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch, 
Latein, Mathematik, Physik und Chemie. 
Die Lernförderung findet individuell oder im Partnerunterricht statt: Manchmal haben
Kinder und Jugendliche Probleme, dem Unterricht zu folgen. Diese Probleme gehen 
teilweise sogar so weit, dass die Versetzung gefährdet ist, da das vorgegebene 
Lernziel nicht erreicht werden kann. In Form von zusätzlicher Lernförderung sollen 
Kinder und Jugendliche ihre Lernschwierigkeiten beseitigen und ihre Defizite 
aufholen. 
Je nach Bedarf findet in den Räumlichkeiten des Vereins unter pädagogischer 
Einleitung thematisches Treffen („Wie schreibe ich meine Bewerbung“ oder „Wo 
finde ich einen Praktikumsplatz“ usw.) statt. 
Es werden von den Fachkräften thematische Projekte zu unterschiedlichen Themen 
durchgeführt, die Kinder und Jugendliche in ihren außerschulischen Aktivitäten 
stärken; ihre Kompetenzen und Kreativität fördern; Selbstbewusstsein aufbauen. 
Zweimal im Jahr (in den Oster- und Herbstferien) werden bi- und trilaterale 
internationale Jugendbegegnungen durchgeführt, die thematisch an den Interessen 
und Bedürfnissen von Jugendlichen orientiert sind (Teilnehmer sind im Alter von 14 
bis 18-20 Jahren). 
Freizeitpädagogische Aktivitäten (Museums- und Theaterausflüge, 
Phantasialandreise, Kino- und Zoobesuch u. a.) ermöglichen den Kindern und 
Jugendlichen ihre Freizeit sinnvoll zu verbringen und viel Neues dabei zu lernen.

Beschlussvorlage Ausschuss

5926 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/510/32 
17 01 
Vorlagen-Nummer 
 1245/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Unsere Quelle e.V." 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, den Verein „Un-
sere Quelle e.V.“, Stockholmer Allee 27 E 1, 50765 Köln, als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 
75 Abs. 2 SGB VIII anzuerkennen. 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 11.05.2017 
Jugendhilfeausschuss 20.06.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Der Träger beabsichtigt einen größeren Antrag auf Drittmittel zu stellen, für den die Anerken-
nung eine Voraussetzung ist. Damit für den Träger keine finanziellen Nachteile entstehen und 
um ihm die benötigte Planungssicherheit zu gewährleisten, soll über seinen Anerkennungsan-
trag umgehend entschieden werden. 
 
Der Verein „Unsere Quelle e.V.“, Stockholmer Allee 27 E 1, 50765 Köln, wurde im November 2012 
gegründet und am 27.02.2013 im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln unter der VR-Nr. 17596 ein-
getragen. 
Der Verein hat die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe beantragt. 
 
Zielsetzung und Vereinszweck gemäß § 2 der Satzung ist es, die Bildung und Erziehung von Kindern 
und Jugendlichen, die Bildung von Erwachsenen, sowie das kulturelle Leben in Köln zu fördern. 
 
Der Verein ist ebenfalls seit 2013 Mitglied der JIVE- Jugendpolitische Initiative, seit 2014 Mitglied 
beim Paritätischen NRW sowie seit 2016 auch beim Jugendwerk des Paritätischen NRW.  
Der Verein fördert soziale, kulturelle und allgemeinbildende Maßnahmen. 
Zielgruppen sind Kleinkinder, Kinder im Vorschul- und Schulalter, Jugendliche, junge Erwachsene 
und Familien. 
Der Verein erweitert die Angebotsstruktur in Chorweiler mit Kursen wie  
 Musikalische Früherziehung  
 Schulfit / Schulvorbereitungskurs für Vorschulkinder 
 Bastel- und Malkurs für Vorschul- und Schulkinder  
 I. Gruppe - Russisch ohne Vorkenntnisse  
 II. Gruppe – Russisch mit Vorkenntnissen 
 einer Theatergruppe.  
Er ermöglicht dabei Hilfestellungen zur Finanzierung (z. B. Abrechnung bei Antragstellung über das 
Teilhabepaket), um Zugänge für einkommensschwache Familien zu ermöglichen. 
Projektarbeit:  
Folgende Projekte wurden/werden organisiert und durchgeführt: 
1. „Veedelsreporter unterwegs!“ von Oktober 2015 bis März 2016 mit einer Infoveranstaltung abge-
schlossen für 15 Jungen und Mädchen im Alter von 10 bis 14 Jahren, gefördert durch die „Ich kann 
was!“- Initiative der Deutschen Telekom.  
2. „Kinderplanet“ von November 2015 bis Ende April 2016 für Vorschul- und Grundschulkinder (16 
Jungen und Mädchen im Alter von 5 bis 9 Jahren); gefördert durch „Ein Herz lacht“-Stiftung. Parallel 
fanden Beratungsangebote für deren Eltern statt.  
3. „Alle Kinder haben Rechte“ – bilaterale internationale Jugendbegegnung Deutschland/Köln und 
Bulgarien/Blagoevgrad (Januar – Juni 2016) mit 16 Jugendlichen im Alter von 13 bis 18 Jahren, ge-
fördert durch das Programm JUGEND IN AKTION/ERASMUS +.  
4. „Helfen hier und jetzt!“ für Flüchtlingskinder im Vorschul- und Grundschulalter aus dem Flüchtlings-

