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2949/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 07.11.2024 betreffend "Gewährleistung und Verbesserung der Barrierefreiheit auf Gehwegen im Stadtbezirk Chorweiler" (AN/1489/2024)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 28.11.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 11.12.2025, TOP 7.1.6

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4800 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 2949/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 18.11.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der 
Bezirksvertretung Chorweiler vom 07.11.2024 betreffend "Gewährleistung und 
Verbesserung der Barrierefreiheit auf Gehwegen im Stadtbezirk Chorweiler" 
(AN/1489/2024) 
Die SPD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. „Wie wird die Barrierefreiheit auf den Gehwegen im Stadtbezirk Chorweiler derzeit sicher-
gestellt? 
2. Welche Maßnahmen werden aktuell ergriffen, um die Barrierefreiheit auf den Gehwegen 
weiter zu verbessern? 
3. Insbesondere bitten wir um Informationen zu geplanten und laufenden Maßnahmen zur 
Schaffung sicherer Abstände und zur Gestaltung von Begegnungszonen, um die sichere 
und gleichberechtigte Nutzung für alle Bürgerinnen zu fördern.“ 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Zu 1.) Wie wird die Barrierefreiheit auf den Gehwegen im Stadtbezirk Chorweiler derzeit 
sichergestellt? 
 
Im Jahr 2002 haben der Ausschuss für Soziales und Senioren (Sitzung am 11.04.2002) sowie 
der Bau- und Verkehrsausschuss (Sitzung am 06.06.2002) Grundsatzbeschlüsse zur Barriere-
freiheit gefasst. Seitdem werden durch die Verwaltung die dem jeweils aktuellen Stand der 
Technik entsprechenden Belange der baulichen Barrierefreiheit bei allen Neu- und Umbau-
maßnahmen berücksichtigt. Neben den allgemein gültigen Normen und Regelwerken bilden 
die Grundlage hierfür insbesondere die in Zusammenarbeit mit den örtlichen Behindertenorga-
nisationen vertiefend entwickelten Standardlösungen und Standarddetails, die auch Eingang 
in das Gestaltungshandbuch oder das Handbuch der Straßenplanung gefunden haben und 
regelmäßig fortgeschrieben werden (zuletzt für das Gestaltungshandbuch z.B. das Kapitel 
„Köln. Gestaltet. Standards. – Bodenbeläge).  
 
 
Zu 2.) Welche Maßnahmen werden aktuell ergriffen, um die Barrierefreiheit auf den Geh-
wegen weiter zu verbessern? 
 
Die Bestandsgehwege sollen bei Umplanungen oder sonstigen Eingriffen möglichst frei von 
Möblierungen, die in der Gehbahn stehen, sein. Bei der Neuanlage von Fahrradstraßen wer-
den bspw. Radabstellanlagen, Mülleimer, Straßenschilder und sonstige Möblierungen in einen 
Multifunktionsstreifen auf die Fahrbahn gesetzt.

2 
 
Bei der Einrichtung von Freien Ecken bzw. freien Strecken werden diese Möblierungen eben-
falls in eine gesicherte Zone auf die Fahrbahn gebracht.  
 
Durch das Programm „Sitzen statt Parken“ werden Außengastronomieflächen zudem vielfach 
vom Gehweg auf die Parkstreifen verlagert. 
Durch die geplante Umsetzung des „Masterplans Parken“ sollen Gehwegbreiten von 2.00 m 
erreicht werden. 
 
An Querungsstellen für den Fußverkehr kommt nicht mehr nur die bisher übliche Lösung mit 
einem 3 cm hohen Rundbord zum Einsatz, sondern inzwischen auch die sogenannten Dop-
pelquerung (z.B. am Liverpooler Platz). 
Die Doppelquerung ist in zwei Bereiche aufgeteilt. Es gibt einen 6 cm hohen Bordstein, der für 
blinde und sehbehinderte Menschen deutlicher zu ertasten ist, und einen Schrägstein mit 0 
cm Auftritt für die Nutzung von Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen. 
 
Natürlich gibt es viele Bestandssituationen, die leider noch nicht barrierefrei nutzbar sind. Die 
BürgerInnen können konkrete Örtlichkeiten, wie zum Beispiel zu hohe Bordsteine an Que-
rungsstellen, per Mail dem Amt für Straßen und Radwegebau (strassen-radwegebau@stadt-
koeln.de) oder auf der Seite „Sag`s uns“ Willkommen auf "Sag's uns" | Sag's uns Köln mel-
den. Dort wird geprüft, ob eine Verbesserung der Situation im Laufe des täglichen Geschäfts 
der Verwaltung machbar ist.  
 
 
Zu 3.) Insbesondere bitten wir um Informationen zu geplanten und laufenden Maßnah-
men zur Schaffung sicherer Abstände und zur Gestaltung von Begegnungszonen, um 
die sichere und gleichberechtigte Nutzung für alle Bürgerinnen zu fördern. 
 
Durch Gehwegbreiten von 2,50 m sind Begegnungsfälle komfortabel möglich. Diese Gehweg-
breiten strebt die Stadt bei Neuplanungen und der Umsetzung des Masterplans Parkens dort 
wo, es baulich möglich ist bzw. der Bestand es zulässt, auch an. 
Mischverkehrsflächen sollten nur dann eingerichtet werden, wenn ausreichend und auf das 
Aufkommen an RadfahrerInnen und FußgängerInnen angepasst, Platz vorhanden ist. 
 
Derzeit überplant die Verwaltung (Stand Oktober 2025) im Stadtbezirk Chorweiler folgende 
Straßen, um die Barrierefreiheit auf den Gehwegen bzw. innerhalb der Gehwegbereiche zu 
verbessern: 
- Donatusstraße/Im Gewerbegebiet Pesch, 
- Mörterweg zwischen Further Straße/Berrischstraße bis zur Straße „Über die Bachaue“, 
- Konrad-Hausmann-Straße (Dorfplatzgestaltung Longericher Straße in Pesch).

Beratungsverlauf (1)

11.12.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2949/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
28.11.2025
Erstellt
09.10.2025 15:51