1245/2017
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Unsere Quelle e.V."
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Anlage 1 Satzung Unsere Quelle e.V.
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Satzung $ 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen „Unsere Quelle“. Der Verein hat seinen Sitz in Köln. Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr. & 2 Vereinszweck Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen, Förderung der Bildung von Erwachsenen und des kulturellen Leben in Köln (852 Ansatz 2AO). Der Verein fördert soziale, kulturelle und allgemeinbildende Maßnahmen. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Hilfsmaßnahmen für benachteiligte Kinder, Jugendliche und Familien und deren Integration. Der Verein kann im Rahmen seines Vereinszwecks eigene Veranstaltungen durchführen. Der Verein kann auch andere Maßnahmen durchführen, die zur Förderung des Vereinszwecks geeignet sind. 8 3 Selbstlosigkeit Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. & 4 Mitgliedschaft jean . Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person ggf. auch juristische Personen werden. 2. Die Aufnahme in den Verein erfolgt auf schriftlichen Antrag. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Dem Mitglied ist mit Eintritt eine Bescheinigung der Mitgliedschaft und die gültige Satzung des Vereins auszuhängen. 3. Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig (unter Einhaltung einer bestimmtem Frist — 3 Monate). Er muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden. 4. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. 5. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds; bei juristischen Personen mit deren Erlöschen. 6. Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen. 7. Alle Mitglieder haben Mitgliedsbeiträge fristgerecht zu entrichten. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Es können gesonderte Beiträge für juristische Personen festgelegt werden. 8. Alle Mitglieder sind nach Maßgabe der Satzung wahl- und stimmberechtigt. Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Satzung und satzungsgemäße Entscheidungen zu befolgen. 9. Alle Mitglieder sind nach Maßgabe der Satzung berechtigt, Anträge an die Organe des Vereins zu richten und Vorschläge im Sinne des $2 zu unterbreiten. Des Weiteren können sie Einrichtungen und Veranstaltungen des Vereins besuchen und Auskunft, Rat und Unterstützung im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben erwarten. 8 5 Vorstand Der Gesamtvorstand des Vereins besteht aus zwei Mitgliedern. Der Vorstand im Sinne des $ 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Beide Vorsitzenden vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt; er bleibt jedoch so lange im Amt bis eine neue Wahl erfolgt ist. Der Verein kann zur Erledigung seiner Aufgaben, soweit es die wirtschaftlichen Verhältnisse zulassen, Hilfspersonen, auch gegen Entgelt, beschäftigen. Der Vorstand lädt per Email in zwei Wochen im Voraus mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen. Über jede Sitzung ist ein Ergebnisprotokoll anzufertigen. Das Ergebnisprotokoll haben der Vorstand und ProtokollführerIn zu unterschreiben. Der Vorstand beschließt über alle Vereinsangelegenheiten, soweit sie eines Beschlusses der Mitgliederversammlung nicht bedürfen. Er führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus. Die Beschlüsse des Vorstandes können bei Eilbedürftigkeit auch schriftlich oder fernmündlich gefasst werden, wenn Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung gegeben haben. Sie sind schriftlich niederzulegen und von den Vorsitzenden zu unterzeichnen. Zu den weiteren Aufgaben des Vorstands gehören: 1. Führung der Bücher und Erstellung eines Jahresberichts; 2. Entscheidung über die satzungsmäßige Verwendung der Mittel des Vereins; 3. Beschlussfassung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen eigenständig durchzuführen. $ 6 Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung wird in der Regel von den Vorsitzenden geleitet. Sind beide Vorsitzenden verhindert, wählt die Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte einen Versammlungsleiter. Der Mitgliederversammlung gehören alle Vereinsmitglieder mit je einer Stimme an. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand mindestens einmal im Jahr per E- Mail einzuberufen. Die Einladungsfrist beträgt zwei Wochen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens per E-Mail folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied bekannt gegebene Email-Adresse gerichtet ist. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb von sechs Wochen durch den Vorstand einzuberufen, wenn die Vereinsinteressen es erfordern oder wenn die Einberufung von einem Drittel der Mitglieder unter Angabe der Gründe schriftlich verlangt wird. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde. Sie fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden von einem der Mitglieder protokolliert, von einem Vorstandsmietglied oder bei deren Abwesenheit von dem Versammlungsleiter und dem Protokollführer unterzeichnet. Aufgaben der Mitgliederversammlung: 1. Bestimmung der Anzahl, Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstands 2. Satzungsänderungen, Änderungen des Vereinszwecks und Auflösung des Vereins Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung werden Gäste zu der Versammlung zugelassen. Eine Änderung des Zwecks des Vereins kann nur mit Zustimmung aller Mitglieder beschlossen werden. Die schriftliche Zustimmung der in der Mitgliederversammlung nicht erschienenen Mitglieder kann nur innerhalb eines Monats gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins sind dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Satzungsänderungen, die die in $ 2 genannten gemeinnützigen Zwecke betreffen, sind mit dem zuständigen Finanzamt vorab abzustimmen. $ 7 Auflösung/Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks Bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an den Paritätische LV NRW e.V., der es ausschließlich und unmittelbar gen Zwecken zu : een hat. mn Köln, 06.06.2016
Anlage 2 Pädagogisches Konzept_Unsere Quelle Kinder- und Jugendzentrum e.V.
