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V/0531/2008

Stadtteilverbindung Nienberge - Roxel

Vorlagen 22.07.2008

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 20.08.2008, TOP 7.3

Anlage

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Beschlussvorlage

5527 Zeichen

V/0531/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Stadtteilverbindung Nienberge - Roxel 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.08.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft lehnt die Ein-
führung eines bedarfsgesteuerten Linienverkehrs zwischen den Stadtteilen Nienberge und 
Roxel ab.  
2. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam  mit dem Nahverkehrsmanagement der Stadt-
werke Münster und der Westfalen Bus GmbH, ein Konzept zur Verbesserung der beste-
henden Ortsteilverbindung Häger – Nienberge zu entwickeln. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
 
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster hat in der Sitzung am 06.03.2008 den als Anlage bei-
gefügten Antrag eingebracht. In diesem wird die Verwaltung beauftragt, die Einführung eines be-
darfsgesteuerten Linienverkehrs zwischen den Stadtteilen Nienberge und Roxel in Zusammenar-
beit mit dem Nahverkehrsmanagement der Stadtwerke Münster zu prüfen, da es zwischen den 
Stadtteilen Nienberge und Roxel keine Direktverbindung mit dem ÖPNV gibt. Bei der Umsetzung 
des Konzeptes sollen ebenfalls eine Verknüpfung mit dem bestehenden TaxiBus T20 und eine 
Verlängerung bis zum Ortsteil Häger geprüft werden. 
 
Zu 1. : 
Im Rahmen des 2. Nahverkehrsplans der Stadt M ünster sind die Tangentialverkehre zwischen den 
Außenstadtteilen detailliert untersucht worden. Dabei konnte für eine Verbindung zwischen den 
Stadtteilen Nienberge und Roxel kein ÖPNV-relevantes Fahrgastpotenzial festgestellt werden, das 
die Einrichtung einer direkten Busverbindung rechtfertigen würde. Deshalb wird im 2. Nahver-
kehrsplan der Stadt Münster auf die vorhandene Umsteigeverbindung über die Haltestelle Coes-
felder Kreuz hingewiesen. Die Fahrzeit zwischen der Haltestelle Isolde-Kurz-Straße in Nienberge 
Vorlagen-Nr.: 
V/0531/2008 
Auskunft erteilt: 
Frau Schepers 
Ruf: 
492 61 55 
E-Mail: 
Schepers@stadt-muenster.de  
Datum: 
21.07.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0531/2008 
und der Haltestelle Roxel Post beträgt mit Umstieg von der Linie 5 auf die Linie 1 bzw. R63 an der 
Haltestelle Coesfelder Kreuz ca. 30 Minuten. Entsprechend der Taktung der Linien besteht diese 
Verbindung alle 20 Minuten. 
 
Mit Inbetriebnahme der Buswende an der Roxeler Straße besteht seit dem Fahrplanwechsel eine 
weitere Umsteigeverbindung zwischen den beiden Stad tteilen, allerdings mit zweimaligem Um-
stieg. Die Fahrzeit zwischen Nienberge und Roxel mit Umstieg an der Haltestelle Rüschhausweg 
(auf die Linie 11) und der Haltestelle Dieckm annstraße (neue Buswende) beträgt mit Umstieg auf 
die R64 nur noch 24 Minuten. Für die mögliche Umsteigeverbindung von der Linie 11 auf die Linie 
1 besteht allerdings noch Optimierungsbedarf. Im Rahmen einer Fahrzeitanpassung auf der Linie 1 
soll zum Fahrplanwechsel 2009 eine Anschlussoptimierung zwischen den Linien 11 und 1 an der 
Haltestelle Dieckmannstraße geprüft werden. 
 
Die beantragte TaxiBus-Verbindung zwischen Nienberge und Roxel im 60-Minuten-Takt würde 
zwar eine Verkürzung der Fahrzeit bedeuten, ist aber bei einer geringeren Taktdichte (60´-Takt 
statt 20´-Takt mit dem Stadtbussystem) nur mit einem erheblichen finanziellen Mehraufwand zu 
betreiben. In Anbetracht der bestehenden Umsteigeverbindung im 20´-Takt und den zu erwarten-
den Mehrkosten wird deshalb die Einrichtung einer  TaxiBus-Linie zwischen den Stadtteilen Nien-
berge und Roxel von der Verwaltung und dem Nahverkehrsmanagement nicht befürwortet. 
 
Zu 2. : 
Grundsätzlich sind die Kriterien für die Einrichtung einer TaxiBus-Verbindung im 2. Nahverkehrs-
plan festgelegt. Demnach erfolgt der Einsatz einer bedarfsgesteuerte Linienverbindung im Sinne 
des öffentlichen Verkehrsinteresses nur, wenn „zur Erschließung und Anbindung von Siedlungsbe-
reichen an das Stadtbussystem der Fußweg zur nächstgelegenen Haltestelle - die im Stadtbussys-
tem bzw. vom Regionalverkehr mit Stadtbusfunktion bedient wird - oder Bahnhaltepunkt 500 m 
überschreitet“. Nienberge-Häger ist jedoch über den Haltepunkt im 60´-Takt und mit einer Fahrzeit 
von 12 Minuten bis zum Hauptbahnhof über die Regionalbahn aus und in Richtung Gro-
nau/Enschede angebunden. Ebenfalls werden bereits heute einzelne Fahrten zwischen Häger und 
Nienberge mit der Linie 177 angeboten. Mit Fahrtrichtung Häger wird zwischen 12:00 und 18:00 
Uhr an Schultagen jeweils ein angenäherter 60´-Takt geboten. Gleiches gilt für die Fahrtrichtung 
Nienberge. Das Regionalbusunternehmen Westfalen Bus GmbH als Betreiber der Linie 177 setzt 
dazu für einzelne Fahrten eine TaxiBus-Verbindung (Anruf-Linien-Dienst) ein. Unbenommen der 
oben formulierten Kriterien sind alle Tangentialentscheidungen Einzelfallentscheidungen, die in 
Abstimmung mit den politischen Gremien getroffen werden. Unabhängig von den vorgenannten 
Einsatzkriterien können dabei bedarfsgesteuerte Verkehre eingerichtet werden, wenn eine ander-
weitige Finanzierung gesichert ist. Bei Bedarf kann die Verwaltung in Abstimmung mit den Stadt-
werken und der Westfalen Bus GmbH eine Ausweitung des TaxiBus-Angebotes prüfen und die 
entsprechenden Kosten ermitteln. 
 
 
Gez. 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlage: 
Antrag der SPD-Fraktion im ASSVW vom 06.03.2008 
Stadtteilverbindung Nienberge - Roxel schaffen

Beratungsverlauf (1)

20.08.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Roxeler Straße
  • Isolde-Kurz-Straße
  • Dieckmannstraße
  • Rüschhausweg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0531/2008
Typ
Vorlagen
Datum
22.07.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37