Barrierefreiheit von Schulschwimmbädern - mündliche Nachfrage zu 3096/2022 aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 25. Oktober 2022
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 3980/2022 vom 01.12.2022
Stand: Am 31.01.2023 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 01.12.2022 3980/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 31.01.2023 Barrierefreiheit von Schulschwimmbädern - mündliche Nachfrage zu 3096/2022 aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 25. Oktober 2022 In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 25.10.2022 fragte Frau Passavanti, ob motorisch ein- geschränkte Kinder auch Zugang zu den Lehrschwimmbecken haben. Antwort der Verwaltung: Die DIN 18040-1 sowie die Bau- und Qualitätsstandards der Stadt Köln zur Barrierefreiheit (BQA Barrie- refreiheit) bilden die Planungsgrundlage für Neubauvorhaben und sind bei Sanierungen sinngemäß an- zuwenden. Hierdurch ist eine barrierefreie Zugänglichkeit von Lehrschwimmbecken auch für mobilitätseinge- schränkte Kinder sichergestellt. Im Bestand sind und waren bereits folgende Schulschwimmbäder barrierefrei oder wurden immer schon inklusiv genutzt. Das bedeutet, dass insbesondere Hubböden und Krananlagen vorhanden sind und auch das Wasser wärmere Temperaturen hat. - Sportplatzstraße 82, Bezirk 7 (Therapiebad -kein Lehrschwimmbecken- im Keller des Gebäudes der Förderschule) - Tiefentalstraße, Bezirk 9 (geht erst in Betrieb) Das Lehrschwimmbecken Alter Militärring 96, Bezirk 3 (wurde unter anderem vom LVR mit genutzt) ist stillgelegt. Im Rahmen des Sonderprogramms Maßnahmenpaket Schulbau - Neu- bau/Erweiterung/Generalsanierung von Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmen ("GU/TU-Maßnahmenpaket 2") soll es am Standort der LVR Schule wieder barrierefrei hergestellt wer- den. Nach einem umfangreichen Hochwasserschaden im Juli 2021 ist das Schulgebäude einschließlich Lehr- schwimmbecken in der Rochusstraße 80, Bezirk 4 nicht mehr nutzbar. Die weitere Vorgehensweise wird im Rahmen des 2. Schulbaumaßnahmenpakt GU/TU abgestimmt und das Lehrschwimmbecken wird barrierefrei hergestellt, wenn an diesem Standort erneut eine Förderschule mit entsprechendem Bausoll errichtet wird. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf
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