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Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates zu 1413/2019

Änderungsantrag BV1 (Grüne) AN/0932/2019 vom 01.07.2019

Stand: Am 12.09.2019 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

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  • Änderungsantrag (Grüne BV1)

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    Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 24.06.2019 AN/0932/2019 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) zu Vorlage 1413/2019 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertre- tung Innenstadt aufzunehmen: Die Verwaltung wird gebeten, nach der Umgestaltung, auf der Christophstraße Tem- po 30 einzuführen. Zu Anlage 2.1. Rechtsabbieger Von Werth Strasse Der Rechtsabbieger in die Von Werth Strasse entfällt. Dadurch kann der 2,50 breite Radstreifen fortgeführt werden. Bergündung: Die Von Werth Strasse wird laut Anlage Anliegerstrasse. Der in der Anlage geplante Schutzstreifen ist in der aufgeführten Verflechtungssituation mit einer Breite von 1.60 m nicht akzeptabel. Zu Anlage 2.2. Gereonstr./ Gereonsdriesch/ Mohrenstr. Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln Tel. 0221 / 221 -91309 Antje Kosubek Fraktionsvorsitzende Antje.Kosubek@stadt -koeln.de Claus Vincon stellv. Fraktionsvorsitzender Claus.Vincon@stadt -koeln.de www.gruenekoeln.de Die Abbiegebeziehungen für Radfahrer sind schon heute nicht klar erkennbar. Die „Bedienungsanleitung“ (siehe Foto) ist keine zeitgemäße Verkehrsplanung Die Führung des Radverkehrs zwischen zwei Fahrspuren bei gleichzeitiger Verflech- tung ist mehr als riskant. Hier ist eine gradlinige und verständliche Führung zu erarbeiten. Zu Anlage 2.3. Gereonstr./Kardinal Frings Straße (Fahrtrichtung West) Umwandlung der Schrägparkplätze in Längsparken. Prüfung der Sichtbehinderung durch die Werbetafel. Begründung: Die Einrichtung eines benutzungspflichtigen Radstreifens entlang der Schrägparkplätze ist zu riskant. Bei unvorsichtig ausparkenden Fahrzeugen muss der Radfahrer den Streifen möglicherweise verlassen, was der geradeaus fahrende KfZ-Verkehr nicht erwartet. Antje Kosubek Claus Vinçon Fraktionsvorsitzende stellv. Fraktionsvorsitzender Anlage: Foto www.gruenekoeln.de

Beratungsverlauf

  1. 12.09.2019

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 3.3.1, Entscheidung.

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