6603 Zeichen
„Unsere Quelle“ e. V.
„U nsere Quelle“ e. V .
Stockholmer Allee 27 E 1
50765 Köln
Tel.: 0221-79007051
E-Mail: unserequelle@gmx.de
www.unserequelle-koeln.de
Betreff: Pädagogisches Konzept
Die Grundlage der täglichen Arbeit unseres Vereins mit den Kindern und
Jugendlichen ist durch die pädagogische Konzeption vorgegeben, die die
Verpflichtung beinhaltet, am Kindeswohl Weiterentwicklungen durchzuführen.
Fachkräfte erfassen die Lebenslage und die Bedürfnisse der Kinder und der
Familien vor Ort.
Da unsere Einrichtung in einem sozialen Brennpunkt liegt, werden bei uns
überwiegend Kinder aus sozial und wirtschaftlich schwachen Familien mit
Migrationshintergrund betreut. Viele Kinder aus solchen Familien leiden unter
Sprach- und/oder Verhaltensauffälligkeiten.
Im Bereich der frühkindlichen Bildung orientieren sich die Fachkräfte an
folgende pädagogische Ansätze:
– Montessori-Pädagogik
– Situationsorientierter Ansatz
– Naturerkundung
– Reggio-Pädagogik
– Erlebnispädagogik
Die pädagogische Arbeit mit Klein- und V orschulkindern wird in folgenden
Gruppen durchgeführt:
Kleinkindförderung (Mutter-Kind-Gruppe)
Schulvorbereitungsgruppe
Bastelgruppe
Malgruppe
Russisch für Kleine
Sprach- und Leseförderungsgruppe
Tanzgruppe
Theatergruppe
In der Kleinkindförderung werden Kinder von 1,5 bis 3 Jahren erfasst. Den
spezifischen Bedürfnissen der Kinder sind räumliche Gestaltung sowie Spiel- und
Lernmaterialien angepasst. In dieser Gruppe wird mit den Kleinkindern und deren
Müttern zusammengearbeitet. Durch Singen, Tanzen, Spielen, Basteln wird bei
Kleinkindern Grob- und Feinmotorik sowie Phantasie, Sprache, Konzentration,
aktives Verhalten und soziale Kompetenzen gefördert. Es wird auch den Müttern
gezeigt wie man ein kleines Kind sinnvoll beschäftigt, welche Spiele man mit ihm
spielt, damit das Kind sich altersgemäß entwickelt.
In der Schulvorbereitungsgruppe werden Kinder im Alter von 4 bis 6 Jahren betreut
und auf Einschulung vorbereitet. Einen großen Wert legen Fachkräfte auf sprachliche
Förderung und auf Förderung/Erweiterung von sozialen und kommunikativen
Kompetenzen der Kinder. Die Arbeit in dieser Gruppe verläuft unter
Elternbeteiligung. Bei Erziehungsproblemen werden Eltern beraten und je nach
Bedarf begleitet (bei/zu Kinderarzt, Logopäde, Ergotherapie usw.); informiert über
zusätzliche Förderangebote und Möglichkeiten.
In den Bastel- und Malgruppen helfen Fachkräfte den Kindern ihre Talente zu
entfalten, ihre Stärken zu nutzen, Fantasie zu entwickeln und eigene Kreativität aus-
und aufzubauen. Kinder arbeiten mit verschiedenem Material (auch ganz viel mit
Naturmaterialien); ihre Motorik und Koordination werden verbessert; die
Konzentrationsfähigkeit wird erhöht; das Selbstbewusstsein wird gestärkt.
In der Gruppe Russisch für Kleine werden die Kinder russische Sprache als zweite
Muttersprache oder als Fremdsprache erlernen (sprechen und lesen), ihre
interkulturellen, sozialen und kommunikativen Kompetenzen erweitern, erste
Bekanntschaft mit der russischen Literatur machen.
Sprach- und Leseförderung wird entweder individuell oder im Partnerunterricht
stattfinden: Durch Anwendung von verschiedenen Methoden (Montessori-Methoden,
Silbermethode u. a.) werden bei den Kindern sprachliche und Lesekompetenzen
gefördert. Dieses Angebot erfasst Kinder im Alter von 4 bis 10 Jahren.
