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3980/2022

Barrierefreiheit von Schulschwimmbädern - mündliche Nachfrage zu 3096/2022 aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 25. Oktober 2022

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 01.12.2022

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 31.01.2023, TOP 7.1.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2088 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 01.12.2022 
 3980/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 31.01.2023 
 
Barrierefreiheit von Schulschwimmbädern - mündliche Nachfrage zu 3096/2022 aus der Sitzung 
des Jugendhilfeausschusses vom 25. Oktober 2022 
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 25.10.2022 fragte Frau Passavanti, ob motorisch ein-
geschränkte Kinder auch Zugang zu den Lehrschwimmbecken haben. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die DIN 18040-1 sowie die Bau- und Qualitätsstandards der Stadt Köln zur Barrierefreiheit (BQA Barrie-
refreiheit) bilden die Planungsgrundlage für Neubauvorhaben und sind bei Sanierungen sinngemäß an-
zuwenden. 
Hierdurch ist eine barrierefreie Zugänglichkeit von Lehrschwimmbecken auch für mobilitätseinge-
schränkte Kinder sichergestellt. 
 
Im Bestand sind und waren bereits folgende Schulschwimmbäder barrierefrei oder wurden immer schon 
inklusiv genutzt. Das bedeutet, dass insbesondere Hubböden und Krananlagen vorhanden sind und 
auch das Wasser wärmere Temperaturen hat.  
 
- Sportplatzstraße 82, Bezirk 7 (Therapiebad -kein Lehrschwimmbecken- im Keller des Gebäudes der 
Förderschule) 
- Tiefentalstraße, Bezirk 9 (geht erst in Betrieb) 
 
Das Lehrschwimmbecken Alter Militärring 96, Bezirk 3 (wurde unter anderem vom LVR mit genutzt) ist 
stillgelegt. Im Rahmen des Sonderprogramms Maßnahmenpaket Schulbau - Neu-
bau/Erweiterung/Generalsanierung von Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmen 
("GU/TU-Maßnahmenpaket 2") soll es am Standort der LVR Schule wieder barrierefrei hergestellt wer-
den. 
Nach einem umfangreichen Hochwasserschaden im Juli 2021 ist das Schulgebäude einschließlich Lehr-
schwimmbecken in der Rochusstraße 80, Bezirk 4 nicht mehr nutzbar. Die weitere Vorgehensweise wird 
im Rahmen des 2. Schulbaumaßnahmenpakt GU/TU abgestimmt und das Lehrschwimmbecken wird 
barrierefrei hergestellt, wenn an diesem Standort erneut eine Förderschule mit entsprechendem Bausoll 
errichtet wird. 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

31.01.2023 Jugendhilfeausschuss
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3980/2022
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
01.12.2022
Erstellt
21.11.2022 16:33