AN/0932/2019
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates zu 1413/2019
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Änderungsantrag (Grüne BV1)
2233 Zeichen
Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 24.06.2019 AN/0932/2019 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) zu Vorlage 1413/2019 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertre- tung Innenstadt aufzunehmen: Die Verwaltung wird gebeten, nach der Umgestaltung, auf der Christophstraße Tem- po 30 einzuführen. Zu Anlage 2.1. Rechtsabbieger Von Werth Strasse Der Rechtsabbieger in die Von Werth Strasse entfällt. Dadurch kann der 2,50 breite Radstreifen fortgeführt werden. Bergündung: Die Von Werth Strasse wird laut Anlage Anliegerstrasse. Der in der Anlage geplante Schutzstreifen ist in der aufgeführten Verflechtungssituation mit einer Breite von 1.60 m nicht akzeptabel. Zu Anlage 2.2. Gereonstr./ Gereonsdriesch/ Mohrenstr. Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln Tel. 0221 / 221 -91309 Antje Kosubek Fraktionsvorsitzende Antje.Kosubek@stadt -koeln.de Claus Vincon stellv. Fraktionsvorsitzender Claus.Vincon@stadt -koeln.de www.gruenekoeln.de Die Abbiegebeziehungen für Radfahrer sind schon heute nicht klar erkennbar. Die „Bedienungsanleitung“ (siehe Foto) ist keine zeitgemäße Verkehrsplanung Die Führung des Radverkehrs zwischen zwei Fahrspuren bei gleichzeitiger Verflech- tung ist mehr als riskant. Hier ist eine gradlinige und verständliche Führung zu erarbeiten. Zu Anlage 2.3. Gereonstr./Kardinal Frings Straße (Fahrtrichtung West) Umwandlung der Schrägparkplätze in Längsparken. Prüfung der Sichtbehinderung durch die Werbetafel. Begründung: Die Einrichtung eines benutzungspflichtigen Radstreifens entlang der Schrägparkplätze ist zu riskant. Bei unvorsichtig ausparkenden Fahrzeugen muss der Radfahrer den Streifen möglicherweise verlassen, was der geradeaus fahrende KfZ-Verkehr nicht erwartet. Antje Kosubek Claus Vinçon Fraktionsvorsitzende stellv. Fraktionsvorsitzender Anlage: Foto www.gruenekoeln.de
Beratungsverlauf (1)
Orte (6)
- Christophstraße
- Gereonstraße
- Mohrenstraße
- Ludwigstraße 8
- Kardinal-Frings-Straße
- Gereonsdriesch
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/0932/2019
- Typ
- Änderungsantrag BV1 (Grüne)
- Datum
- 01.07.2019
- Erstellt
- 24.06.2019 09:08