3 
heim in der Merianstraße mit der Laufzeit von Mai bis November 2016, gefördert durch das Jugend-
werk des Paritätischen NRW.  
5. „Die Olchis sind da – Müllsheriffs unterwegs“ für Grundschulkinder - das Sommerferien -
Leseprojekt (Halbtagsbetreuung mit Getränken, Snacks und warmen Mittagessen), gefördert durch 
GAG/Immobilien AG.  
6. „Im leckeren Land“ für Kinder im Alter von 9 bis 14 Jahren von September 2016 bis Ende Februar 
2017, gefördert durch die „Ich kann was!“ - Initiative der Deutschen Telekom.  
7. „Wir sind stark und mutig!“ für Kinder im Alter von 6 bis 9 Jahren von Oktober 2016 bis Ende März 
2017, gefördert durch Aktion Mensch.  
8. „Willkommen in Köln“ für Flüchtlingskinder von November 2016 bis Ende April 2017, gefördert 
durch BGAG- Stiftung. Es fanden dazu regelmäßige Beratungsangebote und Infoveranstaltungen für 
Eltern und andere Erziehungsberechtigten statt.  
9. Im Januar 2017 startete das Projekt gegen Kinderarmut „Köln hilft!“ für Kinder im Alter von 7 bis 10 
Jahren, gefördert durch WIR HELFEN.  
 
Der Verein hat seit seiner Gründung sein Angebot bis heute kontinuierlich auf- und ausgebaut. Er ist 
in den von ihm gewählten Arbeitsfeldern aktiv für Chorweiler tätig und mit seinen Angeboten präsent.  
Wie an Hand der durchgeführten Projektangebote ersichtlich, ist er in der Lage dafür auch Drittmittel 
aus unterschiedlichen Quellen zu akquirieren. 
Er kooperiert mit anderen Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe und ist in der Netzwerkar-
beit eingebunden. 
Der Verein wurde vom Finanzamt Köln-Nord als gemeinnützig anerkannt. Ein Freistellungsbescheid 
zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer vom 29.10.2015 liegt vor. 
Für die Vorstandsmitglieder: 
- Lidia Kalyakina und 
- Anzhela Kopylov 
liegen erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse gemäß § 30a BZRG ohne Eintragungen vor. 
 
„Unsere Quelle e.V.“ erfüllt mit seinen Angeboten die fachlichen und personellen Voraussetzungen 
zur Durchführung von Aufgaben der Jugendhilfe und leistet einen nicht unwesentlichen Beitrag zur 
Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe. 
Das nach §§ 8a/72a SGB VIII für anerkannte Träger der freien Jugendhilfe erforderliche Schutzkon-
zept muss parallel zum Anerkennungsverfahren erarbeitet werden. 
 
Nach Ansicht der Jugendverwaltung gewährleistet der Verein seit mehr als drei Jahren eine den Zie-
len des § 75 Abs. 1 SGB VIII zu Grunde liegende förderliche Arbeit, so dass er gemäß § 75 Absatz 2 
SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen ist. 
 
Vereinssatzung und Konzeption sind als Anlagen 1 und 2 unter Session-Nr. 1245/2017 hinterlegt.

Beratungsverlauf (2)

11.05.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
20.06.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Stockholmer Allee 27E
  • Merianstraße

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Details

Aktenzeichen
1245/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
28.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27