Tanzgruppe und Theatergruppe bieten den Kinder im Alter von 4 bis 11 Jahren ihre
Freizeit sinnvoll zu verbringen, sich ästhetisch zu entwickeln, eigene Kreativität
auszuleben und viel mehr.
V on Fachkräften des Vereins werden thematische Projekte durchgeführt. Projektarbeit
bedeutet, möglichst das mit Kindern im Alltag und in Lebenszusammenhängen zu
erleben, wodurch sie sich in ihren Lebensplänen aktuell angesprochen und berührt
fühlen; sie in ihrer Erziehung und Bildung zu fördern; Talente zu entfalten;
Kompetenzen aus- und aufzubauen.
Zusätzlich zu allen Bildungs- und Betreuungsangeboten des Vereins werden
regelmäßig kostenlose freizeitpädagogische Angebote für Kinder gemacht, wie
Gartengrillfest im V orgarten des V ereins; Museums-, Kinderoper- und
Theaterausflüge; Stadtführungen (kostümierte, mit dem Bus usw.); Phantasialandreise
u. a.
Die pädagogische Arbeit mit Grundschul- und Schulkindern wird in folgenden
Gruppen durchgeführt:
Sprach- und Leseförderungsgruppe
Malgruppe
Bastelgruppe
Theatergruppe
Tanzgruppe
Russisch für alle
Es gibt für alle Stufen (Primarstufe, Sekundarstufe I und Sekundarstufe II) gezielte
und fachspezifische Lernförderung: Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch,
Latein, Mathematik, Physik und Chemie.
Die Lernförderung findet individuell oder im Partnerunterricht statt: Manchmal haben
Kinder und Jugendliche Probleme, dem Unterricht zu folgen. Diese Probleme gehen
teilweise sogar so weit, dass die Versetzung gefährdet ist, da das vorgegebene
Lernziel nicht erreicht werden kann. In Form von zusätzlicher Lernförderung sollen
Kinder und Jugendliche ihre Lernschwierigkeiten beseitigen und ihre Defizite
aufholen.
Je nach Bedarf findet in den Räumlichkeiten des Vereins unter pädagogischer
Einleitung thematisches Treffen („Wie schreibe ich meine Bewerbung“ oder „Wo
finde ich einen Praktikumsplatz“ usw.) statt.
Es werden von den Fachkräften thematische Projekte zu unterschiedlichen Themen
durchgeführt, die Kinder und Jugendliche in ihren außerschulischen Aktivitäten
stärken; ihre Kompetenzen und Kreativität fördern; Selbstbewusstsein aufbauen.
Zweimal im Jahr (in den Oster- und Herbstferien) werden bi- und trilaterale
internationale Jugendbegegnungen durchgeführt, die thematisch an den Interessen
und Bedürfnissen von Jugendlichen orientiert sind (Teilnehmer sind im Alter von 14
bis 18-20 Jahren).
Freizeitpädagogische Aktivitäten (Museums- und Theaterausflüge,
Phantasialandreise, Kino- und Zoobesuch u. a.) ermöglichen den Kindern und
Jugendlichen ihre Freizeit sinnvoll zu verbringen und viel Neues dabei zu lernen.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/510/32 17 01 Vorlagen-Nummer 1245/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Unsere Quelle e.V." Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, den Verein „Un- sere Quelle e.V.“, Stockholmer Allee 27 E 1, 50765 Köln, als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 2 SGB VIII anzuerkennen. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 11.05.2017 Jugendhilfeausschuss 20.06.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung der Dringlichkeit: Der Träger beabsichtigt einen größeren Antrag auf Drittmittel zu stellen, für den die Anerken- nung eine Voraussetzung ist. Damit für den Träger keine finanziellen Nachteile entstehen und um ihm die benötigte Planungssicherheit zu gewährleisten, soll über seinen Anerkennungsan- trag umgehend entschieden werden. Der Verein „Unsere Quelle e.V.“, Stockholmer Allee 27 E 1, 50765 Köln, wurde im November 2012 gegründet und am 27.02.2013 im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln unter der VR-Nr. 17596 ein- getragen. Der Verein hat die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe beantragt. Zielsetzung und Vereinszweck gemäß § 2 der Satzung ist es, die Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen, die Bildung von Erwachsenen, sowie das kulturelle Leben in Köln zu fördern. Der Verein ist ebenfalls seit 2013 Mitglied der JIVE- Jugendpolitische Initiative, seit 2014 Mitglied beim Paritätischen NRW sowie seit 2016 auch beim Jugendwerk des Paritätischen NRW. Der Verein fördert soziale, kulturelle und allgemeinbildende Maßnahmen. Zielgruppen sind Kleinkinder, Kinder im Vorschul- und Schulalter, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien. Der Verein erweitert die Angebotsstruktur in Chorweiler mit Kursen wie Musikalische Früherziehung Schulfit / Schulvorbereitungskurs für Vorschulkinder Bastel- und Malkurs für Vorschul- und Schulkinder I. Gruppe - Russisch ohne Vorkenntnisse II. Gruppe – Russisch mit Vorkenntnissen einer Theatergruppe. Er ermöglicht dabei Hilfestellungen zur Finanzierung (z. B. Abrechnung bei Antragstellung über das Teilhabepaket), um Zugänge für einkommensschwache Familien zu ermöglichen. Projektarbeit: Folgende Projekte wurden/werden organisiert und durchgeführt: 1. „Veedelsreporter unterwegs!