2949/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 07.11.2024 betreffend "Gewährleistung und Verbesserung der Barrierefreiheit auf Gehwegen im Stadtbezirk Chorweiler" (AN/1489/2024)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle III/68/682/0 Vorlagen-Nummer 2949/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 18.11.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 07.11.2024 betreffend "Gewährleistung und Verbesserung der Barrierefreiheit auf Gehwegen im Stadtbezirk Chorweiler" (AN/1489/2024) Die SPD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen: 1. „Wie wird die Barrierefreiheit auf den Gehwegen im Stadtbezirk Chorweiler derzeit sicher- gestellt? 2. Welche Maßnahmen werden aktuell ergriffen, um die Barrierefreiheit auf den Gehwegen weiter zu verbessern? 3. Insbesondere bitten wir um Informationen zu geplanten und laufenden Maßnahmen zur Schaffung sicherer Abstände und zur Gestaltung von Begegnungszonen, um die sichere und gleichberechtigte Nutzung für alle Bürgerinnen zu fördern.“ Antwort der Verwaltung Zu 1.) Wie wird die Barrierefreiheit auf den Gehwegen im Stadtbezirk Chorweiler derzeit sichergestellt? Im Jahr 2002 haben der Ausschuss für Soziales und Senioren (Sitzung am 11.04.2002) sowie der Bau- und Verkehrsausschuss (Sitzung am 06.06.2002) Grundsatzbeschlüsse zur Barriere- freiheit gefasst. Seitdem werden durch die Verwaltung die dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechenden Belange der baulichen Barrierefreiheit bei allen Neu- und Umbau- maßnahmen berücksichtigt. Neben den allgemein gültigen Normen und Regelwerken bilden die Grundlage hierfür insbesondere die in Zusammenarbeit mit den örtlichen Behindertenorga- nisationen vertiefend entwickelten Standardlösungen und Standarddetails, die auch Eingang in das Gestaltungshandbuch oder das Handbuch der Straßenplanung gefunden haben und regelmäßig fortgeschrieben werden (zuletzt für das Gestaltungshandbuch z.B. das Kapitel „Köln. Gestaltet. Standards. – Bodenbeläge). Zu 2.) Welche Maßnahmen werden aktuell ergriffen, um die Barrierefreiheit auf den Geh- wegen weiter zu verbessern? Die Bestandsgehwege sollen bei Umplanungen oder sonstigen Eingriffen möglichst frei von Möblierungen, die in der Gehbahn stehen, sein. Bei der Neuanlage von Fahrradstraßen wer- den bspw. Radabstellanlagen, Mülleimer, Straßenschilder und sonstige Möblierungen in einen Multifunktionsstreifen auf die Fahrbahn gesetzt. 2 Bei der Einrichtung von Freien Ecken bzw. freien Strecken werden diese Möblierungen eben- falls in eine gesicherte Zone auf die Fahrbahn gebracht. Durch das Programm „Sitzen statt Parken“ werden Außengastronomieflächen zudem vielfach vom Gehweg auf die Parkstreifen verlagert. Durch die geplante Umsetzung des „Masterplans Parken“ sollen Gehwegbreiten von 2.00 m erreicht werden. An Querungsstellen für den Fußverkehr kommt nicht mehr nur die bisher übliche Lösung mit einem 3 cm hohen Rundbord zum Einsatz, sondern inzwischen auch die sogenannten Dop- pelquerung (z.B. am Liverpooler Platz). Die Doppelquerung ist in zwei Bereiche aufgeteilt. Es gibt einen 6 cm hohen Bordstein, der für blinde und sehbehinderte Menschen deutlicher zu ertasten ist, und einen Schrägstein mit 0 cm Auftritt für die Nutzung von Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen. Natürlich gibt es viele Bestandssituationen, die leider noch nicht barrierefrei nutzbar sind. Die BürgerInnen können konkrete Örtlichkeiten, wie zum Beispiel zu hohe Bordsteine an Que- rungsstellen, per Mail dem Amt für Straßen und Radwegebau (strassen-radwegebau@stadt- koeln.de) oder auf der Seite „Sag`s uns“ Willkommen auf "Sag's uns" | Sag's uns Köln mel- den. Dort wird geprüft, ob eine Verbesserung der Situation im Laufe des täglichen Geschäfts der Verwaltung machbar ist. Zu 3.) Insbesondere bitten wir um Informationen zu geplanten und laufenden Maßnah- men zur Schaffung sicherer Abstände und zur Gestaltung von Begegnungszonen, um die sichere und gleichberechtigte Nutzung für alle Bürgerinnen zu fördern. Durch Gehwegbreiten von 2,50 m sind Begegnungsfälle komfortabel möglich. Diese Gehweg- breiten strebt die Stadt bei Neuplanungen und der Umsetzung des Masterplans Parkens dort wo, es baulich möglich ist bzw. der Bestand es zulässt, auch an. Mischverkehrsflächen sollten nur dann eingerichtet werden, wenn ausreichend und auf das Aufkommen an RadfahrerInnen und FußgängerInnen angepasst, Platz vorhanden ist. Derzeit überplant die Verwaltung (Stand Oktober 2025) im Stadtbezirk Chorweiler folgende Straßen, um die Barrierefreiheit auf den Gehwegen bzw. innerhalb der Gehwegbereiche zu verbessern: - Donatusstraße/Im Gewerbegebiet Pesch, - Mörterweg zwischen Further Straße/Berrischstraße bis zur Straße „Über die Bachaue“, - Konrad-Hausmann-Straße (Dorfplatzgestaltung Longericher Straße in Pesch).
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2949/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 28.11.2025
- Erstellt
- 09.10.2025 15:51