“ von Oktober 2015 bis März 2016 mit einer Infoveranstaltung abge- schlossen für 15 Jungen und Mädchen im Alter von 10 bis 14 Jahren, gefördert durch die „Ich kann was!“- Initiative der Deutschen Telekom. 2. „Kinderplanet“ von November 2015 bis Ende April 2016 für Vorschul- und Grundschulkinder (16 Jungen und Mädchen im Alter von 5 bis 9 Jahren); gefördert durch „Ein Herz lacht“-Stiftung. Parallel fanden Beratungsangebote für deren Eltern statt. 3. „Alle Kinder haben Rechte“ – bilaterale internationale Jugendbegegnung Deutschland/Köln und Bulgarien/Blagoevgrad (Januar – Juni 2016) mit 16 Jugendlichen im Alter von 13 bis 18 Jahren, ge- fördert durch das Programm JUGEND IN AKTION/ERASMUS +. 4. „Helfen hier und jetzt!“ für Flüchtlingskinder im Vorschul- und Grundschulalter aus dem Flüchtlings- 3 heim in der Merianstraße mit der Laufzeit von Mai bis November 2016, gefördert durch das Jugend- werk des Paritätischen NRW. 5. „Die Olchis sind da – Müllsheriffs unterwegs“ für Grundschulkinder - das Sommerferien - Leseprojekt (Halbtagsbetreuung mit Getränken, Snacks und warmen Mittagessen), gefördert durch GAG/Immobilien AG. 6. „Im leckeren Land“ für Kinder im Alter von 9 bis 14 Jahren von September 2016 bis Ende Februar 2017, gefördert durch die „Ich kann was!“ - Initiative der Deutschen Telekom. 7. „Wir sind stark und mutig!“ für Kinder im Alter von 6 bis 9 Jahren von Oktober 2016 bis Ende März 2017, gefördert durch Aktion Mensch. 8. „Willkommen in Köln“ für Flüchtlingskinder von November 2016 bis Ende April 2017, gefördert durch BGAG- Stiftung. Es fanden dazu regelmäßige Beratungsangebote und Infoveranstaltungen für Eltern und andere Erziehungsberechtigten statt. 9. Im Januar 2017 startete das Projekt gegen Kinderarmut „Köln hilft!“ für Kinder im Alter von 7 bis 10 Jahren, gefördert durch WIR HELFEN. Der Verein hat seit seiner Gründung sein Angebot bis heute kontinuierlich auf- und ausgebaut. Er ist in den von ihm gewählten Arbeitsfeldern aktiv für Chorweiler tätig und mit seinen Angeboten präsent. Wie an Hand der durchgeführten Projektangebote ersichtlich, ist er in der Lage dafür auch Drittmittel aus unterschiedlichen Quellen zu akquirieren. Er kooperiert mit anderen Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe und ist in der Netzwerkar- beit eingebunden. Der Verein wurde vom Finanzamt Köln-Nord als gemeinnützig anerkannt. Ein Freistellungsbescheid zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer vom 29.10.2015 liegt vor. Für die Vorstandsmitglieder: - Lidia Kalyakina und - Anzhela Kopylov liegen erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse gemäß § 30a BZRG ohne Eintragungen vor. „Unsere Quelle e.V.“ erfüllt mit seinen Angeboten die fachlichen und personellen Voraussetzungen zur Durchführung von Aufgaben der Jugendhilfe und leistet einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe. Das nach §§ 8a/72a SGB VIII für anerkannte Träger der freien Jugendhilfe erforderliche Schutzkon- zept muss parallel zum Anerkennungsverfahren erarbeitet werden. Nach Ansicht der Jugendverwaltung gewährleistet der Verein seit mehr als drei Jahren eine den Zie- len des § 75 Abs. 1 SGB VIII zu Grunde liegende förderliche Arbeit, so dass er gemäß § 75 Absatz 2 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen ist. Vereinssatzung und Konzeption sind als Anlagen 1 und 2 unter Session-Nr. 1245/2017 hinterlegt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Stockholmer Allee 27E
- Merianstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 1245/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 28.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27